Beiträge von AJ1900

    Hallo,

    meine Mutter hat die Kündigung aufgrund Mietschulden erhalten und anschließend wurde eine Räumungsklage gegen sie eingeleitet. Sie hat vor dem Gerichtstermin eine Wohnung gefunden und konnte es noch entgehen. Ich wohne hier schon seit 15 Jahren und möchte gerne hier bleiben. Die Miete werde ich natürlich übernehmen. Der Vermieter möchte kein neuen Mietvertrag machen und ist nicht begeistern bzw. überhaupt nicht mehr zu sprechen. Wie sieht das rechtlich aus? Darf ich bleiben oder muss ich auch raus?

    Lg.


    Mal eine Frage, wenn dein Mutter wegen Mietschulden rausgeklagt wurde, und du da weiter wohnen willst, warum hast du die Schulden/Miete nicht gezahlt?
    Wenn ich der Vermieter wäre würde ich mir vieleicht überlegen, an dich zu vermieten, wenn du die Schulden bezahlst, mit großem Fragezeichen. Alles andere ist ja wie den Bock zum Gärtner machen.:rolleyes:

    Welche Farben dürfen meine Wände haben? Das Wohnzimmer ist teilweise ziegelrot. Muss ich das streichen? Bin ich verpflichtet Tapeten wieder zu entfernen? (Mustertapete, eine Wand bzw in einem Zimmer Mustertapete ringsum halbhoch. Auf dem Übergang zur gestrichenen Wand habe ich eine Stuckleiste geklebt.


    Speziell die Wandfarbe wirst du auf jeden Fall streich müssen, und wohl auch Tapete und Leiste müssen wohl zurückgebaut werden, es sei denn, dein damaliger Vermieter hat dir den Umbau schriftlich genehmigt, und auf Rückbau verzichtet.
    Aber wenn es fachmännisch gemacht ist, übernimmt das vieleicht dein Vermieter? Fragen kostet nichts.

    1. ja, der Nachwuchs ist auch schon etwas länger da und Grund des Auszugs. Es ist ja auch nicht so, dass auf einmal ein Kind da ist und untergebracht werden muss...allerdings ist das Wohnungsangebot hier auch derzeit nicht so groß, so dass die Suche halt entsprechend lange dauert und es nicht sinnvoll ist zu kündigen und dann zu suchen. Dennoch ist es mir nicht verständlich wieso ein Härtefall vorliegen soll (zumindest bei 3 monatiger Kündigungsfrist), es wurde uns aber so mitgeteilt.

    2. nenn es wie du willst, Fakt ist, dass die Miete enorm erhöht wird, ohne dass sich die Qualität des Objekts verbessert hat. Da kann man natürlich mit Angebot und Nachfrage argumentieren, was bei Grundbedürfnissen jedoch ein wenig kurz kommt.

    3. Mag sein, ich verstehe die Motivation dahinter jedoch nicht. Uns einfach mal eine reinwürgen weil man es kann mag ja für den einen oder anderen Motivation genug sein....


    Sorry wenn ich so deutlich bin, aber du argumentierst wie ein Weihnachstmann;). Was dir wünschenswert, sinnvoll, oder unanständig erscheint, spielt keine Rolle. Wichtig ist was juristisch möglich und geboten ist.
    Davon abgesehen, brauchst du dir nicht den Kopf über Probleme eines Nach/Neumieters zu zerbrechen, oder darüber ob dein Vermieter an wen zu welchem Preis vermietet. Sollten da Probleme auftauchen bist du mit Sicherheit der letzt der da gefragt sein wird.
    Für dich ist nur wichtig zu wissen, das du als Nachmieter anbringen kannst wen du willst, nehmen muß dein Vermieter ihn deshalb trotzdem nicht.
    Wenn du das realisiert hast, erübrigen sich alle anderen Fragen eigentlich von selbst, wenn man mal realistisch ist. Wo man dir eins "reinwürgen" will, kann ich bislang nicht erkennen? Eigentlich müsstest du dankbar sein, in so einer preiswerten Wohnung gewohnt zu haben, wo Mieterhöhungen offenbar jahrelang kein Thema waren, oder?

    Hört sich jetzt im ersten Moment erst mal logisch, und auch nicht überzogen an. Richtig ist, das nicht nur die Durchschnittswerte mit deiner konkreten Miete zu tun haben, da kommt es zusätzlich und vor allem noch auf die Ausstattung an.
    Aber wie gesagt, mit nun 7,04€ wirst du in Hamburg wohl immer noch eher am untern Ende der Skala liegen.

