Beiträge von AJ1900

    Diese Fragen sind das tägliche Brot für eine Heerschar von Juristen. Du kannst alle Korrekturen selber vornehmen, solange bis dir der Richter erklärt, das das entweder Unsinn war, oder du recht hattest, oder wie meistens, irgendwas dazwischen.
    Erfahrungsgemäß lohnt es sich in vielen Fällen übrigens aus finanzieller sicht kaum gegen so etwas vozugehen, wenn es sich nicht um wirklich nennenswerte Beträge handelt, und bei deinen zwei stritigen Punkten wird es wohl eher um minimale Summen gehen, oder?
    Bevor du also irgendwelche wilden Briefe schreibst, rede mit dem Vermieter, falls möglich. Kann auch sein das die Punkte im MV einfach unklar oder falsch drin stehen.

    ...selbstverständlich wäre die angst dann eine andere... was für eine merkwürdige sichtweise...

    Ok, Junkies und blutige Spritzen im Hausflur sind schlimm, Junkies und blutige Spritzen vor der Haustür, sind in Ordnung? Wenn du mich fragst bedingt das eine das andere. Und wenn die schon Nachschlüssel haben, wie du schreibst, was glaubst du wo der herkommt? Sicher nicht vom Vermieter oder der Polizei, oder?
    Ich kann dir nur raten solche Unerfreulichkeiten hinter sich zu lassen.

    wir fühlen uns im stich gelassen u. haben auch angst.

    habt ihr eine idee was wir machen könnten?

    Wäre die Angst eine andere, wenn sich das gleiche vor der Haustür abspielen würde? Kann ich mir nicht vorstellen, insofern sollte man sich eine Wohngegend suchen, mit der man einverstanden ist.
    Theoretisch und in Extremfällen würde vieleicht sogar eine Mietminderung in betracht kommen, aber davon verschwinden die Junkies auch nicht, denke ich.

    Muss ich das Geld nun zurückzahlen?


    Das wird im Zweifel auf dem zivilrechtlichen Wege entschieden werden. Wie die Chancen stehen, lässt sich schwer beurteilen. Möglicher weise könnte der Vermieter die Forderung aber aufrecht ehrhalten, und dann von der Kaution abziehen, wogegen du dann rechtlich vorgehen müsstest.
    Ich würde dazu raten, einen einvernehmlichen Weg zu suchen, denn unterm Strich dürfte recht klar sein, das du nicht einfach einen Handwerker auf anderer Leute Kosten beauftragen kannst.


    Ich wollte einfach nur wissen wie es rechtlich aussieht.

    Rechtlich sieht es so aus, das der der die Musik bestellt auch bezahlt.
    Ansonsten halte ich dieses Anspruchsdenken für extrem bedenklich. Meine Katzen schleppen im Moment regelmässig alles mögliche Getier an, würde ich da jedesmal den Kammerjäger rufen, würde das ganz schön teuer werden.
    Und sorry, ein nächtlicher Noteinsatz wegen einer Ratte? Was hat dein Schwester denn befürchtet, das Sie währen Sie schläft aufgefressen wird?
    Eigentlich kann man sich nur über die Großzügigkeit des Vermieters wundern?

    Er musste zwangsläufig kündigen. Wie in diesem Fall die weiteren Verpflichtungen des Mieters gegenüber dem Vermieter aussehen? Ich möchte mich nicht festlegen, ob nicht ein pfiffiger Anwalt zu Gunsten des Mieters noch was sieht. Schliesslich ist der Vermieter schuld -lt.Baubehörde- an dieser Situation, weshalb ein RA der richtige Berater wäre.


    Ein Irrtum, meine ich. Einen Automatismus das der Mieter kündigen muß, gibt es nicht. Eigentlich ist der Vermieter dafür zuständig die Wohnung zu räumen, und wie das ein Gericht entscheidet, wird man dann sehen. Dann düfte es auch Ansprüche des Mieter geben.

