Terrasse weg, was jetzt?

  • Guten Tag.

    Wir haben vor 6 Monaten eine Erdgeschosswohnung angemietet. Das Objekt besitzt laut Mietvertrag eine Terrasse. Tatsächlich war vor dem Haus eine ca. 20 m² große Holzterrasse. Nach unserem Einzug stellte sich heraus, dass eigentlich die ganze Terrasse morsch war. Der Vermieter hat die Terrasse abreißen lassen. Wir sind natürlich davon ausgegangen, dass die Terrasse wieder aufgebaut sind.

    Die Wohnung hat 180m² Wohnfläche laut Mietvertrag.

    Jetzt lässt der Vermieter in dem Bereich Rasen säen, die Terrasse entfällt also. Allerdings gibt es auf der anderen Seite des Hauses noch eine zweite Terrasse, die deutlich kleiner ist. Streng genommen ist also immer noch eine Terrasse vermietet, jedoch weniger Fläche.

    Können wir die Miete mindern?

    Wir haben bereits Kontakt zu einem sehr guten Anwalt aufgenommen, dort haben wir den Termin leider erst in 2 Wochen, daher würde ich mich um Rückmeldung freuen.

    Vielen Dank.

  • Na erst mal würde ich die Wohnung messen, um überhaupt zu wissen wovon man ausgehen kann. Die Frage ist ja erst mal, ob und wenn ja, wie diese Terrasse überhaupt in die Wohnfläche mit einberechnet wurde.

  • Auch von mir die Frage, ob die Terrasse in die Wohnfläche einfließt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Wohnung hat, ohne Terrasse, zirka 165m² Wohnfläche! Wenn ich jetzt beide Terrassen zusammen nehme und davon die Hälfte zur Wohnfläche addiere, sind es 180 m² wie im Mietvertrag.

    Aber mal anders herum: Was wäre denn, wenn die Terrasse nicht mit einberechnet wäre? Wäre es nicht trotzdem ein (erheblicher?) Mangel an der Mietsache?


  • Aber mal anders herum: Was wäre denn, wenn die Terrasse nicht mit einberechnet wäre? Wäre es nicht trotzdem ein (erheblicher?) Mangel an der Mietsache?

    Hallo,

    nein, da kein Bestandteil der Mietsache.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    nein, da kein Bestandteil der Mietsache.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    die Terrasse ist aber ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt. Weiterhin haben wir das alleinige Nutzungsrecht für den Garten, in dem die Terrasse liegt.

  • Hallo,

    die Terrasse ist aber ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt. Weiterhin haben wir das alleinige Nutzungsrecht für den Garten, in dem die Terrasse liegt.

    Hallo,

    wie du selber schreibst eine Terrasse, du hast doch noch eine auf der anderen Seite, fakto nein.

    Gruß
    BHShuber

  • Du hast doch sicher den Vermieter damit konfrontiert, warum er keine neue Terrasse bauen will, oder? Was war seine Antwort?

    btw: Es handelt sich hierbei nicht zufällig um ein Zweifamilienhaus, welches auch der Vermieter bewohnt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    die Terrasse ist aber ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt. Weiterhin haben wir das alleinige Nutzungsrecht für den Garten, in dem die Terrasse liegt.

    Wie jetzt, ich denke es ist eine Terrasse aufgeführt. Du sagtest doch du hättest zwei?

  • Du hast doch sicher den Vermieter damit konfrontiert, warum er keine neue Terrasse bauen will, oder? Was war seine Antwort?

    btw: Es handelt sich hierbei nicht zufällig um ein Zweifamilienhaus, welches auch der Vermieter bewohnt?

    Nein. Eine Partei wohnt noch oben, auch Mieter.

    Wie jetzt, ich denke es ist eine Terrasse aufgeführt. Du sagtest doch du hättest zwei?

    Im Mietvertrag steht sinn gemäß: "Weiterhin vermietet: Stellplatz, Gartenhaus, Terrasse". Also ohne Anzahl. Als wir den Vertrag geschlossen haben, waren es halt zwei. Jetzt ist es nur noch eine, und die Wohnfläche nach Mietvertrag wird auch nicht erreicht.


  • Im Mietvertrag steht sinn gemäß: "Weiterhin vermietet: Stellplatz, Gartenhaus, Terrasse". Also ohne Anzahl. Als wir den Vertrag geschlossen haben, waren es halt zwei. Jetzt ist es nur noch eine, und die Wohnfläche nach Mietvertrag wird auch nicht erreicht.


    Na ich würde das schon so sehen, das dadurch die Wohnfläche dann kleiner wird. Andererseits bedenke das 10% Schwankung erlaubt ist. Also wird dir das evtl. nichts nützen. Wenn ich das mal anhand deine Zahlen so ca. überschlage bin ich mir nicht unbedingt sicher das du da drüber kommst, glaube eher nicht.

  • Immer wieder dasselbe Problem.
    Wen es eigentlich betrifft wird nicht gefragt; sondern es werden hier wildfremde Leute bemüht, Wahrsagerei zu betreiben.
    Wenn Sie Ihren Vermieter gefragt haben und Sie seine Antwort nicht verstehen, melden Sie sich hier wieder.
    Ansonsten istdas schon eine Zumutung.

