ohnt sich noch der weg zu einem anwalt?
Also ein Anwalt würde es jedenfalls mit sicherheit schaffen dir binnen Tagen wieder den Zutritt zu deiner Wohnung zu verschaffen.
ohnt sich noch der weg zu einem anwalt?
Also ein Anwalt würde es jedenfalls mit sicherheit schaffen dir binnen Tagen wieder den Zutritt zu deiner Wohnung zu verschaffen.
Ein Teppichboden soll nun raus.
Warum?
Oder ist etwa jedes Unternehmen, dass mit Maske und Schutzanzug Asbest entfernt nur ein hysterischer Haufen? Verbreiten das Bundesumweltamt und die Gewerbeaufsicht nur Panik?
Hast du vor den Boden weiter zu beschädigen oder willst du den abschleifen oder darin rumbohren? Ich sage doch lass die Finger weg von dem Zeug und versiegel das soweit möglich, z.Bsp. duch einen anderen Boden.
Das wäre die pragmatische Lösung.
Für alles ander mußt du dann eben evtl. den Rechtsweg beschreiten. Such dir halt einen Anwalt welcher sich mit dem Thema auskennt.
Arbeitschutzregelungen gibt es nicht aus Spaß.
Ehrlich gesagt will ich mich jetzt nicht über Sinn oder Unsinn solcher Regeln im einzelnen auslassen, das wäre wohl ein eigenes Thema.
Ich möchte lediglich das der Vermieter die Paar zerbrochenen Platten von einer zertifizierten Firma entfernen, fachgerecht entsorgen und ersetzen lässt. Der Rest soll meinetwegen drin bleiben. Den Boden darüber würde ich dann selbst verlegen. Aber selbst dem verweigert sich der Verwalter.
Na ja, wenn du ihn nicht mittels "Faustrecht" überreden willst, würde ich den Gang zu einem Rechtsanwalt empfehlen und mir anhören was der dazu sagt.
Ich persönlich würde die Löcher halt wieder zu machen, und den Boden mit einem Belag versehen der eben funktioniert. Ich wüsste jetzt auch nicht ob sich irgend eine Firma finden würde die sich wegen 8Stck 20x20 Platten auf den Weg macht um diese zu entsorgen. Ich meine es geht um Asbestplatten und nicht um Atommüll?
Und was genau ist jetzt das Ziel deiner Aktionen? Ich denke mal nicht das selbst wenn der Vermieter gezwungen wäre nun umfassend zu sanieren, du da wohnen bleiben könntest oder wolltest.
Richtig. die waren unter dem Bodenbelag teilweise zerbrochen, teilweise so fest damit verbunden das sie einfach mit hochkamen.
Mit anderen Worte, ihr habt die Platten mit erstem Elan rausgekloppt und dann festgestellt das es sich evtl. im Asbest handelt, und dann die Finger von gelassen?
Nun, er hat mir halt erst VERSICHERT das es kein Asbest ist und dass ich damit frei arbeiten und es im Restmüll entsorgen kann.
Bevor oder nachdem ihr den Fußboden rausgekloppt habt?
Soviel Nivelliermasse kann ich in dem einen Zimmer auf die Platten garnicht draufkippen. Der Boden ist total hin, da kleben die reste mehrere Böden noch drauf, darunter alter Teppich. Da kann ich mindestens 3 cm ausgleichen.
Wediplatten oder ähnliche begehbare Leichtbauplatten sind für solche Fälle eigentlich immer ganz praktisch. Die lasse sich auch mit dem richtigen Kleber auch kleben, das müsste nicht mal gebohrt werden.
Nun ist das Kind ja schon in den Brunnen gefallen und es liegen zerbrochene Platten im Haus herum. Das heist das Zeug wurde schon "weiter groß bearbeitet".
Die Lagen schon bei deinem Einzug da, oder wie sind die dahin gekommen?
Ich komme mir ehrlichgesagt ziemlich verarscht vom Verwalter vor.
Wieso, woher soll der wissen was da irgendwann in den 60-80er Jahren mal eingebaut wurde?
1. Alternative
Platten mit Gewebe und Ausgleichsmasse glätten, und dann eben wieder einen neuen Boden verlegen.
2. Alternative
Ein riesen Fass aufmachen und Hinz und Kunz damit auf den Keks gehen. Möglich das es dann irgendwann zu einer "fachgerechten" Sanierung kommen würde, das du dann aber wohl kaum für den Zeitraum in der Wohnung wohnen bleiben kannst, sollte auch klar sein. Und welchen Vorteil dir das bringt kann ich bislang auch nicht erkennen.
