Beiträge von AJ1900


    Der Korkboden ist eine Maßnahme, die den Wohnwert in soweit steigert, als dass die Wärme in der Wohnung gehalten wird. Vorher gab es einen enormen Wärmeverlust nach unten hin. Der Boden ist zudem von einem Fachbetrieb verlegt worden und von der Höhe her so, dass er ohne weiteres mit anderen Bodenbelägen versehen werden kann. Er ist damit eine erhebliche Verbesserung im Vergleich zum typsichen DDR-Stein-Holz-Boden.


    Mhh, das halt ich persönlich für nicht besonders schlüssig, was den Dämmwert usw. angeht. Ist meines erachtens aber eigentlich auch unerheblich. Selbst wenn man annimmt das der Wohnwert dadurch gesteigert würde, sehe ich nicht den Zusammenhang, der dazu führen wird, das das drin bleiben kann.
    Na ja, aber es wird bestimmt möglich sein eine Einigung zu erzielen, hoffe ich. Sich am Ende noch wegen eines Korkfußbodens vor Gericht zu finden wäre unsinnig denke ich, von beiden Seiten. Evtl. lässt der Vermieter es ja auch auf sich beruhen. So wie sich das anhört, wird ja eh eine größere Sanierung auf ihn zukommen.

    Nein, das hast Du wirklich falsch verstanden.
    Hinter der Heizung, und zwar ausschließlich hinter den Heizkörpern, die unter den Fenstern angebracht sind, wurden damals Dämmplatten an der Wand mit angebracht. Die sind gar nicht zu sehen, weil sie durch die Heizkörper verdeckt sind und eben nur der Wärmedämmung nach außen hin dienen. Die Forderung ist nun, dass diese Platten abgenommen werden. Dafür müssten wir aber die Heizkörper abnehmen, da wir gar nicht an die Platten rankommen würden. Die Argumentation ist hier nun, dass eine Wärmedämm-Maßnahme, die untrennbar mit dem Heizingseinbau verbunden ist und zeitgleich erfolgte, bzw. Gegenstand der damals erstellten Rechnung ist, nicht zurückgebracht werden muss. Finde ich irgendwie schlüssig.

    Ok, das ist was anderes, aber darüber wird doch sicher Einigkeit herzustellen sein, denke ich mal. Und wie ist die Argumentation bei den Deckenplatten und Korkböden usw.?

    Die Genehmigung für den Einbau der Heizung lag vor. Leider konnte ich aber die Rechnung nirgendwo mehr finden und so auch nicht, dass die Wandverkleidung in diesem Zuge mit angebracht wurde. Die soll nun aber entfernt werden, was aber nicht so einfach ohne einen Abbau der Heizkörper geht.


    Was sich nicht ganz begreife ist die Argumentation "Steigerung der Wohnqualität durch Maßnahmen der Mieter". Erstens ist das oft recht subjektiv, und zweitens spielt das für die Sache eigentlich keine Rolle. Und die Brücke die die Anwältin bauen will ist, es wurde der Einbau einer Heizung genehmigt und somit auch der komplette Innensausbau? Habe ich das richtig verstanden?

    Der Hintergrund, vor dem sie argumentiert, liegt in der Steigerung der Wohnqualität durch die erfolgten Maßnahmen. Das gilt insbesondere durch den Korkboden, der auf den alten Stein-Holz-Boden verlegt wurde und der die Wohnung nach unten wärmedämmt. Die Wohnung ist extrem zügig. Daher gilt das Ganze wohl auch für die Holzpanele in Bad, die den Raum in Richtung Treppenhaus isolieren. Und was die Dämm-Platten hinter den Heizkörpern angeht - da ist offensichtlich, dass die zeitgleich mit der Heizungsanlage angebracht wurden, da man nachher nicht mehr hinten rangekommen wäre. Die waren damit ihrer Meinung mit der Genehmigung abgefeckt. Zumal mir vorhin der Heizungsbauer auch nochmal bestätigt hat, dass diese Platten dazu dienen, die Wärme in Raum zu halten.


