Beiträge von AJ1900

    Ist es erlaubt, ein Badezimmer an das Wohnzimmer der Nachbarwohnung zu bauen?

    Ich kenne kein Gesetz oder Bauliche Vorschrift das das verbieten würde.

    Schallschutzvorgaben für Wasser und Abwasserssystem gibt es durchaus. Da müsstest du dich halt mal belesen, und messen ob das in deine Fall zum tragen kommt.

    Nur absolute Stille ist auch da nicht die Vorgabe. Das man auch weiterhin diverse leise Geräusche hört ist jedenfalls nicht ausgeschlossen.

    Hier ging es nicht um Schimmel, sondern um die Aussage, dass der Mieter sein Heizverhalten ändern muss, wenn er 2/3 weniger verbraucht hat, als Nachbarn.

    Auch von "muß" war nicht die Rede, sondern von einer erst mal naheliegenden Annahme?

    In meiner Wohnung sind immer zwischen 18-19°C, weil mir das ausreicht. Vielen anderen wäre das zu kalt.

    Nur weil dir das Ausreicht bedeutet das aber nun mal nicht das Schimmel, selbst ohne Baumangel, keine Chance hat, nicht wahr?

    Und selbst wenn sich alles in juristisch korrekten Rahmen bewegt, hat Schimmel mit unter eine leichte Leseschwäche wenn um das Studieren von Gesetzestextet geht:). Ich wünschte wirklich es wäre anders.

    Dann lehne ich das als Mieter "dankend" ab.

    Das bleibt einem ja auch unbenommen? Wie gesagt, aus Prinzip eher wenig zu heizen ist natürlich auch eine Methode.......

    Das ich das nicht für schlau halte hatte ich ja oben bereits erwähnt.

    Letztendlich rollt sich bei mir alles hoch, wenn aus der Ferne vom Vermieter behauptet wird "Du heizt zu wenig".

    Wiso aus der Ferne? Der Verglich von Heizkosten von Nachbarn, der in diesem Fall ja wohl zum Ergebnis hatte, das die Heizkosten in der Tat erstaunlich niedrig ist doch durchaus ein wichtiges erstes Indiz?

    Auch der Vergleich mit den Vormietern ist mit unter erhellend.

    Das kann man doch nicht einfach ignorieren? Ich verstehe auch nicht warum man sich als Mieter deshalb sofort angegriffen fühlen muß?

    Zumal es in der Geschichte der Mietwohnungen meines Wissen noch niemals einen Mieter gegeben hat der zu wenig geheizt oder nicht gelüftet hat...........:);) Was stört einen also daran?

    Es wird ein Mangel gemeldet und diesem muss er nachgehen. bzw. Abhilfe schaffen.

    Das ist doch sowieso klar, dachte ich? Wie oft soll ich das denn noch schreiben? Ich wunder mich nur darüber das der ersten Mängelmeldung die wohl noch kaum eine Woche alt sein dürfte sofort nach irgendwelchen Experten verlangt wird?

    Wie wäre es damit den Vermieter zunächst mal aufzufordern sich das anzuschauen, wenn das von Vermieterseite nicht von selber passiert?


    Nicht wirklich. Letztendlich wird der Schaden geprüft und beseitigt und hiernach ggf. der Mieter in Regress gezogen. Das ist nicht theoretisch, sondern auch die praktische Vorgehensweise.

    Ich würde es dennoch für zunächst praktikabler halten einem Mieter der wenig heizt, und nun Schimmel in der Wohnung hat, auf diesem Umstand hinzuweisen.

    Das ist doch genau das was ich von einem Vermieter/Verwalter der sich kümmert erwarten würde? Was soll er denn auf die schnelle sonst tun? Das verheimlichen?

    Das das nicht die einzige Aktion Seitens des Vermieters sein sollte, haben wir ja inzwischen geklärt, denke ich?

    Weiter Aktionen wären, meiner Meinung zunächst eine relativ kurzfristig Besichtigung und Bewertung des Schadens, und dann eine den Umständen entsprechende Beseitigung des Mangels/der Beschädigung.

    Der Ruf nach einem Experten käme bei mir jedenfalls frühestens wenn der Schimmel erneut auftritt.

    Ich meine wir reden hier über einen Mangel der wohl kaum eine Woche alt ist?

    Und Fakt ist, dass der Vermieter verpflichtet ist, tätig zu werden.

    ?? Habe ich was anderes behauptet?


    Die Schuldfrage ist erst einmal nachrangig.

    Das ist aber eine ziemlich theoretische Herangehensweise.


