Beiträge von AJ1900


    Gegenfrage: wie argumentiert denn der Vermieter in der Klage (und der muss ja klagen) gegenüber dem Richter, dass aus dem Hinweis zur Renovierung bzw. Schadensbeseitigung ein Anspruch erwächst?

    Na ich sage, ja möglich wäre es. Wobei ich die Sache mit "Vormieter" eigentlich noch überzeugender finde. Ok, man könnte also festhalten, es wird schwer für den Vermieter aus dem Protokoll was Gerichtsfestes abzuleiten.
    Bleibt aber natürlich weiterhin die Frage, was man nun von den sonstigen Vertragsklauseln usw. zu halten hat.
    Kurz und gut, wird es wohl wieder mal darauf hinauslaufen, Beschädigungen ja alles andere eher nicht. Und wer es genau wissen will muß eben das Gericht bemühen.

    Der Flächenbegriff ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Begriff “Wohnfläche”, sondern die “Nutzfläche” ist im Allgemeinen größer als die beheizte “Wohnfläche” bzw. Mietfläche, da z.B. auch indirekt beheizte Flure und Treppenhäuser einbezogen werden, die zwar in der Regel nicht zur Mietfläche gehören, aber trotzdem auch der beheizten Gebäudehülle angehören und somit zu berücksichtigen sind.


    Ja, das wäre eine Erklärung. Aber muß/sollte man das nicht gesondert ausweisen? Machen wir jedenfalls so.

    Ok Dankeschön.
    Bedeutet beheizbare Nutzfläche also die qm der Wohnung (hier Wohnungsgröße 45 qm) ohne Abzug der Schrägen und mit Balkon 50 %?
    Dann wäre die Miete ja falsch berechnet. Ich zahle ja für die 45 qm meine Miete, obwohl die Wohnung nach Abzug der Schrägen nur 36 qm hat. Sehe ich das so richtig?


    Die reine Mietzahlung hat mit den sonstigen Kosten erst mal nichts zu tun. Um diese Art von Missverständnissen zu vermeiden schlüsseln wir Wohnfläche und Nutzfläche im MV gesondert auf.
    Andererseits ist Nutzfläche nicht sozusagen automatisch kostenlos. Vieleicht kann man sagen, die Flächen sind evtl. falsch benannt, was aber nicht unbedingt die Miete tangieren muß.

    kleiner Fehler von mir oder falsch formuliert: Gesamtfläche der Wohnung mit Balkon (50 %) = 45 qm. Abzüglich Schrägen bleiben noch 36 qm übrig. muss aber für 50,85 qm beheizte Wohnfläche bezahlen. Deshalb meine Frage, was zählt zur beheizten Wohnfläche?


    Na so wie ich das sehe, hast du dann ca. 5qm Differrenz bei Heizosten usw. die es zu klären gilt.

    Mit Nutzfläche ist z.Bsp. der Bereich unter Dachschrägen gemeint, der niedrieger ist als 2m(glaube ich). Wohnfläche und Nutzfläche können sich zum Teil deutlich unterschieden.
    Gleich noch mal eine Frage in die Runde, war da nicht noch was das zwischen 1,00-2,00m nur 50% der Fläche in Ansatz als Wohnfläche gebracht werden dürfen und darunter gar nichts, so oder so ähnlich?
    Erklärt sich dadurch vieleicht die Differenz in den Zahlen zum Mietvertrag?

    Na ja, am Ende suchen sie ja nur nach etwas, womit sie wieder ein bisschen mehr Kohle bekommen können...das übliche. Ich finde es so ätzend, wie man da immer über´s Ohr gehauen wird! :x


    Ja, sehr wahrscheinlich wird sich der Vermieter für die 36€ wohl einen schönen Urlaub auf Hawai gönnen?

