Beiträge von AJ1900

    also müssten alle Ursprünglichen Mieter zusammen kündigen? Das Problem ist auch, dass 2 der Ehemaligen Mieter eine unterschriebene Kündigung von ihr bekommen haben. Die mündliche Zustimmung zu der neuen Hauptmieterin und dass die Vermieterin auch nur mit ihr sprechen will, hat also keine Gültigkeit?

    Im Prinzip können nur alle zusammen einen MV. abschließen oder auch kündigen, oder auch nur im Einvernehmen den MV. ändern oder ähnliches. Ansonsten scheint da ja einiges drunter und drüber zu gehen. Wie nun Kündigungen und mündlich Zustimmungen zu werten sind ist natürlich kompliziert.
    Ich persönlich würde mich an das halten was schriftlich fixiert ist. Über alles andere werden wohl 6 Unterschiedliche Hauptmieter+ Vermieter wohl 10 unterschiedliche Meinungen haben, denk ich.


    War von Euch schon jemand in dieser Situation und weiß Rat? Uns geht es nicht prinzipiell um das Geld, wenn wir es zahlen müssen, dann ist es eben so. Wir wollen einfach nur wissen, wer wirklich im Recht ist.

    Klar verständlich. Nur es geht gar nicht darum ob ihr im Recht seid oder nicht, es geht eigentlich nur darum was ihr beweisen könntet.

    genau aus diesem Grund haben wir für die letzten Wochen ein nahezu stündliches Lüftungs-/Heiz und Feuchtigkeitsprotokoll
    erstellt (manuell). Das müsste quasi auf dasselbe herauskommen wie wenn man es mit einem echten Klimalogger macht,oder?

    Du musst mal ein Sache grundsätzlich verstehen. Im Prinzip sind diese ganze Informationen die du sammelst erst mal nur wichtig für dich, und evtl. dann deinen Anwalt. Dagegen ist auch nichts zu sagen, nur ziehe bitte nicht mit irgendwelchen eigenen Daten und Protokollen in die Schlacht und erwarte das damit die Sache klar ist.
    Was meinst du was ich schon alles für Hochofizielle klingende Brief über Kupfer im Trinkwasser, Dichtigkeit von Fenstern, Luftfeuchte usw. usw. bekommen habe. Am Ende war 90% davon nur bla,bla.
    Mal ganz unabhängig vom Ergebniss glaube mit bitte eine Sache, solche Prozesse führen in der Regel zu rein gar nichts. Normalerweise läuft so etwas nach Monaten oder Jahren auf einen Vergleich heraus, jeder hat sein Kosten und der Schimmel verschwindet dadurch auch nicht.
    Kurz gesagt, wenn es bei euch ein wirklich ernsthaftes nicht von euch verursachtes Schimmelproblem gibt, ist der einzige der das lösen kann dein Vermieter, nicht dein Anwalt, oder der Richter, auch nicht der Mietschutzbund, das sind alles nur die, die im Zweifel daran verdienen wollen.
    Ernüchternd schon klar, aber der Vermieter übrigens ist auch der einzige, neben euch, der wirlich daran Interesse haben muß, das der Schimmel verschwindet, insofern seid ihr eigentlich eher Verbündete und keine Gegner, zumindest wenn sich beide Seiten nich allzu stur stellen.

    Ich habe halt Schiss dass ich wegen so einer Lapalie dann die fristlose Kündigung bekomme oder meinst du die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering?

    Also das kann ich mir nicht vorstellen. Da müssen schon noch ander Sache kommen. Erfahrungsgemäß wird kein Richter wegen so etwas eine Kündigung, und schon gar keine Fristlose, durchwinken, insofern kann ich dich da beruhigen.

    Das Haus ist aus den 60ern vermutlich. Kann ich also meine Fahrräder dort stehen lassen?

    Wie du merkst gehen die Meinungen hier auseinander. Womit wir wieder beim Anfang sind, eine abschließende Auskunft erteilt dir gerne dein zuständiger Richter.
    Du wirst für beide Varianten wahrscheinlich genug kluge Argumente finden, die Frage wird aber bleiben solange bis Sie in deinem Fall entschieden ist. Mein Rechtsempfinden sagt mir auch, "stehen lassen". Dir dazu raten? Lieber nicht.
    Wenn ich dir was raten soll, wäre das, wegen so einem Stuss führ man keine Prozesse, durchaus beiderseitig gemeint.

    Es handelt sich in meinem Fall um einen Erstbezug. Von daher hat hier niemand vor den Modernisierungsmaßnahmen gewohnt.
    Ich kann Lückenlos beweisen, daß mich keine Schuld trifft. Die erstellten Protokolle sprechen für sich.

    In diesem Zusammenhang mal noch einmal diese Aussage. Das macht es natürlich schwer konkrete Aussagen zu treffen, wenn aus
    "Lückenlos beweisen" plötzlich nur noch ein "nicht überzubewerten" wird.
    Das ändert halt dann die komplette Sachlage.

