Beiträge von AJ1900

    Na ja, es ist nicht so ungewöhnlich das ein Vermieter z.Bsp. mit Handwerkern mal in die Wohnung muß. Darauf hat er auch durchaus einen Anspruch, solange das nicht regelmässig vorkommt, zbsp. zur Instandhaltung der Mietsache.
    Insofern könntest du natürllich auf eine fadenscheinige Begründung bestehen, oder man geht den durchaus vernünftigen Weg, und repariert halt das was man kaputt gemacht hat? Das sollte dann spätestens beim Auszug passieren. Diese Frist ist aber sicher unerheblich.
    Andererseits gemacht werden muß es sowieso, warum also deshalb Streit riskieren?

    [QUOTE=Marlen;68863

    Laut Einschätzung des Glasers handelt es sich um einen Spannungsriss (also durch starke Kälte/Hitze verursacht), Reparaturkosten würden sich auf weit über 1000€ belaufen. Der Vermieter weigert sich aber die Reparatur zu zahlen und ist der Überzeugung, dass sei Sache des Mieters.
    Wer ist nun für die Reparatur zuständig und muss die Kosten tragen?
    [/QUOTE]
    Na zuständig ist der Verursacher. Aber mal ganz ehrlich, die Geschichte mit den angeblichen "Spannungsrissen" ist schon immer recht komisch. 60 Jahre lang war da das Glas drin und plötzlich springt es von selbst? Das ein Glas unter Spannung springt ist zwar richtig, aber diese Spannung tritt meistens dann auf wenn man Lüftet und vergisst das Fenster zu befestigen und das Fenster mit einem scheppern zuknallt, oder man sich gegenlehnt usw. usw.
    Wie plausibel das eine oder das andere ist, hängt aber sicher auch von der Art der Fenster ab und wie lange Sie schon verbaut sind usw.
    Alles in allem bietet das immer schönes Konfliktpotential um sich richtig teuer zu streiten, wenn man will.


    Leider haben wir heute nur seine Ehegattin telefonisch erreicht und ihr das mitgeteilt, angeblich ist er aber vor Sonntag nicht da. Das heißt wir müssen jetzt bis mindestens kommenden Sonntag oder sogar Montag (4 Tage bis dahin) mit nur kaltem Wasser auskommen. Wir möchten für diese Tage mit nur kaltem Wasser die Miete mindern?
    Frage: Um wieviel Prozent kann ich die Miete täglich mindern?


    Sagen wir es mal so. Es ist sehr wahrscheinlich das die Autofahrt zum Mieterbund schon mehr kosten wird, als da am Ende an Mietminderung real bei rauskommen wird.

    @AJ: Für die verbleibenden 2 Monate handelt es sich um Kosten in Höhe von fast 1400€. Ich habe die Erlaubnis bekommen einen Nachmieter zu stellen, dieser wurde auch akzeptiert und wäre bereit gewesen zum 1. Oktober einzuziehen. Würdest Du Dir nicht etwas verarscht vorkommen???


    Nein würde ich nicht, weil ich weiß das recht haben und recht bekommen zwei unterschiedliche Dinge sind. Wobei ich das mit dem recht haben bei dir so auch nicht sehe, aber selbst wenn das so wäre ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering das du 1400€ noch brauchen wirst um Recht zu bekommen.
    Es ist einfach kaum sinnvoll sich für solche Beträge ernsthaft vor Gericht zu streiten, wenn der Ausgang mehr als ungewiss ist.

    Bla bla? Verträge sind in Deutschland grundsätzlich formfrei. Der altbekannte Handschlag-Vertrag z.B. ist also nach wie vor gültig, wenn man dessen Inhalt nachweisen kann, Es ist also nicht so, dass nur schriftlich zählt. Wer die Details nicht kennt, kann nicht urteilen. Insofern schildere ich lieber ein wenig zu detailliert als nachher ein "ja das hättest Du vorher sagen müssen" zu ernten.


    Und wie soll deiner Meinung nach dieser Nachweis gelingen? Lass mich mal raten, mit Zeugen? Halleluja, da kommt Freude auf. Aber deine Schreibere ist leider auch eine Zumutung, bislang habe ich nur begriffen das du dich wegen 380€ Nachzahlung beklagst, wegen einer geänderten Heizanlage, ist das richtig? Ich glaube ich muß mir langsam eine Exel-Tabelle nebenher erstellen um zu begreifen wer da alles beteiligt ist, und wie die Zusammenhänge evtl. sind.

    Mit welcher Begründung könnten unsere Vermieter nun dagegen argumentieren?


    Begründen muß man da eigentlich gar nichts, würde ich auch nicht tun. Ein Begründung muß man dann dem Richter geben wenn es zur Klage kommt, vorher ist das alles reichlich theoretisch. Und ein Grund findet sich eigentlich immer. Außerdem, wie gesagt, bedenke das der VM bis zu 3 Monate prüfen kann, ergo wird das alles wenig Sinn machen, wenn deine Kündigungsfrist 3 Monate beträgt.
    Willst du am Ende wirklich eine reichlich zweifelhaft Klage anstrengen, um im günstigsten Fall 1-2 Monate Miete zu sparen? Und wie gesagt die Erfolgsausichten halte ich bislang wirklich für reichlich dürftig. Was soll der Stress?

