Beiträge von AJ1900

    Das würde bedeuten, dass die Miete erst zum 01.03.17 steigen darf - oder?
    Ich mein, sie geben mir jetzt 2 Wochen.. das ist schon dreist ehrlich gesagt.

    Ich hatte erst eine Mieterhöhung aufgrund der Nebenkosten Mitte des Jahres (+ ca 20€) und jetzt das.
    Kann ich da widersprechen und sagen ich zahle dies ab dem 01.03.17 aufgrund der Frist oder hab ich da keine Chance?

    Hab mal den Brief mit eingefügt.

    Vielen Dank im voraus

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    Du hattest keine Mieterhöhung sondern eine Anpassunge der Nebenkosten. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    Umlegbar ist es laut meiner Recherche nur wenn innerhalb von einem Monat kein Widerspruch der Mieter erfolgt ist. Die Chance des Widerspruches hatten wir leider nicht. Ich bin seit Anfang 2016 umgezogen, sodass mir die Umlegung in Zukunft erspart bleibt. Hätte ich ein Widerspruchsrecht gehabt obwohl es eine Klausel im Mietvertrag gibt?

    Na ja, du hast dich aber offensichtlich damit grundsätzlich einverstanden erklärt, wenn man dem MV. folgt. In wie weit diese Vereinbarung gilt, wird man im Zweifel vor Gericht erfahren.

    Vielen Dank anitari,

    die Seite habe ich gefunden. Demnach würde ich sagen, dass mein Vermieter mich hätte informieren müssen. Indem er aber sagt, dass es im Mietvertrag steht hätte er uns nicht informieren müssen. Hast du Rat?


    Ich würde sagen die Informationspflicht entfällt nicht dadurch, das es im MV. steht. Andererseits, was soll der Ärger? Umlegbar ist es wohl, meine ich, ergo wird das mittelfristig auch passieren. Solange kann man natürlich auf Formalien beharren. Aber ob das was bringt ausser Stress?
    Über was für eine Summe reden wir hier eigentlich, davon würde ich das abhängig machen, denke ich.

    Wir liegen aktuell bei ca. 6€/qm und die Miete soll auf 9-10€/qm steigen. Der Vermieter hat hier keinen genauen Quadratmeterpreis genannt, da er meinte das wäre auch abhängig vom Zustand der Wohnung(der nicht gut ist).

    Die Wohnung befindet sich im Neukölln/Britz was (noch) nicht zu den gefragten Bereichen im Neuköllner Norden gehört.

    Na ja, dann würde ich halt in Verhandlung treten. Das 6€ nicht viel ist, kann man evtl. einsehen. Zumindest wird es da evtl schon noch Spielraum nach oben geben, unabhängig von der Mietpreisbremse, denke ich. Im Zweifel muß man dann eben untervermieten, wenn möglich.

    Macht es ggf. Sinn den Vermieter auf die aktuelle Vergleichsmiete + Mietpreisbremse hinzuweisen?

    Zu Möglichkeit 2: Die Größe der Wohnung liegt bei ca. 75qm. Was ist mit persönlicher Stellung von C gemeint?

    Nenn doch mal eine Zahl. Um was für Mieten reden wird hier? Hast du vorher 4€ bezahlt und sollst dann 6€ zahlen? Das der Berliner Mietspiegel allgemein eher nicht die Marktpreise abbildet ist eigentlich bekannt.
    Abhängig von Wohnung und Umfeld usw. sind 7-10€ in Neukölln jedenfalls alles ander als unüblich, und 75qm ist genau die größe die gerne gemietet wird.

    Guten Morgen,
    dein Ton find ich anmaßend.
    In einem Forum darf man Fragen stellen, egal wie blöd sie sind.
    Ich sprach von Spuren und nicht von einer komplett verdreckten Wohnung. Vielleicht passt du deinen Ton und deine Antwort der Thematik an. Die Wohnung beträgt ca 180 qm und hat an zwei Stellen einen Farbkringel ca 8-10 cm und an einem Lichtschalter vor dem Waschbecken Fingerabdrücke von den Erdbeschmierenen Händen der Kinder. Außerdem hat der kinderwagen einen grauen Strich auf etwa ein meter Höhe gezogen (kein Kinderwagenabstellplatz vorhanden außerhalb der Whg), de Srtich ist etwa 1 m lang.
    So. Ende. Ich werde heir nie wieder eine Frage stellen, wenn man so angegangen wird.
    Herzliches Beileid für deine Mieter und Vermieter.... wer so pissige Antworten gibt, scheint viel Frust zu haben!
    Erfreu dich des Lebens und lass diese Unart andere Menschen zu degradieren!


