Du solltest bedenken, das der nachträglich Einbau so einer Bodendusche mit Rinne oder Abfluss, im grunde Kostenmässig oft ähnlich liegt, wie die Komplettsanierung des Bades. Noch dazu ist gar nicht gesagt, das die Höhen des Abflusses, und des Estrichs überhaupt ausreichen um das zu ermöglichen, Wasser fließt nun einmal nicht Bergauf.
Von der Problematik mit der Isolierung noch mal ganz abgesehen.
Alternativ gibt es aber auch flachere Duschtassen.
Für mich käme so ein Einbau jedenfalls nur dann in frage, wenn das Bad eh zum Großteil saniert würde.
Beiträge von AJ1900
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Meine Standard-Devise zu diesem Thema: Solange diesen Herrschaften und deren Geschäftsgebahren nicht das Handwerk -ducrh mutige Menschen- gelegt wird, wird es immer so weiter gehen. Und auch dich wird es dann an der nächsten Ecke (hier: Wohnung) wieder treffen...
Du hast eindeutig die besseren Karten, glaub mir...
Gruß,
anonym2dennoch der Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung
Na ja, das ist natürlich irgendwo richtig, richtig ist aber auch, das sich eben auch mit Wissen auf dieses Geschäft eingelassen wurde. So zu tun als wüsste man von nichts, wenn man schon Möbel kauft von denen man weiß das Sie nicht dem Verkäufer gehören, ist natürlich ebenso grenzwertig.
Eigentlich braucht hier keine Seite auf einem allzu hohen Ross sitzen, und die Story mit dem Zwang, Druck und Wohnungsnot usw. ist im grunde auch wenig überzeugend. Am Ende nennt man so etwas eben Schmiergeld, dadurch hat das mit dem MV. geklappt. Wäre ja nicht so das der Vormieter ansonsten nicht ausgezogen wäre, es hätte dann evtl. halt wohl nur jemand anders die Wohnung bekommen, oder auch nicht.
Wie gesagt, wie der Vormieter überhaupt in so eine Situation kommen kann, zumindest gefühlt Druck ausübern zu können, ist mir eigentlich recht unklar.
Wenn man mal darüber realistisch nachdenkt, ist das einzige Problem des Verkäufers und der Vorteil des Käufers, das er diesen Unsinn auch noch schriftlich mittles Rechnung usw. bestätigt, ein Fehler der dann wohl in Zukunft vermieden wird.
Kurz gesagt, zu diesen Geschäften gehören halt immer zwei, und sich im nachhinein nur als Opfer darzustellen, ist natürlich immer leicht. Ob das bei Gericht aber zu 100% trägt? Versuch macht klug. -
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Du hat nun also Möbel in der Wohnung stehen, von denen du im Moment jedenfalls nicht wirklich weißt wem Sie gehören? Also der Vormieter sagt ihm gehöhren die nicht, und der Vermieter hat sich zu diesen Möbeln auch noch nicht geäußert, bzw. stehen die sowieso nicht im MV oder im Übergabeprotokoll oder ähnlichem? Du nimmst also nur an das die dem Vermieter gehören?
Da könnte man erst mal schon auf den Gedanken kommen, das es nun deine sind? -
Die Möbel in der Wohnung (Bett, Schrank, Stuhl, Tisch) werden allesamt vom Vermieter/ der Bundesanstalt für Immobilien kostenlos gestellt, d.h. die haben gar nicht den Vormieter gehört. Das wusste ich aber auch. Trotzdem gibt es einen entsprechenden Ablösevertrag.
Also von so etwas höre ich das erste mal? Hat dir der Vermieter wirklich verbindlich gesagt/geschrieben, das das seine Möbel sind, und stehen die auch in deinem MV? -
Ts, Ts, seltsame Praktiken in München? Der eine verkauft Möbel die ihm gar nicht gehören, und der andere der das auch noch wusste, kauft die trotzdem?
Im grunde kann man wohl nur sagen, bleibt man Konsequent und hat dann evtl. keine Wohnung oder man bezahlt und freut sich das man die Wohnung bekommen hat. Sich über dieses merkwürdige Konstrukt nun in nachhinein zu streiten, dürfte wohl beide Parteien wesentlich mehr kosten als 350€?
