Sehr wahrscheinlich existiert dort gar keine Wohnung die zu vermieten wäre, bzw. keine Eigentümerin die irgend was vermieten darf. Du hast die Kaution überwiesen, und damit bist du die Kohle los und hast weder Vertrag noch Wohnung.
Frag mal bei der Verwaltung ob da deine "Eigentümerin" überhaupt bekannt ist.
Beiträge von AJ1900
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Ist im Haus gut sichtbar ein Aushang mit einer Notdienstnummer des Hausmeisters oder der Verwaltung angebracht ? Wenn nein, kann niemand von dir verlangen sone Nummer auswendig zu wissen, selbst wenns im Handy gespeichert wäre, das vergisst man ja mal oder der Akku ist leer, weiß der Geier was.
Also damit könntest du kontern. Denn dazu ist der soweit ich weiß zwar nicht verpflichtet, würde aber um solche Probleme zu vermeiden damit das Richtige tun. Da würde ich den Hausverwalter sogar drauf festnageln und event noch 1-2 andere Mieter mit ins Boot holen. Denn wär so ein Aushang vorhanden, wüssten die Mieter ja wie zu handeln ist und welche Notfallnummer zu wählen ist.
Das ist ansich ein grundlegender Service , denn wofür kriegen die sonst ihr Geld. Hausverwaltung mit Mieterbetreuung. Zeugt auch von Seriösität und Kompetenz ein ordentlicher Aushang.
Ehrlich gesagt, sehe ich das so, das weder der Fragesteller noch der Vermieter verpflichtet wäre, solche überteuerten Schlüsseldienste zu bezahlen. 440€ dafür um eine Schloß zu durchbohren?
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Lieber Herr Mainschwimmer auch wenn ein Holzofen bei dir noch der Standard ist gilt dennoch die Rechtsprechung. Das der Vermieter für ausreichende Heizmöglichkeit zu Sorgen hat. Es ist vollkommen egal ob ÖL, Gas, Holz oder was auch immer für ne Heizmöglichkeit verbaut ist , eine Mindesttemperatur von 18-20+ Grad muss sichergestellt sein. Wenn der alte Holzofen das nicht leisten kann dann muss eben eine Alternative her. 100% Mietminderung wäre da angebracht.
Mit Heizlüftern massig Strom zu verballern halte ich auch nicht für ne vernünftige Lösung. Aber wenns Sozi die Stromkosten sogar trägt ist es doch nicht die Schuld des Mieters. Soll er erfrieren ? Der Vermieter hätte mal was an der Mietsache zu machen und fertig.
Amt zahlt ohne zu murren anstatt mal eine anständige Wohnung zu vermitteln. Sowas ist typisch für Deutschland. 100% Mietminderung, dann wird vielleicht mal ne richtige Heizung installiert.
Und hör auf son Mist zu verzapfen von wegen der Mieter muss selbst für Wärme sorgen etc.
Mhh, alles was du schreibst, im Sinne von Mindesttemperatur, wurde hier aber gar nicht behauptet. Der Fragensteller hat doch selber gesagt, das die Mindesttemperatur zu erreichen ist? Er beschwert sich ja eher das es im Zimmer mit dem Ofen zu warm wird.
Wenn du mich fragst wurde hier aber wohl eher vor allem mit Elektro geheizt, weil es bequemer war, als den Ofen regelmäsig anzufeuern und Brennstoff zu schleppen.
Das das nicht komfortabel ist sehe ich auch so, aber ich gehe mal davon aus das sich das auch ganz deutlich in der Miete bemerkbar macht, nicht wahr? -
Also hat das 3, nicht 2 Wohnungen. Dann kann der Vermieter sich nicht auf diesen Paragrafen bei der Kündigung berufen.
Wenn es denn tatsächliche eine Wohnung ist, und nicht nur ein privat ausgebauter Spitzboden. -
Hallo,
vielen Dank für die Antworten!
Gartenpflege gibt es in der Tat nicht, weil kein Garten vorhanden ist. Ich war mir nur bei der Gesamtsumme unsicher, da ich bis 2012 immer Geld zurück bekam. Meine aktuelle Nebenkostenvorauszahlung beläuft sich auf 65,- monatlich. Wenn die Abrechnung so korrekt ist, werde ich selbstverständlich die Vorauszahlung anpassen. Hatte mich nur über die ewige Steigerung in solcher Höhe gewundert. Zuletzt wurde die Nebenkosten 2011 angepasst. Und zwar verringert.
