Alles sehr seltsam. Die wichtigste Frage für euch ist wohl erstens, habt ihr schon einen unterschriebenen Mietvertrag? Zweitens bekommt ihre einen ohne den Makler zu bezahlen?
Alles andere wurde hier schon richtig genannt, das ist aber alles ehe recht theoretisch und wird euch wenig helfen, wenn ihr am Ende keine Wohnung habt.
Beiträge von AJ1900
-
-
Da mein Bruder einen schriftlichen Mietvertrag erhalten hat und ich nicht, denke ich dass der Vermieter denkt, hier besteht kein "richtiges"Mietverhältnis. Das wollte ich ja in diesem Forum klären.
Tja, gute Frage? So eindeutig wie du das darstellst sehe ich das jedenfalls nicht unbedingt. Aber ehrlich gesagt, was soll diese Frage bringen? Willst du ernsthaft mit deinem Vater prozessieren um das zu klären und dann mit ihm noch unter einem Dach wohnen? -
Der Sohn wohnt beim Vater und zahlt 150 Euro "Inklusivmiete" für 70m² Das ist doch keine Miete (auch wenn du es so nennst). Für mich klingt das eher nach Wohnen im Elternhaus unter Zahlung eines "Kostgeldes".
Mal ganz nebenbei, solche mikroskopischen Mietzahlungen dürften wohl mittelfristig das Finanzamt interessieren. Vor allem dann wenn evtl. die Miete vorher wesentlich höher war. Gut möglich das da ein Finanzbeamter bei der nächsten Steuererklärungen mal darüber stolpert. Da darf man dann auch noch Steuern auf eine fiktive Miete nachzahlen die man nie erhalten hat. Das würde wohl auch nicht gerade zur Entspannung beitragen.
Ich würde mir überlegen ob man das Verhältniss nicht irgendwie mal vom Kopf auf die Füße stellt. -
Na das ist durchaus eine komplexe Fragestellung die ich nicht so einfach wie du beantworten würde.
Beispiel Fassadendämmung:
Wird das Haus gedämmt, und die Dämmung dann armiert verspachtelt und gestrichen usw. ist die Frage was kann man abrechnen? Nur die Dämmung und das anbringen, oder gehört dazu nicht auch das spachteln und streichen usw.?
Ganz sattelfest bin ich da auch nicht, aber ich denke es kann grundsätzlich das abgerechnet werden was nötig ist um eine Dämmmung fachgerecht herzustellen. Was da Dachziegel usw. angeht denke ich aber auch das das sicher rausfällt, wenn es denn mit drin ist.
Was die Sache mit der KFW angeht, muß man mal darüber nachdenken. Soweit mir bekannt kann es da aber nur um Zinsen gehen, bzw. wenn überhaupt die differrenz zu den normalzinsen. Wird sehr wahrscheinlich also nicht die Welt sein.
Wie gesagt das ist wohl echt vom Einzelfall abhängig. -
Grundsätzlich sind solche Fälle immer recht spezifisch und lassen sich aus der Ferne nur schwer einschätzen. Ich denke, dass der Weg zu einem Fachanwalt für Mietrecht zur Prüfung der Abrechnung nicht falsch sein kann.
Denke auch, da wird man nicht drum rum kommen. Lass dir das vom Vermieter möglichst aufschlüsseln, was da abgerechnet wurde. Abwohl mir die Summe gefühlt jetzt erst mal nicht unlogisch vorkommt, aber das hängt natürlich stark von der Immobilie ab. -
Und ich frage mich mal wieder: warum antwortet ihr 2 hier überhaupt? Mehr als den Fragesteller angehen, habt ihr echt nicht drauf. Lasst es doch einfach, wenn euch die fragen zu doof sind.
Ich würde sagen, Sie antworten aus Freundlichkeit, um dem Fragesteller klar zu machen solchen Unsinn sein zu lassen. Das erspart ihm am Ende wahrscheinlich Geld und sowohl Mieter wie auch Vermieter Nerven. Das ist durchaus eine Meinung der ich mich anschließen würde. -
Erst einmal ganz lieben Dank für eure Informationen und Hinweise.
