Beiträge von AJ1900

    Puh, komplexes Thema.
    Mein wissenstand ist folgender:
    Das kann eine wohnwerterhöhende Maßnahme sein und somit auch eine Mieterhöhung begründen. Das Hängt wohl vor allem von der Art der neuen Heizung ab.
    Wichtig wäre das der Erhaltungsaufwand der alten Anlage von den Kosten für die neue Anlage abzuziehen ist.
    Im Grunde solltes du dich wohl von einem Fachmann beraten lassen, wenn du sämtliche Unterlagen und Begründungen zusammen hast.

    Wird es. Das Alter hat nichts damit zu tun ob es ihn einschränkt oder nicht. Mitten in der Prüfungsphase wäre ein Umzug nicht zumutbar, für beide kinder.

    Wir sehen uns nach anderen Häusern zum Kauf o. Miete um. Heute möchte die Maklerin anrufen und einen Termin vereinbaren, sie wird wahrscheinlich danach fragen ob wir es kaufen wollen aber wir wollen ungerne von solchen Menschen etwas kaufen.


    Sag mal hat schon irgendwer verlangt das du ausziehen sollst? Das sind doch bislang nur deine Ängste. Bis das zu tragen kommen würde hat dein Sohn seine Prüfung mit sicherheit schon hinter sich haben.
    Ansonsten, wenn du das Haus nicht kaufen willst, weil du den Käufer nicht leiden kannst, ist dir wohl echt nicht mehr zu helfen? Was ist das bitte für eine infantile herangehensweise?

    Was hast du für Probleme?! Wir wussten nicht, dass Fenster undicht sind oder das Bad ETC als wir eingezogen sind ;) Die ganzen Nachbarn haben uns hinterher erst gesagt? Dass die VM nichts in ihr Haus investiert und es ständig solche. Probleme gibt. Die VM hat alles gezahlt, da es IHR verschulden war und trotzdem gat UNS das ZEIT und NERVEN gekostet

    Natürlich ist er involviert, ich dachte hier kennt sich jemand mit dem Gesetz aus deshalb wollte ich fragen, denn das es zu Abschlussprfungen ein härtefall ist wurde mehrfach von Gerichten beschlossen. Anscheinend wisst ihr es einfach nicht :) ich werde meinen Kindern (mögen sie sonst noch so erwachsen sein) niemals ihre Prüfungen, die für das Leben wichtig sind!!, verhauen lassen nur weil jemand sofort einziehen will. Sie soll verkaufen, wir wollen auch nicht länger hier bleiben aber BKS sich was findet dauert es und vor JULI werde ich nicht ausziehen und nein die älteren werden nicht ausziehen! Wieso sollten sie? Der älterer wird anfangen hier zu studieren und meine Tochter studiert bereits auch hier, kein Grund auszuziehen.


    Mal ehrlich, wenn das alles so klar ist, warum fragst du dann? Du hast nach der Meinungen und Einschätzungen gefragt, und die hast du bekommen. Das die nicht deinen Wünschen entsprechen, kann ich verstehen, aber ich persönlich sehe keinen Grund dich zu belügen, damit du beruhigt bist, und am Ende feststellen musst, das du doch mit Zitronen gehandelt hast.
    Jursitisch kann natürlich immer alles passieren, das sind eh immer Einzelfallentscheidungen.
    Außerdem wir den Sohn bis deine Befürchtungen irgendwann mal zum tragen kommen könnten wohl schon längst die Prüfung hinter sich haben, das ist also nichts auf dem man sich ausruhen kann, selbst wenn der Richter das auch so sieht.

    Ich meine gelesen zu haben, dass das ein Härtefall ist. Da es die Leistung gefährdet. Ein Umzug ist ja nicht in drei Tagen getan, da hängt schon Arbeit dran.

    Mit Kündigungsverzicht kannten wir uns leider nicht aus, da wir vorher jahrelang in ein und derselben Wohnung (die aber zu klein war) wohnten. Wir hben einfach mal an das gute im Menschen geglaubt.

    Nein schriftlich haben wir dies nicht, ich habe Zeugen (war nicht alleine bei Terminen) sie schon.

    Das sind natürlich alles Ausflüchte, mindestens im juristischen Sinne. Warum ein paar Tage Umzug die Fachhochschulreife deines volljähringen Sohns gefährden soll, wird man wohl ernsthaft niemandem erklären können.
    Ansonsten sind solche mündliche Zusagen die ein Vermieter abgibt, auch nicht bindender als mündliche Zusagen die ein Mieter abgibt. Was das bedeutet sollte klar sein.
    Außerdem, wenn ihr am Kauf Interesse habt, warum versucht ihr das Haus dann nicht zu kaufen?


