Beiträge von AJ1900

    Vielen Dank für die Antworten!

    Wegen der Frist: Halten im Sinne von Einspruch einlegen? Obwohl die Kündigung praktisch in keiner Weise stimmte?

    Und laut Gesetz hätte ich bei korrekter Kündigung 9 Monate Frist, das steht zum Glück klar und wörtlich im BGB...

    Berny, danke für den Hinweis. Ich muss versuchen, so was glaubhaft rüberzubringen, wenn's irgendwann rundgeht hier in Hof oder Treppenhaus...

    Berny hat absolut recht. Wenn das so ist wie du sagst, dann dahingehend auf jeden Fall Protokoll führen, Zeugen sammeln usw. Das wird aber an der Situation mit der Kündigung nichts ändern. Daher, wenn es dir ernst ist, würde ich mir mal einen Fachanwalt suchen, und dem das vortragen.
    Ansonsten kann man ja durchaus mal anklingen lassen, wie es denn mit einer Abfindung bei einem schnellen Auszug aussieht? Das wäre doch so ein typischer Fall, wo das in beiderseitigem Interesse sein könnte, oder?

    danke für deine Info! Die Mitgliedschaft muss direkt gemacht werden, also keine kostenlose Beratung und beide Rechtsanwälte dort sind auf Mietrecht spezialsiert. Aber ich werde deine Bedenken auf jeden fall im Hinterkopf behalten! Danke!

    Dann würde ich sagen spar dir das Geld, und gehe gleich zu einem richtigen eingesessenen Fachanwalt in deiner Region. Da bezahlst du zwar auch was, aber so komplex ist deine Frage ja nun auch nicht. Die Wahrscheinlichkeit das du beim Mieterverein an eine Pfeife gerätst wäre mir zu groß.
    Das Interesse des MV besteht meiner Erfahung nach meistens darin, dich als zahlendes Mitglied zu gewinnen, empörte Briefe zu schreiben, und ansonsten nicht viel zu tun.
    Wenn mir jedenfalls jemand mit dem MV schreibt, ist mir schon klar das die Chancen für mich recht gut stehen, ergo werde ich so handeln, und das geht den meisten anderen halbwegs routinierten Vermietern wohl ähnlich, denke ich.

    Hallo,

    bin vor kurzen in eine Mietwohnung eingezogen und hatte vor 3 Tagen festgestellt dass drei Steckdosen in der Küche defekt sind. Schätze mal kaputte Erdung da die Spülmaschine sowie Abzugshaube deutlich unter Strom stand.
    Aufgrund der Instandsetzung-Instandhaltung wird der Vermieter wohl für den Elektriker aufkommen.

    Mein Problem liegt nun darin:
    Die Steckdosen sind nur teils zugängig und es könnte sein dass die Küchenzeile dafür abgebaut werden müsste.
    Da diese aber an vielen Ecken und Enden mit Silikon Befestigt ist, sowie eine spezielle Blende über die alten Fliesen geklebt wurde die ohne eine Schädigung dieser nicht abgenommen werden kann.
    Bin ich als Mieter dann für die folgenden kosten an meiner Küche zuständig die bei der Instandsetzung der Steckdosen aufkommen?

    MfG
    Edgar

    Mensch, das ist wieder so eine komische Frage. Mhh, im ersten Moment würde ich sagen nein, du hast das keine Kosten zu befürchten. Andererseits kann es natürlich auch sein, das du wilde Umbauten vorgenommen hast, die es schlicht unmöglich machen überhaupt was zu reparieren. Da könnte man auch auf die Idee kommen das z.Bsp eine festverklebte PVC Rückwand, die vieleicht auch noch die Steckdosen übderdeckt, eher eine Sachbeschädigung darstellt?

    Also mir hat man gesagt, dass der Herr mit dem ich den Termin habe ein Rechtsanwalt ist. Gibt es da noch Abstufungen?

