Beiträge von AJ1900

    Einen Aufhebungsvertrag kenne ich bisher nur für laufende Mietverträge, wenn beide Parteien sich einigen, diesen zu einem beliebigen Zeitpunkt zu beenden. Wie würde man das denn in diesem Fall formulieren? Ziel wäre ja, dass es erst gar nicht zum Mietbeginn kommt.


    Dein MV. läuft ja auch schon, und zwar ab dem 01.08.2017, oder? Ergo sollte man das wohl so formulieren, das klar ist, das eine Aufhebung des MV. zu diesem Zeitpunkt von beiden Seiten gewünscht ist, fertig.

    Ganz ehrlich lass den Eiertanz und mach nicht so einen Unsinn wegen 300€. Du hast immerhin noch eine Wohnung na der Hacke die du offenbar nicht gekündigt hast, für die du im Zweifel aber bezahlen musst. Was, wie und ob überhaupt das mit einem Nachmieter zusammen hängt, und wie da die Verträge mit dem wirklich aussen, kannst du doch eh nicht real überblicken.
    Unterm Strich wirst du mit den 300€ wahrscheinlich noch sehr gut wegkommen.

    Ja, aber er hatte die Wohnung vier Wochen vor meinem Auszug besichtigt, und die Wände nicht beanstandet. Nur den Holzboden, den ich prompt entfernte. Im Übergabeprotokoll waren die Wände auch nicht als Mangel oder Beschädigung gelistet. Ich frage mich auch, wie ein Richter entscheiden würde, aber ich kann es nicht riskieren einen Prozess zu verlieren. Deshalb bat ich hier um Rat, um besser einschätzen zu können, ob sich der Gang zu einem Anwalt überhaupt lohnt oder nicht. Danke für die Antwort! :)


    Mein Rat, wenn Geld Mangelware, dann streichen. Das wird wahrscheinlich im zweifel immer billger, als einen Prozess zu riskiern, da es bei so etwas meistens eh auf einen Vergleich hinausläuft.

    Mit "Verarsche" meine ich daß er mir vier Wochen vor meinem Auszug hätte sagen können, daß ich streichen soll, genau wie er den Holzboden bemängelte, dessen Entfernung er verlangte, was ich ja auch tat. Und im Übergabeprotokoll waren auch keine Mängel gelistet. Die Wohnung hatte ich unrenoviert übernommen (sogar mit gelben Wänden von der Vormieterin, die zudem völlig verdreckt waren, weshalb ich sie überstrichen habe). 2013 hat der BGH jedoch entschieden, daß Wände in "neutralen" Farben hinterlassen werden sollen, bzw., daß dies der Vermieter verlangen darf. Hat er aber nicht verlangt noch beanstandet, noch im Übergabeprotokoll als Mangel vermerkt. Darum geht es mir - ob er jetzt im Nachhinein einfach die Kaution einbehalten darf, obwohl ausreichend Zeit gewesen wäre (4 Wochen) mir zu sagen, daß ich streichen soll, und keine Mängel im Übergabeprotokoll aufgeführt sind.

    Noch mal, wahrscheinlich geht es um eine Beschädigung. Wenn du allso nicht glaubhaft machen kannst das jemand anders als du die Wände in eine nicht neutralen Farbe gestrichen hast, ist dir das eben zuzurechen, davon befreit dich auch kein Übergabeprotokoll. Was alles nett und freundlich gewesen wäre, da geb ich dir ja recht, tut aber eigentlich nichts zur Sache.

    Ja das stimmt, aber eine Frist die über das MV hinausgeht wäre auch nicht notwendig gewesen, da er die Wohnung 4 Wochen vor meinem Auszug besichtigt hat, und es Zeit genug war, mir zu sagen daß ich streichen soll, was ich auch getan hätte. Genauso wie ich den Holzboden entfernte, den er entfernt haben wollte. Bei der Gelegenheit hätte er mir doch sagen sollen, daß ich streichen soll? Nicht mal im Übergabeprotokoll wurden die Wände als "Mangel" gelistet; es wurden überhaupt keine Mängel gelistet, sondern mit dem Vermerk "Übergabe unrenoviert laut Vertrag".


