Beiträge von AJ1900

    Es geht mir weniger ums Geld, als einfach ums Prinzip. Ich schenke einem Mann, der uns zwei Jahre lang drangsaliert hat, keinen Cent, wenn ich dazu nicht verpflichtet bin.

    Das ist ja auch Ok. Ich halte es nur immer für ziemlich unergiebig sich sich Prinzip rumzustreiten, vor allem wenn es faktisch um nahezu nichts geht, und der Vermieter eine Kaution hat die ihr ja evtl, auch zeitnah wieder haben wollt.

    Verstehe mich nicht falsch, ich halte es auch für ziemlich sicher das der Passus nichtig ist, aber es lohnt sich halt eigentlich nicht sich darüber zu streiten, denn falls der Vermieter ungerechtfertigt was von der Kaution einbehält, seid ihr es ja die den Rechtsweg beschreiten müssen, selbst wenn man dann zu 100% gewinnt, macht es doch eine menge Ärger und Arbeit. Falls keine Kaution existiert wäre das was anderes.

    Ob sich das wegen einem ollen Kühlschrank lohnt?

    Das Problem ist, dass dieser Kühlschrank ein bisschen größer ist als der Kaputte und er somit nicht in das Loch der Einbauküche passen würde.

    Ganz ehrlich, diverse gebrauchte Kühlschränke die immer noch funktionieren bekommst du online sozusagen hinterhergeschmissen.

    Im schlimmsten Fall nutzt ihr den eben so lange bis ihr selber auszieht.

    ich persönlich würde denken das das weniger aufwändig ist, als wegen so etwas ernsthaft juristische Beratung einzuholen. Oder ihr lasst es halt drauf ankommen und geht davon aus das der Passus ohnehin nichtig ist.

    Oder ihr redet mit dem Vermieter und einigt euch darauf das ihr eben euren gebrauchen überlasst o.ä.

    In jedem Fall würde ich mir deshalb nicht zu sehr den Kopf zerbrechen.

    Warum wir etwas davor zurückschrecken, einen neuen Kühlschrank zu kaufen.

    Mal unabhängig von der Rechtmäßigkeit dieser Klausel, die ich in der Tat auch als zweifelhaft bezeichnen würde, schuldet ihr mit Sicherheit keinen "neuen" Kühlschrank.

    Meine Lösung wäre daher sich einen alten der noch funktioniert zu besorgen, und den alten dann zu ersetzen?

    Das dürfte finanziell kaum etwas kosten, und alle Parteien haben im Zweifel Zeit und vor allem Nerven gespart.

    Ich habe diese Mängel dem Vermieter mitgeteilt, mit der Bitte diese nachträglich ins Protokoll aufzunehmen.

    Leider weigert sich der Vermieter, mit dem Argument es wäre nicht nachzuvollziehen, ob die Schäden vorher schon da waren, da ich ja jetzt mittlerweile 3 Monate in der Wohnung bin.

    Schon nachvollziehbar, denke ich.

    Hat jemand Erfahrungen bzw. Tipps wie ich mich verhalten sollte?

    Nun ja. Am besten zukünftig keine Protokolle unterschreiben die Schäden nicht aufführen die bereits vorhanden sind. Und falls doch so zeitnah wie möglich das dem Vermieter melden.

    Ansonsten hört sich das für mich aber nun auch eher wie Schäden an, die eben kaum auffallen, und deshalb bei normalen Wohnungsrückgaben eher selten beanstandet werden ( Ansonsten hättest du sie ja bei Übergabe bemerkt, denke ich).

    Gäbe es irgendeine Möglichkeit, dass ich gegen Zahlung meiner Umzugskosten, einem „Nachmieter“ hier „meine“ Wohnung überlasse und er/sie dann zu meinen aktuellen Konditionen hier wohnen kann?

    Nein, bzw. nur dann, wen dein Vermieter damit einverstanden ist auch weiterhin unter Marktpreis zu vermieten. Ansonsten gäbe es noch die Möglichkeit der Untervermietung, das bedeutet aber das du auch weiterhin in der Wohnung wohnen müsstest.

    Mein Vermieter ist der Meinung er müsste nur dafür sorgen eine funktionierende Heizung zu gewährleisten.

    Das ist zum einen korrekt und zum anderen müssen, meines Wissens nach, schon zwischen 20° - 22° Raumtemperatur mir der Heizung möglich sein. Ansonsten könnte das eine Mangel an der Mietsache darstellen.

    Was soll ich tun?