    Habe ich jetzt richtig gelesen, das es dafür eine Genehmigung des Vermieters gab? Ansonsten erschließt sich mir genau diese Argumentation eben nicht so ganz?
    Aber wenn die Hausverwaltung schon was prüfen will, ist es ja schon mal der erste Schritt. Vieleicht löst sich ja alles in Wohlgefallen auf.:D

    Ich weiß, aber zu Schönheitsreparaturen steht nichts in meinem Mietvertrag. Lohnt es sich für ca. 50€ einen Anwalt zu fragen?

    Na ein Fehler ist das sicher nicht, nur ich kann bislang noch gar kein richtiges Problem erkennen. Es hat ja doch niemand von dir verlangt die ganze Wohnung zu malern, oder? Es hieß doch es muß "renoviert" übergeben werden, und Zustand wie übernommen, oder? Daraus ersehe ich nicht das nun zwangläufig immer zu malern wäre, sonder daraus schließe ich das zu malern wäre, wenn es nötig ist, oder wie?
    Kurz gesagt, es ist eine ordentliche, unbeschädigte Wohnung in neutralen Farben zu übergeben.

    Tut er das?
    In der Diskussion geht es keinesfalls um Kündigungsfristen. Aber das nur am Rande.

    Na ja, besonders der letzte Abschnitt dürfte interessant sein. Wie gesagt, das Problem besteht am Ende wahrscheinlich darin, das dir vorher keiner sagen kann was hinterher bei so einem Rechtstreit rauskommt.
    Ich meine, wenn man mal alles andere Störfeuer und Emotionen beiseite läst, steht im Vertrag ja alles recht deutlich drin. Irgendwie tue ich mir schwer mir vorzustellen, das das alles nicht gelten soll? Und im allgemeinen gelten eben auch DDR Verträge.
    Ich hüte micht zwar davor, das abschließend zu beurteilen, aber fühl doch mal der Anwältin etwas auf den Zahn, warum das angeblich alles nicht gilt, und deine Zusagen und Unterschriften auch nicht?


    Nun kennt sie aber eben auch den Vermieter durch spezielle Fälle. Und durch Telefonate mit Bekannten habe ich inzwischen erfahren, dass sie in ähnlichen Fällen schon gute Ergebnisse erzielen konnte. ich fürchte, mir bleibt nur die Möglichkeit, abzuwarten. Zumal speziell die Entfernung des Fußbodens auch nicht ganz so einfach zu bewerkstelligen ist.


    Mhh, was heißt "gute Ergebnisse", ein Vergleich?Wenn das so ist würde ich mal darüber nachdenken, ob man einen Vergleich nicht auch ohne Anwalt zustande bringt.

    Mhh, ganz ehrlich, das klingt für mich erst mal wenig überzeugend? Ich lasse mich gern eines besseren belehren, nur sollte man sich bewußt machen, mal unabhängig von deinem konkreten Fall, die Anwälte verdiene ihr Geld damit, das du dich streitest, egal ob du was gewinnst oder verlierst. Behalte das im Hinterkopf, und bilde dir immer eine eigene Meinung.

    Wie wäre es, wenn du dir das Geld von deinem Sohn zurückholst. Das hätte auch gleich noch einen erzieherischen Effekt, hoffe ich mal.
    Das die Versicherung nicht für den Vandalissmus deines erwachsenen Sohnes aufkommt, überrascht mich wenig.

    Danke für die Antworten :)

    Ich seh schon, ich komm damit wohl bei der Vermieterin auch nicht weiter! Ich hab mich halt auf den Betrag "angemessen" bezogen und 1000 EUR, die sie mir nun bietet, sind halt lt. der Floskel im Mietvertrag nicht "angemessen".

    Ich reiß die Küche raus! Muss sie halt einen suchen, der eine Küche hat - Mir egal!

    Wir sind noch nicht einmal sicher, wie wir die Wandpaneele von den Fliesen kratzen sollen - scheint richtig fest drauf geklebt zu sein :(

    Mhh, 1000€ im Sack oder lieber eine menge Arbeit und eine kaputte Küche in der Auffahrt? Das klingt nicht sehr wirtschaftlich was du vor hast? Wie auch immer, Küchen kann man auch noch anderweitig verkaufen, nicht nur an den Vermieter.
    Und noch mal, ohne jetzt die genauen Umstände zu kennen, hast du damals sehr wahrscheinlich keine Küche gekauft, sondern hast deshalb die Wohnung bekommen.
    Fairer weise kann aber wohl auch niemand damit rechnen das du nach 5 Monaten wieder ausziehst, bzw. wenn damit zu rechnen gewesen wäre, wärst du wohl nicht der richtige Mieter gewesen.

