Beiträge von watzi

    Hallo,

    "Kauf bricht Miete nicht", heißt es so schön und bedeutet, soweit ich weiß, dass beim Hauskauf ein bestehender Mietvertrag übernommen werden muss.

    Genau dies haben wir vor einem Jahr getan, zugegebenermaßen ohne uns über alle rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein. Nun haben wir festgestellt, dass die Wohnflächenangabe im vom Vorbesitzer verfassten Mietvertrag deutlich (ca. 20%) über der tatsächlichen Wohnfläche liegt. Der Mieter hat mir gegenüber nun ein Recht auf Geltenmachung einer Mietminderung, dieses aber noch nicht ausgeübt.

    Wie löse ich dieses Schlamassel am besten?

    Vielen Dank im Voraus

    Watzi

    Danke euch für die schnellen Antworten,

    Ist ja auch nicht seine Sache. Das mußt Du als Vermieter machen.

    Gut, das sehe ich gerne ein, dann kriegt er mit genug Vorlaufzeit einen Termin vorgesetzt.

    Wenn er Dir schon erlaubt das für ihn zu machen wo ist das Problem?

    Ganz einfach: Ich habe dafür genausowenig Zeit und Lust und habe nach einer gesetzlichen Vorgabe gesucht, die so etwas eindeutig regelt, nach der man dann vorgehen könnte.

    Hallo,

    da dies ein etwas spezieller Fall ist konnte ich dazu noch keine Antwort finden:

    Es müssen Wiederhestellungsarbeiten in der Mietswohnung vorgenommen werden. Der Mieter möchte sich nicht darum kümmern einen Termin mit den Handwerkern auszumachen, bzw. diese hereinzulassen, da er tagsüber arbeiten ist. Generell hat er mir für solche Fälle erlaubt Zutritt zu seiner Wohnung zu verschaffen, allerdings möchte ich mich selber nicht ständig darum kümmern müssen, da ich schließlich auch arbeiten muss. Zudem möchte ich auch nicht ständig ohne ihn in seiner Wohnung sein, da es mir umgekehrt auch nicht gefallen würde.

    Wer ist nun in der Pflicht die Handwerker hereinzulassen? Der Mieter oder der Vermieter (Zutrittsgenehmigung des Mieters vorausgesetzt)?

    Vielen Dank im Voraus!

    Watzi

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