Na ja, wie das immer so ist, die Preise für div. Positionen bleiben halt auch nicht stehen. Irgendwann kommen da die Aufschläg einfach bei dir an, z.bsp wenn Verträge mit der Reinigungsfirma auslaufen usw.
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Erst mal würde mir auffallen, das gar keine Kosten für Gartenpflege anfallen. Ist das vieleicht irgendwo inbegriffen oder gibt es keinen Garten?
Ansonsten kannst du ja mal die Abrechnungnen der Reinigungsfirma einsehen. Das hat aber mit erlaubt oder nicht erlaubt nichts zu tun. -
Joa, weil es offenbar vielen Leuten schlicht zu mühsam ist bspw. in Foren ihre Meinungen auch fundiert zu begründen, lieber etwas rumtönen ubewiesene Behauptungen aufstellen um Postings zu sammeln und sich dann "Erfahrener Benutzer" nennen

Entschuldigung, ich wollte hier ganz sachlich eine Thematik diskutieren, keine Ahnung in welches Fettnäpfchen ich getreten bin um mir Vorwürfe des Jammerns vorhalten lassen oder offensichtliches Offtopic durchlesen zu müssen "Dir kann sehr fachmännisch geholfen werden: Da gibt es Leute, die nennen sich Fachanwalt für Miet- und Immobilienrecht und warten auf Leute wie Dich, denen sie gutes Geld für Beratungen oder Rechtsstreitigkeiten abknöpfen, um ihre Fincas oder Chalets zu finanzieren..."
Wie schon erwähnt beziehe ich HLU da meine Rente keine 50,- beträgt, die Beratung gibts also quasie gratis auf Schein, wie auch die Prozesskostenhilfe wenn Aussicht auf Erfolg besteht ... genauso wie die Stromkosten.
Weder Grund zum Jammern also noch mich weiter auf irgendwelche Unsachlichkeiten einzulassen.
ENDE und CLOSED
Wie das bei anderen aussieht weiß ich nicht, aber ich persönlich habe nicht die Motivation hier Paragraphen und Urteile zu zitieren, die übringens durchaus auch missverständlich sein können.
Es kommt wohl mehr auf die Rechtspraxis und das Ergebnis an, denke ich. Das Ergebnis sehe ich in deinem Fall wie folgt:
1. Wohnung mit der Heizung gemietet wie gesehen.
2. Alle Räume sind beheizbar und auf die nötige Mindesttemperatur zu bringen
3. Einen Zwang zur Umrüstung auf eine bestimmte Heizung gibt es einfach nicht.
Daraus ergibt sich für dich, das du entweder weniger heizen must, wenn du die entlasten willst die dir das bezahlen, oder dir eine andere Wohnung suchen solltest, die deinen Ansprüchen genügt, oder in sachen Heizung selber tätig wirst, wenn das möglich ist.
Realistischer weise solltest du wohl hoffen das der Vermieter nicht tatsächlich auf die Idee kommt dir eine Zentralheizung einzubauen, den das wäre dann eine Modernisierung die auf die Miete umzulegen wäre. Ob die Wohnung dann noch in Rahmen dessen läge was das Amt bezahlen würde, bliebe abzuwarten.
Mit sozialistischem Gruß,
AJ1900 -
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Deshalb frage ich ja. Das Mietrecht besagt heute, dass die sogenannten Schönheitsreparaturen vom Vermieter zu zahlen seien, dass der die Kosten sogar dann übernehmen muss, wenn der Mieter bereits "repariert" hat. Gibt es irgendeinen Weg, dass der Mieter die nun jedenfalls definitiv notwendigen Malerarbeiten nicht bezahlen muss?
Na du hast aber offenbar nicht "repariert", sondern "beschädigt". Ergo ist das doch erst mal ein ganz anderes Thema, oder siehst du das anders? Hat dich denn überhaupt jemand aufgefordert überhaupt was zu machen?
Ich wüsste eigentlich nicht wie man sinnvoll argumentieren sollte das da für dich eine positive Lösung bei raus kommen würde? Überhaupt, wer sagt denn das sowieso hätte gespachtelt oder gestrichen werden müssen? -
Gibt es eine Situation, in der der Mieter davon ausgehen kann, dass sowieso gestrichen werden muss? Ich meine, kann der Mieter nicht in der "richtigen" (?) Annahme gespachtelt haben, dass der Vermieter ohnehin streichen wird und er dem Vermieter somit nur ARbeit abnimmt?
