Beiträge von AJ1900

    Über was für Summen reden wir hier? Wie soll die Minderung aussehen? Ich meine entweder parkst du da, oder nicht. Wenn alle anderen da auch parken, wird das mit der Argumenation dünn werden denke ich?
    Hat dein Auto keine Handbremse bezgl. anfahren am Gefälle?

    Die Beschädigung in Form der farbigen Wände lag bereits zum Meitbeginn vor und wurde vom aktuellen Mieter übernommen. Für das Zustandekommen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters bedarf es zunächst einer Pflichtverletzung des Mieters. Genau das ist hier jedoch nicht der Fall, denn der Mieter führte die Beschädigung nicht herbei.

    Im Endeffekt hängt es meines Erachtens davon ab, ob der Mieter die Beschädigung zum Mietbeginn glaubhaft durch Nachweise darlegen kann. In diesem Fall sehe ich keinen Anspruch des Vermieters gegenüber den Mieter auf Beseitigung der farbigen Wände.


    Sorry, aber das kann so nicht sein, denke ich. Der neue Mieter kann natürlich alle Sachen die der Vormieter geändert hat übernehmen, aber deshalb erlischt doch nicht der Anspruch des Vermieters eine unbeschädigte Wohnung zurück zu erhalten?
    Das kann ich aus meiner Erfahung so ganz und gar nicht bestätigen.

    "Vermieter und Mieter müssen bei der Gebrauchsüberlassung beziehungsweise Nutzung der Wohnung auf die Interessen des jeweils anderen Vertragspartners Rücksicht nehmen. So hat der Mieter das berechtigte Interesse, die Wohnung während der Mietzeit nach seinem persönlichen Geschmack zu dekorieren, während das berechtigte Interesse des Vermieters dahin geht, die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem Dekorationszustand zurückzuerhalten, der dem Geschmack eines größeren Interessentenkreises entspricht und somit einer baldigen Weitervermietung nicht entgegensteht.

    Eine ungewöhnliche Farbwahl bei der Dekoration einzelner Räume führt nach allgemeiner Meinung zu einer vom Vermieter nicht hinzunehmenden Verschlechterung der zurückgegebenen Mieträume, wenn eine Weitervermietung der Wohnung in diesem Zustand praktisch unmöglich ist. Der Mieter ist gemäß §§ 535, 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird." (vgl. BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 416/12)

    Eine Schadensersatzpflicht des Mieters ergäbe sich zwar zunächst aus den farbigen Wänden, jedoch wurde die Wohnung bereits in diesem Zustand übernommen. Diesbgzgl. stellte der BGH in einem separaten Urteil folgendes fest:


    "Die formularvertragliche Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen einer dem Mieter unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung hält der Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, sofern der Vermieter dem Mieter keinen angemessenen Ausgleich gewährt.

    Beruft der Mieter sich auf die Unwirksamkeit der Renovierungsklausel, obliegt es ihm, darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, dass die Wohnung bei Mietbeginn unrenoviert oder renovierungsbedürftig war. Die Darlegungs- und Beweislast für die Gewährung einer angemessenen Ausgleichsleistung trifft den Vermieter." (vgl. BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14)

    Hier empfiehlt es sich einerseits den Hausmeister um eine Kopie des Übernahmeprotokolls zu bitten und im Zweifelsfall die Vormieterin als Zeugin heranzuziehen, um den Zustand zum Mietbeginn nachweisen zu können. Kann glaubhaft dargelegt werden, dass die farbigen Wände zu Mietbeginn übernommen wurde, dürfte der Mieter in diesem Fall nicht schadensersatzpflichtig werden. Eine gegenteilige Bewertung würde zwangsläufig zu einer Verbesserung der Mietsache auf Kosten des Mieters führen, und genau das ist eben nicht zulässig.

    Etwas anderes würde sich nur dann ergeben, wenn dem Mieter zu Mietbeginn eine angemessene Ausgleichsleistung erhalten hat. Bislang kann ich jedoch keine Hinweise dafür erkennen.

    Alles richtig, nur geht hier ja nicht um das überwälzen von Schönheitsreparaturen, sondern um Beschädigung durch extreme Farben?
    Ähnlich ist das doch auch bei nicht genehmigten Einbauten usw.
    Daher würde ich schon sagen das mehr für Streichen spricht als dagegen?

    Also Du meinst, das sie bestätigt, das sie das so gestrichen hat?

    Im Grunde brauchst du dir darüber gar keinen Kopf machen. Am Ende wird die Frage sein, sind die Farben als Beschädigungen zu werten oder nicht. So wie du das beschrieben hast, würde ich denken ja. Welcher Vormieter das gestrichen hat ist nahzu egal.

    Abweichend von meinen Vorrednern, komme ich bei meiner Einschätzung zu einem anderen Ergebnis.