    Sollte sich an der Heizung und der Situation ohne größere Umbauten nichts ändern lassen, würde ich mir eine Wohnung suchen die meinen Ansprüchen genügt.

    Die sind beide - so drauf ständig den Mietern die Schuld für alles zu geben und alles wäre normal.

    Woraus schließt du das? Setzrisse sind ja nun expliziet nicht Schuld des Mieters?

    Was kann man da machen ?

    Die Rissbildung weiter beobachten und bei starker Veränderung erneut den Vermieter oder ggfl. die Behörden informieren.

    Wobei das meiner Meinung nach eher was mit Spannungsunterschieden in verschiedenen Bauteilen zu tun hat, da sich die Risse ja offenbar immer in der Ecke befinden.

    Erscheint mir im ersten Moment eigentlich eher ein optisches als eine statisches Problem zu sein.

    Mhh, als so wie ich das sehe schimmelt es an der kältesten feuchtetesten Stelle........ was für eine Überraschung;)

    Ansonsten bin ich der gleichen Meinung wie Schweinchenfan. Eindringeden Feuchtigkeit kann ich nicht erkennen wohl aber eine ziemlich niedrige Wandtemperatur.

    Was bleibt also als Sofortmaßnahme? Heizung aufdrehen und evtl. das Wohnverhalten ändern.

    Wenn das keine Verbesserung bringt würde ich als Vermieter über das verlegen des Heizkörpers nachdenke.

    - Es hat sich bei uns nichts geändert. Die Wäsche wird nicht im Schlafzimmer getrocknet.

    Sondern wo?

    - Gibt es überhaupt eine Regelung, wie viel man heizen soll?

    Ja, am besten so viel das es nicht schimmelt, solange kein Baumangel besteht.

    - Selbst wenn der Schimmel meine Schuld wäre, soll denn nicht die genau Ursache ermittelt werden, damit ich mein Verhalten da, wo es nötig ist, und so, wie es nötig ist, anpasse?

    Wieso beschäftigst du dich eigentlich derart mit der Schuld Frage? Du wohnst doch da und es ist doch in deinem eigenen Interesse das es nicht schimmelt, unabhängig davon wer schuld hat?

    Es geht dann auch um Geldverschwendung (Heizkosten), geschweige denn Umweltunfreundlichkeit...

    Ein Wohnung in Winter in der Form zu beheizen das kein Schimmel entsteht ist keine Geldverschwendung sondern eine schlichte Notwendigkeit.

    Das kann, abhängig vom Gebäude natürlich mal mehr oder mal weniger kosten, nur das kann man halt nicht so einfach ändern.

    Ich glaube die meisten Leute hier wollen erstmal die Sachlage abklopfen lassen, in der Hoffnung dass jemand -wirklich- die Rechtslage kennt und einschätzt - genauso wie ich ;)

    Die Einschätzung der Rechtslage, ohne Garantie darauf das Sie richtig ist oder Komplett, haben, Fruggel und Leipziger82 und ich dir ja bereits gegeben?

    Tut mir leid wenn das nicht zu deiner Recherche passt.

    Nur zur Netiquette sollte irgendwo gehören, dass wenn die eigene Meinung über das reine Mutmaßen nicht hinausgeht, dass man seine Posts nicht mit allzu viel "Wertung" einfärbt und so tut, als wüsste man es an der Stelle besser.

    Ehrlich gesagt weiß ich nicht so ganz wie ich meine Aussagen hier noch neutraler formulieren könnte? Ansonsten rate ich dir noch mal eine Anwalt zu bemühen, wie du das ja auch schon gesagt hast, und den das einschätzen zu lassen.

    Nur auch dem eigenen Anwalt gegenüber sollte man kritisch bleiben denn der bekommt sein Geld immer.........

    Bezüglich meiner Aussage zur Rückabwicklung bei arglister Täuschung liegt ein BGH-Urteil vor. Von daher ist das keine Behauptung, sondern das Ergebnis von Recherche.

    ???? Ruft die Presse an. Wir können Anwälte und Richter abschaffen und durch private Recherche ersetzen.........;)

    In diesem Forum scheint man schnell dabei zu sein anderen etwas zu unterstellen, nur weil einem selbst die Kenntnis fehlt, oder man "sich das nicht vorstellen könne".

    Verzeihung, was mich angeht bin ich nach wie vor, trotz etlicher Mietrechtsprozesse, juristischer Laie, der sich immer wieder wundert was so vor Gericht für Urteile gefällt werden.

