Hallo Thomas61,
"Unser Vermieter ist der Auffassung, dass er lediglich für die Instandhaltung zu sorgen hat. Eine neue, komplette Verkachelung ist nicht vorgesehen."
- Da ist er aber irriger Auffassung. Er hat die Ursprungszustand bei Mietbeginn wieder herzustellen (§ 535 BGB).
"Müssen meine Frau und ich hinnehmen, dass in Bad und Küche "Flickenteppich-Kachelwände" entstehen da der Vermieter (zum Glück) die Ursprünglichen Designs nicht mehr auf Lager hat, und diese auch seit langem nicht mehr verkauft werden?"
- Dann müsste er vergleichbare (Design und Qualität) Fliesen nehmen.
Wir reden hier ja von "optischen" Mängeln? Und da sind eigentlich keine. Man sollte sich bei der Sanierung also an vergleichbare Fliesen halten, die selben wir man schlich nicht mehr bekommen.
Aber das begründet nicht eine Komplettsanierung des Bades und er Küche.