Es wurden aber auch gar keine Nachbarn zu der Sache befragt.
Der Vermieter ist auch kein Ermittler. Wenn es Beschwerden gibt sollte das schon von den Leuten die sich belästigt fühlen vorgebracht werden.
Und wenn sich ausser dir niemand beschwert, wird es halt schwer.
Das
"Aussage gegen Aussage" bezieht sich auf Sie und mich.
Das ist aber doch bislang auch richtig, oder?
Ich habe
aber doch sowohl Unterschriften von Zeugen vorgelegt (von anderen
Mietern war auch im Vorfeld seitens der Vermieter nie die Rede).
Das Zeugen natürlich am besten diejenigen sein sollten die das auch betrifft, also sprich die Mieter im Haus und nicht die Schwiegermutter der Tante zweiten grades aus Amerika, ist doch wohl eigentlich eine Selbstverständlichkeit?
Zusätzlich Bekannte anzuführen ist sicher nicht verkehrt, aber die werden ja wohl kaum genau über Art und Umfang der Belästigung Auskunft geben können, wenn Sie dort nicht wohnen, insofern taugen Sie als Beleg für das eine oder das andere eben eher nicht so gut.
Als auch "Beweisvideos" bei deren Begutachtung man zweifelsfrei
erkennen kann, dass die Lärmbelästigung real ist. Diese wurden
einfach komplett ignoriert.
Die Zulassung von Beweisvideos bei einem Nachbarschaftsstreit sind meines wissen vom Einzelfall abhängig. Meiner Einschätzung nach dürfte kaum ein Richter Videos wegen einer Lärmbelästigung zulassen, zumal bislang ja erst mal tatsächlich nur Aussage gegen Aussage steht.
PS: Die Polizei habe ich auch schon gerufen. Einmal hat man mich
mit "Für soetwas können wir niemanden mehr schicken. Wenden
Sie sich am besten an den Vermieter" abgewimmelt.
Das Zweite Mal hat man mir gesagt, man würde jemanden schicken,
aber es ist einfach niemand erschienen. Danach habe ich weitere
Versuche unterlassen.
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Ja, das ist nicht ganz unüblich. Andererseits kann man eben auch argumentieren, das der Leidensdruck dann offenbar nicht so besonderes groß gewesen sein kann.......... aus der Perspektive eines neutralen Beobachters.
Nur wenn die Lärmbelästigung nach wie vor massiv ist, wird dir nichts anderes übrig bleiben das immer wieder der Polizei zu melden, bis sie reagiert.
Mal davon abgesehen das die Polizei sowieso die einzige Instanz ist, die kurzfristig für Ruhe sorgen kann. Das kann dein Vermieter auch nicht.
Der hat maximal das Mittel der Abmahnung, die es aber gilt beweisbar und gerichtsfest vorzubringen.
Um das mal zusammen zu fassen, die Mieterschutzgesetze gelten eben auch für laute und evtl. unangenehme Menschen......