Grundsätzlich, die Schäden des Vormieters übernimmst du eigentlich quasi automatisch, solange du es nicht bei Übergabe anders vermerkst/prollkolierst, was auch immer. Das im nachhinein anders darzustellen ist mindestens problematisch.
Beiträge von AJ1900
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Ich hatte selbst im Haus einen Wasserschaden aufgrund dessen die Versicherungsprämie erhöht wurde. Diese Erhöhung darf nicht auf die Mieter umgelegt werden, habe das ganz sicher gelesen. Leider fehlt mir im Moment die Zeit dies zu belegen. Ich hole es bei Gelegenheit nach.
Wenn das tatsächlich so ist, lass es mich genauer wissen. Dann suche ich mir noch schnell eine Versicherung die dermaßen teuer, das es keiner Erhöhung nach einem Schaden mehr bedarf?
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Hier geht es nicht um 150€ hier geht es darum, dass man sich mit solchen Sprüchen gerne mal ein Verfahren an den Hals holt.
Ach herrje, wenn es ums Prinzip geht, wird es meistens teuer, ist jedenfalls meine Erfahrung. Wenn ich jeden gleich verklagen würde der mich ärgert, dann hätte ich aber viel zu tun.
Aber du kannst dich ja vieleicht als Prozesssponsor anbieten.;) -
Also Nebenkosten wie Versicherungen sind natürlich umlagefähig, so das im MV vereinbart wurde. Das Prämien steigen können, liegt in der Natur der Sache, sonst bräuchte man ja keine Versicherungen, wenn es nichts zu versichern gäbe. Die Versicherung kann übrigens im Schadensfall auch kündigen, und dann muß einen neue gesucht werden. Auch die darf höher ausfallen als die letzte, übringens auch niedriger.
Ein Einschränkung würde ich nur bezzgl. der Wirtschaftlichkeit sehen, wobei das natürlich schwer zu begründen sein dürfte, weil es die Schäden dann ja wohl gegeben hat? -
Grundsätzlich hat der Vermieter alle Mängel zu beseitigen, die während der Mietzeit entstehen.
Und die der Mieter nicht selbst verursacht hat. Ein Riss im Waschbecken, der schon bei Einzug vorhanden war ist wohl so lange kein Mangel, wie die Funktion noch gegeben ist, denke ich.
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Sie soll nicht nur, sie macht es. Die flexible Fuge allein ist zumeist nicht hoch genug. Es ist beim Bemerken auch nicht notwendig, dass absolute Dichtigkeit besteht. Aber unbemerktes Eindringen ist halt zu verhindern. Versicherungen tun sich bei solchen Schäden übrigens so richtig schwer mit der Zahlung, zumeist mir sehr guten Argumenten.
Sorry, es gibt keinerlei Bestimmungen die einen in privaten Küchen dazu verpflichten einen gefliesten Sockel einzubauen. Das sich Versicherung manchmal quer stellen hat diverse Gründe, sicher aber nicht ein fehlender Fliesensockel, und wenn das so wäre, wäre es kein Argument, sondern der Versuch eine Ausrede um nicht zahlen zu müssen. Davon abgesehen, auch geflieste Böden sind von sich aus sowieso nicht dicht, ein verbreiteter Irrglaube. Klar ist ein Fliesenboden bei einem spontanen oder auch weniger spontanen Wassereinbruch dankbarer als Parkett, egal ob mit oder ohne Sockel, das ist schon klar, nur das hat mit der Fragestellung ja wenig zu tun.
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Für mich ist das ein wichtiger Grund, insbesondere als Vermieter und Gebäudeeigentümer. Die Fliesen der Fußleiste verhindern im Falle einer Leckage der Spülenanschlüsse, Spülmaschinenanschlüsse usw. sehr oft das Eindringen größerer Mengen Feuchtigkeit in die (Holzbalken-)Deckenkonstruktion und deren Dämmung. Zudem tritt das Wasser dann oft vorn, im Sichtbereich, aus und der Schaden kann relativ frühzeitig bemerkt werden. In einem Berliner Gründerzeitmietshaus besteht gerade ein solcher Schaden. Das Wasser konnte wahrscheinlich über einen Zeitraum von 5-7 Jahren ungehindert, da unbemerkt, in die Holzbalkendecke sickern. Dort konnte sich dadurch ein erstklassiger Pilzbefall einstellen. Für die Sanierung sind 2 Wohnungen zu räumen. Die Deckenbalken müssen partiell entfernt werden und es müssen neue Träger eingezogen werden, dabei sind die Anforderungen der Standsicherheit nach den heutigen statischen Berechnungsverfahren nachzuweisen sowie die Belange des Denkmalschutzes zu erfüllen. Wie die Balken in die OG.Wohnungen kommen sollen ist auch noch nicht endgültig geklärt. Die ersten Kostenabschätzungen bewegen sich in dem Wert einer ETW in der Gegend...