    Der Ausbau einer vorhandenen, mitvermieten Einbauküche stellt grundsätzlich eine bauliche Veränderung der Mietsache dar, die der Zustimmung des Vermieters bedarf. Auch ist der Vermieter in diesem Fall nicht verpflichtet, bauliche Veränderungsbegehren des Mieters zu akzeptieren. Dem Mieter fehlt somit die Anspruchsgrundlage für sein Begehren.

    Etwas anderes würde sich dann ergeben, wenn der Mieter aus gesundheitlichen Gründen bauliche Veränderungen vornehmen möchte. In diesem Fall besteht ein Anspruch gegenüber dem Vermieter auf dessen Zustimmungserteilung. In diesem Fall könnte der
    der Vermieter gem. § 554a Abs. 2 BGB seine Zustimmung von der Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes abhängig machen.

    Der hier behandelte Fall ist zwar anders gelagert, jedoch erkenne ich keinen Grund, warum der Vermieter nicht analog zu der o.g. Regelung eine zusätzliche Sicherheitsleistung im Rahmen seiner individuellen Zustimmung fordern könnte. Der Ausbau einer vorhandenen Einbauküche stellt eben keine vertragsgemäße Nutzug dar, auf die der Mieter Anspruch hätte. Eine Benachteiligung des Mieters bei Nichterteilung der Zustimmung der Umbaumaßnahmen ist somit nicht gegeben. Vielmehr hat der Mieter die Wahl, entweder dem Vermieter eine zusätzliche Sicherheit zu überlassen oder die Umbauten nicht durchzuführen.

    Hier wäre also zunächst zu klären, ob der bereits erfolgte Ausbau der vorhandenen Küche mit oder ohne Zustimmung des Vermieters erfolgte.

    Das würde ich ähnlich sehen. Und genau daraus kann sich z.Bsp. die Forderung zur Einlagerung ergeben. Eine Übersicherung in Form einer Kaution fällt aber trotzdem flach, denke ich.

    Ich denke auch das er sich entweder übernommen hat oder das Haus in spätestens 5 Jahren abstösst und so lange noch abkassieren will.Wenn man ehrlich ist kann man dieses Haus nur abreissen und neu bauen.Das hat selbst der Makler gesagt.Es liegt in Niedersachsen.Der durchschnittliche Mietpreis liegt bei ca 8,03 pro qm

    Dann bleibe halt drin solange du meinst, und suche dir mittelfristig was anderes. In jedem Fall wird so ein Sanierung extrem ungemütlich, selbst wenn er sich dazu entschließen sollte. Und die Mieten steigen dann eh auf Preis zu denen man auch woanders mieten kann, ergo braucht man sich das nicht antun, wenn es nicht wirklich gute Gründe gibt.

    - Lärmprotokoll ist zu aufwendig, einfacher sind Zeitfenster anzugeben und das habe ich mit dem Anfang und Ende gemacht bzw kann wieder machen
    - Zeugen sind höchstens Nachbarn gegenüber. Leider deutsche Sprache ist das Problem und damit auch Erklären ohne Missverständnisse. Deswegen kann es auch schief gehen. Ich bin neu hier, habe aber noch vor da paar Jahre zu bleiben.
    - Mietverein, ja kann tun. Anwalt, nur wenn ich eine sichere gesetzliche Grundlage habe (evtl. mit Hilfe des Mietvereins)
    - Mietminderung ist nicht möglich, da im Vertrag ausgeschlossen ist. (was mich schon von Anfang an gestört hat, ob das rechtlich in Ordnung ist?)

    1. Lärmprotokoll, je konkreter je besser
    2. Stichwort Übernachtungsgäste.:o Geht aber sicher auch ohne.
    3. Der Anwalt nennt dir die gesetzlichen Grundlagen nicht du ihm. Sonst müsste der ja dich bezahlen und du nicht ihn.
    4. Mietminderung per Vertrag ausgschlossen? Lustig. Das das Unsinn ist, wird dir selbst der Mieterverein erklären können.

    Ich zahle jetzt für 110 qm 560 Euro.An EWE 310-so hoch weil das Haus nicht isoliert ist.Er hat 1 Jahr lang die Wohnung zur Rechten (nicht die wo der Mieter jetzt gekündigt wurde)renoviert und natürlich dann teurer vermietet.An meinem Dach hat er nichts gemacht.Beim Kauf wusste er davon.Es betrifft auch nur mein Dach.Die Wohnungen zur linken und rechten Seite liegen höher und haben zwar auch Dachpappe aber da ist alles dicht.