    AJ1900: Mittelfristig hab ich auch vor auszuziehen, aber geht halt auch nicht von gleich auf sofort. Und ja ich heize selbst, aber die Wohnung kann halt auch nicht eiskalt sein, wenn man drin wohnt. Die Wärmeisolierung merkt man halt auch erst im Winter und davor konnte ich sie nicht einschätzen.

    Mach es doch mal Konkret, was schwebt dir vor? Meinst du der Vermieter muß vieleicht die Hälfte deiner Heizkosten tragen, oder muß zwingend bauliche Veränderungen vornehmen?
    Das sehe ich halt nicht kommen. Wie gesagt, woran es liegt, das es vorher 300€ waren und jetzt 800€ sind wird dir hier keiner sagen können. Du könntest aber Einsicht in die Unterlagen der Abrechnung verlangen, und das überprüfen.
    Alles was du jedenfalls baulich so vorträgst, ist jedenfalls erst mal kaum relevant, und ist halt nur deine Meinung. Und unterm Strich wird es ja einen Grund gehabt haben, warum du die Wohnung angemietet hast, oder nicht? Erinnere dich an diesen. Ich meine, das ein Tür mist ist, oder Fenster nur einfach verglast, ist nun nicht gerade ein verdeckter Mangel.
    Ergo weiss ich nicht so ganz, was du hören willt?

    Danke für eure Antworten.
    Ich hab die Tür nicht reklamiert als ich eingezogen bin, da es da Sommer war. Im ersten Winter dann schon, da wurde die Tür eingestellt weil sie verzogen war und als ich die Rechnung nach dem Winter bekommen hab, hab ich mich beschwert.

    Ja 800 Euro fürs Jahr (deswegen p.a. Oben). Ist das für euch bei 35qm normal?

    Na die Wohnungstür ist doch auch in der Wohnung ;)
    Aber ja es geht um die Tür nach draußen, keine zimmertür.

    Ich habe bereits einen Filz an die Tür geklebt, einen zugschutz angebracht und für die Fenster einen thermovorhänge besorgt.
    Als Vorhang davor hängen geht bei der Wohnung leider nicht wirklich. Finde aber auch dass die Kosten nicht zwingend der Mieter tragen muss wenn sowas nötig ist, außerdem sieht es halt auch nicht unbedingt immer schön aus so ein Filz oder Vorhang.
    Finde deinen Vorwurf also etwas unangepasst.


    Ehrlich gesagt gibt es darüber wenig zu debatieren. Unterm Strich, heizen tust du selbst. Ob 800€ viel oder wenig ist, kann man so einfach auch gar nicht beantworten. Gefühlt würde ich aus sagen es ist nicht wenig, was aber auch am Heizverhalten liegen kann usw.
    Ein Indiz dafür kann übringens auch die hohe Nachzahlung sein.
    Der Punkt ist, wenn dir die bauliche Wärmeisolierung der Wohnung nicht zusagt, würde ich denken, sollte man die nicht mieten, bzw. mittelfristig ausziehen.


    Hat jmd mit so einem Fall Erfahrung oder weiß ob eine mietminderung in diesem Fall rechtens wäre.

    Seht wahrscheinlich nicht. Davon abgesehen, bist es ja auch du der heizt, und das regulieren kann. Ein Minderungsgrund wäre, wenn bestimmte Temperaturen in der Wohnung nicht erreicht werden können.

    Schon mal was von Ratenzahlung gehört???


    Sorry, kein Geld, aber die mitvermietete Küche ohne Absprache rausschmeißen und sich eine neue auf Kredit kaufen, ist dann schon irgendwie seltsam, mindestens extrem unvorsichtig.

    Wie schon von Mitleser angemerkt ist die Berechnung nicht korrekt. Bei maximal möglicher Erhöhung um 20 % wären es am Ende 5,52 €/m², nicht 6,28 €.

    Sprich das Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam.

    Widerspruch nicht nötig. Das würde nur dazu führen das der Vermieter ein korrektes "nach schiebt" und sich dadurch die Erhöhung nur verschiebt.


    Hab ich da was falsch verstanden? 6,28€ wird auch gar nicht verlangt, sondern nur 5,40€? Plus eine Garage von der niemand weiß in welchem Verhältniss die zum MV. steht.