    Abstufungen insofern das es Anwälte gibt die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben. Kurz gesagt, nicht jeder Anwalt weiss automatisch alles, oder hat auf dem Rechtsgebiet Erfahrung, auch wenn es einem oft so vorkommt.

    Na das du nicht fragen darfst hat doch gar keiner gesagt. Nur ist der Mieterverein nicht unbedingt immer der beste Ansprechpartner. Du hast da einen Termin mit einem Rechtsanwalt beim Mieterverein, soweit so gut. Was denkst du wird dir dieser Anwalt raten? Diese Beratung ist erst mal nahezu kostenlos, oder? Dann wird man dich auffordern Mitglied zu werden, weil es ja ein Frechheit ist was sich der VM rausnimmt, und man dich sicher darin bestärken wird.
    Verstehe mich nicht falsch, gehe hin, hör dir das an, wenn es nicht zuviel kostet, bilde dir selbst eine Meinung und gehe dann zu einem Fachanwalt für Mietrecht, wenn du ernsthaft vor Gericht willst.
    Was die Anwälte vom Mieterverein uns schon alles für einen Unsinn geschrieben haben, geht wirklich auf keine Kuhhaut. Mal ganz davon abgesehen das sie oft gar nicht, oder nicht vorbereitet zum Termin erschienen sind, usw.

    Ich wollte mal ein kleines Update geben. Die Sache ist noch nicht vom Tisch. Wir hatten Widerspruch erhoben und kriegen prompt die Androhung, falls wir das Ganze nicht bis zum 30.9. zahlen gehts weiter beim Amtsgericht. Lustigerweise haben wir 1. nie gesagt, dass wir nicht zahlen und 2. wird das Ganze automatisch zum 1.10. mit der Miete abgebucht. Steht auch so in der Abrechnung.
    Fakt ist am Mittwoch bin ich beim Mietverein (Mieterschutzbund) und rede mit einem Rechtsanwalt.


    Na ja, ist doch klar, was soll sonst kommen? Wenn es dir aber wirklich ernst ist, gehe auf jedenfall bevor es zu einer wirklichen gerrichtlichen Auseinandersetzung kommt, noch mal zu einen "richtigen" Anwalt. Was dir der Mieterverein raten wird, ist eigentlich jetzt schon klar, dafür brauchst du da eigentlich nicht hingehen. Aber gut, wenn es nichts kostet höre es dir an.

    Ist mit einem Holzofen Bischen schwierig, wenn ich da um 8 Uhr ein Holz auflege ist es um 10 Uhr weg und um 17 Uhr abends ist die Bude Arsch kalt.


    Ja, ist bei mir auch so, und dann heizt man schön ein, zieht die warmen Puschen an legt die Bein hoch, und qualmt erst mal eine dicke Zigarre. Und Morgen geht wieder alle von vorne los. Ein echter Teufelskreis was?:D

    Ganz ehrlich, wenn du so auf Paragraphen stehst, ist das ja schön, aber von der Notwendigkeit einer Zentralheizung konnte ich da nichts lesen? Es soll sogar ganze Wohnngen geben die nur mit Holz und Kohle zu heizen sind.
    Wie auch immer, hat sich während deiner Mietzeit die Heizungssituation verändert, bzw. verschlechtert? Ich meine mal abgesehen vom Klimawandel;)?
    Ansonsten wüsste ich nicht so ganz, wo deine Punkt ist?
    Übrigens, 7€ kann abhängig von Lage und Zustand ebenso Geschschenkt wie überteuert sein, obwohl das eigentlich eine durchaus übliche Miete ist in vielen Gegenden, für eine normale Wohnung.
    Letztendlich besteht ein einfache Terrasse ja auch nur aus Betonplatten und Erde, mit Logik und Vergleichbarkeit brauchst du da sowieso nicht kommen.

