Beiträge von AJ1900


    Meine Frage lautet nun: Wenn wir uns nicht einig werden und der MV somit vom Vermieter nicht unterzeichnet wird, haben wir irgend einen Anspruch?


    Einen Anspruch worauf? Darauf das ihr den Vermieter zwingt euch eine Wohnung zu vermieten, obwohl er das nicht will? Eher nein. Sieh es mal so, früher hätte ihr den Makler bezahlt, heute bezahlt ihr die Küche, vereinfacht gesagt, der Verdacht liegt zumindest nahe. Schöne neue Bestellerwelt, nicht wahr?
    Theoretisch könnte man sich die differenz zum Zeitwert vom Vermieter einklagen, nur der ist ja hier nicht der Verkäufer. Und selbst dann wäre das wohl eher ein Nullsummenspiel, ich meine fang mal an für solchem Quark Juristen und Gutachter zu beschäftigen, das wird sich kaum lohnen.

    Also was tun?
    - die Übergabe verweigern, solange die Wohnung nicht in einem akzeptablen renovierten Zustand übergeben wird?
    - oder im Übergabeprotokoll den schlechten Zustand der Mietsache ausführlich beschreiben, um am Ende nicht renovieren zu müssen?
    Die erste Lösung wäre für mich aufgrund der Anfangsausgaben natürlich besser.
    Macht es Sinn, in einem Mietverein einzutreten, um eine juristische Beratung zu erhalten?


    Ehrlich gesagt weiß ich nicht so ganz worauf du eigenlich hinaus willst? Ich meine, du hast eine Wohnung angemietet, wie gesehen, oder nicht? Deine sonstigen Pflichten zBsp. zu Schönheitsreparturen ergeben sich aus dem MV. und natürlich auch dem Zustand der Wohung bei Übergabe und Rückgabe, und natürlich aus der sonstigen Rechtsprechung, was die dazu sagt. Du machst dir Sorgen über ungelegt Eier denke ich. Halte den Zustand im Übergabeprotokoll fest, genau dazu ist es ja da, und alles ander ergibt sich eigentlich automatisch?


    ne freundin von mir (anwältin) guckt den vertrag nach ihrem urlaub mal durch meinte aber dass feste fristen sowieso nciht rechtens sein und man bei beanstandung die möglichkeit der nachbesserung hätte geben müssen.


    Ich hoffe eine Fachanwältin für Mietrecht. Man sollte sich besser nicht vom Cardiologen die Zähne richten lassen, oder umgekehrt.:D


    Mein Vermieter verlangt nun, alles nicht neu gestrichene zu renovieren bzw. von einem Maler erledigen zu lassen. Somit kürzt er mir die Kaution. Ist das rechtens? Gelten die neuen Bestimmungen auch für alte Verträge oder habe ich kein Recht in diesem Fall?

    Wer das macht, das kann er nicht bestimmen, aber es muß einem mittleren malermässigen Standard entsprechen. Wenn du das kannst, kannst du das auch selber machen.

    Die gelten auch für alte Verträge, allerdings sehe ich bislang bei dir nicht was es rechtfertigen würde die Wohnung in einem schlechteren Zustand zurückzugeben, als du Sie übernommen hast? Ansonsten ist die Formulierung im Übergabeprotokoll "Wohnung neu weiß gestrichen" wohl relative eindeutig, denke ich.

    Das Abnahmeprotokoll beschreibt lediglich den Zustand der Wohnung bei Rücknahme durch den Vermieter. Was nun daraus jemand meint herauslesen zu können, vermag ich nicht zu sagen, aber wenn da lediglich steht "unrenoviert", dann halte ich das eher für ein Indiz, das der Vermieter auch gar nichts mehr fordern will, weil er sich über die Rechtslage evtl. auch vorher informiert hat, sonst hätte er schlauer weise konkrete Mängel aufführen sollen, wenn es denn welche gab.
    So ein Protokoll ist übrigens gar nicht verpflichtend.


    Nach meiner Auffassung werde ich demnächst eine Wohnung übernehmen, wo die im Vertrag genannten Schönheitsreparaturen schon vom Anfang an fällig wären. Das heisst, dass ich finanziell belastet werde.
    Gibt es eine rechtlich sichere Möglichkeit, einen gewissen Renovierungsgrad bei der Übergabe zu fordern oder den Vermieter an die Anfangsrenovierungskosten zu beteiligen? (oder sogar eine Mietminderung anzusetzen?).