    Zusammenfassend will ich mal anmerken, das ich es immer wieder erstaunlich finde, das diese Tür bis zur Mieterhöhung keine besonders großes Problem dargestellt hat.:rolleyes: Wenn man so unbedarft anfängt zu lesen, könnte man wirklich denken, es geht umd die Wohungstür.
    Ehrlich gesagt, würde ich diese Tür bei der Frage ob die Mieterhöhung gerechtfertigt ist, komplett raus lassen, das führ höchstens in die Irre denke ich.
    Zu Mieterhöhung wurd hier ansonsten ja schon einiges gesagt.

    Ich bin tendenziell ehr bei Sweeny als bei AJ aber der Wortlaut des Protokolls wäre nun wichtig.
    Wenn da nur steht, dass die Wände bunt waren, und die Wohnung so unrenoviert übernommen wurde, dann brauch er nix machen, da er die Wohnung nicht in besserem Zustand zruückgeben muss, als er sie bekommen hat.
    Wenn da aber was steht, Mieter übernimmt bunte Wände und verpflichtet sich... oder ein Satz, der nicht nur die Wände sondern auch die "Haftung" für die Beseitigung übertragen hat, dann empfehle ich einen Eimer Indeko Plus. Dann muss man nicht 20x drüber.


    Na das ist wohl klar, wenn man rote Wände vom Vermieter (nicht Vormieter) übernommen hat, kann man auch rote zurückgeben. Nur das ist wohl nicht unbedingt der Normalfall.
    Da es kein Protokoll gibt erübrigt sich die Frage, und wenn es eines gäbe, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das ein Vermieter rote Wände dem Nachmieter übergibt, ohne zu erwähnen das die wieder in neutralen Farben zu streichen sind? Das das so vom Vormieter übernommen wurde und das das so im Protokoll steht, das der Mieter nicht hat, hat er ja im ersten Absatz übrigens erwähnt.
    Die wahrscheinlichste Möglichkeit ist, denke ich, der aktuelle Mieter hat kein Protokoll, der Vermieter hat aber ein Protokoll für die Wohnungsübergabe z.Bsp. mindestens an die Vormieter, wo der Zustand der Wohnung beschrieben ist.
    Am Ende müsste dann wohl der jetzige Mieter irgendwie nachweisen, das die Tapete schon immer dunkel gestrichen war.
    1. Wie soll das gehen?
    2. Will man wegen einem Eimer Farbe wirklich sein Vormieter belästigen?
    Zusammenfassend kann ich nur raten, eine Auseinandersetzung lohnt sich nicht.

    Die Bauzeit weiss ich leider nicht genau, schätze aber späte 80er Jahre.

    Die aktuelle hessische Bauordnung fordert bei Rampen ab 10% Steigung 3m Abstand zum öffentlichen Verkehrsraum (95' war der Wortlaut etwas anders, aber im Sinne das gleiche, an das '77er komm ich spontan nicht ran). Da auf der Straßenseite nichtmal ein Bürgersteig vorhanden ist, brauche ich da nicht nachzumessen. Für die genaue Steigung müsste ich eine Lasermessung anstellen, aber 10% sinds sicher.

    Deswegen habe ich ja auch gesagt, dass diese Einfahrt nach aktuellem Stand nicht zulässig ist. Und da ich Golf-äquivalent fahre, erübrigt sich auch eine Diskussion über übergroße SUVs und Limousinen die es damals nicht gab.


    Wahrscheinlich ist das auch alles müssig darüber zu diskutieren. Wenn das Gebäude irgendwann mal so errichtet wurde, gibt es dafür mit Sicherheit auch eine Genehmigung. Und eine Tiefgarage ist eigentlich auch nichts was später dann noch schwarz auf die schnelle dazu gebaut wird. Ergo wüsste ich nicht was es daran zu beanstanden gäbe?

    Okay, also haben wir im Prinzip nur die Chance einzugreifen insofern die Kündigung schriftlich erfolgt ist?
    Zu hoffen das wir die Eigenbedarf gesetzlich abstreiten können?

    Wie sieht es mit einer Eigenbedarfskündigung aus, wie müsste diese Verfasst sein, wird darin auch der Eigenbedarf erklärt?