    Nach meinem Verständnis musst du lt.Behörde aus der Wohnung raus und es könnte durchaus sein, dass dein VM für deine evtl.Kosten aufzukommen hätte.

    Rechtsverbindlich kann dich nur ein Anwalt beraten.

    Durchaus möglich. Da der Mieter aber wohl selbst gekündigt hat, dürfte das evtl. schwer werden, denke ich.

    Also auch, wenn man in die Wohnung gar nicht hätte einziehen dürfen?
    Irgendwie geht mir sowas nicht in den Kopf rein... Man macht was quasi illegal und der andere muss sich dann an das halten, was man selber bestimmt? ��

    Nein, beide Seiten müssen sich an den MV. halten. Du hast auch gar keine Pflicht gehabt zu kündigen. Im Zweifel hätte die der VM. eben aus der Wohnung klagen müssen. So ist es zwar wohl für beide Seiten besser, aber eine Art Automatismus das du die Wohung verlassen musst, gibt es da nicht.

    Soweit mit bekannt, hat dein Mietvertrag und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten, erst mal nichts mit dem Baurecht zu tun. Im Prinzip müsstes du also, würde ich sagen, dein Pflichten aus dem MV. so weit wie möglich erfüllen, wie das der Vermieter auch tun muß, soweit wie er kann.

    Wenn der Parkplatz nicht konkret im Mietvertrag genannt ist, bin ich auch der Meinung, das ihr den bislang nur kostenlos genutzt habt. Das ihr einen Schlüssel für die Schranke habt, ändert daran nicht, sonst könntet ihr in ja nicht kostenlos nutzen?

    Wir hatten eben bei der Besichtigung und anschließenden Kontakt abgesprochen, das wir nur unterzeichnen wenn die Möbel in die neue Wohnung passen. Natürlich klingt dies etwas lächerlich, ist aber so ;)


    Unterm Strich zählt das was beweisbar ist, vornehmlich das was im MV. steht. Und wie man im zweifel einem Richter glaubhaft machen soll, das es an 10 Zentimeter scheitert, sorry, da fehlt mir eine bischen der Schneid?
    Wahrscheinlich ist die beste Lösung für euch, das irgendwie im einvernehmen mit dem Vermieter zu lösen.
    Ein Frage, sind die 10 Zentimeter immer noch so wichtig wenn es um die Zahlung von z.Bsp. einer Monatmiete gegen eine Vertragsaufhebung geht? Das solltest du dich evtl. vorher fragen.

    Also einen Grund zum Rücktritt des MV. sehe ich hier nicht, wenn nicht genau Maße im MV. vereinbart wurden. Da könnte es vieleicht eher schon um ein Abweichung größer 10% bei den qm gehen?
    Aber selbst dann, ist mit nicht bekannt, das es so etwas wie ein Rücktirttsrecht im MV. gäbe. Das würde wohl eher auf eine Kündigung, fristgerecht, oder fristlos hinauslaufen, denke ich.

    Hi,

    war heute morgen beim RA. Ich habe gegenüber dem Vermieter einen Auskunftsanspruch ob meine Frau Mieter ist oder nicht. Es kann ja mal, wie bei mir, ein Beleg verlorengehen.

    LG


    Wenn du mich fragst, eine sinnlose Veranstaltung. Sollte dich der Vermieter aus zustimmung verklagen, werden solche Punkte im Rahmen der Verhandlung geklärt, und ab wann dann die neue Miete gilt.
    Da man grundsätzlich mal davon ausgehen sollte, das so etwas eh in einem Vergleich endet, wird jeder anteilig seine Kosten tragen, vom Stress mal abgesehen, und es nicht ganz unwahrscheinlich das allein das schon wesenstlich mehr sein wird als wenn man einer berechtigten Erhöhung gleich zugstimmt hätte.
    Soweit zur Praxis. Alles andere ist Theorie, die gerade schlechte Anwälte finanziell aufrecht hält. Aber bitte, einer muß es ja tun, solange ich das nicht bin, ist es mir sehr recht.