    Nicht gleich beleidigt sein. Grundsätzlich gilt in eurem Fall wahrscheinlich, das Beschädigungen zu beseitigen sind, Schönheitsreparaturen sind evtl. nicht zu erledigen.
    Wo und was der Unterschied ist, darüber lässt sich richtig schön streiten, da freut sich jeder Jurist drüber. Um solche Probleme zu vermeiden könnte ein Eimer Farbe ein praktikable Lösung sein, meine ich. Das Schrammen in der Wand und Farbkringel jedenfalls nicht unbedingt als "normale Abnutzung" zu werten sind, das erscheint mit nicht ganz unlogisch.

    Das ist auch exakt meine Argumentation, trotzdem bin ich mir nicht 100%ig sicher wie § 280 BGB zu bewerten ist. Mit dieser Fristsetzung gibt es anscheinend keine eindeutige Regelung, habe ich das Gefühl.
    Setze ich für die Behebung eines Schadens eine Frist und der M. wird selbst aktiv, setzt mir Pfusch hin, -was zu erwarten ist- was dann? Setze ich keine Frist, ebenfalls Schei...benkleister.

    Ich gehe davon aus, dass Schäden, die nur vom Facharbeiter behoben werden können, keine Fristsetzung erfordern. Zudem hat ein Mieter die Wohnung in vertragsmäßigem Zustand zurückzugeben, also kann er den Schaden, so er denn will, vor Auszug beheben, oder beheben lassen. § 538 BGB.

    Bei Schönheitsreparaturen sieht es anders aus...

    Die Punkt ist ja hier:
    1. Der Mieter verweigert schriftlich die Reparatur.
    2. Muß der Vermieter eine Frist dulden um dem Mieter zu ermöglichen Reparaturen durchzuführen.

    Mit Punkt 1. wird der Mieter evtl. Fristen schon verwirkt haben.
    Zum Punkt 2. wäre mir nicht bekannt, das solche Fristen für Sachbeschädigung überhaupt existieren. Im Gegenteil, eigentlich ist konkret der Vermieter in der Pflicht auch solche Schäden zu beseitigen und der Mieter kann nicht mal verpflichtet werden das zu machen, z.Bsp. bei noch laufendem MV. Wohl muß der Mieter aber die Kosten übernehmen.

    Aber zuerst muss doch dem M Gelegenheit gegeben werden, den Schaden zu beheben (Verursacherprinzip). Tut er es nicht, muss er eben löhnen.

    Ja, die Gelegehneheit hat der Mieter gehabt, seit er die Duschwand kaputt gemacht hat. Davon abgesehen, wurde die Reparatur ja wohl schon schriftlich abgelehnt. Ergo, hätte sich wohl damit auch ein evtl. Frist erledigt, obwohl ich der Meinung bin, das diese Fristen bei Sachbeschädigungen eh nicht vorgeschrieben sind.

    Hallo zusammen!

    Die Geschichte ist etwas kompliziert - bin vor 3 Monaten in eine WG gezogen, gewissermaßen "unter der Hand", also ohne einen Mietvertrag unterschrieben zu haben, da ich davon ausgegangen bin, dass es nur einen Vertrag gibt. War blöd, weiß ich jetzt auch. Nun benötigte ich den Mietvertrag, um mich umzumelden, bin zur Verwaltung und sie versprach mir, mir den Mietvertrag innerhalb der nächsten 2 Wochen zukommen zu lassen. Das ist jetzt allerdings schon mehrere Monate her und ich habe seitdem fast jeden Tag angerufen und jedes Mal wurde mir versprochen, der Vertrag würde am nächsten Tag rausgeschickt. Habe die Frist beim Bürgeramt mehrere Male verlängert, aber so langsam gerate ich etwas in Zugzwang.
    Frage mich nun also, ob ich die Verwaltung mit irgendwas (Minderung / Verweigerung der Mietzahlung o.ä.) unter Druck setzen kann, ohne mir selbst, meinem Vormieter oder meinen Mitbewohnern ein Bein zu stellen? Wollte sowas eigentlich vermeiden, aber anders scheint es ja nicht zu klappen.