  • Na ich würde das schon so sehen, das dadurch die Wohnfläche dann kleiner wird. Andererseits bedenke das 10% Schwankung erlaubt ist. Also wird dir das evtl. nichts nützen. Wenn ich das mal anhand deine Zahlen so ca. überschlage bin ich mir nicht unbedingt sicher das du da drüber kommst, glaube eher nicht.

    Es stimmt, dass die Wfl. nicht um 10% sinkt, es ist weniger. Ich kann bei der Terrasse ja sicherlich nur 50% ansetzen, das sind dann 10 m² von 180 m², also im Bereich von 5%.

    Ich habe gelesen, dass man die Miete kürzen kann, wenn der Vermieter z.B. im Vertrag eine mindestens 10% zu große Wfl. angegeben hat. Aber jetzt nimmt er ja einen Teil weg, den man tatsächlich hatte. Würde mich natürlich sehr ärgern, wenn das einfach so ginge, denn ohne diese Terrasse ist der Garten nur halb schon schön.

  • Würde mich natürlich sehr ärgern, wenn das einfach so ginge, denn ohne diese Terrasse ist der Garten nur halb schon schön.

    Warum teilst du das deinem Vermieter nicht mit? Bist du eines Abends von der Arbeit gekommen, und die Terrasse war weg, oder wurde im Vorfeld darüber gesprochen?

  • Immer wieder dasselbe Problem.
    Wen es eigentlich betrifft wird nicht gefragt; sondern es werden hier wildfremde Leute bemüht, Wahrsagerei zu betreiben.
    Wenn Sie Ihren Vermieter gefragt haben und Sie seine Antwort nicht verstehen, melden Sie sich hier wieder.
    Ansonsten istdas schon eine Zumutung.

    Sie meinen, ich habe meinen Vermieter nicht gefragt? Was genau nicht gefragt? Wie viel ich die Miete mindern soll? Ob die Terrasse mitvermietet war? Ob er die Miete jetzt erhöhen möchte, weil der Garten größer wird? Wie das Wetter morgen wird? Ob er mir Rechtsbeistand in Mietsachen leistet? Ich lache mich schlapp :)

  • Warum teilst du das deinem Vermieter nicht mit? Bist du eines Abends von der Arbeit gekommen, und die Terrasse war weg, oder wurde im Vorfeld darüber gesprochen?

    Nein. Die Terrasse wurde abgerissen und "sollte" neu aufgebaut werden, wie ich oben geschrieben habe. Jetzt ist es ihm wohl zu teuer, deshalb lässt er nur Rasen einsäen. Natürlich habe ich meinen Unmut darüber geäußert, natürlich interessiert er sich nicht für Befindlichkeiten.

  • Nein. Die Terrasse wurde abgerissen und "sollte" neu aufgebaut werden, wie ich oben geschrieben habe. Jetzt ist es ihm wohl zu teuer, deshalb lässt er nur Rasen einsäen. Natürlich habe ich meinen Unmut darüber geäußert, natürlich interessiert er sich nicht für Befindlichkeiten.

    Hallo,

    so nun Butter bei die Fische, der Vermieter ist aufzuforden, die vorhandene Terrasse wieder herzustellen, da Bestandteil der Mietsache, schriftlich mit Fristsetzung.

    Durchaus kannst du dann eine Mietminderung ankündigen.

    Dann warte die Reaktion ab des Vermieters und geh zu einem Rechtsanwalt für Mietrecht, dann hast du deine Antwort, wenn dir diese genau so wenig gefällt, kostet es halt ein wenig Geld.

    Hier wirst du für dein Problem keine Rechtsberatung erhalten, ich weis nicht wie oft man das schreiben soll.

    Gruß
    BHShuber

  • Nein. Die Terrasse wurde abgerissen und "sollte" neu aufgebaut werden, wie ich oben geschrieben habe. Jetzt ist es ihm wohl zu teuer, deshalb lässt er nur Rasen einsäen. Natürlich habe ich meinen Unmut darüber geäußert, natürlich interessiert er sich nicht für Befindlichkeiten.


    Mhh, na gut, ist natürlich doof. Trotzdem, aus dem was du geschrieben hast, könnte ich dir jedenfalls nicht sagen, das du rechtlich auf der sicheren Seite wärst, wenn du anfängst Miete zu mindern, eher im Gegenteil. Bevor du damit anfängst vieleicht erst mal eine Rechtsberatung vom Fachmann einholen.
    Ist bislang jedenfalls meine bescheidene Meinung, aber vieleicht gibt es ja hier noch andere?

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (10. März 2016 um 16:14)

  • Ja gut. Man ist als Betroffener ja selten zu einem objektiven Urteil fähig. Mal sehen, was der Anwalt spricht. Die Frist zur Wiederherstellung habe ich gesetzt - 1 Monat war hoffentlich angemessen.

    Danke.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!