    Übrigens ging es bei mir tatsächlich auch schon mal um die Vermietung einer nicht genehmigten Dachgeschosswohnung. Bei mir ging dieser Prozess jedenfalls aus wie das sprichwörtliche "Hornberger Schießen".

    Aber auch das kann man natürlich nicht verallgemeinern.

    Auf jeden Fall sollte man dem Vermieter das nicht durchgehen lassen, nur weil man keine Lust auf Ärger und Stress mit einem Gericht hat.

    Ist doch deine persönliche Entscheidung. Ich streite mich vor Gericht jedenfalls normaler weise nicht über eine paar hundert oder wenige tausend euro. Lohnt sich einfach nicht.

    Irgendwann kommt man an einer Klage aber auch nicht mehr vorbei, wenn der Vermieter die Einwände bestreitet, obwohl man so ziemlich alles mit Dokumenten und der Rechtslage belegen kann.

    Noch mal, wenn du der Meinung bist das dann mach mach es doch so? Was soll ich dir dazu sagen? Soll ich eine LAOLA- Welle anstimmen um dich anzufeuern?

    Die hier gemachten Äußerungen kratzen ja sowieso nur an der, fiktiven, Oberfläche, die sich auf die Kommunikation und das Handeln vom Vermieter allgemein bezieht.

    Mangels Aktenlage und genauer Kenntnis der Sachlage dürfte das ja auch wenig überraschend sein, oder? Ich halte einfach grundsätzlich nichts davon jedem sofort anzufeuern das er auch ja vor Gericht zieht. Das sollte man sich vorher schon genau überlegt haben.

    Denn selbst wenn es dich nichts kostet, bleiben die Arbeit und der Stress am Ende doch an einem selber hängen. Das muß man halt vorher nüchtern abwägen.

    Bei arglister Täuschung kann der Mietvertrag angefochten werden und es kann zur Rückabwicklung kommen. Wenn wie bereits beschrieben jahrelang die gezahlte Miete über der ortsüblichen lag, liegt hier ein Gewinn für den Mieter.

    Du nimmst hier immer Behauptungen als gegeben an, die vor Gericht aber nun mal in 95% der Fälle gar nicht so eindeutig sind. Wie gesagt, wenn du dir so sicher bist, dann immer ran und beschäftige einen Anwalt.

    Es spricht vieles dagegen. Zum Beispiel dass diese Summe wirklich pauschal ist und die Summe der berechtigten Einwände und Kürzungen weitaus höher ist.

    Wenn das so ist gibt es die Möglichkeit das Nachzuverhandeln. Dummer weise wirst du natürlich erst wissen was wirklich berechtigt ist, wenn du vor Gericht ein Urteil erwirkt hast.

    Ich kann dir nur sagen, das meine Erfahrung ist, das dieser Art der Prozesse sich in den allermeisten Fällen weder für Mieter noch für Vermieter finanziell lohnen, immer aber für deren Anwälte.

    Argliste Täuschung liegt also nicht weit von der Hand.

    Dann such dir halt einen Anwalt gehe vor Gericht? Das bleibt dir doch unbenommen. Ich kann mir zwar kaum vorstellen das das wesentlich mehr bringt außer Arbeit und Stress, aber jeder hat eben andere Hobbys.

    Zumal ich auch nach wie vor nicht wirklich sehe, was dir selbst der Nachweis dieses Tatbestandes bringen würde?

    Selbstverständlich wurde die Grundsteuer und Genehmigungen beim Vermieter angesprochen, dieser schweigt aber lieber und bietet nachträglich im Rahmen der Kautionsauszahlung einen Pauschalen "Abgeltungsbetrag" in fast 4 stelliger Summe. Das Problembewusstsein beim Vermieter sollte offensichtlch erkennbar sein.

    Und was spricht dagegen dieses oder ein ähnliches Angebot anzunehmen? Meiner Meinung sind in vielen Fällen diese Art der aussergerichtlichen Einigungen für beide Seiten sinnvoll.

    Von der Steuerhinterziehung mal abgesehen, da die Grundsteuer auf falschen Angaben basiert und der Vermieter letztendlich steuerlich von einer hohen Grundsteuer profitiert. Der Vermieter hat hier eine Mitwirkungspflicht.

    Und was interessiert das den evtl. Mieter? Wenn das Finanzamt was zu beanstanden hat, wird es das ja auch tun?


    Gewerbefläche einfach so als Wohnfläche zu vermieten, ist jedenfalls NICHT erlaubt.

