Mitbewohnerin zieht vorzeitig aus, Recht auf weitere Mietzahlung?

  • Hallo,

    Ich wohne in einer WG und meine Mitbewohnerin und ich sind beide Hauptmieter der Wohnung. Wir wollen die Wohnung gemeinsam zum 31.03.17 kündigen. So weit so gut. Jetzt hat sie mir unterbreitet, dass sie bereits am 29.12. auszieht, da sie eine neue Wohnung hat. Ich möchte allerdings bis Ende März in der Wohnung bleiben. Ihr Vorschlag war, dass sie einen Nachmieter für die 3 Monate organisiert, damit sie ihren Mietanteil spart.
    Muss ich einen Nachmieter akzeptieren? (Falls sich jemand finden sollte)
    Kann ich mich irgendwie rechtlich absichern, damit sie sich mir gegenüber verpflichtet während der 3-monatigen Kündigungsfrist ihren Mietanteil zu überweisen? Oder muss ich, da ich ebenfalls Hauptmieterin bin, die ganze Miete alleine zahlen, falls sie sich weigern sollte?

    Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus :)

  • 1. Nicht nur du mußt einen Nachmieter/Untermieter akzeptieren sondern vor allem auch der Vermieter
    2. Miete muß jeder solange zahlen, wie der MV. läuft. Ob und wer da dann untervermietet ist eine andere Frage.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (22. Dezember 2016 um 13:09)

  • Zitat

    Muss ich einen Nachmieter akzeptieren?

    Das mußt weder Du, noch der Vermieter.

    Zitat

    Kann ich mich irgendwie rechtlich absichern, damit sie sich mir gegenüber verpflichtet während der 3-monatigen Kündigungsfrist ihren Mietanteil zu überweisen?

    Könnte man mit einem privatrechtlichen Vertrag versuchen.

    Für den Vermieter wäre der aber ohne jegliche Bedeutung.

    Der hat bis Vertragsende Anspruch auf 100% Miete + Nebenkosten. Wer von Euch welchen Anteil zahlt ist völlig wurscht.

  • Also kann ich darauf bestehen, für die restliche Zeit alleine zu wohnen?
    Falls sie sich weigern sollte etwas zu unterschreiben oder ihren Mietanteil zu zahlen, bin ich zunächst in der Pflicht der Vermietung den vollen Mietbetrag zu überweisen. Und dann müsste ich meine Mitbewohnerin zivilrechtlich verklagen und ihren Mietanteil zurückzufordern?

    Einmal editiert, zuletzt von Sarah H (22. Dezember 2016 um 13:13)

  • Also kann ich darauf bestehen, für die restliche Zeit alleine zu wohnen und sie muss trotzdem ihren Mietanteil zahlen?


    Nein, du und der Vermieter brauchen aber keinerlei neuen Verträge eingehen, wie z.Bsp. mit einem Nachmieter für 3 Monate.

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