Ein paar Frage hätte ich allerdings noch:Bezieht sich das ebenso auf die Wegnahme eines Teil unserer Wohnfläche, bzw. der Wegnahme des Balkonss, der ja mit in der Grundmiete bezahlt wird. Kann doch eigentlich nicht sein. Sonst kommt demnächst einer und meint, dass unser Wohnzimmer jetzt für drei Monate für die bauarbeiter und Material genutzt wird. Wir bezahlen doch für den Balkon, ergo zahlen wir dann für etwas, was nicht nutzbar ist. Das mit dem Baugerüst kann ich nachvollziehen (wobei man uns gesagt hat, dass die Arbeiten neun Monate andauern würden)
Hallo Berny,
da ich das Ganze schon seit 15 Jahren so mache und bisher immer Recht bekommen habe (zum Beispiel Dachrinnenreinigung bei alten Mietverträgen), wird mich die Androhung einer Mieterhöung nicht beunruhigen. Ganz im Gegenteil, nur weil ich evl. Repressalien zu erwarten habe soll ich auf mein Recht und das anderer verzichten? Wenn alle so dächten, würde es niemals gesellschaftliche Veränderungen geben. Es gibt Menschen, die sich eben nicht ausdrücken können oder vor "dem System" Angst habe. Dürfen diese Menschen deshalb nicht in den "Genuss" von Vorteilen und ihrem Recht kommen? Wenn ich die Möglichkeit habe, anderen zu helfen, sehe ich das als meine Pflicht an, dieses auch zu tun! Mieterhöhungen bekommen wir eh genau nach Vorschrift, nämlich alle 15 Monate, egal, ob ich mich einmische oder nicht. Auf jeden Fall danke ich dir für deine Meinung/Warnung.Grus an alle
ralfMhh, also soweit ich weiß, hat das mit der evtl. nicht zu nutzenden Fläche gar nichts zu tun, dafür könntest du ja eben Mietminderung machen, sogar auf die Bruttomiete, bzw. in deinem Fall dann die ersten drei Monate eben nicht.
Zum Stichwort "gesellschaftliche und Systemveränderung usw." mein Rat, lass das stecken. Wenn es dir darum geht, dann gehe in die Politik und nerv nicht deinen Vermieter, oder deine Mitmenschen.
Aber gut, jeder hat eben andere Hobbys. -
Die Frage die du dir erst mal stellen solltes ist, ob diese Mängel tatsächliche Gerichtsfest beweisbar sind, und wie du Sie im zweifel beweisen willst. Da geht dann schon die Frage los mit der Wasserqualität und geht weiter über die Temperaturen. Das Bedeutet erst mal ein bischen Aufwand für dich.
Nachträglich die Miete mindern ist grundsätzlich erst mal schlecht. Ich würde es mal von der pauschalen Summe abhängig machen, ob sich das überhaupt lohnen kann diesen Aufwand für 3 Monate nun noch zu betreiben. Kurz gesagt um am Ende 200€ zu sparen, führe ich nicht monatelang Protokolle, oder lasse mein Wasser untersuchen, und führe am Ende vieleicht noch Prozesse? Mir persönlich wäre das zu unproduktiv. -
Es stört mich, da die Mutter bereits Sachen von mir eingepackt hat. Wenn die Eltern lediglich die Sachen aus seinem Zimmer räumen würden, wäre ich selbstverständich damit einverstanden. Vor kurzem gab es hier auch eine Auseinandersetzung, wo ich mich von dem Stiefvater anschreien lassen musste.
Dann würde ich, ganz pragmatisch vorschlagen, pack seine Sachen in sein Zimmer, oder meinetwegen irgendwo gesondert in eine Ecke. Natürlich mußt du dich nicht anschreien lassen und kannst Sie auch der Wohnung verweisen, sie sind ja nicht die Mieter der Wohnung, aber im Zuge eine sinnvollen Lösung macht das wahrscheinlich wenig Sinn. -
Das mit den Nebenkosten habe ich geregelt. Er wird diese weiterhin anteilig bezahlen.
Jetzt habe ich eine andere Frage und zwar kommen hier andauernd seine Eltern unangemeldet, um Sachen aus der Wohnung zu holen ohne Anwesenheit meines Ex-Freundes. Könnte ich denen rechtlich gesehen den Zutritt zur Wohnung verwehren?
Gegenfrage, warum solltest du das wollen? Freue dich doch lieber das er seine Sache möglichst zeitnahe entfernt, was ist so schlimm daran, das das sein Eltern machen, und was würde es ändern wenn er dabei wäre und unangemeldet auftauchen würde? -
Nein. Nur den Brief direkt mit der Kündigung. Die Hausverwaltung haben sich in den 7 1/2 Jahren, die ich hier wohne, immer sehr wenig eingemischt (und immer sehr langsam auf Probleme im Haus usw. reagiert).
Dann würde ich mir keine allzu großen Sorgen machen. Anworte eben so wie es wirklich war, und das von Untermiete keine Rede sein kann. -
Wurdest du wegen dem Vorfall schon mal abgemahnt?
-
-kann ich die anteiligen Quadratmeter von der Gesamtzahl der Wohnung abziehen, wenn die Fläche des Balkons der Gesamtquadratmeterzahl beigerechnet wird? Die Wohnfläche wird mit 60 qm² ink. Balkon berechnet. Der Balkon ist knapp 5,5 qm² groß.-Weiterhin wird ein Baugerüst für die nächsten Monate unsere Aussicht "verschönern". Es gibt Urteile in denen man 10 Prozent Minderung geltend machen kann. Ist dies akzeptabel und abziehbar? Gilt das auch bei energetischen Baumaßnahmen? In einem Vorgespräch erklärte man uns, dass wir überhaupt keine Kürzungen vornehmen dürften, energetischen Sanierungen seien hiervon ausgenommen. Kann ich aber nicht glauben. Scheint mir wieder einmal ein typischer Spruch der Bande zu sein.