Wieso das? Du schreibst doch selber das die Wohnung kaum Gebrauchsspuren aufweist? Ansonsten ist das mit Annahmen so eine Sache. Wie kommst du denn darauf das sowieso gestrichen werden müsste? Davon abgesehen liegt das ja auch nicht in der Entscheidung des Mieters?
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Hallo,
da ich Bekannte habe, die ebenfalls deren Hilfe in Anspruch genommen haben und sehr zufrieden waren, probieren wir es doch darüber.
Das steht auf deren Webseite:
Kanzlei
Wir...
sind eine Anwalts- und Notarsozietät mit Schwerpunkten im Zivil- und Strafrecht
helfen Ihnen bei drohenden Straf - und Bußgeldverfahren
beraten und vertreten Sie bei Ihren Rechtsproblemen
unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte
ziehen für Sie Forderungen ein
wehren unbegründete Ansprüche ab
vertreten Sie auch gerichtlich an allen Amts- und Landgerichten sowie an allen Oberlandes-, Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Strafgerichten und zwar in ganz Deutschland
betreuen Sie, wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kaufen, verkaufen, übertragen oder beleihen wollen
begleiten Sie bei der Abfassung von Testamenten und Eheverträgen
unterstützen Sie bei der Anfertigung von Verträgen jeder Art
Wir haben uns entschlossen, unsere Schwerpunkte mit der Bezeichnung:
Kanzlei für Immobilenrecht, Mietrecht und Strafrecht
nach außen klar zu stellen.Da wir die Vermietung das Geld einziehen lassen, haben die ja eh erstmal nix verloren. Momentan sind die in der Bringschuld, d.h. die "prüfen" die Angelegenheit jetzt. Sie erhalten jetzt aber auch einen Brief mit einer Frist von 14 Tagen, was genügen sollte. Wir möchten immer noch eine Begehung vor Ort.
Ich habe jetzt letztens mit einer Bekannten gesprochen, die auch bis letztes Jahr bei der Vermietung gewohnt hat. Sie muss einen geringeren Betrag bezahlen, fragt sich aber auch welcher Strauch- und Heckenschnitt vorgenommen worden ist.Das ist sicher erst mal ein vernünftiger Weg. Beste Grüße.
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Hmm ok, ich dachte das wäre an dieser Stelle etwas eindeutiger geregelt.
Zudem wohne ich ja nicht bei meinen Eltern in dem Sinne, sondern bei dem Mann meiner Mutter. Wenn dort also keinerlei Mietverhältnis existiert bin ich mehr oder weniger nur ein geduldeter Gast seit 7,5 Jahren, welchen man ohne weiteres von heute auf morgen vor die Tür setzten kann.
Hätte gedacht, dass es hier etwas eindeutigere Regeln existieren, damit solche Situationen deutlicher geregelt wären.
Mit besten Grüßen
Also soweit mir bekannt ist gibt es ab 18 bzw. wohl spätestens mit 21 Jahren da keine Ansprüche. Ehrlich gesagt würde ich da eher mal einen Juristen fragen, der sich Familienrecht auskennt. -
so schlimm? Was sagen die denn? Hatte da noch nie Kontakt zuNa auf jeden Fall werden Sie dich als zahlendes Mitglied werben wollen, dann werden empörte Schreiben geschickt, weil du natürlich 100% recht hast, und wenn es dann zur Verhandlung kommt, erscheint dein Anwalt vom MV. erst gar nicht, oder schickt einen Vertreter der von nichts weiß.
Das ist mir schon so oft passiert. Freut mich zwar, aber empfehlen kann man das wirklich nicht. Es gab auch Ausnahmen wo es halbwegs sinnig und vernünftig gelaufen ist, aber die Regel war das bei mir jedenfalls nicht. -
Vielen Dank an alle. Ich melde mich aus der Diskussion ab und werde es wohl bei einem Juristen versuchen

Aber bitte nicht beim Mieterverein. Da spar dir dein Geld, denn was die sagen ist jetzt schon klar.

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Es geht mir ja auch nicht darum, dass ich für immer da wohnen möchte.
Ganz im Gegenteil ich möchte ja auch nächstes Jahr ausziehen, allerdings wurde mir jetzt gesagt das ich binnen der nächsten vier Wochen ausziehen soll.
Diese Frist halte ich für utopisch und deswegen wollte ich mich hier mal informieren, wie es in meinem Fall aussieht.Meines Wissens nach bedarf ein Mietvertrag nicht der Schriftform und es muss auch nicht zwingend eine Miete gezahlt werden. Es kann ja auch eine Miete von 0€ vereinbart sein.