    Was soll ich sagen? Entweder ist der Vermieter darauf aus euch mürbe zu machen, um euch zum Auszug zu bewegen, bei 5€/qm nachvollziehbar, oder er ist einfach ohmächtig und dem maroden Haus auch nicht gewachsen, und lebt auf die Bausubstanz, und er kann sich am Ende dann in die Tasche lügen das er mit der Vemietung Geld verdient hätte.
    Beides nicht so schön. Könnte auch eine inkonsequente Mischung aus beidem sein.
    Wo liegt denn das und wie hoch sind die Mietpreise ansonsten in der Region?

    Meine Freundin hat auch Angeboten die von Ihr neu eingebaute (Maßgefertig und professionell) Küche nach Beendigung des Mietvertrages dem Vermieter kostenlos zu überlassen...dieser wollte sich aber die neue Küche noch nicht einmal ansehen

    Kann man machen, ist aber die Frage ob der Vermieter sich darauf einlässt. Das steht aber auch eigentlich erst an, wenn das Mietverhätniss endet, denn vorher kann der Vermieter ja schlecht beurteilen, in welchen Zustand sich die Küche dann befindet.


    Lässt sich das mit der Lärmbelästigung mit einem BGB Paragraf verfestigen? Ich frage deswegen, weil Berny mit dem §535 über die Mietsache argumentiert hat. Das wäre ein anderer Aspekt als der den du ansprichst.

    Ehrlich gesagt, alles nicht deine Kanne Bier. Du bist keine Jurist, du bist Mieter, und als solcher hast du den Anspruch ohne Lärmbelästigung schlafen zu können, auch ohne Jurastudium.
    Im Moment geht es ja nur darum den Istzustand und Zeiten usw. rechtssicher zu fixieren. Du beschreibst den Zustand, seit wann das so ist, und forderst Abhilfe zu schaffen, sagen wir mal vieleicht 2-4 Wochen.
    Dann ist dein Job Lärmprotokoll zu führen, Zeugen zu sammeln, und dann wenn die Frist verstrichen ist, ab zum Anwalt oder meinetwegen zum Mieterverein, da wird dann vieleicht ein Schreiben bezgl. Mietminderung usw. aufgesetzt, und dann mal weitersehen.
    Das wäre zumindest erst mal meine unverbindliche Meinung zum vorgehen.

    Mein lieber AJ,noch mal:Ich habe 2 Jobs.Ich kann mir locker 200 Euro mehr Kaltmiete leisten!!Ich habe meinem Vermieter mehrfach gesagt das ich mehr Miete zahlen kann dafür aber ein dichtes Dach erwarte das ich auch den Raum wo es rein regnet nutzen kann.Ich möchte hier auch nicht ausziehen und zwar nicht wegen der Miete sondern weil hier ansonsten alles passt.Der Garten,die Entfernung zu meinen Arbeitsstellen,die Nachbarn etc.Er hat mir gesagt,so schlimm habe er sich das all das mit dem Haus nicht vorgestellt.Es ist ja nicht nur das Dach.Ferner hat er behauptet angeblich Baugenehmigungen gestellt zu haben.Laut Bauamt ist in der EDV gar nichts!

    Schön, und alle anderen Nachbarn im Hause sind ähnlich locker mit der Miete, oder meinst du für 200€ bekommt man ein neues Dach und neue Fenster?
    Wenn es so ist wie du schreibst, gibt es daraus doch nur einen Schluß zu ziehen. Einfach interessehalber, wie hoch ist deine Nettokaltmiete pro qm, wenigstens so cirka?

    AJ1900 Was den technischen Teil der Reparatur angeht, können die Dichtungen nur dort angebracht werden, wo die Tür schließlich in die Fugen fällt. Dh die flachen Stellen der Tür und Türrahmens. Das Geräusch wird allerdings vor dieser Stelle erzeugt und zwar durch die Tür(vor)kante, also wenn Holz auf Metal aufprallt. Die Dichtungen kommen erst einen Moment später zum Einsatz und bei dem derzeitigen Zustand könnten sie sogar das Schließen noch zusätzlich erschweren.

    Ich begrüße es, dass du helfen möchtest, nur denke ich, dass das Wiederherstellen des Normal-Zustandes + eine Türbremse eher helfen würden. Und um das zu erreichen scheint der rechtliche Weg der beste zu sein. Das Geräusch weg zu meditieren klappt derzeit nicht so gut.


    Geht es nicht noch etwas komplizierter? Auf gut deutsch, damit die Tür wieder oder einfacher zu schließen ist, wurde die Dichtungen entfernt, und nun knallt es eben?
    Ich reite deshalb so darauf herum, weil der Lärm für dich der springende Punkt ist. Du kannst nicht das Beheben von Mängelen in anderen Wohungen fordern, du kannst aber fordern das der Lärm beseitigt wird, diese Unterscheidung ist wichtig, wenn du anfängst kostenpflichtig irgend etwas durchsetzen zu wollen.
    Ansonsten alles richtig, einschreiben mit Aufforderung zur Beseitigen des Lärms, Fristsetzung usw. alles wie beschrieben.
    Erhrlich gesagt, fände ich es aber geschickter, wenn das deine Nachbarn selber machen, nur nebenbei.