    Bin sehr dankbar für Antworten!!

    Grüße


    Ganz einfach:
    Für "unter der Hand" wohnen, gibt es weder Mietvertrag noch Wohnungsgeberbestätigung.
    Verlangst du, wenn du im Supermarkt klaust, auch eine Quittung?:rolleyes:

    Dir muss Gelegenheit gegeben werden den Schaden selbst zu beheben. In entsprechend angemessener zeitlicher Frist.
    Das der Vermieter es machen lässt und dann von dir einfach das Geld will ist ein unzulässiger Weg.

    Ich selbst bin 2 Monate nach Auszug mit einer 900€ Rechnung von der Vermieterin gesegnet worden. Angeblich war es dunkel und sie hätte nicht gesehen wie schlecht ausgemalt war. Da der neue Mieter direkt einziehen wollte hat sie sofort einen Handwerker kommen lassen. Ich wurde 1. nicht informiert, durfte 2. nicht selbst den "Schaden" beheben.


    § 548 Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
    (1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.

    Weitehrin tangiert ist der Begriff Schadensersatz § 280 und 281 BGB

    § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
    (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

    § 281 Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung
    (1) Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht wie geschuldet bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nicht verlangen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.


    Hat mich eine Briefmarke gekostet. Dann war Ruhe.

    Entscheidend war vllt auch das der Mangel bei Auszug nicht festgehalten wurde. Bei einem festgestellten Mangel muss dir wiegesagt gelegenheit gegeben werden die Duschtür selbst instand zu setzen.

    Also quasi
    "ah Frau Mieterin, die Duschtür ist defekt was machen wir da. "
    "Weiß auch nicht"

    "Bitte lassen sie das machen innerhalb von zwei Wochen"
    "Ok mein Bruder ist Handwerker der macht das zum Materialpreis"

    Fertig.

    Er nimmt einfach den teuersten Handwerker, du hättest selbst vllt den günstigsten ausgesucht. Er nimmt seinen besten Freund zum "besten" Preis. etc.

    Falls er jetzt nur eine neue Tür gekauft hat (also nur Materialkosten sind angefallen), kann man auch so argumentieren, dass du ggf. eine günstigere Duschtür gekauft hättest. Dir muss in jedem Fall Gelegenheit gegeben werden den MANGEL SELBST zu BESEITIGEN.

    Viel Erfolg


    Es geht hier um eine "Beschädigung" nicht um eine "Schönheitsreparatur". Das ist nun einmal grundsätzlich was anderes.

    Er wohnt IM GLEICHEN HAUS, zu einem Quadratmeterpreis von 5,88 Euro, sogar NACH Mieterhöhung für 2017 . Wo ist jetzt das Geschenk versteckt?

    Es geht ihm wohl offenbar darum in eine kleinere Wohung zu ziehen. Ergo wird er unterm Strich, auch in der neuen Wohnung mit einem höheren nettomietpreis pauschal weniger bezahlen als vorher, so sollte man zumindest vermuten.
    Sicher ist nur, ein halb so große Wohnung zum Mietpreis wie vor 17 Jahren wird er in der Ecke nicht finden. Ob sich das für ihn rechnet muß er natürlich selber wissen.
    Die 7,97€ sind jedenfalls mit sicherheit nicht zu teuer.

    Hä, was? DU hast ihm doch genau DAS als “Geschenk“ angepriesen !?!?!?

    Ja, um 8€ in Berlin City Ost in der Nähe von Friedrichstr. und Gendarmenmarkt ist mit sicherheit nicht zu teuer, wenn es eine halbwegs gute Wohnung ist. Da brauche ich gar nicht drüber nachdenken.
    Den Mietpreisspiegel kannst du doch eh in der Pfeife rauchen.