    Ja klar, was willst du eingreifen, wenn du noch gar nicht förmlich gekündigt wurdest? Eine Kündigung auf Zuruf besagt gar nichts.
    Einen begründeten Eigenbedarf abzuwehren, dafür bedarf es schon trifftiger Gründe. "Wir wollen nicht umziehen " ist keiner.
    Da müsste schon eine Härtefallklausel greifen. Z.Bsp. bei Suizidgefahr schwerer Krankheit oder ähnliches.
    Und am Ende ist das natürlich auch immer eine Einzelfallentscheidung.

    In meinen Augen wäre es für uns am besten sich eine neue Wohnung zu suchen, die Auszugszeit dabei
    aber lange hinauszuzögern, da wir lange Zeit in Anspruch nehmen müssen bis wir eine neue Wohnung
    finden können. Anschließend nach Auszug weiter beobachten und sollte doch ein normaler Mieter in die
    Wohnung kommen und nicht die Tochter, dann eine Schadensersatzklage einreichen?

    Kann man machen, aber das ist wieder so ein Ding für sich. Sicher ziemlich aufwendig und zeitraubend und eine sichere Sache ist so etwas normalerweise auch nicht gerade. Dafür werdet ihr mindestens eine halbwegs clevern Anwalt brauchen und ob sich das dann unterm Strich bezahlt macht, steht wohl in den Sternen.

    Hallo vielen dank für die Antwort!

    Ja es sind 3 Wohnung, in der einen sind wir (1OG) in der andren die Vermieter (EG) und andere Mieter gibt es auch noch (UG).
    Wissen sie wie lang die Kündigungsfrist ist, sobald man eine schriftliche Kündigung erhalten hat?


    Dann fällt eine erleichterte Kündigung schon mal flach. Ansonsten sollte die regluläre Kündigungsfrist von 3 Monaten greifen, meine ich.
    Natürlich nur wenn der Eigenbedarf gerechtfertigt ist und formal richtig zugestellt und begründet wurde.

    Der Nachweis wäre ja in dem Fall das Übergabeprotokoll vom Einzug. Selbst im Mietvertrag steht nicht drin, das er die Wohnung renoviert oder in entsprechenden neutralen Farben angemietet hat......


    Na das die Wohnung renoviert war steht ja auch gar nicht zur Debatte, denke ich. Es geht doch am Ende darum, sind diese starke Farben eine Beschädigung, oder nicht, und wenn ja, wer muß diese Beschädigung beseitigen.
    Dadurch das ihr das so übernommen habt, seit ihr dann auch dafür verantworlicht das zu beseitigen, es sei denn der nächste Mieter übernimmt das so, oder euer Vermieter findet es toll.
    Es sei denn es ist nachweisbar, das der Vermieter die Wohnung irgendwann mal so übergeben hat.
    So würde ich das jedenfalls unverbindlich einschätzen.
    Das hat alles eigentlich noch gar nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun. Der Vermieter bekommt auch keine bessere Wohung als vorher, es kann nur darum gehen, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.


    Auch wenn ich es armselig finde, dass ein Mietvertrag geltende (Bau-) Vorschriften aushebeln kann.

    Wieso dieses? Der Parkplatz wird ja wohl vom Bauamt so genehmigt worden sein, oder meinst du das ist ein Schwarzbau? Da ist extrem unwahrscheinlich, weil eine neue Auffahrt mittelfristig immer auffällt.

    @AJ Monatlich kostet der Stellplatz 50€. Die anderen beiden Parker dort sind Eigentümer. Die Handbremse ist neben Schwung die einzige Möglichkeit hochzukommen genau... doch auch dasstellt täglicher Benutzung einen erheblichen Verschleiss dar.

    Und die Nutzung ist wie beschrieben eingeschränkt, dass ich das Auto dort zum Beispiel nicht Parken kann wenn meine Partnerin einkaufen fahren will während ich arbeite. Und dass die Auffahrt (zumindest aktuell) nicht Ordnungsgemäß ist, habe ich ja bereits dargelegt. Dass der Stellplatz nicht die Ordnungsgemäße Breite aufweist, darüber kann ich hinwegsehen da mich das nur wenig einschränkt.

    Nimm es mir nicht übel, aber wie willst du den angeblichen "Mehrverschleiss" den Handbremse/Kupplung irdgendwie nachvollziehbar darlegen? Und wie kommen die anderen Parker denn dann raus? Haben die alle immer ihre persönlichen Einweiser dabei?
    Wenn du den Pakplatz nicht willst, frage doch nach ob du ihn kündigen kannst, das wäre wohl die beste Möglichkeit für dich. Wenn das ein separater Vertrag ist geht das auch ohne Probleme mit 3 Monaten Frist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!