Beiträge von JayDoubleYou

    Guten Abend, ich möchte mein Problem erklären und hoffe auf Hilfe in Sachen weiterer Vorgehensweise.

    Ich habe eine Dachterrasse welche ca 23m² groß ist.

    Sie hat am Geländer außen herum einen Sichtschutz und eine fest verschraubten Sonnenschirm auf ca der Mitte der Fläche, die Terrasse ist Rechteckig geshcnitten.

    Mein Vermieter hat irgendwann einmal gesagt das die vielleicht gekürzt werden muss aufgrund von Auflagen der Stadt, zwecks Denkmalschutz.

    Ich bin im Moment nicht in meiner Wohnung und das wird sich in nächster Zeit auch nicht ändern.

    Nun habe ich gerade erfahren das mein Vermieter plant über die Außenfassade (ca. 8m hoch) auf die Terrasse zu steigen und diese dann gemäß der Auflagen umzugestalten. Dies will er Morgen, 24.09.15 machen. weil er die Auflage bis 30.09.15 zu erfüllen hat.

    Nun meine Frage, wie kann und soll ich damit umgehen? Ich finde es eine Frechheit das er da Herumwerkelt und die von mir eingerichtete Terrasse so gestaltet wie es ihm passt. Egal ob es der Sichtschutz ist, der ab muss, oder der Schirm der umgesetzt werden muss. Oder die Tische und Stühle usw.

    Genauso möchte ich Wissen was nun mein Recht und sein Recht in der Sache ist und ob sich daraus eine Mietminderung ergibt?

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