Duschkabine defekt

  • Hallo zusammen,

    Meine WG und ich sind am 1.1 diesen Jahres in unser neues Zuhause eingezogen, und haben bereits die ersten Probleme mit der Wohnung.

    Wir haben eine Duschkabine, welche allerdings undicht ist, d.h. Die Gummidichtungen und die Schiebe Elemente funktionieren nicht einwandfrei, was bedeutet, dass unser Bad meistens nach dem duschen unter Wasser steht.

    Wir haben mit dem Vermieter gesprochen, ob er die Kabine reparieren könnte, was er wiederum abgelehnt hat, ebenso wie den Einbau einer neuen Duschkabine, da es wohl eine "Sonderanfertigung" sei. Als Alternative hat er uns die Einrichtung eines Duschvorhangs auf seine Kosten angeboten.
    Nun Zur Frage:

    Wir haben ja die Wohnung mit samt einer (mehr oder weniger funktionierenden) Duschkabine gemietet und übernommen, ist der Vermieter verpflichtet die Duschkabine zu reparieren / eine neue einzubauen oder ist es in Ordnung, einfach einen Duschvorhangs einzubauen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Mit freundlichen Grüßen
    Dalogh

  • Wenn eine Duschkabine verbaut ist, kann der Mieter auch davon ausgehen, dass diese ordnungsgemäß funktioniert.

    Ist die Kabine denn vertraglich erwähnt?

    Ich würde den Vermieter auf den § 535 BGB verweisen und zur Instandsetzung auffordern.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich würde das so sehen, das der Vermieter hier schon zur Reparatur verpflichtet wäre, zumindest solange ihr die Duschwand nicht beschädigt habt, wovon ich jetz mal nicht ausgehe.
    Andererseits könnte ein Gummidichtung nun auch unter Kleinreparatur fallen. Bevor man deshalb gleich die Pferde scheu macht, vieleicht selber mal googeln, ob die Dichtung nicht nur, mehr oder weniger, ein Pfennigartikel ist.

  • Wenn eine Duschkabine verbaut ist, kann der Mieter auch davon ausgehen, dass diese ordnungsgemäß funktioniert.

    Ist die Kabine denn vertraglich erwähnt?

    Ich würde den Vermieter auf den § 535 BGB verweisen und zur Instandsetzung auffordern.

    Nein, die dusche ist nicht expliziet im Vertrag genannt.

  • Nein, die dusche ist nicht expliziet im Vertrag genannt.

    Ich glaube, dass das nicht relevant ist. Es werden ja auch nicht sämtliche Ausstattungsgegenstände, wie Fenstergriffe, Gasboiler oder ähnliches genannt. Es ergibt sich einfach aus den Umständen, dass die Duschkabine mit zum Mietgegenstand gehört.

    Edit: Und mit der Ablehnung der Reparatur macht es sich der Vermieter zu einfach. Schriftlich nochmals zur Instandsetzung auffordern. Sollte die Frist verstreichen, beauftragt ihr die Reparatur. Je nachdem wie teuer es wird, könnte es unter die Kleinreparatur fallen, falls vereinbart, anderenfalls könnt ihr die Kosten dem VM in Rechnung stellen, ggf. Verrechnung mit MIete.

    Einmal editiert, zuletzt von toffer2105 (25. Januar 2016 um 13:57)

  • Ich habe vorhin unseren Vermieter nochmal angerufen und nett gefragt, ob er das nicht wieder reparieren möchte bzw neu ersetzen, da wir die Wohnung ja auch so übernommen haben, worauf er mir antwortete, dass wenn ich Stress haben möchte, welchen kriegen kann. Also ein Fall fürs Pferde hochscheuchen??

  • dass wenn ich Stress haben möchte, welchen kriegen kann.

    haha :D. Siehe mein Edit aus dem obigen beitrag. Als Ergänzung: Euer Vermieter ist schon mal Scheisse. Da wird es zukünftig auch Ärger geben. Lasst euch einen Kostenvoranschlag für die Instandsetzung machen (ist in der Regel kostenlos, es sei denn es wird hierfür eine Vergütung vereinbart). Entscheidet dann, ob ihr die kosten selber tragen wollt oder nicht.

