Nebenmieter zahlt keine Nebenkosten und verschließt Zimmer

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Mein Ex-Freund und ich haben zusammen eine Wohnung gemietet, er zieht aber zum 31.05.2016 offiziell aus und ich bin dann ab 01.06.2016 alleinige Mieterin der Wohnung. Da mein Ex-Freund bereits ausgezogen ist, da er eine neue Wohnung hat, zahlt er ab dem 01.03.2016 keine Nebenkosten mehr, womit ich mich auch einverstanden erklärt habe.

    Nun will er mir aber nicht die Schlüssel für die Zimmer geben, die er zuletzt bewohnt hat, als wir uns in der Trennungsphase befanden. Sein Argument ist, er würde ja erst ab dem 31.05.2016 offiziell aus dem Mietvertrag ausscheiden und solange dürfe er auch den Schlüssel für das Zimmer einbehalten.

    Ich bin der Meinung, er muss mir den Schlüssel übergeben, da ich ja sonst nicht kontrollieren kann, ob er die Zimmer heizt. Zudem haben wir keine Vereinbarung unterschrieben, dass er das Zimmer alleine nutzt bzw. ich keinen Zutritt dazu habe. Er zahlt ja auch schließlich keine Nebenkosten mehr. Wie sieht es hier rechtlich aus?

    Um eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Mein Ex-Freund und ich haben zusammen eine Wohnung gemietet, er zieht aber zum 31.05.2016 offiziell aus und ich bin dann ab 01.06.2016 alleinige Mieterin der Wohnung. Da mein Ex-Freund bereits ausgezogen ist, da er eine neue Wohnung hat, zahlt er ab dem 01.03.2016 keine Nebenkosten mehr, womit ich mich auch einverstanden erklärt habe.

    Nun will er mir aber nicht die Schlüssel für die Zimmer geben, die er zuletzt bewohnt hat, als wir uns in der Trennungsphase befanden. Sein Argument ist, er würde ja erst ab dem 31.05.2016 offiziell aus dem Mietvertrag ausscheiden und solange dürfe er auch den Schlüssel für das Zimmer einbehalten.

    Ich bin der Meinung, er muss mir den Schlüssel übergeben, da ich ja sonst nicht kontrollieren kann, ob er die Zimmer heizt. Zudem haben wir keine Vereinbarung unterschrieben, dass er das Zimmer alleine nutzt bzw. ich keinen Zutritt dazu habe. Er zahlt ja auch schließlich keine Nebenkosten mehr. Wie sieht es hier rechtlich aus?

    Um eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Hallo,

    aus welchem Grund stellst du die Frage nochmal, gefallen dir die Antworten nicht oder was möchtest du lesen?

    Gruß

    BHShuber

  • Ich finde Ihre Art sehr unsympathisch und möchte gerne mehrere Meinungen dazu einholen.

    Hallo,

    da hilft dir aber nicht wenn du im Forum 5mal die gleiche Frage einstellst, jeden den das Thema interessiert hat bereits mitgelesen und wenn das so verkehrt gewesen wäre was bereits an Antworten geschrieben wurde dann hätte das jenige Mitglied seine Meinung dazu bereits kundgetan.

    Nein, du findest nicht meine Art unsympathisch sondern die von mir geposteten Antworten die nicht so ausfallen wie du die gerne gelesen hättest!

    Eigenverantwortliches Handeln ist dir völlig fremd, die Situation wie sie bei dir gerade herrscht hast du alleine verursacht, denk mal nach, zuerst bist du damit einverstanden dass keine Nebenkosten vom scheidenden Partner zu zahlen sind und brüskierst dich zeitgleich darüber, dass er auf sein Recht besteht den Schlüssel zu behalten, es sollte von Anfang an klar gewesen sein, dass deine Entscheidung eine Konsequenz nach sich zieht, da hilft auch kein jammern.

    Gruß
    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (29. Februar 2016 um 14:51)

  • Mal hersehen!
    Sie sind hier der Bittsteller, welcher eine hilfreiche Antwort braucht.
    Sie sollten mal bedenken, das man bei so einer Bitte barhäuptig und kniefällig(bildlich) auftritt.
    Wenn Sie glauben, das das deutsche Mietrecht flegelhaftes benehmen honoriert, irren Sie sich.
    Wir sind hier nicht Ihre Büttel, könnte bei den Teilnehmern hier etwas Zurückhaltung erzeugen.
    Zur Sache: lesen Sie mein erstes Posting!

  • Ich schließe mich den Vorrednern an.

    Solange er zumindest die Kaltmiete zahlt, kann er auch die Schlüssel behalten und sogar die Zimmer betreten.
    Allein die Tatsache, dass er keine Betriebskosten zahlt, heißt längst nicht, dass er die Wohnung nicht mehr betreten darf. Dahingehend empfinde ich diese "Vereinbarung" der Nebenkosten als relativ sinnfrei.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das verwehre ich ihm ja auch nicht, das Zimmer zu betreten. Dass er dieses immer abschließt, finde ich nicht rechtgemäß. Er könnte ja die Heizung aufdrehen, um mir eins reinzudrücken. Ich muss mich doch auch vergewissern können, dass er dies nicht macht, da ich jetzt nunmal die Kosten für Gas, Wasser und Strom alleine trage.