    Der Vermieter muß dir auch gar nichts sagen, genau genommen wäre nicht mal eine Protokoll nötig gewesen. Du hast letztendlich einfach nur die Wohnung in einem Zustand wie übernommen zurückzugeben.
    Dafür ist nich mal ein Gespräch nötig, es würde auch reichen wenn du den Schlüssel unter Zeugen z.Bsp. in Briefkasten des VM. deponierst. Alles andere ist evtl. üblich, aber juristisch keine Pflicht, von keiner der beiden Seiten.

    Doch, lies dir #4 noch mal durch. Ich habe das Sonderkündigungsrecht angesprochen, allerdings hilft dir das wenig, weil die Fristen des Sonderkündigungsrecht bei unbefristeten Mietverträgen ohne Kündigungsausschlüsse mit denen einer ordentlichen Kündigungen identisch sind. Das ist nur relevant, wenn man sonst nicht so einfach kündigen könnte.

    Zu dem ansprochenen Gutachten und den "niedrigen" Kosten: Wenn es vor Gericht geht, bzw. der Vermieter dieses Gutachten anzweifelt, bringt dir dieses Gutachten nichts. Ein Richter wird ein neues Gutachten von einem durch ihn bestellen Sachverständigen erstellen lassen und da sind die Kosten vermutlich einiges höher. Deshalb sehe ich den Wert eines solchen Gutachtens nicht wirklich höher als die Messung, die der Vermieter in deiner Anwesenheit selbst macht oder auch deine eigene Messung.

    Selbstverständlich können wir nur unsere Meinung kundtun, konkrete Rechtsberatung ist nämlich nicht gestattet. Aber hier haben eben einige mehr Erfahrung mit solchen (oder ähnlichen) Gerichtsprozessen und mussten selbst die leidliche Erfahrung machen, dass am Ende nur Gerichte, Anwälte, Gutachter usw. verdienen. Nicht selten (oder in fast allen Fällen) will ein Richter auf einen Vergleich hinaus, was zu geteilten Anwalts-und Gerichtskosten führt und dann fressen die Gerichtskosten nahezu alles auf, was man an Geld zugesprochen bekommt. Den Vermieter hat es dann womöglich einen Haufen Geld gekostet, womit dann auch klar ist, dass Mieterhöhungen in Zukunft aufs äußerste ausgeschöpft werden und mit Entgegenkommen bei Renovierungen, Modernisierungen usw. entsprechend nicht mehr zu rechnen ist. Die Kosten müssen ja wieder reingeholt werden.

    Ich will nicht sagen, dass man alles auf sich sitzen lassen soll, sicher kann man hier nach dem Vermessen noch mal mit dem Vermieter reden, aber wenn man nicht vor hat, tatsächlich auszuziehen, würde ich mir rechtliche Schritte gut überlegen. Einfach, weil man aus Erfahrung davon am Ende nicht viel hat, außer Ärger.

    Was soll man sagen, du hast es perfekt zusammengefast. Aber letzten endes muß halt jeder seine eigenen Erfahrungen machen.

    Danke. Ich wollte Meinungen hören da ich mir keinen Anwalt leisten kann, geschweige denn ein Prozess. Bin mir nicht sicher, was ich jetzt mache. Mein ehemaliger Vermieter ist Millionär und ich hätte mir denken sollen daß so eine Verarsche kommt...

    "Verarsche" kann ich bislang nicht erkennen, er möchte die Wohnung wohl nur in dem Zustand zurück wie du sie übernommen hast.

