Ich würde mich jetzt nicht so an den Schönheitsreparaturen aufhängen. Wenn die Wohnung vorher weiß war, so wie es im Anhang steht, müsst ihr Sie auch in einer "neutralen" Farbe übergeben. Zumindest ist das wohl im Anhang so vereinbarrt, oder?
Beiträge von AJ1900
-
-
Grundsätzlich alles Richtig. Aber das mutwillige Lärmen Nachts ( sie weiß wo mein Schlafzimmer ist) und glauben Sie mir, es ist nicht lustig, wenn Nachts mit Kleiderbügel an das Balkongeländer geschlagen wird und Möbel verschoben werden. Das Haus ist aus den 60er und es steht sogar im Mietvertrag, da es hellhörig ist, muss man aufeinander Rücksicht nehmen. Die Dame hat auch keinerlei Teppiche auf dem Laminatboden.
Aber andere Frage, da Sie sich anscheinend gut auskennen. Ich habe meine Whg. ja renoviert ( Bad neu, Küche neu, alle Türen/Türstöcke gestrichen, olle Fensterbretter weiß lackiert, alle Heizkörper lackiert, im WZ Schwedenofen eingebaut).
Kann ich denn vom Eigentümer etwas zurückbekommen, wenn ich ausziehe. Ist ja ne Steigerung des Wohnwertes.Mutwilligen Lärm muß man natürlich nicht dulden, nachts schon gar nicht. Du hattest doch geschrieben doch du hättest ein Lärmprotokoll? Muß man dann halt mal auswerten.
Allerdings hört sich das für mich bislang nicht so an als wäre es so mutwillig es dir vorkommt. Ich meine wenn es schon im MV. steht das das Haus hellhörig ist? Andererseits kann man einem anderen Mieter auch schlecht den Bodenbalg vorschreiben.
Ich wohne im Altbau und höre da auch jeden Schritt der Nachbarn oben drüber und es knarzt teilweise wie irre, alten Dielen eben. Kann man sich drüber aufregen, klar, aber was bringt das? Das kostet doch nur nerven und Fliegen können die auch nicht.
Ob du was zurückbekommst kann ich mir so jetzt erst mal kaum vorstellen, dafür müsste es ja mindestens ein Verschulden des Vermieters geben, denke ich mal. Von solchen Spezialitäten wie was da nun wirklich im MV geregelt und verlangt ist mal ganz abgesehen.
Aber ehrlich gesagt hatte ich solch einen Fall auch noch nicht, weil bei mir sicher keine Mieter anfangen dürfte seine Wohnung zu "modernisieren", das mache ich wohlweißlich selbst. -
Dankeschön für den Kommentar. Aber Sie sollten sich mal am Mietmarkt in München und vor allem am Starnberger See umsehen. Um sich hier eine Wohnung leisten zu können, bezahlt man eben auch die Renovierungen, sonst hat man gar keine Chance etwas unter 20,- € für dem Qm zu bekommen. Schöne Grüße nach Berlin.
Na dann dürfte der Ratschlag mit der neuen Wohnnung auch nicht auf fruchtbaren Boden fallen, was? Im Zweifel Oropax und noch 9/11Jahre durchhalten dann sind die Kinder aus dem Haus.
Aber mal ernsthaft, Lärm ist wirklich auch eine Frage der Einstellung, zumindest mal solange der Nachbar nicht ständig den Bohrhammer schwingt.
Wenn man sich aus Prinzip nicht über alles möglich aufregen will, kann man auch eine ganze Menge "überhören". Und das Wäsche aufhängen nach 23:00 Uhr wird man wohl kaum ernstahft verbieten können. Bevor ich mich deshalb irre mache, schließe ich lieber die Fenster. -
Ähm, Verjährungsfristen? Was soll den verjähren? Ich werde jetzt nicht ganz schlau aus deinen Ausführungen was du hier wem eigentlich vorwirfst?
-
Danke für die flotte Antwort!
Laut meiner mum ist dies in keinster Weise im übergabeprotokoll festgehalten.
Jedoch ist die Wohnung in der Tat als 3 Zimmer kdb festgehalten. Nun ist es halt so, dass die Diele in zwei Bereiche unterteilt ist...
