Erhöhung der Nettokaltmiete (NKM) um 35% !

  • Hallo Forum,
    wir wohnen seit 17 Jahren in einer 85 qm großen Neubauwohnung.
    Nach dem Mietspiegel (H7) liegen wir bei min.5,15 und max. bei 7,97 € / qm NKM.
    Uns erwartet zum 01.01.2017 eine Mieterhöhung auf 5,88 € / qm. So weit so gut.
    *
    Nun planen wir im gleichen Haus eine kleinere Wohnung zu mieten. Der Vermieter deutete an,
    daß die NKM auf 7,97 € / qm steigen kann, genaueres sagt er uns, wenn es soweit ist.
    *
    Frage: Ist so ein Mietsprung von 35% in der NKM zulässig, von 5,88 auf 7,97 € / qm?

    Über Tips von Euch würde ich mich sehr freuen.

    Gruß Werner

  • Hallo,

    Zitat

    Ist so ein Mietsprung von 35% in der NKM zulässig, von 5,88 auf 7,97 € / qm?

    Du darfst die beiden Mietverträge für die neue und jetzige Wohnung nicht miteinander vermischen. Der Mietpreis der jetzigen Wohnung hat nichts mit dem potentiellen Mietpreis der neuen Wohnung zu tun.

    Grundsätzlich handelt es sich also nicht um eine Mieterhöhung von 35% sondern einfach nur um den angemessenen Mietpreis laut Mietspiegel.

    Es kommt hier allerdings darauf an, ob in Eurer Stadt die Mietpreisbremse gilt. Wenn ja, darf der Mietpreis der neuen Wohnung maximal 10% über dem Mietpreis des Vormieters liegen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Moment mal, die Mietbremse hat doch überhaupt nichts mit dem Vormieter zu tun, sondern orientiert sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete und die darf maximal um 10% erhöht werden. Das hat mit dem Vormieter nix zu tun......lese den link, da steht alles!

  • Doch, wie bei mir ab 01.01.2017 = 5,88 € /qm.
    Nach Mietpreisbremse dürfte die neue NKM 5,88 + 10% = 6,47 € / qm betragen.
    Kleine Ersparnis zu 7,97 = 1,50 € / qm.

    du hast die Beiträge nicht richtig gelesen und hast somit einen Denkfehler.
    es existiert keine Mietpreisbremse von 10%
    oder gibt es für euere Strasse eine Sonderregelung?

  • du hast die Beiträge nicht richtig gelesen und hast somit einen Denkfehler.
    es existiert keine Mietpreisbremse von 10%
    oder gibt es für euere Strasse eine Sonderregelung?

    Er hat schon gelesen und bezieht sich auf die Aussage von Leipziger, die im Bezug zu dem Mietpreis des Vormieters aber nicht richtig ist.

  • Er hat schon gelesen und bezieht sich auf die Aussage von Leipziger, die im Bezug zu dem Mietpreis des Vormieters aber nicht richtig ist.

    er sollte zwei dinge trennen, welche aber hier beide beschrieben wurden.

    1. geht es um seine jetzige Wohnung und deren Mieterhöhung, nebst vermutlich 15% Kappungsgrenze

    2. geht es um die neue Wohnung mit neuem Mietvertrag, in welchem sich der Vermieter lt. BGB innerhalb der Spanne des Mietspiegels bewegen darf.

  • er sollte zwei dinge trennen, welche aber hier beide beschrieben wurden.

    1. geht es um seine jetzige Wohnung und deren Mieterhöhung, nebst vermutlich 15% Kappungsgrenze

    2. geht es um die neue Wohnung mit neuem Mietvertrag, in welchem sich der Vermieter lt. BGB innerhalb der Spanne des Mietspiegels bewegen darf.

    Aber die Aussage, dass sich die Mietbremse auf die Mietkosten des Vormieter bezieht, die ist Quatsch und genau das hat der TE eben gemäß einer Aussage in diesem thread als Berechnungsgrundlage herangezogen.

  • Er hat schon gelesen und bezieht sich auf die Aussage von Leipziger, die im Bezug zu dem Mietpreis des Vormieters aber nicht richtig ist.


    Eben, was interessiert denn der Mietpreis des Vormieters...

  • ich habs mal grob eingegeben.
    Berlin hat einen Qualifizierten Mietspiegel, bei dem der Mittelwert zählt.
    nebst zu- und abschlägen anhand der Ausstattung.


    Berliner Mietspiegel 2015

    Mietspiegelabfrage


    Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung


    Sondermerkmale


    +-
    Sondermerkmale
    Hochwertiges Parkett, Natur-/Kunststein Fliesen oder gleichwertiger Boden/-belag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume

    +0,79 EUR (Zuschlag pro m² mtl.)