    Wenn Du die Wände entsprechend farbig gestrichen hast bist Du zur Renovierung verpflichtet. In diesem Fall hätte Dir der Vermieter dazu die Möglichkeit mit Fristsetzung geben müssen, was dieser versäumte. Also keine Renovierung seinerseits.

    Mal eine anderer Gesichtspunkt:
    Da die Wohung ja unrenoviert übergeben wurde, fallen Schönheitsreparaturen wohl aus? Bleibt also die Frage nach Beschädigungen. Eine farbige Wand kann so eine Beschädigung darstellen, und für Beschädigungen muß der Vermieter meines Wissen keine Fristen setzen, die über das Ende des MV. hinausgehen.

    Also 5qm sind es definitiv nicht, es sind mindestens 5,57qm! Und die falsch berechneten Nebenkosten.

    Ich kann hier zwar keine Ansprüche an Dich stellen aber bitte antworte mir nicht mehr! Ich habe Deine Meinung verstanden. Wenn für Dich das nicht viel Geld ist gut. Für mich ist das viel Geld.

    Und der Vermieter will mit mir eine Messung machen!


    Du solltest das nicht persönlich nehmen, das ist nicht so gemeint. Ich kann dir nur aus zig Gerichtsprozessen in ähnlichen Sachen berichten, das sich solcher Kleinkram finanziell eigentlich niemals für eine Seite lohnt. Lohnen tut sich das für Anwälte und die Justizkasse, und den sonstigen Rattenschwanz der so dran hängt.
    Diese Erkenntnis ist natürlich nicht befriedigend, aber eben leider ein Faktor den man sich vorher überlegen sollte, ob man darauf wirklich Lust hat, und auch gewillt ist für sein angenommenes Recht Geld zu investieren.
    Meine Erkenntnis zu deinem Fall wäre daher, wenn die qm-Zahl nicht wirklich in einer Größenordnung abweicht die offensichtlich ist, macht es einfach keinen Sinn sich darüber vor Gericht zu streiten. Als Agrumentationshilfe bei evtl. Verhandlungen mag es evtl. helfen, falls es dazu kommt.
    Ein sinnvoller Weg, wenn dir die Wohung zu teuer ist, wäre eher sich eine andere suchen, und zwar mit 3Monaten Kündigungsfrist, und ohne den Unsinn mit fristloser Kündigung.
    Wie gesagt, ist nur eine unverbindlicher Ratschlag.

    Also um Kleckerbeträge geht es dabei nicht mehr, es sind ca. 2500€.

    Wie kommt dieser Betrag Zustande? Lass mich raten, 5qm X Miete x Mietdauer, so oder so ähnlich? Wenn du mehr vor hast als nur mal auf den Busch zu kloppfen, wende dich an einen Fachanwalt oder lass es bleiben. Der kann dir auch gleich sagen, was dich das kostet, evtl. relativiert sich dann dein Betrag schon wie von selbst.

    Also! Tut mir leid, aber der Beitrag ist gerade wenig hilfreich! Dass es seiten im Internet gibt, die sagen, wie man eine Wohnung vermisst, ist mir auch klar.


    Wozu glaubst du gibt es Gutachter? Die freuen sich jetzt schon auf deinen Auftrag noch die letzten 0,031qm irgendwo nicht zu finden.
    Mein Rat, spar dir den Stress.

    Nein, mir geht es nicht um eine Mietminderung, mir geht es darum dass ich eine Schiebetür hatte und nur weil der Vermieter offensichtlich sparen will mir eine Flügeltür einbaut.

