Vielen Dank für die Antworten!
Wegen der Frist: Halten im Sinne von Einspruch einlegen? Obwohl die Kündigung praktisch in keiner Weise stimmte?
Und laut Gesetz hätte ich bei korrekter Kündigung 9 Monate Frist, das steht zum Glück klar und wörtlich im BGB...
Berny, danke für den Hinweis. Ich muss versuchen, so was glaubhaft rüberzubringen, wenn's irgendwann rundgeht hier in Hof oder Treppenhaus...
Berny hat absolut recht. Wenn das so ist wie du sagst, dann dahingehend auf jeden Fall Protokoll führen, Zeugen sammeln usw. Das wird aber an der Situation mit der Kündigung nichts ändern. Daher, wenn es dir ernst ist, würde ich mir mal einen Fachanwalt suchen, und dem das vortragen.
Ansonsten kann man ja durchaus mal anklingen lassen, wie es denn mit einer Abfindung bei einem schnellen Auszug aussieht? Das wäre doch so ein typischer Fall, wo das in beiderseitigem Interesse sein könnte, oder?