Nur mal nebenbei Rechtsprechung hat nur sehr wenig mit "Gerechtigkeit" zu tun. -
Ehrlich gesagt kapier ich diesen Zusammenhang gar nicht? Wieso bestimmt der Vormieter, wer die Wohnung bekommt? Davon abgesehen, um was für Möbel geht es da? Eigentlich egal, wem die gehört haben oder auch nicht, jetzt gehören Sie dir, oder wie?
Zusammengefast, du hast Möbel vom Vormieter für 350€ gekauft, kann man das so sagen? Und für diese Möbel hast du auch einen Beleg bekommen wie du schreibst? -
"Übergabe (ohne Protokoll , eigentlich bis dato Vertrauensverhältnis) am 01.08., seitdem nichts mehr gehört"
- Ich würde unbedingt auf ein ÜP zum Mietende 31.8. bestehen.Ähm, ja, bestehen auf eine ÜP. kannst du natürlich versuchen, verpflichtet ist dazu jedoch keine der Parteien. Im Zweifel macht man halt selber eines mit Photos usw.
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So wie ich es jetzt auffasse, sind 3.500 € vielleicht zu viel, 49€ aber noch fair.
Das einzige was mich eben stört ist die "Leihe", wobei hier ja auch gesagt wird, dass es als normale Miete gesehen werden sollte.
Im Falle eines Falles (Reparatur wegen Funktionsuntüchtigkeit) werde ich dann einen Anwalt hinzuziehen müssen.
Wie kommst du eigentlich darauf, das sich der Vermieter automatisch quer stellen wird, wenn es um defekte Geräte oder ähnliches geht? -
Ich finde auch, dass sich Bauträger/Vermieter damit ein schlechtes Image schaffen.Ganz ehrlich, das schlechte Image hat man schon allein deshalb, weil man Miete verlangt. Davon abgesehen, hast auch du wohl nicht wegen dem Image des Vermieter gemietet, sondern weil dir die Wohnung gefallen hat?
Und wie gesagt, das es wahrscheinlich eine baurechtlich Vorgabe ist einen Spielplatz zu unterhalten ist der eine Punkt. Wie viele davon auch noch nach der Abnahme auf Dauer existiern, ein ganz anderer. -
Ich kann halt damit argumentieren, dass ich die Maschine weder verbaut habe, noch bin ich für das zubauen verantwortlich bin.
Und ich komme aufgrund vermieterseitiger Gegenstände nicht an mein Eigentum. Sehe ich das falsch?Der Handwerker war ja neulich hier und hat mir zugesichert, sich in 3 Wochen drum zu kümmern. Plötzlich sieht die Verwaltung ein Problem. Die Arbeitsplatte ist leider sehr gross, verklebt, wie alles hier und Spüle und Herd sind auch irgendwie drin verarbeitet... Ehemaliger Dachboden und der Vermieter investiert keinen Cent in Modernisierung, aber das ist eine ganz andere Geschichte.

Ich will auch absolut keinen Ärger, leider stellen die sich bie jeder Kleinigkeit wieder quer.
Ehrlich gesagt will ich nicht unbedingt auf die juristische Seite eingehen. Ich halte das für ziemlich sinnlos. Willst du dafür am Ende eine Klage anstrengen? Schlauer wäre es wohl, wenn der Handwerker das nächste mal in der Nähe ist, mit einer Tasse Kaffe und einem kleinen Schein zu wedeln.
Da wird es bestimmt einen simplen Kniff geben, die blöde Maschine da raus zu holen, z.bsp. das Laminat an der Stelle mal wegzunehmen oder ein beherzter Griff usw. -
Mhh, Holzarbeitsplatte? Die sind meistens von unten verschraubt. Vieleicht mal versuche die Schrauben zu lösen und leicht anlupfen? Geht ja wohl nur um 1-2cm oder?
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das ist richtig. man kommt aber nicht ran, weil die Waschmaschine unter einer Arbeitsplatte steht und das Laminat wie gesagt direkt am Gerät beginnt... ich bin sogar fast der Meinung, die Füße sind voll eingefahren, also geht es nicht tiefer. Und selbst wenn, ist sie halt verkeilt hinter dem Laminat
Na dann hilft wohl nur der Wagenhaber?;) Fraglich ob man mit solchen sagen wir mal, "Haushaltsproblemen" wirklich ofiziell die Handwerker der Hausverwaltung belästigen sollte?