    • Kein Kaltwasser im Waschbecken
    • Warmwasser mit äußerst wenig Druck und geringer Durchflussmenge in der Badewanne
    • Fenster im Schlafzimmer um ca. 1-2 cm nach unten versetzt (Es zieht kalt)
    • Einbruchsspuren an der Wohnungstür (deutlich erkennbar)
    • Keinen Keller
    • Haustür schließt nicht von selbst


    Kalt/Warmasser: Ist sicher evtl. ein Grund für Mietminderung hört sich aber eher danach an das ein Ventil zugedreht ist
    Fenster: Sollte repariert werden, wie angekündigt. Mietminderung höchstens marginal (ein Klebeband wirkt wunder;)
    Einbruchsspuren: Solange die Tür funktioniert ist das kein Grund
    Kein Keller: Wenn keiner vermietet wurde, kann man auch nicht drauf bestehen
    Haustür: Sicher kein Grund für eine Mietminderung.

    Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, das sich die Verwaltung quer stellt, die Kaltwasserversorgung kurzfristig herzustellen?
    Erst mal cool bleiben.

    Ich habe vorhin unseren Vermieter nochmal angerufen und nett gefragt, ob er das nicht wieder reparieren möchte bzw neu ersetzen, da wir die Wohnung ja auch so übernommen haben, worauf er mir antwortete, dass wenn ich Stress haben möchte, welchen kriegen kann. Also ein Fall fürs Pferde hochscheuchen??


    Na ja, ich würde mich fragen ob sich die Sache lohnt. Um sich zu streiten dazu gehören immer zwei, und wie gesagt, der Austausch einer Dichtung oder einer Rolle, bzw. evtl. nur das einstellen kann nicht die Welt kosten.
    Ich würde es schon auch so sehen das du erst mal im Recht bist, ich würde mir aber im zweifel eher wichtige Punkte suchen, um mich zu streiten. Für alles andere wäre mir meine Zeit einfach zu schade.
    Evtl. kann man es ja so machen, wie vorher bechrieben. Hat man was zum gegegnrechnen wenn man mittelfristig doch mal umzieht.

    Ich würde das so sehen, das der Vermieter hier schon zur Reparatur verpflichtet wäre, zumindest solange ihr die Duschwand nicht beschädigt habt, wovon ich jetz mal nicht ausgehe.
    Andererseits könnte ein Gummidichtung nun auch unter Kleinreparatur fallen. Bevor man deshalb gleich die Pferde scheu macht, vieleicht selber mal googeln, ob die Dichtung nicht nur, mehr oder weniger, ein Pfennigartikel ist.

    Ehrlich gesagt, würde ich da jetzt erst mal cool bleiben. Vor allem dann wenn die Kaution eh bei weitem nicht ausreicht. Über "verschlissene" Teppichböden und was darunter zu verstehen ist wurde nun wirklich schon genug geschrieben und geurteilt.
    Ich kann mir kaum vorstellen das ein halbwegs erfahrener Vermieter wirklich anfängt darüber nun Prozesse zu führen die er erst mal bezahlen darf, und dessen Ausgang ich als wenig erfolgversprechend sehen würde, zumindest dann nicht, wenn du nicht im Abnahmeprotokoll alles möglich unterschrieben hast.
    Nur mal nebenbei, deshalb verlegen wir auch keinen Teppichboden mehr in Mietwohnungen.

    Hallo Leute, ich habe mal ne Frage bzgl. Kündigen und Nachmieter.
    Wir haben ganz normal 3 Mon. Kündigungsfrist und würden gerne selbst um einen Nachmieter suchen, da wir die EBK vom Vormieter übernommen haben und hier natürlich auch gewisse Preisvorstellungen haben.

    Würdet ihr erst kündigen (also dem Vermieter bescheid geben) und dann einen Nachmieter suchen und dann dem Vermieter "präsentieren" oder umgedreht. Wie habt Ihr das evtl. schon gelöst ? Bin das erste mal in so einer Situation.

    Evlt. würe ich mal den Vermieter fragen, ob nicht grundsätzlich mal ein Interesse besteht, die Küche zu übernehmen/kaufen. Wir machen das manchmal wenn die Küche ordentlich, und der Preis nicht überzogen ist.
    Alternativ haben wir auch schon mal Küche gegen Schönheitsreparaturen getauscht. Kann manchmal für beide Seiten Sinn machen.

    Ich möchte nur wissen, ob es Möglichkeiten gibt den Mietvertrag besser auf mich zuzuschneiden und im Endeffekt Geld zu sparen.


