Beiträge von AJ1900

    Ich sehe einfach nicht was ich falsch gemacht habe. Der Vermieter selbst wusste über unsere Vereinbarung. Ich sollte dann eher fragen ob der Nachmieter mit diesen selbstausgedachten Vorwurfe mich klagen kann....

    Kicher, wohl kaum. Es sei den natürlich er hebt das "Korpus Delikti" äh "Korpus Fäkalie" auf. Spaß bei Seite, ich würde dem maximal wiedersprechen, bzw. vieleicht nicht mal antworten. Man muß auch nicht auch jeden Unsinn Antworten.


    Dieser durch Abstimmung entstandene Posten wird dann von der Vonovia als neue Betriebskosten deklariert. Das ist schon noch ein Unterschied zu einem völlig verdreckten Treppenhaus, das eine Fremdreinigung erforderlich macht.

    Ich würde es halt umgekehrt sehen. §27 ist ja grundsätzlich vereinbart, und wurde bislang nicht abgerechnet, weil jeder selber geputzt hat. Nun will man evtl. nicht mehr selber putzen, ergo tritt §27 in kraft?
    Aber wie gesagt, lieber mal beim Anwalt nachfragen. Ich halte das jedenfalls nicht für so eindeutig.

    Hallo AJ1900,

    neu im Sinne von taucht auf der Abrechnung auf.
    Sicherlich waren die Kosten auch schon nach der 2.BV beim Abschluss des MV umlagefähig.
    Weil die M aber bisher selber putzen sind keine Kosten angefallen die umgelegt werden können.


    Sicher taucht das in der Abrechnung nicht auf, weil bisher ja selber geputzt wurde. Das das ewig so bleiben muß, kann ich so einfach nicht bestätigen. Die Kosten sind nach der Vertragslage wohl grundsätzlich umlagefähig, das ist eigentlich auch allgemeine Rechtslage.
    Ich würde das zumindest so interpretieren. Sicher bin ich mir da auch nicht, aber evtl. gibt es ja schon Urteile in der Richtung. Zumindest beim Anwalt würde ich da mal nachfragen, denn so weit aus dem Fenster lehnen würde ich mich jetzt nicht.


    Die Treppenhausreinigung ist scheinbar eindeutig dem M übertragen.
    Hieraus jetzt einen neuen Posten BK zu konstruieren ist m.E. nicht möglich.

    Wo siehst du denn ein neue Position der BK? In §27 BV ist doch die Hausreinigung ausdrücklich als BK mit aufgeführt, soweit ich weiß?
    Mag ja sein das ich auf dem falschen Dampfer bin, aber für mich stellt sich das bislang anders dar?

    Es ist nicht als "Retourkutsche" gedacht und das Emotionen hier nichts zusuchen haben, dessen bin ich mir durchaus bewusst ;)
    Ich meinte damit eher, dass ich nicht der Mieter bin, der wegen jeder Kleinigkeit auf die Barrikaden geht, aber wenn ich immer alles akzeptiere, nur damit der Vermieter keinen Grund hat mir blöd zu kommen, bringts ja auch nichts.
    Daher gings mir eher um ne objektive Einschätzung der Lage und ob ich überhaupt das Recht hätte, hier eine Mietminderung einzuleiten. ;)
    Ich will meinem Vermieter ja trotz allem definitiv nichts böses, daher ja auch mein Vorschlag, dass ich ihn nicht einfach vor vollendete Tatsachen stell, sondern mit ihm das Gespräch suchen werde, obs ne einvernehmliche Lösung gibt.
    Nichtsdestotrotz halt ich es für sinnvoll, sich vorab über die Rechtslage zu informieren ;)

    Dann würde ich in diesem Gespräch schon mal weglassen, was er dir angeblich alles versprochen hat, wahrscheinlich wird er das anders sehen, und es tut auch nichts zur Sache.

