Dir muss Gelegenheit gegeben werden den Schaden selbst zu beheben. In entsprechend angemessener zeitlicher Frist.
Das der Vermieter es machen lässt und dann von dir einfach das Geld will ist ein unzulässiger Weg.
Ich selbst bin 2 Monate nach Auszug mit einer 900€ Rechnung von der Vermieterin gesegnet worden. Angeblich war es dunkel und sie hätte nicht gesehen wie schlecht ausgemalt war. Da der neue Mieter direkt einziehen wollte hat sie sofort einen Handwerker kommen lassen. Ich wurde 1. nicht informiert, durfte 2. nicht selbst den "Schaden" beheben.
§ 548 Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
(1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.
Weitehrin tangiert ist der Begriff Schadensersatz § 280 und 281 BGB
§ 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 281 Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung
(1) Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht wie geschuldet bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nicht verlangen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
Hat mich eine Briefmarke gekostet. Dann war Ruhe.
Entscheidend war vllt auch das der Mangel bei Auszug nicht festgehalten wurde. Bei einem festgestellten Mangel muss dir wiegesagt gelegenheit gegeben werden die Duschtür selbst instand zu setzen.
Also quasi
"ah Frau Mieterin, die Duschtür ist defekt was machen wir da. "
"Weiß auch nicht"
"Bitte lassen sie das machen innerhalb von zwei Wochen"
"Ok mein Bruder ist Handwerker der macht das zum Materialpreis"
Fertig.
Er nimmt einfach den teuersten Handwerker, du hättest selbst vllt den günstigsten ausgesucht. Er nimmt seinen besten Freund zum "besten" Preis. etc.
Falls er jetzt nur eine neue Tür gekauft hat (also nur Materialkosten sind angefallen), kann man auch so argumentieren, dass du ggf. eine günstigere Duschtür gekauft hättest. Dir muss in jedem Fall Gelegenheit gegeben werden den MANGEL SELBST zu BESEITIGEN.
Viel Erfolg
Es geht hier um eine "Beschädigung" nicht um eine "Schönheitsreparatur". Das ist nun einmal grundsätzlich was anderes.