Beiträge von AJ1900

    Ich habe oben nur den Satz bezüglich Hof geschrieben. Gartenpflege steht auch im Vertrag und das er im Treppenflur zwei mal im Jahr Treppenläufer, Fenster und Haustüren unten reinigt.... Ich wollte jetzt nicht jeden Satz einzeln schreiben. Andere Zuständige haben wir nicht... Heizung,Elektro und sanitär machen Firmen, bei bedarf


    Jeder Satz einzeln ist aber wichtig. So wie ich das bis jetzt verstanden habe, macht/bzw. soll der alles mache? Also Gartenpflege, Hausreinigung/Grundreinigung, Hof sauber halten usw.? Für 80€ im Monat?

    Na unter "Sturmschäden auf dem Hof" hatte ich mir jetzt was anderes vorgestellt als ein paar kleine Äste erhlich gesagt. Nun gut.
    "Sicherheit und Ordnung" ? Was heißt das denn? Eine vertragliche Verpflichtung zum Rasen mähen oder harken kann ich da eigentlich nicht draus erkennen. Aber irgendwie wiederspricht sich das auch mit dem was du oben geschrieben hast, oder nicht?
    Eigentlich sind solche Art Verpflichtungen schon immer recht genau beschrieben, z.Bsp. 2x im Monat rasen mähen, von April-Oktober usw. usw.
    Grundsätzlich wäre es wohl erst mal wichtig zu klären, wer da eigentlich für was genau zuständig ist.

    Mal sehen, was Sie sagen, wenn ich einfach eine Webcam in Ihr Wohnzimmer oder über Ihre Terasse hänge...


    Was sollen diese sinnfreien Übertreibungen? Soweit ich das verstanden haben filmt da niemand mit der Kamera, sondern es wohnt jemand im Nebenhaus/Anbau, was auch immer. Eigentlich ist das nichts ungewöhnliches.
    Und ja, Sie können auch jedesmal die Polizei rufen wenn der dann am Zaun des Vorgartens entlanggeht. Wen dir das schlau erscheint, immer ran.
    Andererseits fragt man sich eben, wenn ihr sowieso demnächst auszieht, was soll der Stress? Meine Erfahrung ist leider die, das die die am lautesten tönen das sie bald ausziehen, am längsten wohnen bleiben, das nur mal nebenbei.

    Aus Erfahrung kann ich sagen, das prinzipiell kein Hausmeister, keine Hausreinigung und kein Gärtner jemals etwas macht, wenn man die Mieter fragt, das vorab und zu Einordnung.
    In deinem Fall wäre wohl erst mal die Frage, was steht im MV, für was der Hausmeister eigentlich zuständig ist, und für was die Mieter selbst, oder evtl. andere Firmen usw.
    Es ist jedenfalls durchaus nicht normal, das der Hausmeister sozusagen ein Mädchen für alles ist, und das für 80€ im Monat.

    Er läuft ja über unser Grundstück! Pforte auf, an unserer Haustür vorbei, bis zu dem seperaten Eingang. WIr haben das Grundstück ja gemietet! Eingezäunt, mit Gartenpforte etc.

    Z.Bsp. jedes aml die Polizei rufen wenn er über das Grundstück läuft. So macht man sich Freunde.

    Da wird sowieso in naher Zukunft Eigentum erwerben, habe ich kein Problem mit Ärger. Ich möchte nur im Sommer in Ruhe im Garten sitzen können, im Pool baden und meine Frau möchte Ihre Privatsphäre weiterhin nutzen, so wie wir es seit Einzug tun. Uns geht es darum, den Einzug nächste Woche zu verhindern. Kann ich den Zutritt zum Grundstück untersagen? Auch wenn die Heizung sich in dem kleinen, unvermietetem Teil ist?

    Sorry für solche Dreistigkeit fehlt mir echt ein Gen. Klar kann man immer irgendwie stänkern, aber wie wäre es mit leben und leben lassen? Ich meine jedenfalls das ein Einblick von einer anderen Wohnung in euren Garten wohl kaum etwas unzumutbares darstellt, sondern eher die Regel ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, das vertraglich vereinbart wurde das niemand in den Garten schauen darf?