    Den Gutachter bezahlt immer erstmal der, der ihn bestellt und erst am schluss der Verursacher. Abgesehen, davon endet sowas meist im Vergleich und dann zahlt jeder seins, es sei denn .. .

    der Klimalogger kann sehr schnell und einfach aufzeigen, ob es das Heizverhalten des Mieters ist, oder ob dieser sich korrekt verhält. Erst wenn ich das für mich selbst ausgeschlossen habe, kann ich dem VM die Hölle heiß machen und ihn einen Gutachter schicken lassen.

    Was niemand braucht ist, dass der VM einen Gutachter schickt, der einen Klimalogger aufstellt, der dann anzeigt, dass der Raum noch nie beheizt oder gelüftet wurde...


    Ja, das würde ich auch so sehen. Man sollte sich halt nur nicht einbilden das es mit einem Laser oder auch einem Klimalogger allein getan wäre.

    Was Du benötigst, ist ein Klima-Logger. Nur mit diesem Gerät kannst Du nachweisen, dass Du ordnungsgemäß heizt und lüftest.

    Sehr richtig, und selbst das würde im dem Falle das das vor Gericht endet, wohl kaum mehr sein als ein erstes Indiz. Gewöhnlich wird dann ein Gutachter vom Gericht bestellt. Das gilt übrigens auch für das was der Vermieter so unternimmt.

    Nein, deshalb bin ich ja hier. Und einen Anwalt habe ich nicht, nur den MSB.

    Das ist hier aber keine kostenlose Rechtsberatung mal davon abgesehen, das das gar nicht erlaubt wäre. Hier bekommst du nur Meinungen.
    Hast du das denn auch so den MSB vorgetragen? Der sollte dir das schon beantworten können, wenn du dazu nichts im Netz findest.

    Das sind doch formelle Haarspaltereien.
    Ich bin definitiv nicht schuld, der Laser bestätigt das und bietet für das weitere Beweisverfahren eine erste Indikation, da dieser natürlich nicht geeicht ist.
    Ich bin erster Mieter nach einer Kernsanierung=Erstbezug so der Vemiter und laut MV.
    Ich möchte wissen, ob mich eine Rechtsschutzv. OHNE Wartezeit vor diesem Hintergrund vertreten kann,bzw. ob es sowas überhaupt gibt.
    Wenn man da googelt erhält man lauter Fake/Clickbaiting Seiten. Da es ja ich bin dem gedroht wird, muss ich mich ja irgendwie verhalten. Das beste Ziel wäre es, den Schimmel zeitnah komplett und langfristig zu entfernen. Und das möglichst nicht auf meine Kosten. Was ist daran so schwer zu verstehen?

    Nein, das sind keine Haarspaltereien, das sind wichtige Punkte. Eine Lasermesssung besagt rein gar nichts. Wenn das so einfach wäre, wären ja eine Heerschaar von Gutachtern und Jursiten sofort ihre Jobs los.
    Deine Frage, ob es eine Rechtschutzversicherung gibt die deine Kosten sofort übernimmt, solltest du dir selber beantworten können, oder? So eine hätte wohl jeder gern.
    Den Schimmel kann man mit einer Flasche Alkohol oder evt. auch Chlorhaltigen Mitteln erst mal bekämpfen. Für darüber hinausgehende Maßnahme ist aber der Vermieter zuständig. Dazu muß er aber natürlich wissen was zu machen ist, und dazu muß er das auch mindestens mal gesehen haben. Es kann aber eben auch sein, das das zu dem Ergebniss führt, das nicht die ganze Fassade zu saniern ist, sondern das man sich als Mieter entsprechend zu verhalten hat, aber das kann hier natürlich keiner abschließend beantworten.


    Das besagt aber auch nicht wenig. Sie bieten immerhin eine erste Indikation, und darum gehts.

    Bis gerade eben war deine Aussage noch, "ich bin definitiv nicht schuld". Was wurde daraus?
    Kurz gesagt, du bist dir also doch nicht sicher?
    Bis gerade eben warst du noch der erste Mieter der Wohnung? Jetzt nur noch der erste "nach Sanierung"?
    Was ist damit?
    Lass doch mal die Katze aus dem Sack, was dein eigentliches Problem ist, ansonsten ist es schwer was schlaues dazu zu sagen. Solche Arte von Halbwahrheiten fallen dir spätesten vor Gericht auf die Füsse.
    Das ist echt nicht böse gemeint, aber was ist eigentlich dein Ziel in der ganzen Angelegenheit?

    Nein, laut MV "Erstbezug nach Renovierung". Die Wände sind aber eiskalt, es gibt mehrere Kältebrücken.
    Ich habe mir extra von Bosch so einen Laserscanner gekauft um es entspr. zu dokumentieren.

    Das besagt leider nicht viel. Aber über Schuld und Unschuld werden wir hier kaum ein richtige Aussage treffen können.
    Ansonsten bist du also nicht der "erste" Mieter.

    Er hat sich in der Abmahnung aber genau darüber brüskiert, daß sich Fahrräder in der Garage befinden.
    Muss ich diese nun wegschaffen ? Ich weiss nicht wohin damit. Wenn ich sie angemietet habe darf ich
    dort meine Fahrräder parken?


    Zu Anfang hieße es noch "Sachen" incl. Fahrräder. Was steht denn da nun, nur Fahrräder? Was sonst nocht?

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