Beiträge von NeuinHD

    Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    Am 04.12. diesen Jahres wurde uns per Aushang der 08.12. von 08.00 - 12.00 Uhr als Ablesetermin mitgeteilt.

    Da ich Lehrer bin, kann ich logischerweise zu diesen Zeiten nicht zuhause sein und mir ebensowenig Urlaub dafür nehmen.

    Mit Schreiben vom 05.12 habe ich meiner Hausverwaltung mitgeteilt, dass ich diesen Termin nicht wahrnehmen kann und sie bitte mit mir einen anderen Termin vereinbaren sollen. Dies ist nicht geschehen.

    Stattdessen fand ich heute (16.12.) die Mitteilung im Briefkasten, dass der zweite Termin am 21.12. zwischen 13.00 und 14.00 Uhr liegt. Dummerweise habe ich an diesem Tag Nachmittagsunterricht und kann wieder nicht.

    Meine Frage an euch: Muss ich den 3. Termin bezahlen?

    Meiner Rechtsauffassung nach liegt hier nämlich kein schuldhaftes Versäumnis meinerseits und somit auch keine Verletzung meiner Duldungspflicht als Mieter vor.

    Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!

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