Meine Frage lautet nun: Wenn wir uns nicht einig werden und der MV somit vom Vermieter nicht unterzeichnet wird, haben wir irgend einen Anspruch?
Einen Anspruch worauf? Darauf das ihr den Vermieter zwingt euch eine Wohnung zu vermieten, obwohl er das nicht will? Eher nein. Sieh es mal so, früher hätte ihr den Makler bezahlt, heute bezahlt ihr die Küche, vereinfacht gesagt, der Verdacht liegt zumindest nahe. Schöne neue Bestellerwelt, nicht wahr?
Theoretisch könnte man sich die differenz zum Zeitwert vom Vermieter einklagen, nur der ist ja hier nicht der Verkäufer. Und selbst dann wäre das wohl eher ein Nullsummenspiel, ich meine fang mal an für solchem Quark Juristen und Gutachter zu beschäftigen, das wird sich kaum lohnen.