Mhh, schwer was zu raten? Ich würde mich sehr wahrscheinlich dafür entscheiden die Wand zu entfernen, ganz einfach um nicht im zweifel der Kaution hinterherklagen zu müssen, wenn es denn eine geben sollte. Wenn es keine geben sollte, würde ich es halten wie AndreasC1977 schon schreibt. -
Na ja, es kommt nicht nur darauf an ob was baulich verändert wurde, sondern darauf wie die Wohnung zu Mietbeginn beschrieben ist. Will heißen wenn man drei Räume + Bad gemietet hat kann man nicht 4 Räume + Bad zurückgeben, auch wenn es der Vormieter war der daraus 4 Räume gemacht hat.
Klar es wäre für alle schöner wenn genau beschrieben wäre wer, wann, was verändert hat zwingend nötig ist das nicht, das kann sich auch aus dem Kontext ergeben. Ist einfach vom Einzelfall abhängig und wie genau das beschrieben ist. -
Ich bin absolut hilflos. Vor 9 Monaten bin ich in eine Mietwohnung im EG eingezogen. Habe auf meine Kosten
Luxussaniert und habe gehofft, dass dies mein Zuhause für die nächsten Jahre sein wird.
Ich bin selbstständig und arbeite auch therapeutisch in einem Zimmer in Wohnung.Die Alleinerziehende Mutter mit 2 schulpflichtigen Kindern ( 7 und 9 Jahre), in der Wohnung über mir macht mir aber das Leben zum Alptraum.
Sie lässt ihre Kinder springen, brüllen, schreien, gerne gemeinsam mit eingeladenen Kinder!
Hält sich nicht an die gesetzl. Ruhezeiten, ( räumt ihre Möbel gerne vorzugsweise ab 23 Uhr um, hängt lautstark ihre Wäsche nachts auf Balkon auf und kommt damit auch immer an das Balkongeländer,Es gab folgende Maßnahmen, die aber alle nichts genützt haben: ( Vermieter wird von Hausverwaltung vertreten)
1. Schlichtungsgespräch zwischen Verwalter und beiden Mietparteien
2. Lärmprotokoll von mir über 3 Monate
3. 2 schriftliche Abmahnungen von Anwalt des Vermieters an die Dame
4. Mein Versuch per Sommerfest und Einladungen die Aggression rauszunehmen scheiterte nach 3 Wochen wieder kläglichIch bin echt am Ende. Jetzt habe ich soviel in die Whg. investiert von neuen Bad über neue Küche, usw.
Brauche dringend Rat. Dankeschön!!!
Mhh, nun ja, das was du bislang beschrieben hast, hört sich für mich jetzt erst mal noch nicht so an, als würde es sich tatsächlich um "Lärmterror" handeln.
Klar so etwas gibt es. Aber oftmals, um es mal vorsichtig auszudrücken, ist der als unerträglich empfundene Lärm besonders "laut" wenn es eh schon Streit gibt.
Jedenfalls kommt so etwas auch in meiner Wohnung vor, sprich, ich vernehme auch eine ganze Menge "Lebensäußerungen" der Nachbarn über mir. Ob mich das stört oder nicht ist zum Großteil einfach Einstellungsache. -
Wie jetzt, du hast eine Wohnung die du mietest auf deine Kosten "Luxussaniert", habe ich das recht verstanden?
-
Ist das so schlimm? Das Geld bekommst du doch wieder und es wird im folgejahr angepasst. Und wenn du dann doch heizt, bezahlst du ja auch ein Jahr weniger. Insofern ruhig blut. Riesige entgangene Zinsverlust sind ja heutzutage kaum zu erwarten, gell.:D
-
Ehrlich gesagt mache ich das für eine ältere Dame, die mit 65 Jahren im Altersheim für 8,50/Std in 13-Tages-Schichten sich abrackert und die mir leid tat, weil gerade sie sehr auf sowas angewiesen ist. Das vielleicht mal zum vorherigen Kommentar und das es durchaus Menschen gibt, für die auch 100 oder 200 Euro tatsächlich ein Vermögen sind. Da kann ich mich schon aufregen über mangelnde Hilsbereitschaft und solche unbedachten Kommentare. Aber danke. Immerhin gab es ja einen netten, wirklich hilfreichen Kommentar.
