Beiträge von AJ1900

    Hallo Thomas61,

    "Unser Vermieter ist der Auffassung, dass er lediglich für die Instandhaltung zu sorgen hat. Eine neue, komplette Verkachelung ist nicht vorgesehen."
    - Da ist er aber irriger Auffassung. Er hat die Ursprungszustand bei Mietbeginn wieder herzustellen (§ 535 BGB).

    "Müssen meine Frau und ich hinnehmen, dass in Bad und Küche "Flickenteppich-Kachelwände" entstehen da der Vermieter (zum Glück) die Ursprünglichen Designs nicht mehr auf Lager hat, und diese auch seit langem nicht mehr verkauft werden?"
    - Dann müsste er vergleichbare (Design und Qualität) Fliesen nehmen.

    Wir reden hier ja von "optischen" Mängeln? Und da sind eigentlich keine. Man sollte sich bei der Sanierung also an vergleichbare Fliesen halten, die selben wir man schlich nicht mehr bekommen.
    Aber das begründet nicht eine Komplettsanierung des Bades und er Küche.

    Hallo an alle,

    kann mir jemand sagen wie lange man für ein Auto-Stellplatz das mit 10 € pro Monat berechnet wurde zurück fordern kann? 6 Jahre lang wurde es von der Miete abgezogen und es gab keinen Stellplatz da öffentliche Straße, und im Jahre 2010 gab es noch nicht einmal ein Auto. Rücksprache mit GWH (Wohnungsbaugesellschaft) haben sie meiner Tochter den Betrag für das Jahr 2016 zurückbezahlt bzw gut-geschrieben. 120+10 € für Januar 2017. Würde mich freuen wenn mir jemand meine Frage beantworten kann.
    Kann ich jetzt die restlichen 5 Jahre zurück fordern oder nur 3 Jahre ?
    Aufgefallen war es uns als sie eine Mietangleichung bekommen hatte.

    Wie muß man sich das genau vorstellen? Ihr bezahlt Miete für einen Parkplatz den ihr nicht genutzt habt, oder für einen den es tatsächlich auf dem Grundstück nicht gab?

    Ich habe noch gar nicht gekündigt, da ich dachte es stehen 2 Leute im Mietvertrag.
    Somit wäre ich ja rausgegangen ohne zu kündigen und die neue an meine Stelle eingetreten.

    Ich habe weder gekündigt noch sonst irgendwas.

    Ah, Ok, langsam komme ich mit:D.
    Grundsätzlich gilt 3 Monate gesetz. Kündigungsfrist, egal wieviel Leute da im MV. stehen, und sofern nichts anders vereinbart wurde. Wären es zwei Leute müssten beide kündigen, damit du z.Bp. aus dem MV. rauskommst. Da du alleine im MV. stehst, kannst du allso wohl recht unproblemtisch zur Kündigungsfrist kündigen. Oder steht deine frühre Mitbewohnerin/Freundin evtl. noch mit drin?
    Grundsätzlich gilt, einen MV. müssen alle Mieter die im MV. stehen auch gemeinsam kündigen. Alles andere ist dann verhandlungssache mit dem VM. und der entscheidet halt ob und an wen er zukünftig vermietet.


    Nun folgende fragen:
    Kann man den Nachtrag noch für 2016 nachholen? Sodass die jetzige Mitbewohnerin dann zum 01.04.16 eingezogen ist, Bzw. Den Nachtrag für den 01.03.17 machen?
    Haben die Verwalter so einen Spielraum?

    Und die zweite frage: was will die Hausverwaltung/ der Vermieter? Dass die einfach ihre Miete erhalten ohne Probleme, oder wollen die, dass man nach 2/3 Jahren aus einer Wohnung auszieht im dann die Miete ein Stück zu erhöhen?
    Problem wäre ja dabei, dass die 2/3 Monate hat keine Miete erhalten. Weiß nicht ob sich das dann für die lohnt.


    Ob der Spielraum da ist, sollte man wohl den Verwalter fragen? Grundsätzlich hast du gekündigt, und es existiert demnach wohl auch kein neuer Mietvertrag.
    Ob und an wen der Vermieter/Verwalter nun weitervermietet, und zu welchen Konditionen, ist dann sein Sache, denke ich. Deine Sache ist es, die Wohnung zum MV.-Ende vertragsgemäß zurückzugeben.