  • Damit hast du sowas von Recht :D
    Naja also du meinst ich soll mir jetzt nen Handwerker ins Haus holen, den nen Kostenvoranschlag für die Reparatur bzw. ggf. Erneuerung machen lassen und den wiederum an meinen Vermieter schicken mit der Erwartung dass er die Kosten trägt, oder habe ich das falsch verstanden ?

  • Ich habe vorhin unseren Vermieter nochmal angerufen und nett gefragt, ob er das nicht wieder reparieren möchte bzw neu ersetzen, da wir die Wohnung ja auch so übernommen haben, worauf er mir antwortete, dass wenn ich Stress haben möchte, welchen kriegen kann. Also ein Fall fürs Pferde hochscheuchen??


    Na ja, ich würde mich fragen ob sich die Sache lohnt. Um sich zu streiten dazu gehören immer zwei, und wie gesagt, der Austausch einer Dichtung oder einer Rolle, bzw. evtl. nur das einstellen kann nicht die Welt kosten.
    Ich würde es schon auch so sehen das du erst mal im Recht bist, ich würde mir aber im zweifel eher wichtige Punkte suchen, um mich zu streiten. Für alles andere wäre mir meine Zeit einfach zu schade.
    Evtl. kann man es ja so machen, wie vorher bechrieben. Hat man was zum gegegnrechnen wenn man mittelfristig doch mal umzieht.

  • Wenn ihr die Kabine erst seit drei Wochen nutzt und sie jetzt schon solche Mängel aufweist, dann müsste der Vermieter sie eigentlich auswechseln. Schließlich könnt ihr solche Schäden wie Verschleiß etc. innerhalb so kurzer Zeit ja nicht selbst verursacht haben, oder?

    Ich habe vorhin unseren Vermieter nochmal angerufen und nett gefragt, ob er das nicht wieder reparieren möchte bzw neu ersetzen, da wir die Wohnung ja auch so übernommen haben, worauf er mir antwortete, dass wenn ich Stress haben möchte, welchen kriegen kann. Also ein Fall fürs Pferde hochscheuchen??

    Hat er das so gesagt? Schon eine ziemliche Frechheit, was sich Mieter alles bieten lassen müssen.

    Ich persönlich würde aber wahrscheinlich eine Eskalation vermeiden wollen und die Duschkabine erstmal auf eigene Kosten austauschen. Die Kosten sind auch tragbar, wenn ich mich zum Beispiel hier bei Badezimmertotal umschaue. Und wenn der der Vermieter die Rechnung nicht begleichen will, dann teilt ihr sie untereinander auf.

    2 Mal editiert, zuletzt von Rene (11. Februar 2016 um 16:22)

  • Wenn ihr die Kabine erst seit drei Wochen nutzt und sie jetzt schon solche Mängel aufweist, dann müsste der Vermieter sie eigentlich auswechseln. Schließlich könnt ihr solche Schäden wie Verschleiß etc. innerhalb so kurzer Zeit ja nicht selbst verursacht haben, oder?

    Wie kommst du denn darauf. Eine Reparatur reicht hier völlig, wenn Sie denn möglich ist. Wer anfängt auf eigene Kosten Umbauten vorzunehmen, bleibt in aller Regel auf den Kosten sitzen.
    Und mit wem soll man die Kosten aufteilen?

  • Naja also du meinst ich soll mir jetzt nen Handwerker ins Haus holen, den nen Kostenvoranschlag für die Reparatur bzw. ggf. Erneuerung machen lassen und den wiederum an meinen Vermieter schicken mit der Erwartung dass er die Kosten trägt, oder habe ich das falsch verstanden ?


    Das hast Du falsch verstanden.
    Ich würde dem VM per Einwurfeinschreiben den Schaden mitteilen, ferner seit wann er ihm bekannt ist und auffordern, diesen zeitnah zu beheben um weitere Schäden an der Mietsache/Gebäude und auch Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB verweisen. Da keine Gefahr im Verzug ist, kannste Handwerker nur auf eigene Kosten beauftragen... um dann Stress zu bekommen...:o

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