    Eigentlich nicht, weil wie ja hier schon geschrieben wurde, du eine unrenovierte Wohnung nicht renovieren mußt. Davon unabhänig zu sehen sind aber Beschädigungen. Wenn du also anfängst die Wände rot zu streichen, wirst du renovieren müssen.

    Nein. Die Terrasse wurde abgerissen und "sollte" neu aufgebaut werden, wie ich oben geschrieben habe. Jetzt ist es ihm wohl zu teuer, deshalb lässt er nur Rasen einsäen. Natürlich habe ich meinen Unmut darüber geäußert, natürlich interessiert er sich nicht für Befindlichkeiten.


    Mhh, na gut, ist natürlich doof. Trotzdem, aus dem was du geschrieben hast, könnte ich dir jedenfalls nicht sagen, das du rechtlich auf der sicheren Seite wärst, wenn du anfängst Miete zu mindern, eher im Gegenteil. Bevor du damit anfängst vieleicht erst mal eine Rechtsberatung vom Fachmann einholen.
    Ist bislang jedenfalls meine bescheidene Meinung, aber vieleicht gibt es ja hier noch andere?

    Würde mich natürlich sehr ärgern, wenn das einfach so ginge, denn ohne diese Terrasse ist der Garten nur halb schon schön.

    Warum teilst du das deinem Vermieter nicht mit? Bist du eines Abends von der Arbeit gekommen, und die Terrasse war weg, oder wurde im Vorfeld darüber gesprochen?


    Im Mietvertrag steht sinn gemäß: "Weiterhin vermietet: Stellplatz, Gartenhaus, Terrasse". Also ohne Anzahl. Als wir den Vertrag geschlossen haben, waren es halt zwei. Jetzt ist es nur noch eine, und die Wohnfläche nach Mietvertrag wird auch nicht erreicht.


    Na ich würde das schon so sehen, das dadurch die Wohnfläche dann kleiner wird. Andererseits bedenke das 10% Schwankung erlaubt ist. Also wird dir das evtl. nichts nützen. Wenn ich das mal anhand deine Zahlen so ca. überschlage bin ich mir nicht unbedingt sicher das du da drüber kommst, glaube eher nicht.

    Hallo,

    die Terrasse ist aber ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt. Weiterhin haben wir das alleinige Nutzungsrecht für den Garten, in dem die Terrasse liegt.

    Wie jetzt, ich denke es ist eine Terrasse aufgeführt. Du sagtest doch du hättest zwei?

    Na erst mal würde ich die Wohnung messen, um überhaupt zu wissen wovon man ausgehen kann. Die Frage ist ja erst mal, ob und wenn ja, wie diese Terrasse überhaupt in die Wohnfläche mit einberechnet wurde.

    HAT er aber nicht, und mit hätte-wäre-wenn komm ich jetzt nicht weiter. Ihr seid offensichtlich Vermieter und euch nerven nichtzahlende Mieter, das verstehe ich! Aber wenn ich Lebensratschläge brauche, frage ich andere Leute.

    Ich habe doch ziemlich klare Fragen gestellt, und Antworten wie die letzten drei helfen mir leider NULL weiter, sorry!

    Auch sorry, ich weiß nicht was du hören willst? Darauf setzen das das ein hohle Drohung ist, kann man machen. So unüblich ist das anderseits aber nicht das der Mieter nach hause kommt, und seine Möbel draussen stehen und Schloß getauscht wurde. Muß man halt nur mal an den Falschen geraten.
    Ob das in deinem Fall so ist, wird sich dann wohl zeigen.

    Das ist alles richtig, aber ich hab ihm gesagt, dass ich eine neue Wohnung in Aussicht habe, würde ihm auch die neue Anschrift geben, aber halt noch ein paar Wochen brauche, und dass ich bereit bin meine Schulden abzubezahlen. Ich bin keiner der sich so lange einschließen will bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht..

    Gehe mal davon aus das dein Vermieter mit dieser Art Ausreden ein Buch füllen könnte. Ich könnte es jedenfalls.


    Kann ich ihn nicht auf irgendeinen Paragrafen oder Urteil verweisen (welche er vermutlich kennen wird)?
    Ich habe eigentlich kein großes Interesse an Polizei, Amtsgericht etc. aber wenns nicht anders geht hätte ich halt gerne was schriftliches in der Hand.


    Nun ja, ich denke mal nicht das der Vermieter nicht weiß was er tut. Insofern wird dir die Nennung von Paragraphen kaum was nützen.

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