    Nein, das kann der Vermieter nicht verlangen, da jeder Mietbereich individuell betrachtet werden muss.

    Deshalb habe ich auch das Verb "bitten" verwendet? Aus Prinzip und um recht zu behalten weiter eher wenig zu heizen ist, meiner Meinung, nicht besonders schlau.

    Weiterhin haben es Ältere erfahrungsgemäß gern wärmer, als jüngere.

    Die Entstehung von Schimmel ist aber nicht vom alter des Mieters abhängig, sondern vor allem vom Nutzungs- und Heizverhalten?

    Ich kann aus meiner Erfahrung nur sagen das wirklich versteckte Baumängel in seid Jahrzehnten durch div. Mieter genutzten Mietwohnungen die zu Schimmel führen mir tatsächlich eher selten unter gekommen sind. In den allermeisten Fällen liegt es schlicht an der Nutzung der Wohnung.

    Mag ja sein das es in diesem Fall anders ist, aber wir reden hier offenbar über Schimmel max. 11 Tag alt ist!?

    Insofern sollte sich der Vermieter da erst mal einen Überblick über die Sachlage verschaffen und dann entsprechend handeln. Den sofortigen Ruf nach diversen Experten kann ich da jedenfalls nicht unbedingt nachvollziehen.

    dann kommt der Schimmel nicht so schnell wieder nach,

    Wo hast du denn gelesen das der Schimmel schnell wieder nach gekommen ist? Aus den Aussagen oben kann ich das so nicht entnehmen?

    Eigentlich habe ich das so verstanden das da noch wenig Schimmel ist und lediglich die Vermutung seitens des Mieters besteht das dieser sich schnell vermehrt und schwer zu beseitigen ist?

    - Spielt es überhaupt eine Rolle, wie man in 2020 geheizt hat Insbesondere wenn man in 2021 doch mehr geheizt hat? Der Schimmel kam doch erst Anfang 2022.

    Das ist noch nicht viel Schimmel. Allerdings ist dieser schwarz und mag sich schnell vermehren. Der ist sehr gefährlich für die Gesundheit und mit Hausmitteln nicht auf Dauer zu beseitigen.

    Ich würde daraus lesen das das Problem maximal seit 11 Tagen besteht? Oder habe ich da was nicht verstanden oder überlesen?

    Meine erste Frage wäre daher wohl auch erst mal wo und wie denn eigentlich die Wäsche getrocknete wird o.ä.? Oder ob sich im wohnverhalten oder der Personenanzahl im Haushalt was geändert hat, z.Bsp.

    Ich meine das ist doch irgendwie naheliegend, und da muß man sich als Mieter doch auch nicht angegriffen fühlen?

    Es könnte zum Beispiel auch ein Leck in einer Wasserleitung sein. Ein Experte kann das mit Messungen der Feuchtigkeit in der Wand feststellen.

    Klar, nur um festzustellen das ein Wand nass ist braucht man meiner Meinung nicht unbedingt einen "Experten". Und das die Stelle offenbar die kälteste ist, dürfte wohl auch logisch sein, sonst würde es dort ja nicht schimmeln?

    Zusammenfassend und aus der Ferne kann man wohl sagen, der Mieter heizt offenkundig extrem wenig, und es schimmelt an der offenbar kältesten Stelle der Aussenwand.

    Ich wüsste zunächst auch nicht wofür man bei der Sachlage irgend jemanden bezahlen sollte, der einem das offensichtliche noch ein mal erklärt?

    Als Vermieter sollte man sich natürlich mal blicken lassen und abklären wie überhaupt die Raumsituation ist. Steht vieleicht etwas direkt vor der Wand, so das dort gar keine Warme Luft hin kommen kann, mal untersuchen wie die Aussenfassade aussieht und ob die Wände nass sind usw., aber dort sofort mit einem Gutachter einzurücken halte ich für übertrieben.

    Es steht dem Mieter ja auch frei das selber zu beauftragen, wenn er dann eine besseres Gefühl hat.

    Wenn die bauliche Situation in Ordnung ist und vernünftiges Heizen auch nichts bringt und man Hilfe benötigt wäre dann natürlich ein Experte durchaus eine gute Möglichkeit.

    Einen Schritt nach dem anderen wäre aber mein Credo.

    Und hier stellt sich die Frage, ob es tatsächlich um kühle/feuchte Wände geht, oder ob nicht doch eine Wärmebrücke vorhanden ist.

    So etwas lässt sich über einen Infrarotmesser in kurzer Zeit und ohne Aufwand ermitteln.