    Ja klar gibt es diese Möglichkeit. Nur unterm strich ist das Geld was du sparrst, das Geld das der Vermieter verliert. Ob sich der Vermieter darauf einlässt? Wohl nur dann wenn es kaum Interessente gibt. Natürlich kann man verhandeln. Manch einer verhandelt solange bis die Wohnung an jemanden anders vermietet wird, habe ich schon oft genug selbst erlebt.
    Muß man sich halt vorher drüber im klaren sein, das das so sein kann.
    Wir haben inzwischen ein lusitigen Spruch parat. "Die einen messen, die anderen mieten". Passt zwar jetzt nicht ganz auch deine Situation, aber vieleicht verstehst du was ich meine?


    Mir wurde am Telefon jetzt erstmal erklärt, dass dieser Zuschlag erhoben wird, weil man sich bei einer WG nicht sicher sein könnte, wie oft da Leute ausziehen und einziehen. Der typische Student ist anscheinend ein Mietnomade. Jedenfalls ist dadurch nicht gesichert, wer dann immer die Schönheitsreparaturen bezahlt.

    Ich habe jetzt vor mit dem Vermieter Verein zu verhandeln, ob man das anders vertraglich regeln kann. Oder einfach die Kaution/zu kaufenden Anteile erhöhen kann, damit dieser Zuschlag wegfällt. Habt ihr da vielleicht Ideen oder wisst über gängige Vertragsklauseln bzw. Abmachungen bescheid, die in einem solchen Fall angewendet werden können?

    Du solltest dir erst mal klar machen, eine Vermieter ist kein Amt. Auch Wohnungsbaugenossenschaften nicht. Die Mietpreisfindung ist grundsätzlich erst mal frei, solange es eben im Mietpreisspiegel +Zuschläge/Abschläge usw. bleibt.
    Sprich es gibt gar keinen Grund warum du eine, deiner Meinung nach, zu teure Wohnung mieten musst oder solltest. Wenn dir das Angebot nicht passt, nimm es eben nicht an, ist doch ganz einfach.
    Nun anzufangen vor Vertragsabschluss schon über die Miete zu meckern, sorry das ist einfach naiv. Noch dazu wenn es um eine WG geht, die grundätzlich schon mal, aus Vermietersicht, immer mit Vorsicht zu geniessen sind.
    Glaube es einfach, solche Zuschläge haben Gründe, auch wenn du natürlich immer pünktlich Miete zahlst, und ordentlich wohnst, wovon ich mal ausgehe.
    Solche Zuschläge bezahlst du in der Regel ja auch nicht weil sich deine WG schlecht verhält, sondern für jede andere WG, die es da evtl. nicht so genau nimmt. Das ist übringens ein generelles Problem, damit stehst du nicht alleine.

    Hallo, vielen dank für die schnellen Antworten! Ich hatte noch nie was mit einem Anwalt zu tun. Kann man nicht beim Amtsgericht einen Antrag stellen wegen einem Anwalt? Kann ich beim Amtsgericht nachfragen wann die Klage eingereicht wurde? Wenn sie über den 01.01.2016 hinaus ist dann habe ich Recht?
    Lg Mala


    Wenn ich das so lese, solltest du erst recht schleunigst einen Anwalt aufsuchen. In Sachen Prozesskostenbeihilfe, so wie ich das jetz mal interpretiere, bin aber ehrlich gesagt wenig bewandert, leider:rolleyes:.

    Also wenn das Schreibe vom Amtsgericht kommt, würde ich es auf jeden fall ernst nehmen. Handelt es sich vieleicht um Kosten die bei Gericht aufgelaufen sind? Wie auch immer, das mit dem Anwalt ist wahrscheinlich keine schlechte Idee, denn pauschal kann man nicht sagen das nach 3 Jahren alles verjährt ist.

    Leute ich will hier nicht hören wer wo aufgepasst hat oder sonst was , ich wollte wissen wer davon ahnung hat und wie gesagt wäre es so logisch das sich eis von innen bildet, würde mein vermieter ja jetzt nicht die kosten ünernehmen...


    Abwarten. Wenn das wirklich Sinn machen soll, dann sollte man wohl am besten doppelt verglaste Scheiben einsetzen, denke ich mal. Die eine einfach verglasung gegen die nächste zu tauschen, was soll da anders werden, selbst wenn einzelne Scheiben Risse haben?
    Und eine Doppelverglasung könnte man dann wohl durchaus auch als Wohnwertverbesserung ansehen. Stichwort "kosten übernehmen".
    Natürlich alles nur Gedankenspiele, wie ich die Sache evtl. angehen würde.

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