Hallo zusammen,
Meine WG und ich sind am 1.1 diesen Jahres in unser neues Zuhause eingezogen, und haben bereits die ersten Probleme mit der Wohnung.
Wir haben eine Duschkabine, welche allerdings undicht ist, d.h. Die Gummidichtungen und die Schiebe Elemente funktionieren nicht einwandfrei, was bedeutet, dass unser Bad meistens nach dem duschen unter Wasser steht.
Wir haben mit dem Vermieter gesprochen, ob er die Kabine reparieren könnte, was er wiederum abgelehnt hat, ebenso wie den Einbau einer neuen Duschkabine, da es wohl eine "Sonderanfertigung" sei. Als Alternative hat er uns die Einrichtung eines Duschvorhangs auf seine Kosten angeboten.
Nun Zur Frage:
Wir haben ja die Wohnung mit samt einer (mehr oder weniger funktionierenden) Duschkabine gemietet und übernommen, ist der Vermieter verpflichtet die Duschkabine zu reparieren / eine neue einzubauen oder ist es in Ordnung, einfach einen Duschvorhangs einzubauen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Dalogh