Ich möchte mich ja lediglich vorher ein wenig informieren, bevor ich mich zu weit aus dem Fenster lehne.
Mit besten Grüßen
Noch mal, ich kann beim besten willen nicht erkennen wo da ein Mietvertrag zustande gekommen sein soll? Es mag fristen geben die ich nicht kenne, die sich aus anderen Rechtsgebieten ergeben, aber aus dem Mietrecht? Das sehe ich so einfach nicht.
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Es gibt keine anderen Außenflächen, die dazu zählen, also auch keinen Spielplatz o. ä., dies ist wohl ein Standart-Vertrag. Daher wundert mich auch, dass nirgendwo ein Garten oder Gärtner erwähnt wird. Die Gartenfläche geht ums ganze Haus, wie viel das genau ist, kann ich gar nicht sagen. Es geht einfach darum, ob eine rechtliche Verpflichtung aus dem Vertrag hervorgeht oder nicht.
Na ja, als "Gemeinschaftseinrichtungen" könnte man wohl auch einen Garten bezeichnen, der von der Gemeinschaft nutzbar ist, zumal wenn alles andere was als Beispiele aufgezählt ist ja dann wohl gar nicht existiert.
Ist natürlich unglücklich formuliert, das sehe ich auch so. -
Das ist ja die Frage. Meines Wissens nach ist eigentlich der Vermieter für Gartenarbeiten zuständig, kann diese aber auf den Mieter übertragen, wenn dies entsprechend festgelegt wird. Ich frage mich nun, ob der Garten und die genannten Gartenarbeiten in den zitierten Mietvertrags-Stellen mit einbezogen werden und wie man das "säubern" etc. hier verstehen muss.
Über wieviel Fläche oder was reden wir den hier eigentlich? Klar, man könnte natürlich sagen, den Spielplatz müssen wir reinigen, aber die 10 qm Rasen daneben müssen wir nicht mähen, da er nicht expliziet aufgeführt ist. Ob das Sinn macht? -
Aus meiner Sicht besteht zwischen mir und dem Mann meiner Mutter ein Mietverhältnis, auch wenn diese explizit nie festgehalten wurde und ich auch noch nie Miete bezahlt habe. Deswegen bin ich auch der Meinung das die üblichen Kündigungsfristen für Mietverhältnisse Anwendung finden.
Also mit Mietrecht hat das, denke ich, eigentlich erst mal gar nichts zu tun. Ob es für solche Fälle überhaupt gesetzliche Regelungen gibt, da bin ich eigentlich auch stark am zweifeln. Im Zweifel befrag mal einen Anwalt, aber unabhängig davon, du bist volljährig, und einen Rechtsanspruch darauf ewig bei deiner "Familie" zu wohnen den gibt es sicher nicht.
Ergo wäre es sinnvoll sich eine Wohnung zu suchen, oder evtl. tatsächlich ein Untermietverhältniss einzugehen, wenn möglich? -
Wenn das heißen soll, dass der Mieter in diesem Falle verpflichtet ist, irgendwie dafür sorgen muss, (ob nun persönlich oder durch Delegierung an Dritte), dass der Rasen gemäht, die Hecke geschnitten und das Laub gefegt werden, dann vielen Dank für die Antwort.
Wenn dem aber nicht so ist, oder das nicht sicher ist, dann wurde mit beiden Antworten keine meiner Fragen beantwortet. Ich will jetzt nicht zickig klingen, aber ich habe lediglich gefragt, ob aus den Textstellen im Mietvertrag eine Verpflichtung zu den erfragten Arbeiten resultiert (ob nun persönlich oder nicht, war nicht die Frage. Und was der Vermieter sagt, ist doch nicht rechtskräftiger als der Mietvertrag, oder?). Ich denke, die Frage war recht eindeutig formuliert. Wenn nicht, danke ich dir vielmals für deine Antworten, auch wenn mir diese nicht weiterhelfen.
Na Baum fällen und entsorgen gehört da wohl nicht mit dazu.:D Ansonsten eben das übliche, was so normalerweise regelmässig anfällt, sprich harken, Rasen mähen, sauber halten usw. Heckenschnitt ist manchmal so ein Streitpunkt, der könnte aber natürlich auch umgelegt werden, wenn es denn nötig wird.
Das sollte doch aber eigentlich selbstverständlich sein?
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