3. Alternative
Wie angeboten den MV. auflösen und sich was suchen was einem mehr zusagt.
Was glaubst du wo überall Asbest verbaut wurde, und teilweise heute noch drin steckt? Solange man das Zeug aber nicht weiter groß bearbeitet ist das eigentlich auch kein Problem.
naja...ichhätte folgendes als grund gefunden...
Austausch- und Nachrüstverpflichtungen
Wenn du ernsthaft vor hast in den Vermieter zu solchen Sanierungen zu zwingen, würde ich mich an eine Anwalt wenden. Ob das eine schlaue Idee ist weil es 2 Wochen im Jahr mal richtig kalt ist, sei mal dahingestellt.
Mittlerweile sind die stromkosten extrem hoch.
Dafür dürfte die sonstige Miete aber erträglich sein, oder sollte ich mich täuschen?
Wenn es darum geht Geld zu sparen, würde ich eher dazu tendieren eine Wohnung mit vernünftiger Dämmung und Heizung zu suchen, als Energie und Geld darin zu versenken zu versuchen das der Vermieter Baumaßnahmen einleitet die er vieleicht nicht unbedingt machen will.
Aber müsste er denn nicht wenigstens nach der energieverordnung für eine bessere Isolierung sorgen ??
Nö, wer sollte ihn zwingen und warum? Davon abgesehen, wäre das wohl der Prototyp einer energetischen Sanierung die sehr wahrscheinlich teilweise oder auch komplett auf den Mieter umlegbar wäre.
Eben nicht, Entweder gewinnt man, oder die Kosten lässt man auch im Vergleichsfall die Gegenseite tragen.
Mensch, das ich da nicht selber drauf gekommen bin? Vor Gericht einfach die Kosten die Gegenseite tragen lassen, das nenne ich mal einen super Vorschlag.![]()
dann kann er allerhöchstens den Abzug "neu für alt" machen...
Und jeder trägt, evtl. auch anteilig, sein Kosten. Deshalb bin ich bei solchen, relativ geringen Streitwerten immer vorsichtig, weil die Anwalts- und Gerichtskosten ganz schnell mit der Summe um die gestritten wird (oder mit der die einem dann zugesprochen wird) gleichziehen oder übersteigen kann. Jedenfalls wenn es zu einem ernsthaften Prozess kommt.
Ich berichte!
Wäre super
.
(siehe komplett neues Waschbecken, neues WC,
Was dann natürlich ein Punkt wäre, wenn ihr die Sachen in der Art beschädigt habt, wie euch vorgeworfen wird. Das evtl. ein Abzug neu für alt in Betracht kommt, ändert ja nichts am Verschulden, höchstens am Streitwert.
Ja, unser RA ist sehr gut und Lösungsorientiert, was ich sehr gut finde!
Mehr kann man nicht verlangen. Berichte dann doch mal wie es ausgegangen ist.
Unser RA schlug vor (damit man vllt. keinen langen Rechtsstreit o. ä. hat), eine gütliche Einigung herbei zu führen. Selbst wenn es dann doch vor Gericht geht, wird dieses Vorgehen von uns dann äußerst positiv gesehen.
Das erscheint mir ein seriöser Vorschlag zu sein.
Als gütliche Einigung schlagen wir ihm folgendes vor:
ZurAbgeltung der geltend gemachten Forderungen darf er einen Betragin Höhe von 200,00 € von der Mietkaution einbehalten. Der restlicheMietkautionsbetrag sowie die Mietkautionszinsen würden zeitnah ausgezahltwerden. Hiermit wären alle Forderungen betreffend das beendete Mietverhältnis –gleich aus welchem Rechtsgrund, ob bekannt oder unbekannt, gegenwärtig oderzukünftig – abgegolten. Weitere Ansprüche würden ihm nicht zustehen.
Wenn die beschriebene Faktenlage die Realtität widerspiegelt hört sich das schlau an. Falls nich kann es immerhin nichts schaden.
Immerhin scheint der Anwalt nicht so geil auf einen Prozess zu sein, was ich schon mal als positiv bewerten würde. Er scheint in eurem ökonomischen Interesse zu handeln.
Ohne diese Unterschrift, reicht es als Mieter fast schon, dass man vor Gericht einfach nur den Vortrag des Vermieters bestreitet, da dieser (insbesondere bei inzwischen eingetretener Neuvermietung) in der Beweisführung formal scheitern wird.