    Also ich denke du mußt die Wohnung "renoviert" übergeben, so wie es im MV gefordert ist speziell dann wenn zusätzlich der Zustand der Wohnung noch genauer beschrieben ist.
    Da heißt aber nicht das man immer malern muß usw. Ein unbeschädigter neutraler Zustand ist da gefordert. Was denn nun Beschädigungen sind, darüber kann man sich trefflich streiten.
    Eigentlich finde ich diese Klausel gar nicht schwammig, sondern so eindeutig wie es möglich ist.


    ehrlich gesagt fühle ich mich mehr als diskriminiert. Darf ein zukünftiger Vermieter die Besichtigung einer Wohnung verweigern, nur weil ich meine vertraulichen Daten erst nach einem Kennenlernen preisgeben will? Ich geb die doch nicht einem Wildfremden.

    Geht das, darf der sowas.

    Das ist natürlich ungewöhnlich. Trotzdem solltest du dich nicht mit der Frage auseinandersetzen, ob er das darf. Was bringt dir das? Im zweifel darf er immer noch nicht an dich vermieten, ergo ist die ganze Debatte reichlich sinnlos.
    Aber trauere nicht der Wohnung nach, sondern sei lieber froh, denn es gibt natürlich auch verschrobene Vermieter.

    Wenn ich es dulden muss, wieso wird dann von mir um eine Einverständniserklärung gebeten?
    Ich meine alles wobei man um eine Unterschrift gebeten wird, ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag.

    Zur Unterschrift kann mich auch keiner zwingen und so wie es ausschaut benötigen die von mir eine Unterschrift um mir eine Balkon dranzunageln. Das heisst ich muss es garnicht dulden. Ich werde es einfach drauf ankommen lassen und wenn die gegen mich Klagen sollten und damit auch noch durchkommen sollten,.....

    Dann sollen die ruhig rumhämmern, aber dann wird die Miete gekürzt.

    Es wird um dein Einverständniss gebeten, weil das so rechtlich vorgesehen ist, und man dich ansonsten verklagen muss/kann/wird.
    Warum bist du eigentlich gleich so auf Krawall gebürstet? Will dir irgend jemand was böses? Ich meine ein Balkon ist doch eigentlich eine schöne Sache?
    Und Mietkürzung wird dir, bei berechtigten Einschränkungen, auch tatächlich zustehen. Wird zwar nicht viel aber immerhin.

    Ist es so ok oder kann ich wegen Form widersprechen. Denn erkenne kein konkrete Daten bzw. Gründe wer und warum einziehen wird.

    Wie könnte ich Widerspruch formulieren.


    Na einen ordentlichen Grund kann ich hier nicht erkennen. Sieht irgendwie zusammenkopiert aus?

    Das "Couch zu groß" kein Härtefall sei, kannst du einfach so sagen. Dann sag mir mal wohin mit der Couch für 5 Monate? Auf die Straße? Ich habe mir mal einige Beiträge von dir angesehen und du bist eher einer der schnell aufgibt?

    Und meine Erfahrung ist, dass es in den meisten Forums immer welche gibt die gegen Hilfesuchende sind und rumstänkern.

    Es geht am Ende nicht darum was du als "Härtefall" subjektiv empfindest, sondern was juristisch haltbar ist. Und die Methode den Balkon anzubauen, und erst den Zugang zu ermöglichen, sprich eine Tür einzubauen, wenn der Mieter wechselt oder zustimmt, das ist auch nicht so ungewöhnlich. Du solltest dir dann nur nicht einfallen lassen den Balkon doch durch das Fenster zu nutzen.
    Im härtesten Fall muß dich der Vermieter eben auf Duldung/Modernisierung verklagen, was normalerweise aber auch durch geht, wenn nicht wirklich ein Härtefall vorliegt, oder z.Bsp. eine anderslautende Satzung so etwas grundsätzlich verbietet.
    Tut mir ansonsten leid das dir meine Einschätzung nicht gefällt.

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