    Im Sinne des Mietrecht ist ein Fußboden ein Fußboden, also Marmor raus und den Estrich zumindest im gleichen Farbton wie der Marmor war streichen...Fußboden ist Fußboden, oder doch nicht? ;)


    Die Frage ob ein zweiflüglige Tür eine Wohnwertminderung darstellt ist aber letzen endes die Frage danach was du für Ansprüche hast, bzw. was du evtl. durchsetzen kannst.
    Das das für dich subjektiv eine Verschlechterung darstellt, verstehe ich, objektiv kann ich dem ehrlich gesagt nicht so ganz folgen. Und ob das den Vermieter nun mehr oder weniger gekostet hat, ist 1. fraglich, und geht dich 2. eh nichts an, und ist 3. für den Sachverhalt höchstens nebensächlich, oder würde es was ändern, wenn die neue Tür sogar teurer gewesen wäre?

    Jaja, ich klopf mir mitten ins Parkett einen Türstopper, male den Rot/Weiss an damit man nicht drüber stolpert :D

    1. Das wäre wohl eher Vermietersache.
    2. Soll ich dir wirklich ernsthaft erklären, wo man einen Türstopper sinnvoll montiert?

    Das ist keine eigenwillige Interpretation, das kann man alles im Web nach lesen. Kannst du mir einen Grund nennen warum der Vermieter keine Schiebetür hat einbauen lassen außer das er dadurch Geld spart. Warum haben die anderen Wohnungen Schiebetüren (ehemaliger Eigentümer) und ich keine (neuer Eigentümer).

    Die Frage die du dir stellen musst wäre eigentlich, "Wieviel Mietminderung kann ich für den Tausch von einer Schiebetür in ein zweiflüglige Tür Verlangen"
    Antwort: Meiner Meinung nach null. Damit ist eigentlich alles ander Beantwortet. Im Sinne des Mietrechts jedenfalls ist ein Tür eine Tür, wenn Sie auch als solche nutzbar ist.

    Weil die Schiebetür fast unsichtbar vor dem festen Teil verschwindet, weil der Lichteinlass größer ist, weil die Handhabung deutlich weniger Aufwand benötigt, weil die Schiebetür nicht zuknallen oder aufknallen kann, weil die Schiebetür nicht auf und zu schwenkt, benötigt sie keinen (Schwenk)Raum, der frei bleiben muss....

    Sorry, im mietrechlichen Sinne halte ich das schlicht für Unsinn, und für eine recht eigenwillige Interpretation.

    . Die neue Tür in dem Element ist Zweiflügig, jedoch ist es nicht ratsam den linken Teil zu öffnen da die Tür dann mit der Scheibe gegen den Heizkörper knallt und die Scheibe kaputt gehen würde.

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    Schon mal was von Türstopper gehört?

    Ich bin mir ziemlich sicher dass es mein Recht und kein Anspruchsdenken ist. Dazu habe ich folgendes Beispiel gefunden...

    "Muss der Vermieter altersbedingt den Fliesenbelag auf dem Balkon erneuern, kann er wählen, ob er den bisherigen Standard beibehält, entscheidet sich der Vermieter für neue moderne und meist teurere Fliesen, die erheblich über der Qualität der alten Fliesen liegen, kann eine modernisierende Instandhaltung vorliegen...."

    Der Vermieter kann also nur zwischen Standard und "besser als Standard" wählen. Da die Schiebetür zur Standardausstattung gehört muss er meines Erachten nach auch wieder eine Schiebetür einbauen.

    Wenn du der Meinung bist, ist das ja Ok. Man sollte sich dann nur vorher überlegen wie man jemand anderem erklären möchte, warum eine Schiebetür grundsätzlich einen besseren Standard darstellt, als eine zweiflüglige Tür? Das kann ich mir jedenfalls nicht erklären. Normalerweise zeigt sich er Standart einer Tür an Dingen wie Dämmung usw, und nicht dadurch wie sie öffnet?

    Abnutzung ist nichts was du dir anrechnene lassen mußt, bei Beschädigungen sieht das anders aus. Abgerechnet wird aber am Ende des MV. solange es nicht die Bausubstanz gefährdet.
    Grundsätzlich brauchst du dir also erst mal keine Sorgen zu machen, denke ich.

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