    @ AJ1900,

    dann gehst du auch davon aus dass die Wohnung komplett renoviert werden muss, unabhängig davon was im Mietvertrag steht? Sehe ich das richtig? Warum schreibt man dann überhaupt Fristen rein, ich dachte eine Endrenovierungsklausel wäre nicht zulässig und genau das hat man sich ja hier scheinbar unterschreiben lassen, auch für Räume die nach den Fristen noch gar nicht fällig wären


    Dazu ob man die Wohnung nun, aufgrund der Vertragsklauseln im MV. renovieren muß, habe ich mich noch gar nicht geäußert. Das wäre sicher auch ein Streitpunkt, hat aber nichts damit zu tun was nun in einem Abnahmeprotokoll zusätzlich vereinbart wurde.
    Dazu würde ich dann allerdings schon sagen, ja, das ist gültig, meiner bescheidenen Meinung nach.
    Ich wüsste jetzt jedenfalls erst mal nichts was dagegen sprechen würde.

    Ja, und es ist leider nicht die erste Unterschrift die sie auf diesem Wege abgeben, sie wurden schon einmal gedrängt etwas zu unterschreiben was am Ende sehr negativ für sie endete. Sie waren eingeschüchtert und sahen keine Alternative: was hätten wir den tun sollen, er hat doch gesagt dass wir das unterschreiben mussten.

    Der Zwang bestand darin dass man ihnen nicht die Möglichkeit gab das Dokument erstmal zu lesen und zu prüfen, es wurde auf den Tisch gelegt und es hiess "unterschreiben Sie hier", die Unterschrift wurde als Teil der Wohnungsbegehung als verpflichtend dargestellt.

    Der Zeuge kann aussagen dass eine Prüfung des Dokumentes nicht möglich war und die Unterschrift eingefordert wurde. Ausser den Mietern war noch ein unbeteiligtes Familienmitglied anwesend.

    Also um das mal zu übersetzen, gedrängt, oder gezwungen, in irgend einer Form wurden Sie demnach offensichtlich nicht, sondern Sie haben es einfach nicht gelesen, und auch nicht geprüft.
    Was meinst du mit, "die Möglichkeit das lesen oder zu prüfen wurde nicht gegeben"? Was erwartest du? Ein Stehpult mit Leselampe, ein Vergrößerungsglas und 2 Wochen Zeit? Und warum ist der "Zeuge" nicht eingeschritten? Kann der auch nicht lesen, oder war der auch so eingeschüchtert?
    Du musst schon verzeihen, aber irgendwie wir die Story immer dünner?
    Unterm Strich bleibt die Frage an dich, wenn ich weiß das Sie irgendwie alles unterschreiben ohne es zu lesen, warum ist man selber dann nicht anwesend?
    Mal ganz davon abgesehen, sind die Betroffenen eigentlich deiner Meinung ,oder redest du dir und/oder ihnen das nur ein? Ich meine es soll auch Leute geben, die logischer weise davon ausgehen, das man eine renovierte Wohnung auch renoviert zurückgeben muß, ohne Paragraphenakrobatik zu betreiben?

    @ AJ1900,

    1. Woher weist du das sie zur Unterschrift gedrängt wurden?

    Durch einen Zeugen der anwesend war, man warf den Leuten erst Sachbeschädigung vor und dann hiess es "Sie müssen das eben noch unterschreiben"

    2. Wie hat sich das geäußert?

    Es wurde gefordert, es sei unbedingt notwendig, sie hatten leider keine Ahnung dass sie die Unterschrift hätten verweigern dürfen.

    3. Hast du Zeugen (am besten keine Familie), oder sonstige Beweise?

    Zwei Zeugen die anwesend waren.

    Sehen das deine Verwandten/Bekannten, sprich die Betrofenen, eigentlich auch so, oder ist das nur deine Meinung, das Sie "gedrängt" wurden?
    Also nicht zu wissen das man eine Unterschrift verweigern darf, ist natürlich schlecht. Darin sehe ich aber keinen Zwang, oder kein drängen? Ich meine nur aus der Tatsache heraus das das nun evtl. schlecht für euch ist, ergibt sich noch nicht das Zwang ausgeübt wurde.
    Ich meinte ehr so etwas wie, Prügel androhen oder wenigstens laut werden und rumbrüllen, und nicht "Sie müssen hier mal kurz unterschreiben". Also nochmal, worin bestand der Zwang, oder das bedrängen?
    Was sind das für Zeugen, und was werden die aussagen?

