Der Korkboden ist eine Maßnahme, die den Wohnwert in soweit steigert, als dass die Wärme in der Wohnung gehalten wird. Vorher gab es einen enormen Wärmeverlust nach unten hin. Der Boden ist zudem von einem Fachbetrieb verlegt worden und von der Höhe her so, dass er ohne weiteres mit anderen Bodenbelägen versehen werden kann. Er ist damit eine erhebliche Verbesserung im Vergleich zum typsichen DDR-Stein-Holz-Boden.
Mhh, das halt ich persönlich für nicht besonders schlüssig, was den Dämmwert usw. angeht. Ist meines erachtens aber eigentlich auch unerheblich. Selbst wenn man annimmt das der Wohnwert dadurch gesteigert würde, sehe ich nicht den Zusammenhang, der dazu führen wird, das das drin bleiben kann.
Na ja, aber es wird bestimmt möglich sein eine Einigung zu erzielen, hoffe ich. Sich am Ende noch wegen eines Korkfußbodens vor Gericht zu finden wäre unsinnig denke ich, von beiden Seiten. Evtl. lässt der Vermieter es ja auch auf sich beruhen. So wie sich das anhört, wird ja eh eine größere Sanierung auf ihn zukommen.