    Hinzu kommt die Tatsache, dass der Heizkörper offensichtlich nicht an der Außenwand und unterhalb der Fenster montiert wurde, wie es eigentlich üblich ist.

    In dem Fall ist es schwer, die Außenwand auf Temperatur zu bekommen.

    Alles korrekt. Nur ich als Vermieter würde nachvollziehbare weise schon erst mal darum bitten, das sich der betroffene Mieter wenigstens dem durchschnittlichen Heizungsverbrauch im Haus annähert, bevor man größere Maßnahmen einleitet.

    Auch den anderen Mietern im Haus gegenüber ist das eigentlich nicht fair, da die ja die Wohnung, je nach Lage im Gebäude, mehr oder weniger mit heizen müssen.

    Ich meine ich verbrauche 2/3 weniger Heizung als meiner Nachbarn und wundere mich dann das die Wohnung schimmelt......!?

    Darauf antwortet ihm der Vermieter Y, dass der Grund hierfür "mit hoher Wahrscheinlichkeit" am Heizverhalten des Mieters X liegt und dass der Mieter X z.B. im Jahr 2020 weniger als ein Drittel des Durchschnitts aller von betreuten in der Straße und dass dies nicht ausreichend ist und man also in jedem Fall mehr heizen sollte

    Sorry, wenn das so ist, das der Heizverbrauch tatsächlich nur eine drittel von dem Beträgt was ansonsten in dem Haus üblich wäre, und ansonsten kein Baumangel vorliegt ( was hier natürlich keine Beurteilen kann) dann liegt die Vermutung das schlicht zu wenig geheizt wurde einfach nahe.


    Daher bittet der Mieter X den Vermieter, einen Fachmann mit der Lösung dieses Problems mit einer Durchsicht der ganzen Wohnung zu beauftragen,

    Auch ein Fachmann z.Bsp. ein Baugutachter wird im Kern nichts anderes sagen, als das es an feuchten und kühlen Wänden gerne schimmelt.

    Eigentlich ist daher immer die Frage wie man die Wände/ Luft Trocken und warm bekommt, vereinfacht ausgedrückt. Die erste und einfachste Lösung besteht dann in den meisten Fällen nun erst einmal darin den Heizungsverbrauch wenigstens auf das sonstige Niveau im Haus anzuheben, wenn es in den anderen Wohnungen nicht schimmelt.

    Zumindest mal dann, wenn keine offensichtlicher Baumangel erkennbar ist.

    - Ist es einfach einer der typischen Fälle, wenn der Vermieter einfach verweigert, was über eine Schimmelbildung zu tun und bl0ß den Mieter beschuldigt?

    Wenn dein Heizungsverbrauch tatsächlich nicht mal 1/3 von dem sonstigen Verbrauch im Haus beträgt, dürfte es sich nicht nur um eine aus der Luft gegriffene Beschuldigung, sondern um eine logische Schlußfolgerung handeln?

    Lüften ist das eine. Wichtig wäre vor allem auch, auch das du nicht zu wenig heizt.

    Ansonsten würde ich die Fenster tatsächliche erst mal säubern und evtl. mal ein bischen mit schimmel-ex behandeln.

    Dichtungen austauschen wäre auch eine Option.

    Könnt ihr mir anhand der Bilder zustimmen, dass die Fenster austauschbedürftig sind?

    Nein, kann ich nicht zustimmen. Da es sich um Holzfenster handelt, könnte man die auch überholen. Grundsätzlich sehen sie mir aber nicht kaputt aus, sondern eher etwas ungepflegt.

    Ich habe etwas Sorge, dass mein Vermieter alle Fenster austauscht und dies mit einer saftigen Mieterhöhung verbunden ist.

    Na, ja, wenn eine Wohnwertverbesserung durch den Austausch der Fenster eintritt, wäre das wohl durchaus möglich, zumal in nicht erkenn das die aktuellen Fenster wirklich kaputt wären.

    Mhh, ich würde denken das ist dann tatsächlich vor allem eine Frage der Nachweisbarkeit. Am besten wäre natürlich eine schriftlich Vereinbarung das der Kellerraum die Alternative zum Raum im DG ist.

    Grundsätzlich steht dir ja aber ein Abstellraum zu. Wenn der dir, wie auch immer, vorenthalten wird, dürfte das eine Mietminderung rechtfertigen.

    Insofern würde ich den Vermieter evtl. deine Grundsätzliche Bereitschaft signalisieren den Keller zu räumen, wenn dir, wie im MV vereinbart dann eine Abstellraum zur Verfügung gestellt wird.