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Schwer vorstellbar? Auch Waschmaschinen haben eigentlich höhenverstellbare Füße.
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Der Mangel kann nicht mit dem Argument verneint werden, dass ein Mieter unter großstädtischen Verhältnissen immer damit rechnen müsse, dass ein Nachbargrundstück bebaut werde und er deshalb mit einer Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse rechnen müsse. Denn hier ist die Besonderheit gegeben, dass sich vorher auf dem Nachbargrundstück ein kleines Haus befunden hat, von dem aus ein Einblick in die im zweiten Obergeschoss gelegene Wohnung nicht möglich war. Ein Mieter muss bei Vertragsschluss nicht damit rechnen, dass ein Haus abgerissen wird und an dessen Stelle ein anderes Gebäude errichtet wird, von dem aus unmittelbare und ungehemmte Blicke in seine alltäglichen Lebensgewohnheiten möglich sind
Von welchen Einschränkungen ist die Rede? Das man keine Vorhänge gerne mag? Also das halte ich nun nicht für einen Eingriff in irgend etwas, sondern für Normalität in fast jeder Mietwohnung. -
Worum es mir geht: Bei Anmietung war die Mietsache in einem anderen Zustand. Warum wir uns vor allem für die Wohnung entschieden hatten, war die Uneinsehbarkeit. Das hat sich jetzt geändert, was uns in unserer Freiheit komplett einschränkt.
Für wen olle Gardinen eine Lösung sind, der versteht das Problem nicht
Worin besteht diese Einschränkung konkret? Wurde es euch vertraglich zugesichert, das es auf ewig uneinsehbar bleiben wird? Grundsätzlich sind solche oder ähnlich bauliche Veränderung in einem Wohngebiet eine Normalität, mit der jeder Mieter, übrigens auch Eigentümer, rechnen muß.
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Ärgerlich ist vor allem, dass man mit diesem Vermieter nichts absprechen kann. Wenn's schon so anfängt ist klar, gesamte Kommunikation nur noch in Gegenwart eines Notars *würg
Na ja, ehrlich gesagt ist durchaus nachvollziehbar, das man nicht unbedingt weiss wo und ob überhaupt ein Spielplatz kommt. Natürlich gibt es Auflagen, aber aus Erfahrung weiß ich das die doch recht dehnbar sind, auch abhängig vom Bundesland usw.
Das sind so Dinge die oft nicht unbedingt geplant werden, sondern mit dem Zuständigen der Behörde geklärt wird, was er sich eigentlich unter einem Spielplatz so vorstellt.
Und das kann wohl von einer dreckigen Rosa Sandmuschel im Hinterhof bis zum vollausgebauten Klettergerüst mit Rutsche so ziemlich alles sein. -
Wahrscheinlich nimmt der Vermieter euch nicht ernst, weil ihr euch entsprechend unreif aufführt.
Mhh, auf den Gedanken könnte man durchaus kommen. -
Hallo,
ich stehe hier wohl völlig einsam völlig auf deiner Seite. Wenn der Mitarbeiter euch die Frage, nach dem Spielplatz so beantwortet hat, wie ihr sagt, dann habt ihr das Recht den Vertrag aufzulösen. Ihr habt deutlich gemacht, dass die ruhige Lage eine Grundvoraussetzung für den Vertragsschluss ist und dies wurde euch zugesagt. Wichtig ist allerdings, dass der Mitarbeitet diese Aussage nicht vehement bestreitet.
Habt ihr dann schon mit der Baugesellschaft gesprochen und versucht den Vertrag aufzulösen? Die werden kaum Interesse an dem ganzen Ärger haben.
Gruß
H HVöllig einsam nicht. Man fragt sich halt nur, wie man solche Aussagen plausibel nachweisen will, wenn Sie nicht schriftlich fixiert wurden? Das der Mitarbeiter sich wohl bestimmt an nichts erinnern kann, dazu muß man kein Prophet sein, denke ich mal?
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Und wurde jedoch versichert,dass dort kein Spielplatz hinkommt,das war die Grundlage für das Zustandekommens des Vertrags.
Hast du das schriftlich? Dann wäre vieleicht doch was zu machen.
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