Mag ja alles sein, das ist aber eigentlich noch ein Grund mehr sich vernünftig zu einigen, meinst du nicht auch? Man kann auch ganze Heerscharen von Gutachtern beauftragen um solche Zinsen im Nachhinein gerichtsfest festzulegen, nur was bringt das wenn es am Ende um vieleicht 50€ Differenz geht?
Das das Verhalten des Vermieters nicht korrekt ist bestätige ich der gerne auch noch mal, aber was hilft dir das? Insofern ist es sicher ein guter Rat sich auf eine annähernd logische Summe zu einigen, selbst dann wenn man das Gefühl hat das es vieleicht 30€ zu wenig sind. -
Also selbst wenn die Kündigung rechtens wäre, was soll die Aufregung? Sind doch noch fast 3 Monate Zeit? Und ganz ehrlich, bei 4000€ netto sollte wohl, zumindest übergangsweise, immer was zu finden sein, wenn man den auch bereit ist erst mal Abstriche zu machen. Von da aus kann man dann ja weitersuchen.
Ein Anrecht auf die Traumwohnung in einem bestimmten Stadtbezirk innerhalb von 3 Monaten gibt es natürlich nicht. -
Ui, das ist ja nett hier, schöner Umganston - TOP! Zumal sich die Frage nicht an Sie richtete- offensichtlich...
Cool bleiben. Ist halt generell immer unbefriedigend sich wegen solcher Minisummen überhaupt einen großen Kopf zu machen. Einige dich mit deinem Vermieter auf ein kleine Summe und gut ist. Sich da dann auch noch über 2% oder 0,5% zu streiten ist einfach nur verschwendete Lebenszeit. -
Äh na ja, anteilig eben für den Zeitraum wo du dort gewohnt hast, bzw. so lang wie eben der MV gelaufen ist.
-
Hallo,
vor wenigen Tagen gab unser Vermieter (Wohngemeinschaft) bekannt, die Nettokaltmiete von derzeit 550 auf 615 € erhöhen zu wollen. Dazu zwei Fragen und vielleicht könnt Ihr uns helfen, worüber wir sehr dankbar wären.
1. es gab bereits im August 2013 eine Mieterhöhung (Anpassung Berliner Mietspiegel) von 462 auf 550 €. Ist die aktuelle Mieterhöhung überhaupt zulässig? Immerhin wäre das eine gut 30 %ige Erhöhung in nur zwei Jahren? Soweit ich weiß, gilt in Berlin die Kappungsgrenze von 15 % in 3 Jahren?
2. die aktuelle Mieterhöhung wurde am 21.08. bekanntgegeben und soll bereits zum 01.09. in Kraft treten. Nach meinen Kenntnissen gibt es dafür eine Frist von drei Monaten?
Vielen Dank für Feedback und Informationen!
Grundsätzlich liegst du da mit der Kappungsgrenze nicht falsch. Gefühlt würde mir das jetzt auch etwas viel vorkommen. Aber da kommt es echt auf die genauen Daten, Summen, evtl. Modernisierungen usw. an. Ein Fachanwalt für Mietrecht wird dir das genau ausrechnene können. Trotzdem wage ich mal die Prognose das der Unterschied nicht so groß sein wird, wie man auf den ersten Blick vermuten könnte. -
Im Übrigen wurde mir an anderer Stelle sehr kompetent weiter geholfen. Vielleicht solltest Du Dir in Sachen Neutralität und Professionalität doch mal eine Scheibe abschneiden.
Tut mir leid, dass Du frustriert bist, aber das lasse doch bitte an Anderen aus. - Ausrufezeichen und Ende!
Mhh, lass mich mal raten, diese ander professionelle Stelle war doch bestimmt der Mieterverein, oder? Na ja wie auch immer.
Es geht am Ende einfach darum das es in Prinzip egal ist wie alt die Küche ist, es geht um die Funktionstüchtigkeit. Davon mal ganz abgesehen wird das wohl auch nicht der einzige Punkt sein der bei eurem Mietspiegel zählt, oder? Normalerweise ist das ein ganzes Bündel von Faktoren, die dann zusammengenommen eben Summe XY ergeben.