    Alles so weit richtig,
    aber da der Wintergarten nicht durch die Heizung sondern nur durch einen Kamin zu beheizen ist, sehe ich doch eher

    § 4 Anrechnung der Grundflächen

    Die Grundflächen

    1.
    von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,
    2.
    von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,
    3.
    von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,
    4.
    von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte

    anzurechnen.

    Wieso das? ist der nun beheizt, oder nicht? Wenn er beheizt ist, wieso sagst du dann er sei unbeheizt?

    Äh, na ja, wenn es als Wohnraum nutzbar ist, so wie sich das anhört, wird es wohl auch Wohnraum sein, oder nicht? Ob da nun eine Terrassentür drin ist oder nicht, dürfte wohl egal sein. Wäre eine Terrasentür zu deinem Schlafzimmer hin verbaut, würde das dein Schlafzimmer ja auch nicht zu einer Terrasse machen, oder?

    Du meinst also jedes Gericht würde heute anders entscheiden?


    Ich denke das bezieht sich eher auf die allgemeine Erfahrung das du, sobad du als Vermieter und Eigentümer erkenntlich bist, du grundsätzlich immer die A.....-Karte hast in solchen Fällen, eigentlich unabhängig davon was irgend ein Gericht vor 40 Jahren mal entschieden hat.;)

    Eine Person kauft sich eine Wohnung mit 4 Zimmern und vermietet dort 3 Zimmer als eine 4er WG und zieht in das 4. selber ein.
    Die 3 Zimmer selber wären dabei unmöbliert, jedoch die Küche, Flur, Waschmaschine, Bad, Garten etc von ihm ausgestattet.

    Würde in dieser Konstellation die Vermietung als normale Mietverträge gelten oder als möblierte Untervermietung mit der verkürzten Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende?
    Bzw für zweiteres muss der Eigentümer ja mehr als 50% der für eine Haushaltsführung erforderlichen Einrichtungsgegenstände stellen. Was zählt hier alles als Einrichtungsgegenstand? Könnte man einfach 4 Regale ins Zimmer stellen und schon gilt das nicht mehr?

    vielen Dank im voraus

    Sorry, ich will nicht rummeckern, aber ist das wieder so eine schräge Idee sich Wohnraum zu kaufen, den man sich ohne Untervermietung sonst gar nicht leisten kann?

    Hallo,

    wenn ich die ganzen Schikanen hier aufzählen würde, dann gäbe es eine lange Liste. Ich kann nur schreiben das wir uns nichts, aber auch rein garnichts zuschulden haben kommen lassen in den letzten 15 Jahren in denen wir hier wohnen, auch wenn einige daran zweifeln werden, aber es ist so.
    Trotz allem sage ich Danke an alle die mir Tips gegeben haben.
    Wir werden so schnell es geht hier ausziehen und dann hat das Drama hoffentlich ein Ende. Wir hatten zuvor noch nie Probleme mit unseren Vermietern, im Gegenteil, wir hatten ein gutes Verhältnis zu allen.

    Grüße
    EmB61


    Mhh, wenn ich höre 15 Jahre, nichts zu schulden kommen lassen, Schikane usw., kommt bei mir der Verdacht auf, wenn ich mal etwas raten darf, das es sich am Ende vieleicht um eine Mieterhöhung oder ähnliches dreht? Ich meine mal so etwas zwischen den Zeilen gelesen.
    Na ja, wie auch immer, schräge Typen gibt es eben sowohl als Mieter wie auch als Vermieter. Wenn es dich tröstet, du kannst wenigsten ausziehen. Ein Vermieter muß im Zweifel damit leben.:)