    Ok, nochmal, es geht darum ob man, nachdem man zu einer Unterschrift gedrängt wurde durch die sich der Vermieter wohl eine Komplettrenovierung der Wohnung sichern möchte eine Chance hat sich dagegen zu wehren, das war die Ausgangsfrage


    1. Woher weist du das sie zur Unterschrift gedrängt wurden?
    2. Wie hat sich das geäußert?
    3. Hast du Zeugen (am besten keine Familie), oder sonstige Beweise?

    Auch wenn sie arglistig erschlichen wurde? Fällt doch eher in die Kategorie Haustürgeschäft, da haben die Leute doch auch keine Möglichkeit das zu prüfen....

    Wieso arglistig erschlichen? Sind die Miete unmündig, oder stehen unter Vormundschaft? Noch dazu ist ja auch erst mal die Frage wie die Wohnung aussieht. Beschädigungen müssen auch, trotz Quotenklausel, natürlich beseitigt werden.


    Und wie kommst du darauf, dass ein verstopftes Abflussrohr immer Verschulden des Mieters ist, sofern die Verstopfung sich innerhalb der Wohnung befindet?

    Na ja, weil sich ein Abflussrohr eben normalerweise nicht selbst verstopft. Es gibt natürlich Fälle das setzt sich so ein Rohr schlicht durch Benutzung zu, aber wenn z.Bsp. eine Gurke quer im Rohr steckt, überspitzt gesagt, ist das kein Verschleiß.
    Wie gesagt, da kommt es einfach auf die Ursache an, aber der Verdacht liegt erst mal nahe.

    Na wenn du den Auftrag erteilst bist du auch erst mal der Auftraggeber. Die Sache mit dem Kleinrepararturen hat ja Grenzen. Da heißt kommst du über Summe XY (meistens irgendwas um 75€ rum) wäre das eh keine Kleinreparatur mehr.
    Ob das bei dir der Fall ist, bleibt abzuwarten.
    Aber eigentlich ist die Frage, warum der Abfluss verstopft ist. Kurz gesagt, bist du schuld, must du eh die Kosten tragen. Das herauszufinden wäre dann die Sache des Vermieters.

    Jetzt knapp 4 Wochen nach Ende habe ich eine Mail bzgl. Kautionsabzug bekommen. 35 EUR aufgrund einer dreckigen Bettdecke. (Die ich nur so nebenbei nichtmals benutzt hatte)


    Ähm, ich empfehle dir unbedingt, diesen Skandal sofort und vollumfänglich dem Mieterverein mitzuteilen Und am besten dannach sofort ab zum Rechtsanwalt, der sich bestimmt freuen wird, dich wegen "schmutziger Wäsche", vor Gericht kostenpflichtig zu vertreten.
    Alternativ, könnte man aber auch alle drei Monate mal die Bettwäsche wechseln.;)
    Aber du hast natürlich recht, solange nicht die Pflicht zum Bettwäschwechsel schriftlich im MV. niedergelegt wurde, kann ja der Vermieter sehen, wie er die Wäsche sauber bekommt.
    ---Ironie off---

    Ein Bekannter hat von seinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung erhalten. Im gleichen Schreiben will der Vermieter die Miete erhöhen. Als Grund gibt er an, das die Miete seit 3 Jahren nicht erhöht wurde. Auf den gültigen Mietspiegel beruft sich der Vermieter nicht. Die neue Miete liegt auch über dem gültigen Mietspiegel. Da der Mieter die Nebenkostenabrechnung akzeptiert, geht der Vermieter aus, das auch seine Mieterhöhung gilt. Das stimmt doch nicht.
    Oder?


    Zu den rechtlichen Grundlagen wurde hier schon das richtige gesagt. Um was für eine Miete und über was für eine Erhöhung reden wir denn hier eigentlich?

    Hallo!

    Hab mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Wollte wissen wie ich mich gegen die Kündigung wehren kann und nicht Druck ausüben...


    So, nun nochmal von vorn. Eine Kündigung muß schon rechtssicher begründet werden. Die Geschichte mit den Abmahnung, sind da natürlich immer kritisch.
    Wichtiger wäre wohl die Frage, was, warum und wieviel Miete/Kosten usw. schuldest du.

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