    Das hat ja auch niemand behauptet ? Nur deine evtl. Vorstellung das man als Mieter dann dort 10 Jahre wohnt und der Vermieter einem dann 10 Jahre Miete + Nebenkosten zu ersätzen hätte, der Mieter als quasi 10 Jahre umsonst wohnt, kann ich nicht teilen.

    Ich kann da auch erst mal keinen so recht nachvollziehbaren wirklich relevanten finanziellen Schaden erkennen den der Mieter erlitten hat?

    Ein Schaden erleidet der Mieter, meiner Ansicht nach, doch erst in dem Moment wo dem Vermieter, z.Bsp. aufgrund behördlicher Auflagen, die Nutzung untersagt wird. Ab da dürfte dann Schaden- und Kostenersatz fällig werden.

    Nach meinem Kenntnisstand kann ein Mietvertrag angefochten werden, wenn argliste Täuschung vorliegt - der BGH sagt sogar, dass das auch nach beendetem Mietverhältnis möglich ist. In diesem Fall kommt es zur Rückabwicklung.

    Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen das es darauf einer allgemeingültige Antwort gibt. Meines wissen besteht sogar die Möglichkeit, falls die Umwandlung genehmigungsfähig ist, das sogar nachträglich zu erreichen.

    Daher die Frage, ob sich diese Rückabwicklung dann auch auf sämtliche geleisteten Zahlungen bezieht.

    In diesem Fall für den Mieter: Mietzahlungen, Vorauszahlungen, Nachzahlungen.

    Kann ich mir persönlich nur schwer vorstellen. Mit sicherheit gibt es auch dort maximale Haftungszeiträume die ich nicht kenne.

    Aber interessant dürfte die Frage sein, wer haftet, wenn es dort zu Personen- oder Sachschäden kommt.

    Liegt nicht eine argliste Täuschung vor, wenn der Vermieter Wohnraum vermietet, der offiziel nicht existiert?

    Kann ich nichts zu sagen. Das strafrechtlich zu beleuchten kann man sicher machen, nur das dürfte für keine Seite so ganz zielführend sein, zumindest nicht wenn das tatsächlich ein mehr oder weniger einmaliger Vorgang war/ist.

    Wenn schon z.B. Vorauszahlungen aufgrund verpasster Abrechnungefristen zurückgefordert werden können, dann muss das doch erst recht gelten, wenn der gesamte Mietvertrag ungültig ist bzw. erfolgreich angefochten werden konnte?

    Noch mal, wieso sollte der MV ungültig sein? Der MV gilt meiner Meinung nach so lange weiter bis er einvernehmlich aufgelöst, oder durch Kündigung oder ein Gericht beendet wird.

    Es könnte natürlich zu Schadensersatzansprüchen für den Mieter führen, nur die sind ja auch auf den tatsächlichen Schaden begrenzt. Welcher Schaden ist dem Mieter entstanden wenn er dort Jahrelang gewohnt und geheizt hat, der Mieter also seinen Pflichten aus dem MV. nachkommen konnte?

    Diese Frage stellt sich doch erst in dem Moment wo das der VM. nicht mehr kann......

    Wie sieht es im Falle aus, wenn beispielsweise dem Vermieter gar keine Genehmigung für Wohnraumvermietung vorlag, bzw. wenn nie offizieller Wohnraum in einem Gewerbegebäude vorlag.

    Meiner Meinung wird deshalb nicht der MV. ungültig, sondern der Vermieter kann dann evtl. seinen vertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen, wenn das z.Bsp. durch eine Behörde untersagt wird, mit dann entsprechenden Konsequenzen für Vermieter aber auch Mieter.

    Angenommen, der Vertrag wir wie beschrieben aufgelöst.

    Was meinst du mit aufgelöst? Der übliche Weg wäre eine Kündigung mit Kündigungsfrist der Wohnung der alle Mieter zustimmen müssen.


    Es kann ja, nach zumindest meiner Logik, nicht sein dass wenn Teile einer WG ausziehen unter Umständen auch alle anderen ausziehen müssen weil der Vermieter nicht mehr mit dem Verbleib der restlichen Mieter bzw. des Mieters einverstanden ist ?

    Doch, genau das wäre erst mal der Fall wenn eine der Parteien die im VV. stehen nicht mit der Änderung des MV. einverstanden ist.

    Hat man als Mieter, der gerne bleiben möchte, ein Recht auf einen weiteren Mietvertrag ?

    Nein. Du kannst niemanden zwingen einen MV- mit dir einzugehen wenn derjenige das nicht will.

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