    Hallo ihr Lieben,

    es ist ja schön alle Eure Antworten zu lesen, aber seit ihr Mieter oder Vermieter.
    Ich sag euch mal was, unser Vermieter schikaniert uns in einer Tour mit immer anderen Ideen und das schon seit Monaten und das ohne jegliche Gründe. Ja, jetzt kommt sicher, das wir uns eine andere Wohnung suchen könnten, ja, das werden wir auch aber solange wir noch nicht das passende gefunden haben müssen wir mit den Schikanen leben. Aber es wird erlaubt sein sich auch mal zu wehren und nicht der Spielball von einem solchen schlimmen Menschen zu sein, der die Nadel im Heuhaufen sucht um uns zu schikanieren. Aber anscheinend meint ihr man muss sich alles gefallen lassen von den Vermietern, obwohl man sich nicht zu schulden kommen lassen hat. Normalerweise reagiere ich nicht so empfindlich aber sorry bei einigen Eurer Antworten verstehe ich Welt nicht mehr.
    Grüße
    EmB61

    Das dumme an der ganzen Sache ist halt nur das wenn man die Welt nicht versteht, man sich diese evtl. teuer vom Richter erklären lassen muß. Daher kann dir hier eben keiner mit gutem Gewissen Raten wegen solcher Lappalien die Miete zu kürzen. Ich meine von mir aus mach das halt, für sinnvoll halte ich das nicht, eher für Kontraproduktiv, aber bitte, jeder wie er mag.
    Schikane vom Vermieter müsst ihr euch natürlich nicht gefallen lassen, worin besteht diese Schikane denn?

    BHShuber hat das völlig pauschal beantwortet, ohne Berücksichtigung, ob ein Beweis im vorliegenden Fall überhaupt erbracht werden kann.

    Ein Beweis ist hier schwer bis unmöglich.

    Mir persönlich stellt sich aber die Frage, wie ein Spannungsriss ohne fahrlässiges Verhalten (z.B. Fensterputzen mit heißem Wasser im Winter) überhaupt entstehen kann? Kann so etwas auch altersbedingt entstehen?

    Wenn du mich fragst ist das mit diesen angeblichen "Spannungsrissen" meistens so wie mit dem Monster von Loch Ness oder dem Yeti. Ein Legende die sich hartnäckig hält weil keiner das Gegenteil beweisen kann und viele dran glauben möchten.:)

    Wie gesagt werden wir das natürlich reparieren, spätestens eben zum Auszug. Es geht hier nicht um eine Reparatur von 100 Euro, sondert um knapp 1000 Euro, die man nicht mal eben (insbesondere zu Weihnachten) zahlen will, wenn es nicht zwingend notwendig ist. Ich sehe schlichtweg keine Not diesen Schaden innerhalb von 2 Monaten beheben zu müssen.


    Wie jetzt, ja ist denn schon Weihnachten? Wie gesagt, ich würde das auch nicht so sehen, das der Austausch innerhalb dieser Frist zwingend zu erledigen ist, sondern eben eher bei Auszug.
    Wie Leipziger82 aber schreibt mag es auch Gründe geben die dagegen sprechen. Fraglich ob man sich wegen so etwas vor Gericht streiten will. Kurz gesagt ich kann mir nicht vorstellen das der Vermieter deshalb einen Anwalt bemüht, ebenso würde ich als Mieter dafür im zweifel eben auch keinen bemühen, sondern das eben austauschen evtl. dann eben nach Weihnachten. Das sollte doch vieleicht mit dem VM, ohne ein Gericht zu bemühen zu klären sein, hoffe ich.

    Soll heissen, zunächst muss er den Fensteraustausch veranlassen und auch bezahlen, sollten ihm Hinweise oder Beweise vorliegen, dass der Mieter den Riss verursacht hat, kann er gegebenenfalls die Reparaturkosten von diesem zurückverlangen!


    Zum Verständniss, was gilt da so als Hinweiss oder Beweis? Wäre so ein Hinweis das ein 60 jahre altes Altbaufenster nicht von allein springt, oder muß man schon mit der Kammera daneben gestanden haben und die Aktionen Aschenbecherwerfenden Freundin dokumentiern?:)

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