  • Das verwehre ich ihm ja auch nicht, das Zimmer zu betreten. Dass er dieses immer abschließt, finde ich nicht rechtgemäß. Er könnte ja die Heizung aufdrehen, um mir eins reinzudrücken. Ich muss mich doch auch vergewissern können, dass er dies nicht macht, da ich jetzt nunmal die Kosten für Gas, Wasser und Strom alleine trage.

    Kurz gesagt, er hat genau so viel recht die Zimmer zu betreten und abzuschließen, wie du hast die Zimmer zu betreten und wieder aufzuschließen. Alle andere ist dann eher eine Frage der persönlichen Absprachen.
    Mal ehrlich was willst du den hören. Sag es doch einfach, dann werden wir hier schneller fertig.:rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (29. Februar 2016 um 15:43)

  • Das verwehre ich ihm ja auch nicht, das Zimmer zu betreten. Dass er dieses immer abschließt, finde ich nicht rechtgemäß. Er könnte ja die Heizung aufdrehen, um mir eins reinzudrücken. Ich muss mich doch auch vergewissern können, dass er dies nicht macht, da ich jetzt nunmal die Kosten für Gas, Wasser und Strom alleine trage.

    Hallo,

    das ist aber die Konsequenz deines Handelns das hat nichts mit Mietrecht oder Gesetzesgrundlagen zu tun, nun hab entweder Vertrauen oder finde dich mit dem ab was du dir selbst zuzuschreiben hast.

    Gruß
    BHShuber

  • Das mit den Nebenkosten habe ich geregelt. Er wird diese weiterhin anteilig bezahlen.
    Jetzt habe ich eine andere Frage und zwar kommen hier andauernd seine Eltern unangemeldet, um Sachen aus der Wohnung zu holen ohne Anwesenheit meines Ex-Freundes. Könnte ich denen rechtlich gesehen den Zutritt zur Wohnung verwehren?

  • Das mit den Nebenkosten habe ich geregelt. Er wird diese weiterhin anteilig bezahlen.
    Jetzt habe ich eine andere Frage und zwar kommen hier andauernd seine Eltern unangemeldet, um Sachen aus der Wohnung zu holen ohne Anwesenheit meines Ex-Freundes. Könnte ich denen rechtlich gesehen den Zutritt zur Wohnung verwehren?


    Gegenfrage, warum solltest du das wollen? Freue dich doch lieber das er seine Sache möglichst zeitnahe entfernt, was ist so schlimm daran, das das sein Eltern machen, und was würde es ändern wenn er dabei wäre und unangemeldet auftauchen würde?

  • Jetzt habe ich eine andere Frage und zwar kommen hier andauernd seine Eltern unangemeldet, um Sachen aus der Wohnung zu holen ohne Anwesenheit meines Ex-Freundes. Könnte ich denen rechtlich gesehen den Zutritt zur Wohnung verwehren?


    Ja, bei mir würden hier nicht wohnende ohne Ausweis und Vollmacht auf Granit beissen.

  • Es stört mich, da die Mutter bereits Sachen von mir eingepackt hat. Wenn die Eltern lediglich die Sachen aus seinem Zimmer räumen würden, wäre ich selbstverständich damit einverstanden. Vor kurzem gab es hier auch eine Auseinandersetzung, wo ich mich von dem Stiefvater anschreien lassen musste.

  • Deswegen möchte ich gerne wissen, ob ich rechtlich gesehen den Eltern den Zutritt zu der Wohnung ohne Beisein meines Ex-Freundes verbieten könnte.


    Wie ich bereuts geschrieben hatte...

  • Es stört mich, da die Mutter bereits Sachen von mir eingepackt hat. Wenn die Eltern lediglich die Sachen aus seinem Zimmer räumen würden, wäre ich selbstverständich damit einverstanden. Vor kurzem gab es hier auch eine Auseinandersetzung, wo ich mich von dem Stiefvater anschreien lassen musste.


    Dann würde ich, ganz pragmatisch vorschlagen, pack seine Sachen in sein Zimmer, oder meinetwegen irgendwo gesondert in eine Ecke. Natürlich mußt du dich nicht anschreien lassen und kannst Sie auch der Wohnung verweisen, sie sind ja nicht die Mieter der Wohnung, aber im Zuge eine sinnvollen Lösung macht das wahrscheinlich wenig Sinn.

  • Hallo,

    da breitest du dein Trennungsdrama hier in einem Mietrechtsforum aus, und denkst tatsächlich, wir könnten die helfen???

    Seine Eltern machen dies...
    Er dreht die Heizung an, um dir eins auszuwischen...

    Das hat doch alles nichts mit Mietrecht zu tun.

    Gruß
    H H

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!