Auch bei Stahlbetonspanndecken ist die Sockelleiste sehr vorteilhaft, die Schäden nicht gleich so massiv, aber einmal Estrich rausstemmen und eine neue Fußbodendämmung einbringen müssen, weil die ursprüngliche wegen Durchnässung ihre gewünschte Funktion nicht mehr erfüllt reicht ja auch.Also sollte man die Arbeiten einfach zügig angehen. Die Mietminderung für die Nichtnutzbarkeit der Küche haben einige Gerichte relativ hoch angesetzt, hier hilft google. Wenn die Vermieterin gerade nur etwas klamm ist und daher das Geld aus der Kaution/aus Schadensersatzforderung vom Verursacher benötigt, um die Arbeiten ausführen zu lassen wäre vielleicht das Angebot einer Ersatzvornahme und volle Anrechnung auf eure Kautionsleistung ein möglicher Weg.
Na ja, was so eine Sockelleiste nicht alles verhindern soll? Natürlich sollte trotz fehlender Leiste eine dauerelastische Fuge gezogen werden, aber die ist im Zweifel sicher auch nicht dichter, als die am Sockel. Kurz gesagt, auch ein Sockel macht aus einem Küchenboden immer noch kein Schwimmbad.:)
Wenn man davor wirklich Angst hat, sollte man lieber den Boden und Sockelbereich isolieren, aber sicher nicht das von der Sockelfuge abhängig machen? -
Jein - leider fehlen am Boden auch noch die Fußleisten, welche ebenfalls vom Vermieter noch angebracht werden müssen. Das hatte ich leider vergessen zu erwähnen.
Auch da. Fußleisten hinter der Küche? Klar, kann man machen, aber ob das nun so unbdingt nötig ist, wenn Zeitdruck herrscht? Wenn euch der Vermieter natürlich deswegen untersagt die Küche einzubauen stimme ich euch zu, aber logisch finde ich das nicht. Für mich wäre das jedenfalls kein Grund die Küche nicht zu montieren.
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Eigentlich kein Problem. Der alte Spiegel kann runter, und dann könnt ihr die Küche einbauen. Einen Fliesenspiegel kann man auch nachträglich fliesen. Theoretisch könnte auch Fliese auf Fliese geklebt werden.
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Und ob es das gibt, je nach Sorte des Astes riecht oder stinkt er.
Das mag ja sein, aber deswegen macht man sich und andere doch nicht wuschig?
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Das ist ein interessanter Aspekt, werd ich in Zukunft beachten, für den jetzigen Fall ist es leider zu spät dafür.
Und diese Aspekt führt, meiner Meinung nach, zu einer leider gerechtfertigten Forderung der Hausverwaltung. Ein Termin zur Abnhame, oder zu was auch immer, hat mit deiner Kündigung eigentlich nichts zu tun. Eine Abnahme kann auch Monate später, oder überhaupt nicht erfolgen, unabhäging davon wie sinnvoll das ist.
Unterm Strich hast du die Wohnung entgegen deiner Kündigung einfach weiter genutzt. -
Sachliche Antwort:
Zeig das deinem Vermieter an, der soll feststellen wo der Geruch herkommt, und dann muß halt dementsprechend gehandelt werden. Wenn da was dran ist, kannst du sogar evtl. Mietminderung geltend machen.
Trotzdem wird dir kein Arzt attestieren können, das du vorzeitig deine Wohnung kündigen kannst. Das wird selbst dann schwer, wenn der dich unter Vormundschaft/Betreung setzen sollte.
Im Zweifel halt einfach fristgerecht kündigen, und sich was anderes suchen.
Leicht unsachlich:
"Geruch eines Astes zur Deko"
Sorry, das sind Aussagen, da wundert mich gar nichts mehr? Ist doch wohl nachvollziehbar hoffe ich? Hier haben viele schon so ihre Erfahrungen gemacht. Ich hatte schon Mieter die haben ihr Klopapier nummeriert, um mir beweisen zu können, das jemand angeblich bei ihnen Einbricht und Toilettenrollen klaut.
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Meiner Meinung nach ist in dem Fall eigentlich nur wichtig, wann du die Mietsache nachweislich zurückgegeben hast. Dafür brauchst du keinen Termin der HV., sondern dafür bist du schon selber zuständig, z.Bsp. indem man den Schlüssel unter Zeugen in den Briefkasten der HV. wirft, oder ihn direkt abgibt und sich quitieren lässt. Im grunde bedarf es dafür gar keiner Kommunikation, abgesehen von deiner schriftlichen und rechtssicheren Kündigung.