    Erstmal danke für die Antworten! :)

    Natürlich ist mir bewusst, dass es an dem Lärm nichts ändern wird.
    Allerdings wärs ne Art Entschädigung und da ich mittlerweile viel einfach akzeptiert habe, was mein Vermieter so macht (einfach um des Frieden Willens), gehts mir son bisschen gegen den Strich, dass er die Miete jetzt auch noch erhöht hat und das obwohl mir bei Vertragsabschluss (mündlich) zugesichert wurde, das in den nächsten Jahre keine Mieterhöhung beabsichtigt ist.
    Zudem hatte ich bei Wohnungsbesichtigung angefragt, ob beabsichtigt ist, dass die Freifläche vorm Balkon bebaut werden soll. Mein Vermieter meinte damals, es wäre kein Bauland ... im Endeffekt sind das alles Dinge, die meine eigenen Schuld sind, da man sich nicht auf mündliche Aussagen verlassen sollte, dessen bin ich mir durchaus bewusst.
    In Zukunft werde ich nicht mehr so gutgläubig sein, aber im Nachhinein ist man natürlich immer schlauer ;)

    Lange Rede kurzer Sinn ... danke für die Infos und ich werde wohl noch mal 1-2 Nächte drüber schlafen und vielleicht mal mit dem Vermieter das Gespräch suchen, ob wir uns einig werden können.
    Mir war es nur wichtig, ob ich rechtlich überhaupt einen Anspruch habe!

    Ähm, ach daher weht der Wind. Generell führt es eigentlich in die Irre wenn du so argumentierst wie du das hier tust. Wenn du einen Mangel hast, mache Mietminderung, wenn du es für nötig hälst, aber bitte mache es nicht deswegen, weil du meinst du hättest noch tausen sonstige Ansprüche an den Vermieter, die du offenbar schon selber für nicht besonders sattelfest hälst.
    Du brauchst dir auch keinen Rechtfertigungsgrund zu konstruieren, das Vermieter grundsätzlich immer böse und hinterhältig sind, ist doch Allgemeinwissen, und die meisten Vermieter können damit ganz gut leben:rolleyes:
    Ergo: Mach es wenn du dich im Recht siehst und meinst es hillf dir, aber sicher nicht als Retourkutsche, sprich lass deine Emotionen da raus.

    Das funktioniert bei einer Größe von 1.83 und 7 cm Platz eher nicht. In der Wohnwagen-Duschtoilette ok, aber nicht in einer Wohnung, für die ich 455 Euro Miete bezahle...

    Mhh, wenn es bautechnisch nicht anders zu machen ist, und das der entscheidende Punkt für dich ist, kann man wohl nur raten, dir eine Wohnung zu suchen, die deinen Ansprüchen genügt, denke ich? Ich wüsste nicht wie das ansonsten zu lösen wäre?

    ja aber auf der zweiten Seite steht ja "wir wollen das Mietverhältniss" auf keinen Fall verlängern. Habe um 15 Uhr einen Termin beim Anwalt.


    Das würde ich als unverbindlichen Hinweis interpretieren, das du gerne kündigen darfst. Eine Kündigung ist das jedenfalls definitiv nicht. Das Wort "kündigung" taucht ja nicht mal auf. Davon abgesehen, es gilt was im Vertrag steht, und nicht in einem, evtl. auch zweideutigen, Schreiben.
    Ich denke, mann hätte sich natürlich vorher über dies oder das einigen können, sicher auch über eine Änderung des Vertrages im Einvernehmen, nur im nachhinen ist das eben schwer.

    In meinem Mietvertrag stand drin, hab den aktuell nicht bei mir sondern bei meinen Eltern, das ich mindestens 3 Jahre dort wohnen muss bis zum 31.7.16

    Dann würde das bedeuten, das du ab dem 31.07 bzw. ab 01.08 kündigen kannst und dann 3Monate Kündigungsfrist hast.
    Schlußfolgerung, du kannst nun fristgerecht kündigen, wenn du möchtest.
    Du hast wohl keinen Zeitmietvertrag, sondern einen Kündigungsverzicht unterschrieben, denke ich.

    Nicht zu vergessen, daß er eine geminderte Miete sowieso seinem Leistungsträger melden müsste, der die Zahlungen dann reduziert. Er hat gar nichts davon.


    Ja, das hatte ich auch auf der Zunge, wenn es denn so ist. Trozdem kann man ja zu Sache Stellung nehmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!