    Moderne Küchenausstattung
    (Küchenschränke, Einbauspüle, Dunstabzugshaube, Herd mit Ceran- oder Induktionskochfeld, Backofen, Wandfliesen im Arbeitsbereich, Kühlschrank)
    +0,42 EUR (Zuschlag pro m² mtl.)

    Kleines Bad
    (kleiner als 4m²)
    -0,32 EUR (Abzug pro m² mtl.)


    Aktuelle Auswahl:

    Adresse: Leipziger Straße,
    alle Hausnummern von 57 bis 58
    Bezirk: Mitte
    Stadtgebiet: Berlin Ost
    Wohnlage: Mittel
    Gebäudealter: 1991 - 2002
    Gebäudeart: Neubau
    Wohnfläche: 60 m² bis unter 90 m²
    Ausstattung: mit SH, Bad und IWC
    Unterwert: 5,19
    Mittelwert: 6,92
    Oberwert: 7,97
    Datenlage: ausreichend

  • ich habs mal grob eingegeben.
    Berlin hat einen Qualifizierten Mietspiegel, bei dem der Mittelwert zählt.
    nebst zu- und abschlägen anhand der Ausstattung.


    Berliner Mietspiegel 2015

    Mietspiegelabfrage


    Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung


    Sondermerkmale


    +-
    Sondermerkmale
    Hochwertiges Parkett, Natur-/Kunststein Fliesen oder gleichwertiger Boden/-belag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume

    +0,79 EUR (Zuschlag pro m² mtl.)

    Moderne Küchenausstattung
    (Küchenschränke, Einbauspüle, Dunstabzugshaube, Herd mit Ceran- oder Induktionskochfeld, Backofen, Wandfliesen im Arbeitsbereich, Kühlschrank)
    +0,42 EUR (Zuschlag pro m² mtl.)

    Kleines Bad
    (kleiner als 4m²)
    -0,32 EUR (Abzug pro m² mtl.)


    Aktuelle Auswahl:

    Adresse: Leipziger Straße,
    alle Hausnummern von 57 bis 58
    Bezirk: Mitte
    Stadtgebiet: Berlin Ost
    Wohnlage: Mittel
    Gebäudealter: 1991 - 2002
    Gebäudeart: Neubau
    Wohnfläche: 60 m² bis unter 90 m²
    Ausstattung: mit SH, Bad und IWC
    Unterwert: 5,19
    Mittelwert: 6,92
    Oberwert: 7,97
    Datenlage: ausreichend

    Toll.....und was soll das dem TE helfen oder ihm mitteilen?

  • Hallo,
    soweit alles verstanden.
    Unklar ist mir, ob es in Berlin die Mietpreisbremse gibt!
    Wenn ja, darf der Vermieter 10% auf die Obergrenze Mietspiegel max. zuschlagen.
    7,97 + 0,79 = 8,67 € pro qm.

    Gruß Werner

  • Hallo,
    soweit alles verstanden.
    Unklar ist mir, ob es in Berlin die Mietpreisbremse gibt!
    Wenn ja, darf der Vermieter 10% auf die Obergrenze Mietspiegel max. zuschlagen.
    7,97 + 0,79 = 8,67 € pro qm.
    Gruß Werner


    In Berlin gilt die Mietpreisbremse, und deshalb steigen die Mieten auch. Ok, das zu begründen würde jetzt zu weit führen.
    Wichtig für dich ist, wenn die Wohnung halbwegs in Ordnung, renoviert usw. ist, nimm Sie, das ist ein Geschenk.
    Davon abgesehen den Berliner Mietpreisspiegel kannst du eh vergessen. Der nützt dir evtl. vor Gericht, aber nicht wenn du eine Wohnung suchst.

    3 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (30. November 2016 um 15:36)

  • Da kann man wirklich nur mit dem Kopf schütteln........


    Ach na ja, wer sich mit dem Unsinn nicht öfter mal beschäftigt, kann das auch kaum kapieren. Ist wohl auch so gewollt, wenn du mich fragst.

  • Ach na ja, wer sich mit dem Unsinn nicht öfter mal beschäftigt, kann das auch kaum kapieren. Ist wohl auch so gewollt, wenn du mich fragst.

    Ist denn lesen zuviel verlangt, wenn 2mal auf einen link verwiesen wird, der es genau in Berlin nebst Rechenbeispiel erklärt? Auch solltest Du mal näher auf das “Geschenk“ eingehen, der TE wohnt seit sehr langem in dem Haus !

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