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Dazu kommt, dass die Wohnung nicht gerade vorzeigbar aussieht, da ich mich krankheitsbedingt nicht mehr so kümmern konnte, wie mir lieb gewesen wäre.
Oh Oh, Nachtigall ich hör dir Trapsen. Na ja, wie auch immer, wenn du krank bist, bist du krank. Aber irgendwann wirst du wohl einen Termin ermöglichen müssen. Im Zweifel eben auch erst in 3 Monaten, wenn du dann erst wieder zu hause bist, und kein Notfall eintritt.
Unterm Strich wirst du deshalb wahrscheinlich erst mal keine Kündigung fürchten müssen. -
Auf welcher Rechtsgrundlage denn?
Es gab eine mündliche Absprache und keinen Mietvertrag?
Außerdem gab es noch nie eine Beschwerde des Vermieters. Er hat die 300€ also bisher schweigend angenommen für 4 Monate.Eigentlich bezahlst du ja nur 240€ Kaltmiete. Ehrlich gesagt würde ich wegen 40€/Monat kein Faß aufmachen. Klar kann man sich darum streiten wie ein Kesselflicker, aber ich kann nicht sehen, das das besonders Sinn macht. Möglicherweise resultieren diese Mehrkosten auch aus verändeten Nebenkosten und sind im nächsten Jahr wieder anders, so what.
Ich denke mal beiderseitige Aussagen !!auch vom vom Hausmeister!!
dürften schwer nachzuvollziehen sein, geschweige denn zu beweisen. Wie gesagt, ich denke trotzdem nicht, das es sich dafür lohnt, aber wenn man sonst keine Hobbys hat. -
Ich glaube, dass es schon Sinn machen könnte, weil die Kosten für die Treppenhausreinigung sich auf 2.200,-€ belaufen! Ohne Belege nur Überweisungsnachweise.
Im Jahr 2014 waren es noch 780,-€. Da hatte ich aber auch noch einen anderen Vermieter.
Wenn die Putzfrau jede Woche zwei Stunden geputzt hätte (zwei Stockwerke, 6 Parteien), dann hätte Sie einen Stundenlohn von über 20,-€ gehabt....und wir wohnen in einer kleinen Kreisstadt.
Ehrlich gesagt, kann man da aus der Entfernung wenig zu sagen. Ich hatte das auch schon mal das sich die Reinigung verdreifacht hat. Das lag ganz einfach daran, das vorher kaum gereinigt wurde. Andererseits sind 2200€ natürlich schon happig. Ist das wirklich nur die Reinigung? -
Mit meiner Ärztin hatte ich gestern einen Termin, sie würde mir auch eine Bescheinigung schreiben, falls der Vermieter oder das Amt sich quer stellen.
Kolinum, ich würde vom Vermieter dann eine "flexible" Kündigung fordern, wenn so was geht, da 3 Monate Frist oft die Wohnungssuche erschweren.
Also von der Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung wegen ärztlichem Atest habe ich noch nie was gehört? Hört sich für mich irgendwie nach Kindergarten an? -
Das ist ja der "Springende Punkt"!
Sie kann mir keine Rechnung oder Tätigkeitsnachweise vorlegen. Sie kann mir nur die Überweisungsträger zeigen, auf dem steht, wie viel sie an die Putzfrau überwiesen hat.
So kann man doch keine Nebenkosten umlegen!?!
Ich stimme dem zu. Aber glaubst du am Ende des Tages wirklich das es keine Unterlagen geben wird, wenn es drauf an kommt? Diese Frage sollte man sich stellen, und sich fragen ob es Sinn macht dagegen vor zu gehen, zumindest wenn die Summen logisch nachvollziehbar sind.
Bei dem entfernen von Sträuchern und Hecken usw. sehe ich darin schon mehr Sinn. Aber auch da wird es auf den Einzelfall ankommen. -
Für mich würde berechtigtes Interesse bedeuten: wenn eine Gefahr von dem Hund ausgeht, eine Geräuschebelästigung, oder ich gegen das Tierschutzgesetz verstoße und 10 Hunde auf meinen 72qm halten würde...
Das wären z.Bsp., unter anderem, solche Gründe, denke ich. -
Der erste Hund ist erlaubt, mündliche Absprache.
Darf der Vermieter mir die Haltung eines zweiten Hundes nun einfach so untersagen?Einfach so nicht. Eben nur wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Was das sein könnte, da muß man dann im Zweifel den Richter fragen.
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