    Ich lebe seit Jahren mit diesem Dach.Leider wird es immer schlimmer.Ich habe dem Vermieter immer gesagt das ich bereit bin auch mehr Miete zu zahlen-möchte dann aber natürlich ein dichtes Dach.


    Sorry das nehme ich dir nicht ab. Bedenke, wenn ordentlich saniert wird reden wir hier nicht von einer Mieterhöhung von 20Cent, sondern, abhängig von deiner jetzigen Miete liegt so etwas oft bei 100-300% oder mehr. An so einer Sanierung kannst du gar kein Interesse haben, sonst könntest du dir auch jede andere Wohnung leisten.

    Ich lebe seit Jahren mit diesem Dach.Leider wird es immer schlimmer.Ich habe dem Vermieter immer gesagt das ich bereit bin auch mehr Miete zu zahlen-möchte dann aber natürlich ein dichtes Dach.Ich kann mir sehr wohl eine höhere Miete leisten.Es kann aber nicht angehen das man hier über Jahre angelogen und hingehalten wird.Irgendwann ist es mal gut.Und wenn unter der Haustür das Wasser in die Wohnung läuft,sollte man vielleicht etwas mehr Geld für eine neue Tür ausgeben denn das sollte wohl auch im Interesse des Vermieters sein,wenn er angeblich das Haus erhalten will.
    Wir haben immer die volle Miete pünktlich gezahlt,als Dank wird man nur verarscht.Der vEine bekommt die Kündigung und der Andere wird unter Druck gesetzt.Das kanns ja wohl auch nicht sein.


    Im grunde ist es ganz einfach. "Nenne mir deine Nettokaltmiete, und ich sage dir was du verlangen kannst.":rolleyes:
    Ist zwar etwas vereinfacht aber im grunde liegt meistens genau da der Hase im Pfeffer. Und realistischer weise kann eurem Vermieter wahrscheinlich gar nichs besseres passieren, das euch Wasser ins Haus und ins Dach läuft.
    Das du das nicht verstehen wirst, ist mir klar.

    Nun, ein fachgerechtes einlagern kann er mindestens verlangen. In einem evtl. feuchten Keller ist das sicher nicht der Optimalzustand, schon aus eurem Eigeninteresse.
    Ob eine weitere Kaution überhaupt möglich ist, liegt wohl auch daran, ob die max. zulässige Kaution von 3 Nettomonatsmieten schon gezahlt wurde. Allerding kann ich mir nicht ganz die juristsiche Argumentation vorstellen, die euch dazu zwingen soll, das nachzuzahlen?

    AJ1900 "verzogen" wäre damit der richtige Ausdruck! Konnte gerade das nicht grafisch umsetzten. Damit sind die Dichtung irrelevant, im Moment.

    Nein sind sie nicht, weil wenn dein Nachbar die Dichtungen raus gemacht hat, oder sie einfach kaputt sind, kannst du dir das ganze sparen, weil dann jede Tür knallt. Und so etwas wie Türdichtungen erneuern ist dann übringens oft etwas, was der Mieter im rahmen der Kleinreparaturen selber zu erledigen hätte.
    Das ändert dann zwar nichts am Zustand der Tür, wohl aber an der Lärmbelästigung.

    AJ1900 Das wäre am Problem vorbei, weil die Tür in ihrer Funktionalität defekt ist. Dagegen meine Tür ist top und die habe ich tatsächlich mit Dichtungen versehen.

    Gibt es nun Dichtungen oder nicht? Ein Tür ohne Dichtungen knallt, auch wenn Sie butterweich schließt. Wenn man die dann auch noch zuhauen muß weil sie verzogen ist, wäre mir zumindest der Lärm erklärbar den du beschreibst.

    Wenn die Türen so knallen, würde ich erst mal schauen, ob die Dichtungen noch vorhanden oder porös sind, oder ähnliches.
    Von so etwas wie Ersatzvornamen bei fremden Nachbarn würd ich mal schnell die Finger lassen, das geht mit Sicherheit in die Hose.
    Eine Anwalt wäre eine Option, aber ob es dir das wert ist? Mieterverein ist übringens auch nicht kostenlos, aber dafür meisten sinnlos.

    BHShuber Entschuldigung, habe anscheinend nicht so gut erklärt. Die Feuerschutztür ist die Tür zum jeweiligen Flügel. Es geht aber um die Tür zu der Wohnung meines Nachbars auf / in meinem Flügel.

    Flügel beddeutet dann wohl "Hausflügel" und nicht "Türflügel"? Was hat die dann damit zu tun?
    Also es geht nur um eine normale Wohnungstür, richtig?

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