    Dann wird es wohl darauf hinauslaufen das der Vermieter am besten einen separaten Zugang schafft, wenn das möglich ist. Ich denke jedenfalls nicht, das der Vermieter nun komplett und auf ewig auf einen Vermietung verzichten wird, weil deine Frau nackt im Garten liegt?
    Alles in allem eine richtig schöne Gemengelage um sich richtig teuer zu streiten wie die Kesselflicker. Meiner Meinung nach sollte man das vermeiden, durchaus beiderseitig, sonst hat evtl. plötzlich die Tochter des Vermieters lust da einzuziehen:rolleyes:?

    Ehrlich gesagt kapier ich nicht so ganz wo das Problem liegt? Das jemand in Garten Terrasse und durch ein Fenster schauen kann, ist wohl in 90% der Mietobjekte der Normalfall, dafür bedarf es wohl auch noch nicht mal dem Fall Mieter in dem Haus zu sein.
    Mein Tipp, Vorhänge oder eine Markise anbringen.

    Für mich als Studenten sind 160€ nicht wenig Geld und ich sehe ich es überhaupt nicht ein, dass Leute sich illegitim bereichern.

    Deshalb meine ich ja, "wirtschafltich sinnvoll" wird es wahrscheinlich nicht sein. Wenn du um 160€ wieder zu bekommen gerne Summe XY ausgeben willst, meinen Segen hast du.
    Meine Erfahrung ist halt, sich aus Prinzip zu streiten wird oft teuer.
    Aber wenn die Wohnung so schlecht ist das es an 160€ scheitert lass lieber die Finger von.

    Das wird ja immer besser.. ja jeder kann hier schreiben, deshalb auch ich und ich sage was mir nicht gefällt.. ob es dir gefällt oder nicht.


    Das ist doch alles nur blabla.
    1. Was wurde dir genau versprochen?
    2. Von wem wurde dir das versprochen?
    3. Kannst du nachweisen was dir versprochen wurde?
    Alles andere ist eigentlich wenig interessant.
    Termine um fremden Leuten die Wohnung zu zeigen, hättest du nicht wahrnehmen müssen, bzw. nur in sehr begrenztem Umfang. Alles andere entspringt dann wohl doch eher eine RTL2 Dokusoap, denke ich.

    Was soll man sagen? Wenn ein knappes Gut, durch gesetzliche Regelungen eher noch weiter verknappt wird, was ist da wohl das Ergebnis? Jedenfalls hat wohl jetzt auch langsam der letzte Vermieter begriffen, das es einem niemand dankt, wenn man jahrzehntelang die Mieten beibehält, ohne zu erhöhen.


    Zu meinem Verhalten:

    Ich dusche grundsätzlich bei weit geöffnetem Dachfenster und lasse auch noch nach dem Duschen das Fenster geöffnet bis sich der Dampf verzogen hat.


    Schon klar. Bis gerade eben klang die Story glaubhaft. Aber ehrlich gesagt brauchst du niemandem die Taschen vollhauen. Wenn die Bausubstanz so ist wie du schreibst, ist das auch gar nicht nötig. Skeptisch macht mich nur etwas, das das angeblich seit den 70er Jahren so gewesen sein soll?

    Wir möchten letztendlich nach dem Tod des nahen Verwandten mit allem abschließen und zur Ruhe kommen.
    Also zum 30.04.16 die Wohnungsübergabe und die Rückzahlung, der 1993 gezahlten Kaution. Und zwar mit Zins und Zinseszins.

    Danke

    Also erst mal, was der Vermieter macht bezgl. Wohnung aus/umräumen usw. ist, wohl mit sicherheit nicht korrekt. Besichtigungen nach Absprache sind aber durchaus üblich und auch erlaubt, stichwort nach Absprache.
    Andererseits, ist da Frage, was soll der ganze Terz? Solange sich keine Schätze in der Wohnung befinden, ist es wohl nicht sinnvoll deswegen Streit anzufangen. Solltet ihr das Erbe annehmen/angenommen haben usw. seid ihr natürlich auch für das ausräumen zuständig. Das wäre evtl. wichtig sich darüber gedanken zu machen, denn selbst wenn man theoretisch früher kündigen könnte nützt das nicht viel, wenn man die Möbel nicht rausschafft.
    Was Kaution usw. angeht werdet ihr und der Vermieter die üblichen Abrechnungsfristen einhalten müssen, so um die 6 Monate, teilweise länger. Übrigens sind die Zinsen auf solche Kautionskonten eine Witz, also würde ich mir da nicht zuviel versprechen.
    Ansonsten ist es die Kaution um die sich streiten lohnen kann, wenn Ansprüche geltend gemacht werden, die nicht von euch zu vertreten sind.

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