    Mir geht es dabei gar nicht um ein paar Euro - ich habe die Kaution ja wieder - aber ich möchte gerne wissen, wie und wo mein Geld die letzten 5 Jahre angelegt wurde.


    Im Zweifel wohl in der Hosentasche des Vermieters. Das ist zwar juristisch nicht korrekt, aber da dir wohl kein Schaden entstanden ist, macht es wohl am Ende wenig Sinn darauf herumzureiten. Wenn du darüber informiert sein willst, dann zukünftig, wärend des Mietverhältnisses.


    Ohne die Doppelvermietung im August, wuerde ich auch gar nichts sagen.

    Woher weisst du von dieser MV.? Glaubst du der VM. hat dem TE hier den MV. vorgelegt? Wir reden hier also höchsten vom hörensagen.
    Und selbst wenn es den gibt ist doch gar nicht gesagt das der neue Mieter unbedingt auf den Einzugstermin besteht. Ich habe das häufig das viele Mieter lieber eher später einziehen möchten wenn es geht.
    Das sind aber alles Fakten die der TE hier nie erfahren wird.

    Brauch ich nicht. Meine Forderung ist genauso rechtssicher, wie die Bearbeitungsgebuehr des VM.

    Ja, natürlich. Leider nur mit dem Unterschied das es der Mieter ist der eine Auflösung des Vertrages wünscht/benötigt, und nicht der VM.
    Und alles andere ist reine Spekulation, die evtl. für den Mieter recht teuer werden kann, egal was VM. und Nachmieter ansonsten noch so abkaspern.
    Kurz gesagt, wenn ich einen MV. vorfristig auflösen will, sitzt nun mal der am längeren Hebel der dem zustimmen muß, in dem Fall der Vermieter. Auf einen imaginären Nachmieter und einen zweiten MV. für die gleich Wohung zu setzen, ist nicht nur fahrlässig, sondern ziemlich harakiri, wenn du mich fragst, und ich wette wenn es dein Geld wäre, würdest du darauf nicht wetten.

    Kannst du mir nach der Logik bitte 300€ überweisen? Dein Posting geht mir auf den Keks, ausserdem Fordere ich das Geld von dir. Einen Grund hab ich zwar nicht, brauch ich aber auch nicht. Bin ja schließlich Vermieter. Zwar nicht deiner aber auch das ist nach deiner Logik egal. Alles andere als mir sofort 300€ zu überweisen, lohnt den ganzen Stress für dich nicht.
    Paypalkonto kommt gleich als PN.

    *kopfschüttel*


    Hast du da nicht einen Punkt vergessen? Stichwort Mietvertrag, klingelt es da?

    P

    Der VM kann ja beim nächsten mal einen Kuendigungsausschluss in den Vertrag Schreiben. Ausserdem hat der VM die Situation mitverschuldet. Als der TE es sich anders ueberlegt hat, war noch genug Zeit für eine Kuendigung zum 31.07. Dann haette der TE nichts zahlen muessen und der VM haette nichts bekommen.

    Aber nein, es hieß ja wir einigen uns schon... Und dafür dass der TE dem VM geglaubt hat, soll er jetzt eine Einigungsgebuhr zahlen.
    Der einzige, der hier frech und dreist ist, ist der VM.


    Sorry, ich denke dies Ansicht hast du recht exklusiv? Warum sollte der VM dem Mieter gegenüber Rechtsberatung betreiben? Und ansonsten halte ich die 300€ durchaus für nicht übertrieben.
    Das ist ja im grunde schon eher das Mindeste allein schon als pädagogische Maßnahme, das man sich vieleicht mal überlegt nicht Verträge zu unterschreiben die man nicht einhält und mit den Konsequenzen im Ergbniss dann allen anderen auf den Keks zu gehen.
    Dein Tipp auf Zeit zu spielen und auf Konfrontation zu gehen, würde ich mir in der Situation recht genau überlegen, zumal man die wirklichen Verträge usw. und die Alternativen der Gegenseite ja gar nicht kennt.

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