    Hallo,
    soweit alles verstanden.
    Unklar ist mir, ob es in Berlin die Mietpreisbremse gibt!
    Wenn ja, darf der Vermieter 10% auf die Obergrenze Mietspiegel max. zuschlagen.
    7,97 + 0,79 = 8,67 € pro qm.
    Gruß Werner


    In Berlin gilt die Mietpreisbremse, und deshalb steigen die Mieten auch. Ok, das zu begründen würde jetzt zu weit führen.
    Wichtig für dich ist, wenn die Wohnung halbwegs in Ordnung, renoviert usw. ist, nimm Sie, das ist ein Geschenk.
    Davon abgesehen den Berliner Mietpreisspiegel kannst du eh vergessen. Der nützt dir evtl. vor Gericht, aber nicht wenn du eine Wohnung suchst.

    Also, wie gesagt geht es nicht um die Batterien für 2€ Die Brandmelder sind vorhanden und frische Batterien habe ich ja eingebaut, aber (und das ist das Kuriose) der Vermieter behauptet weiterhin, das diese Rauchmelder nicht sein Eigentum sind weil diese Brandmelder von einem Vor-vormieter angebracht wurden. Er behauptet Stock und Steif das ganze Rauchgemelde geht ihn nix an. Ich habe sogar Zeugen die dabei waren als er dieses behauptet hat. Also ich bin weder verblödet (als Mieter) und habe sowas in über 44Jahren Miete noch nie erlebt das jemand als Vermieter/Hauseigentümer so .... sein kann.


    Und was genau willst du jetzt? Brandmelder sind da, Batterien sind drin, also vor was hast du Angst?

    Hallo BHShuber, der Vermieter bekennt sich nicht zu den eingebauten Rauchmeldern und wiegelt jede Verantwortung bzw. den Besitz der Rauchmelder ab obwohl diese schon bei der Wohnungsbesichtigung angebracht waren. Bei der Wohnungsbegehung (Besichtigung) wurde zur BMA nichts gesagt, also geht man davon aus das Diese zur Einrichtung der Mietwohnung gehört. Bei der Instandsetzung bzw. Anfrage danach hat sich jedoch der Vermieter geweigert die BMA als sein Eigentum zu bezeichnen. Und die eigentliche Frage war, ob sich das bei gleicher Aussage des Vermieters im Brandfall in unserer Wohnung gegenüber der Versicherung sich nachteilig für uns auswirken kann. Es geht nicht um 1€ für Batterien. LG Wagnis65m

    1. Der Vermieter wird nicht ganz verblödete sein, und im Brandfall behaupten es gäbe keine Brandmelder, wenn sie eingebaut waren.
    2. Fakt ist nunmal das Brandmelder eingebaut waren, ergo ist er seiner Verpflichtung nachgekommen, selbst wenn er das bestreiten sollte.:rolleyes:
    3. Bliebe noch die Sache mit dem Batteriewechsel, da kann ich nur sagen, soviel ist dir deine Sicherheit hoffentlich noch wert, selbst wenn sich der Vermieter aus unerfindlichen Gründen weigern sollte das zu wechseln.

    Nee Paulchen, ... oder so ist richtig. Bei der Wohnungsbegehung (Besichtigung) wurde zur BMA nichts gesagt, also geht man davon aus das Diese zur Einrichtung der Mietwohnung gehört. Bei der Instandsetzung bzw. Anfrage danach hat sich jedoch der Vermieter geweigert die BMA als sein Eigentum zu bezeichnen. Dies kann bei gleicher Aussage des Vermieters im Brandfall in unserer Wohnung gegenüber der Versicherung sich nachteilig für uns auswirken.... oder so.
    LG Wagnis

    Solange du die Brandmelder nicht abhängst, kann sich da für dich auch nichts negativ auswirken. Immerhin sind/waren ja offenbar Brandmelder vorhanden, oder wie?
    Im Ergebniss, geht es also um ein Paar Batterien. Wenn du nichts anderes hast, worüber du dich ärgern/erregen kannst, sei froh.

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