    Seit dem 12. Januar.
    Habe es dann direkt eingereicht und es wurde bestätigt dass die Wohnung bezahlt wird,so wie sie es wollte.

    Tja, möglicher weise, ist die Wohung tatsächlich etwas zu groß für eine Person? Bei gefördertem Wohnraum gibt es einige spezielle Anforderungen. Unterm Strich hast du nun mal gekündigt, und keinen neuen MV. erhalten, was wohl dazu führen wird, das ein Auszug unumgänglich wird, denke ich?

    Ja ich verstehe was du meinst.

    Ich sagte ihr,dass das mit der Kündigung ein Missverständis war,weil ich ja nicht ausziehen will,nur mein ex-freund.
    Uns sie meinte ja dann,das sei kein Problem,man macht einfach einen neuen Vertrag.
    Sie hat mir das Mietangebot mitgegeben und ich sollte es unterzeichnet zurückbringen damit wir den Vertrag machen.

    durch ihre plötzliche Meinungsänderung habe ich aber nur noch 14 Tage zeit.


    Wie lange hast du das Mietangebot denn schon vorliegen? Seit der Kündigung?

    Dann hätte sie mir nicht zusagen sollen.
    dann hätte ich nämlich genug zeit gehabt mir eine Wohnung zu suchen.
    So soll ich in 14 Tagen die Wohnung abgeben.

    Mündliche Zusagen sind faktisch nun mal keine. Aus gutem Grund übgrigens. Das dir die Mitarbeiterin versichert das Sie mit dir einen neuen MV. machen kann, damit hat Sie auch nicht mal gelogen, nur Sie macht halt keinen.
    Du verstehst worauf ich hinaus will, ja? Manchmal redet man halt aneinander vorbei, deshalb gibt es die Schriftform.

    Wenn kein Interesse besteht, an dich zu vermieten, wird es wohl schwer werden, einen MV. zu erzwingen, wie soll das aussehen? Da hätte man dann halt nicht kündigen dürfen, denke ich.

    Zu #9 H Hamburg: Also zur Klarstellung: Das fragliche Zimmer ist ca. 4 x 5 m groß und enthält ca 15 Regale mit je max. 180 kg an Büchergewicht. Die meisten Regale befinden sich an den Wänden. Vielleicht gibt es ja hier im Forum jemanden, der sich mit Statik auskennt und mir einen Tipp geben kann.
    Außerdem gibt es noch 3 weitere Zimmer, in die ich Bücher auslagern könnte, was aber wegen der Mitbewohner schwierig ist.


    Demanch lagerst du in deinem Zimmer 2,5 - 3,00 Tonnen Bücher? OK, das ist schon eine bedenksenswerte Größenordnung, würde ich meinen. Das wird sicher nicht zum Einsturz des Hauses führen, denke ich, aber es ist wohl auch echt abhängig von der Deckenkonstruktion, ob das Gebäude dadurch auf dauer Schaden nehmen kann.

    Konkret: Darf ich dem Vermieter eine Wohnungsbesichtigung verbieten?

    Kurzfristig ja, mittelfristig eher nicht, aber was soll das bringen? Lass ihn rein und das besichtigen. Solange sich das im Rahmen einer normalen Bücherwand/Bücherregals usw. bewegt, was soll passieren?
    Fordern kann jeder alles, nur dem nachkommen musst du natürlich nicht. Wenn er Angst hat, soll er doch selber einen Gutachter/Statiker beauftragen.
    Ich kann mir nicht vorstellen das dabei rauskommen kann, das man da keine Bücherregale aufstellen kann? Und wenn dann wäre das wohl eher noch ein Problem des Vermieters und nicht unbedingt dein Problem, solange du eine normales Nutzverhalten hast.

    Genau das ist letztlich die Frage die ich gestellt habe.

    Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber wenn ich den Prozess gewinne, muss der Beklagte doch auch meinen Anwalt bezahlen?
    Das man natürlich das Mietverhältnis belastet ist auch nicht unbedingt schön.
    Kurz gesagt für mich ist es schon so etwas wie David gegen Goliath :)


    Zumindest in der Theorie ist das, was die Kosten anbelangt, schon richtig was du sagts. Die Praxis sieht aber teilweise doch recht anders aus.
    Der Normalfall bei solchen Zivilrechtgeschichten ist eher, das ein Vergleich geschlossen wird, und jeder seine Kosten zu tragen hat, oder das man zum Teil recht oder unrecht bekommt usw. usw.
    Ansonsten kann ich nur das sagen was ich immer sage, wegen solcher relativ geringen Summen vor Gericht zu gehen, ist einfach nicht wirtschaftlich.
    Und aus Prinzip gehe ich jedenfalls nicht vor Gericht, bzw. nur dann wenn sich das Prinzip langfristig positiv für mich auswirkt nicht eher für alle anderen.
    Im Grunde stelle dir die Frage ob dir, wenn du die 350€ einpreist das für dich die Wohnung wert ist, oder nicht. Wenn nicht, dann such dir was anderes, denn wenn es an 350€ scheitert ist das wohl eh nicht die richtige Wohnung, falls doch brauchst du dich über 350€ auch nicht aufregen.
    Und falls du einen "Schuldigen" brauchst wegen dem angespannten Wohnungsmarkt, wende dich doch bitte an die gewählte Regierung.

    Hallo Guenni,

    danke für den interessanten Ansatz.
    Soweit mir bekannt handelt es sich nicht um einen gemeinsam Mietvertrag. Jeder Bewohner besitzt einen eigenen Mietvertrag, somit sollte aus meiner Sicht das oben genannte Urteil gelten.

    Viele Grüße
    KeKu


    Mal grundsätzlich, eine Anmerkung.
    Das das so wahrscheinlich nicht ganz korrekt sein wird, davon kann man allgemein ausgehen, denke ich. Aber ist das für dich wirklich die Frage?
    Kurz gesagt ist doch für dich die eigentliche Frage, suchst du eine Wohnung oder suchst du Streit?
    Ansonsten wirst du dich halt evtl. auf einen Prozess einlassen müssen. Kann man machen, lohnen wird es sich nicht, weil wenn die 350€ nicht die HV. kassiert dann mit Sicherheit dein Anwalt So oder so ist für dich also eigentlich nur die Frage, ist die Wohnung 350€ wert?

    Also du kannst sicher, für nicht nutzbare Räume eine Mietmnderugn machen. Andererseits ist die Frage nach der grundsätzlichen Miethöhe auch nicht ganz unberechtigt, denn wenn die Wohnung tatsächlich relativ preiswert ist, sind die Fragen:
    1. Wie hoch und wie lohnenswert ist so eine Mietminderung tatsächlich
    2. Ärgert man den Vermieter zu sehr, ist z.Bps. eine Mieterhöhung, wenn das möglich ist, nicht ganz unwahrscheinlich.

    Auch wenn ich dir grundsätzlich wohl recht gebe, was eine Mietminderung anbelangt, würde ich es doch verstärkt von den sonstigen Umständen abhängig machen.

    Gut, danke.

    Und wie sieht das hinsichtlich dem Schreiben vom 25.01. und Widerspruch schriftlich bis 27.01. aus? 1 Tag Reaktionszeit ist ja nicht gerade viel und empfinde ich nicht gerade als "angemessen" (wer kam überhaupt auf die Idee das derart schwammig zu formulieren...). Und dabei geht es ja um den Widerspruch, dass der Hausmeister die Wohnung in Abwesenheit des Vermieters betreten darf, was er normal sonst ja nur darf wenn Gefahr im Verzug ist, ansonsten wäre es Hausfriedensbruch.

    Wäre ich das WE über weg gewesen, was durchaus hätte sein können, hätte ich von dem Ganzen gar nichts mitbekommen und der Hausmeister wäre einfach so in meine Wohnung rein ohne mein Wissen.

    Primär geht es mir nun noch darum, dass so etwas zukünftig nicht noch einmal vor kommt, da ist etwas in der Hand zu haben immer gut. Die letzten Jahre hat es ja auch entsprechend funktioniert und man hatte mehrere Tage zum Widerspruch. Rauchmelder werden nun mal jährlich geprüft und somit ist es unausweichlich, dass solche Termine immer wieder kommen.

    Kurz gesagt, niemand anders ausser du hat einen Schlüssel für deine Wohnung zu haben,auch kein Hausmeister, so einfach ist das. Das wäre wohl die erste Baustelle, damit erübrigt sich dann eigentlich auch jede andere Frage zu evtl. Fristen usw.
    Das ist dann ganz einfach eine Frage der Absprache.