Soweit mir bekannt, ist das tatsächlich so. Dieser Auschluss der Mietminderung gilt aber eben nur bei energetischer Sanierung und wohl auch nur für max. drei Monate.
-
Dankeschön.
Wenn ich den §637 richtig verstehe, dann heißt es: weigert sich der Vermieter den Mangel zu beseitigen, so kann der Mieter die Beseitigung / Reparatur vornehmen und die Kosten dem Vermieter geltend machen?
Dazu müsste/sollte aber mindestens feststehen das es sich auch um einen Mangel handelt, den der Vermieter zu vertreten hat, und das das überhaupt ein Mangel im Mietrechtlichen Sinne ist. -
Das verwehre ich ihm ja auch nicht, das Zimmer zu betreten. Dass er dieses immer abschließt, finde ich nicht rechtgemäß. Er könnte ja die Heizung aufdrehen, um mir eins reinzudrücken. Ich muss mich doch auch vergewissern können, dass er dies nicht macht, da ich jetzt nunmal die Kosten für Gas, Wasser und Strom alleine trage.
Kurz gesagt, er hat genau so viel recht die Zimmer zu betreten und abzuschließen, wie du hast die Zimmer zu betreten und wieder aufzuschließen. Alle andere ist dann eher eine Frage der persönlichen Absprachen.
Mal ehrlich was willst du den hören. Sag es doch einfach, dann werden wir hier schneller fertig.
-
Das Mietverhältnis sollte von der neuen Mieterin übernommen werden. Sie sollte als Hauptmieter in den Mietvertrag eingetragen werden und dann im Sommer die Wohnung übernehmen.
Daran besteht vieleicht, seitens des Vermieters, kein Interesse? Am besten nachfragen.
-
Ok, eine zweite Meinung.
Ich schließe mich der Meinung von BHShuber an. -
Hallo liebe User!
Ich habe letze Woche beim Einzug und ersten Mal Duschen festgestellt, dass der Schlauch von der Dusche defekt ist. Es kommt folglich mehr Wasser aus dem Schlauch als aus der Brause oben. Mein Vermieter hat gesagt, ich sollte das selbst reparieren. Ein neuer Schlauch (mit Duschkopf) würde ja nicht allzu viel kosten. Er hat mir erklärt was ich alles bräuchte, sprich eine Wasserpumpenzange und ein Stück Stoff. Wofür ich den Stoff genau brauche, weiß ich allerdings nicht. Es könnte ja was beschädigt werden meinte er. Ich habe mich schon etwas geärgert über diese Aussage, da man a) das hätte vorher kontrollieren können, ob die Wohnung so in Ordnung ist und mir übergeben werden kann und b) mir gesagt hat, dass ich sobald ich ein Problem habe, ihn anrufen könnte. Und jetzt darf ich das alles alleine machen. Haltet Ihr das für fair bzw. ist es wirklich nur so eine kleine Sache, die man als Mieter eben selbst übernehmen muss?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Also auf jeden Fall sofort mindestens zwei Anwälte konsultieren und Strafanzeigen gegen den Vermieter stellen.:D
----Ironie off---- -
AJ1900: Mit schwarzen Fliesen war tatsächlich die Farbe gemeint. Der VM ließ bisher alles nur schwarz machen, traut sich das aber bei der großen Sache nicht. Daher an dieser Stelle gleich die Frage: Von der mangelhaften Ausführung und den zwielichtigen Gestalten abgesehen, schadet Schwarzarbeit der Gesellschaft und ist für mich moralisch verwerflich. Kann ich etwas gegen Schwarzarbeit in meiner Wohnung unternehmen und wenn ja was? Oder muss ich das dulden, da ich ansonsten die Interessen meines VM verletze?Grundsätzlich muß das saniert werden was wirklich kaputt ist. Ob das dann deinem optischen empfinden schmeichelt oder nicht, ist dafür erst mal zweitrangig. Wichtig ist, das die Funktion gegeben ist. Ansonsten würde ich die moralisch Keule eher stecken lassen.
Ersten wird dir das nichts bringen, und zweitens wird viel geredet wenn der Tag lang ist, wer was und wann da alle so angeblich "schwarz" arbeiten. Faktisch wird dir aber wohl keiner irgendwelche Verträge oder Zahlungen offen legen, so das du bestenfalls immer nur behaupten kannst. Und behauptet wird eben viel. -
Respekt. Schon Hausverbot vor Mietvertragsabschluss.? Nicht übel.:D
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!