    Der "Reinfall" bezog sich nicht auf die User die hier ganz eindeutig Ihre Einschätzung abgegeben haben, dafür bin ich natürlich sehr dankbar, aber ich muss mich nicht anpöbeln lassen...
    Die Antwort von HH ist das beste Beispiel dafür warum manche Foren einfach nicht funktionieren...

    Ach, nimm es nicht zu tragisch. Ein Arschtritt am Morgen hält frisch und wach;) Und der Hamburger spricht sicher aus leidvoller Erfahrung, da kann man das schon mal überlesen, denke ich.

    Ich werde mir jetzt mal die entsprechenden Gesetzestexte vornehmen und selbst recherchieren, das hier war, mal abgesehen zwei Beiträgen, wieder der absolute Reinfall...


    Mhh, ganz ehrlich, es kommt mir eher so vor, das wenn man dich hier in deiner Auffassung bestätigt hätte, es kein "Reinfall" gewesen wäre, kann das sein?
    An der Sachlage gibt es hier, nach dem was du schreibst, aber nun mal nichts zu deuteln? Sicher wirst du immer irgendwo jemanden finden der das anders sieht, wenn du danach suchst, bist du beim Mieterverein bestimmt an der richtigen Adresse.
    Wie "kompetent" diese Rechtsberatung da meistens ist, darüber solltest du dich aber vorher auch mal schlau machen. Die haben jedenfalls ein echtes Interesse daran dich als zahlendes Mitglied zu gewinnen.

    Hallo Berny,
    ich möchte bestimmt nicht deine Fachkompetenz in Frage stellen, aber woher nimmst Du dein geballtes Fachwissen, dass Du ohne jegliche Begründung die Antworten super kurz und knapp hier "hinballerst" ?

    Danke und Grüße!
    Daniel


    Was soll jetzt der Quatsch? Die Begründung hast du doch selbst geschrieben, und wenn du die normalen Kündigungsfristen eingehalten hast endet dein MV am 30.11., wann sonst?
    Mit dem Nachmieter stellen ist das eben so eine Sache. Kann klappen, muß aber nicht. Ich würde mich da nicht allzu sehr drauf versteifen, ehrlich gesagt.
    Jenseits aller Paragraphen sollte das auch verständlich sein, oder fändest du es schön einen rechtsverbindlichen Vertrag mit jemandem eingehen zu müssen, mit dem man das evtl. gar nicht will?

    Hier geht es meiner Meinung nach ausschließlich um Schadenersatzforderungen.

    Selbst wenn die Dame hierdurch einen Anspruch auf die Wohnung erstreitet, heißt das ja längst nicht, dass der Mietvertrag auch innerhalb von 3 Monaten zustande kommen muss.


    Ja das sehe ich auch so. Die Forderungen/Hoffnungen des Fragestellers waren doch schon vom Tisch, dachte ich?

    Das brauchen wir auch nicht wenn es ein ganz "normaler" unbefristeter Mietvertrag ohne noch laufenden Kündigungsverzicht ist.

    Übrigens hätte der Vermieter falls Nachmieterstellung in Frage käme eine Überlegungs-/Prüfungsfrist von bis 3 Monate.


    Ja, aber falls solch eine Grund tatsächlich schriftlich vorliegt stellen sich schon Fragen bezgl. Gleichbehandlung der Nachmieterin usw. Ich wüsste zwar nicht wer so was auch noch schriftlich gibt, aber fragen kann man ja mal?

    Wir haben überhaupt keine Küche von dem bekommen! Wir haben uns selbst eine besorgt.. Und es ist in Deutschland Pflicht, dass in Bad und Küche Warmwasser vorhanden sein muss!


    Ok, sorry dann habe ich das mit der Küche wohl missverstanden. Dennoch wäre es mir neu, das ein Warmwasseranschluss in der Küche Pflicht wäre? Woher hast du das, oder ist das nur deine Meinung? Ein Mietminderung sehe ich bei dieser Sachlage jedenfalls erst mal nicht, worauf hin denn?

    Mietminderung schriftlich formulieren und androhen, gleich mit Fristsetzung. Wird aber wohl kaum besonders üppig ausfallen können. Fragt sich auch ob das was bringt wenn die Wohnung eh verkauft werden soll, aber probieren kann man es ja.
    Eigentlich stellt sich auch die Frage ob er überhaupt warm Wasser in der Küche liefern müsste, wenn das bei Mietbeginn nicht vorgesehen war? Gut neue Küche war wohl versprochen? Ist wohl Auslegungssache?

    Warum sollen sich anständige Mieter mit [B]Auszug[/B ]befassen, und das Pack bleibt weiterhin -ohne jeglichen Schaden- in der
    Wohnung. Mit einer saftigen Mietminderung wird sich auch der VM entsprechend damit befassen und Abhilfe schaffen.


    Das mit dem Abhilfe schaffen ist leider nicht so einfach. Da ist man halt auch auf die anderen Mieter angewiesen. Und selbst wenn alles astrein und nach Plan läuft dauert das mindestens 6-12 Monate solche Leute aus der Wohnung zu bekommen, wenn das überhaupt klappt, denn dazu müssen die Lärmstörungen schon massiv und recht dauerhaft sein.
    Das hat mit einer evtl. Mietminderung gar nichts zu tun, dadurch geht das auch nicht schneller. Sinnvoll wäre es eben weiter "Munition" zu sammeln die der Vermieter dann bei Gericht vorbringen kann. Nur wenn sich der Belästigte und der Vermieter dann evtl. schon untereinander streiten, ist das sicher für die Lösung des eigentlichen Problems kaum hilfreich.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!