    Wie gesagt, viel heiße Luft.
    Fristen in Sinne von, "Raumelderwartung muß zwei Wochen vorher angekündigt werden, die Wartung des verstopften Klosets aber nur 2 Tage" sind mir nicht bekannt.
    Sollte es über diesen Unsinn zu einem Streit vor Gericht kommen gibt es lediglich so etwas was allgemein von Richtern als üblich angenommen wird, und das schwankt normalerweise von 2 Tagen bis 2 Wochen.
    Kurz gesagt, ein juristisches Studium ist zur Durchführung einer Rauchmelderwartung wohl noch nicht nötig, wird aber wohl nicht mehr lange dauern;).


    Edit2: Außerdem schien er mein Problem nicht zu verstehen, ich wusste ja auch nicht was ich ihm sagen soll, weil meine eigentliche Frage ist ja hier noch unbeantwortet.

    Welche Frage denn? Was hast du dagegen das jemand deine Rauchmelder prüft/wartet? Wenn du das nicht willst, dann lasse sie halt nicht rein. Alles andere ist doch nur heiße Luft.

    Hallo AJ1900,

    was soll das?

    Unrecht muss geahndet werden! Nur, weil es noch weitere Schlupfflöcher bzw. Möglichkeiten unrechtmäßigen Verhaltens gibt, bedeutet das doch nicht, dass man bestehende Unrechtmäßigkeiten nicht mehr ahndet!

    Soooooo wird sich niemals was ändern! (und das ist nicht nur auf die Immobilienbranche zu müntzen)

    Gruß,
    anonym2


    Klar, nur war diesen seit neustem "unrechmässige" Verhalten seid Gründung der Bundesrepublik weder verboten noch unrechtmässig.Wie sprechen hier nicht von einem Bankraub, sondern von einer Dienstleistung.
    Prostitution ist erlaubt solange man Steuern zahlt, einem Miete gegen Bezahlung eine Wohnung zu suchen oder anzubieten ist faktisch verboten. Wer soll das ernst nehmen?
    Unrechmässig wurde es plötzlich erst da, wo es anscheinend in wenigen Ballungsgebieten Mangel an preiswertem Wohnraum gab und gibt. Man muß also schon verstärkt sein Hirn ausschalten, um in einer Praxis die seit 60 Jahren, in ganz verschiedenen Ausprägungen normalität war ein Unrecht zu erkennen.
    Nein, es geht um Stimmungsmache, und dummerweise zeigt die Praxis darüber hinaus, das Wohnraum seit der neunen Gesetzgebung teurer wird und nicht billiger, teilweise noch extremer als vorher.
    Und was folgt logischer weise daraus? Paragraph 1, jeder macht seins.:o


    Auch wenn ich viele Forumsteilnehmer damit verärgere, aber ich bin selber Maklerin - und zwar eine rechtschaffene (!) Maklerin. Durch Handlungen von Maklern wie im Falle des Fragestellers beschrieben, wird ja gerade unsere "Zunft" immer in einem schlechten Licht stehen.

    Solange die "schwarzen Schafe" mit ihrer Masche auch immer durchkommen und Gelder einnehmen, wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

    Der Fragesteller würde also mit einer Meldung beim Ordnungsamt den richtigen Weg gehen.

    Die Wohnung natürlich auf keinen Fall anmieten.


    Nur mal nebenbei,ich bin kein Makler, es stört oder ärgert mich also mitnichten.
    Was mich eher stört, ist der naive Glaube simpelste Marktmechanismen mittels Gesetzgebung auszuschalten. Der Punkt ist, der Fragesteller wird sich schon überlegt haben, ob und was die Wohnung für ihn so attraktiv macht. Wahrscheinlich auch der Mietpreis, nicht wahr?
    Das was der Makler früher den Mieter einmalig gekostet hat, ist doch schon längst doppelt und dreifach auf der Nettokaltmiete wieder drauf, nun dann eben über 2-5 Jahre verteilt, und die Maklerkosten sind auch noch absetzbar.
    Kurz gesagt, der "Kampf" gegen die sogenannten "Schwarzen Schafe" war doch schon verloren bevor er überhaupt begonnen hat. Und nicht nur das dieser Kampf war obendrein überflüssig wei eine Kropf, denn 1-3€/qm netto kalt mehr scheint offenbar niemanden zu stören, ist jedenfalls meine Erfahrung.

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