    Könnt ihr mir in diesem Fall mit der Rechtslage helfen? Kann der Vermieter das einfach so sagen?

    Meiner Meinung, kannst du natürlich dein Fahrrad mit in dein Wohnung nehmen. Allerdings solltest du in der Tat darauf achten das Treppenhaus nicht zu beschädigen.

    Pauschal irgendwelche Kosten für Malerarbeiten o.ä. auf dich abzuwälzen geht aber natürlich nicht. Da bedarf es dann schon des Nachweises das du etwas beschädigt hast.

    Weiß nicht ganz wie ich jetzt am besten damit umgehen soll.

    Ich würde das offensiv und offen mit deinem Vermieter deutlich vor Mietvertragsende besprechen. Natürlich musst du für evtl. Kosten usw. aufkommen, die sich bei einer gebrauchten Küche aber eigentlich noch im rahmen halten sollte, vorausgesetzt es war nicht gerade eine nagelneu von einer top Marke.

    Die Beste Lösung wäre evtl. wenn du die Küche durch eine Gleichwertige ersetzt, wie beppi ja schon angeregt hat.

    . dann aber an den Anwalt zu verweisen der das Anliegen ja aus gleichem Grund unbeantwortet lassen könnte ...

    Es gibt aber natürlich Fragen auf die kannst du in einem kostenlosen Laienforum eben keine derart fundierte Antwort erwarten als würdest du die einem bezahlten Fachanwalt stellen.

    Und selbst wenn das hier jemand ganz genau wüsste dürfte er dir hier keine spezielle Rechtsberatung auf deinen Fall bezogen geben. Übrigens aus gleichen oder ähnlichen Gründen warum das Sozialamt das auch nicht macht.

    Les mal oben was Ziki73 oben geschrieben hat .... der/die hat tatsächlich schon kräftig gesucht!

    Also ich lese aus der Fragestellung von Ziki73 vor allem heraus das eine Ortswechsel nicht möglich ist. Wenn man dann allerdings nach 2 Jahren suche immer noch nichts vor Ort gefunden hat, warum auch immer, und nun die Eigenbedarfskündigung droht, ist der Ratschlag von beppi:

    Dann muss man vielleicht den Suchradius vergrößern, oder die Ansprüche herunterschrauben, oder das Budget erhöhen - BEVOR es zu spät ist und man auf der Straße sitzt!

    schon mehr als angemessen finde ich......

    Ich meine was hilft einem vor Ort aber Obdachlos zu sein?

    Kann man einen Mieter vor die Türe setzen wenn zustänigen Stellen keine angemessene Notunterkunft bereitstellen können?

    Soweit mit bekannt tut genau das im Zweifel und in letzter Instanz sozusagen, der Gerichtsvollzieher. Der wird dich dann an das Sozialamt verweisen.

    .... warum sollte ich meinen Anwalt Fragen?

    Ist die Frage ernst gemeint?

    Auch das Sozialamt und das Jobcenter werden mir evtl keine erschöpfende Info geben ...

    Möglich. Die sind ja auch keine Rechtsberatung. Wenn aber schon die Obdachlosigkeit droht wäre es evtl. trotzdem klug sich mit denen schon mal vorher in Verbindung zu setzen.

    In keinster Weise hilfreich oder mit irgend einem Neuigkeitswert?

    Finde ich schon. Meiner Erfahrung nach ist das vielen gar nicht klar das es sehr, sehr viele Regionen in Deutschland gibt, wo man mit Kusshand eine Wohnung bekommt.

    Das mag vieleicht nicht der gewohnte Szenekiez sein, aber wenn tatsächlich Eigenbedarf im raume steht, und der Mieterbund offenbar auch nicht wirklich helfen will oder kann.......?

    Laut Rechtsanwalt sollte in einem Mietshaus aber Gleichberechtigung herrschen, weshalb die fehlende Erlaubnis für mich, wenn der Nachbar es darf, eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes darstellt.

    :) Der Anwalt ist echt lustig. Frage ihn doch mal ob es nicht auch eine Verletzung deiner Persönlichkeitsrechte darstellt wenn dein Nachbar evtl. eine niedrigere Miete zahlt..............;)

    Mal ernsthaft, wenn der Anwalt dir bei der Frage der Tierhaltung in einer Mietwohnung mit dem Argument der Gleichberechtigung kommt, solltest du dir überlegen dir schleunigst einen anderen Anwalt zu suchen.

    Ansonsten ist das halten z.Bsp. einer Katze aber in der Tat nur aus sachlichen Gründen durch den Vermieter zu verhindern.

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