Ergo ist eswohl schon mal grundsätzlich eine Fehler sich auf die Küche zu fixieren. -
DANKE!! gut gemacht!!!
Mhh, langsam wird es absurd? -
Ja es sind immer die oberschlauen... Die erst ihre Miete nicht bezahlen und dann sich auch noch das Recht nehmen sich zu informieren und beschweren... Aber was diese oberschlauen vielleicht schon alles erlebt haben, dass sie überhaupt mal zu dem Entschluss gekommen sind, sich zu wehren..! Kann man ja nicht wissen... Ob rechtens oder nicht... Was für mich nur deutlich gemacht hat...bezahlen und ruhig bleiben, ansonsten kannste auf die Straße unter die Brücke... Hiermit verabschiede ich mich und bedanke mich für die Belehrung meiner Rechte und Pflichten....
Mir ist schon klar das deine Situation nicht ganz glücklich ist. Aber über den rein rechtliche Teil hinaus gibt es einfach noch ein paar andere Sachen zu bedenken, das muß du dir eben klar machen.
Ich kann auch nichts dafür, das rechtliche Handlungen eben manchmal doch Konsequnenzen haben. Mir wäre es auch lieber gewesen, ein Mietverhältniss ohne solche Probleme zu haben.
Und das Wohnraum der nicht als Wohnraum zugelassen ist nicht als Wohnraum nutzbar ist, und evtl. Konsequenze für alle Beteiligten hat ist wohl doch eine Hinweis über den man mal nachdenken sollte, hoffe ich.
Mal ganz jenseits vom Sterotyp des immerbösen, reichen und giergen Vermieters.
Ansonsten frage doch einfach mal deinen Vermieter ober nicht mal einen Durchlauferhitzer anbringen kann, so ein Drama ist das doch nicht. -
Ich bezahle für die Wohnung 330 Euro im Monat alles inklusive. Dabei geht es mir nicht darum meinen Vermieter zu ärgern, sondern einfach nur darum, ob das alles rechtens ist oder nicht. Ich bezahle 330 Euro, bekomme keinen Nebenkostenabrechnung hab kein WW in der Wohnung und vermutlich darf das Zimmer gar nicht vermietet werden. Ist doch schon komisch!!!
Mhh, OK, was soll man da raten? Soll man dir raten wegen 15-30€ im Monat eine zweifelhafte Mietminderung anzustreben, immerhin hast du ja wohl Warmwasser da wo es drauf ankommt, im Bad, oder?
Wenn du mich fragst wäre es das sinnvollste für dich das anzustreben was ich in meine ersten Kommentar angemerkt haben, nämlich dir eine Wohnung zu suchen die deinen Ansprüchen genügt. Ich meine mal es macht halt wenig Sinn sich über Warmwasser zu streiten, wenn du auch noch das Badezimmer mit drei anderen Parteien teilen mußt, und es zweifelhaft ist, ob es ich überhaupt um Wohnraum handelt. -
Wenn ich das mal Sinnbildlich vergleichen kann: Ich gehe in ein Restaurant und bestelle mir einen Steak mit Beilagensalat, bekomm aber Suppe und Pommes serviert, sobald ich die Bestellung in Frage Stelle muss ich das Restaurant verlassen... Muss ich aber auch die Rechnung begleichen???
Nein, aber der Vermieter bekommt dann vom Amt sehr wahrscheinlich die Auflage die Wohnung zu räumen. Den Fall hatte ich auch schon mal, in einem nicht genehmigten aber ausgebauten Dachgeschoss. Das war schon Jahrzehnte vermietet und ich habe die Mieter mit dem Kauf übernommen. Dann nach einer Neuvermietung war die Mietern die eh keine Miete gezahlt hat ganz oberschlau, und hat beim Amt angezeigt das es sich ja gar nicht um genehmigten Wohnraum handeln würde.
Damit hatte Sie recht und hat damit sozusagen selbst dafür gesorgt das Sie die Wohung verloren hat. -
Mhh, als rückwirkend die Gesamte Summe einbehalten halte ich nicht für glücklich. Der normale Wege wäre eine Mietminderung anzukündigen und dann Prozent XY auf die normale Miete einzubehalten. Ist bei euch dann sicher auch gerechtfertigt scheint mir.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!