Diese pauschale Aussage ist einfach nur falsch. Solange es ein Protokoll (oder sonstige Nachweise) des Zustandes der Wohnung bei Einzug gibt, ist eine Beweisführung normalerweise überhaupt kein Problem, solange das halbwegs Zeitnah passiert.
Zumindest bei uns sind 90% der wesentlichen Beschädigungen die so vorkommen sowieso nahezu selbsterklärend, bzw. werden kurz nach Auszug eben dokumentiert, falls was sein sollte.
In den meisten Fällen unterschreibt der Mieter halt mit dem Protokoll ein Schuldanerkenntnis, so dass der Drops mit der Beweisführung gelutscht ist
Das gilt ebenso für den Vermieter. Die Mieter bei denen man sorgen haben muß unterschreiben solche Protokolle wo wesentliche Beschädigungen vorkommen eh nicht, also was soll der Aufriss? Da wo ich eine ordentliche Wohnung zurückbekommen mache ich solche Protokolle als Serviceleistung für den Mieter, damit er sich sicher sein kann.
Korrekt, dennoch muss der Vermieter nachweisen können, dass der Mieter die Beschädigungen verursacht hat.
Ich stimme dir ja zu. Nur vielfach scheint mir der Eindruck zu enstehen als könne einem der Vermieter gar nichts, nur weil es vieleicht kein Protokoll bei Auszug gibt.
Ob nun Protokoll, oder nicht, es ändert im Prinzip an den Rechten und Pflichten gar nichts. Mal davon abgesehen das es auch gar kein Anrecht auf so ein Protokoll gibt.
Insofern braucht sich die Fragenstellerin auch nicht darüber ärgern das es keins gibt. Ärgern könnte man sich höchstens darüber das man selber keine Dokumentation gemacht hat, falls man das versäumt hat.
Spätestens vor Gericht müsste der Vermieter hier einen konkreten Beweis vorlegen, was ohne Protokoll sicher schwierig wird.
Das ist auch so ein Aussage die zwar richtig ist, aber ebenso einem Denkfehler, mindestens Vorschub leistet. Die Tatsache das kein Protokoll gefertigt wurde, oder es z.Bsp. von einer Seite nicht unterschrieben wurde usw. ändert an den normalen Pflichten bezzgl. Beschädigung, und Schönheitsrepararturen im Prinzip gar nichts, für beide Seiten.
Wohingegen ein Protokoll das das nicht alle Schäden oder Schönheitsreparaturen in der Wohnung aufzählt, eine Nachforderung solcher Art extrem erschwert bis unmöglich macht (von verdeckten Mängeln mal abgesehen).
Ich will damit nur sagen, ein Übergabeprotokoll ist nicht die einzige Art der Beweisführung, und das fehlen eines solchen ändert normalerweise nichts entscheidendes. Ich würde sogar soweit gehen, das das eher besser für den Vermieter ist, solche Protokolle( bei Auszug) möglichst zu vermeiden.
Es kann doch jeder sein eigenen Protokolle anfertigen oder den Zustand anderweitig nachweisen.
Natürlich stell ich mir auch die Frage, ob sich der Streit lohnt,
Und komischer weise fällt die Antwort eigentlich immer positiv aus?
Du sagst schließlich immer nur, lohnt den Ärger nicht, zahl lieber.
Nö, aber der Ärger vor Gericht lohnt halt tatsächlich nur wenn man Argumente und nicht nur eine Meinung hat. Und ehrlicher weise gewinnen wir unsere meisten Prozesse eben trotzdem nicht durch Argumente sondern durch Formfehler der Gegenseite. Allein das sollte eigentlich klar machen was solche Prozesse wert sind.
Übrigens Lohnen sich selbst diese Art von Prozessen um die Kaution die man zu 100% gewinnt in der Regel finanziell nicht unbedingt, wenn man mal mit spitzem Bleistift rechnet.
Daher tendiere ich eigentlich immer dazu eine Einigung möglichst ohne Gericht zu finden. Leider sind viele schon immer so von sich überzeugt und auf Krawall gebürstet (durchaus beidseitig gemeint) das es manchmal eben Kosten Bedarf.
Eigentlich müsste man vielen Vermietern und Mietern klar machen das es nicht die zurückbezahlte oder einbehaltene Kaution ist die Kostenfalle darstellt, sondern der Streit darum.
Ich habe soeben noch ein Urteil gefunden und zwar:
BVerfG Urteil vom 07.11.1990 / Az. 1 BvR 419/90
"... die weitere Lebensplanung der eigenen oder privilegierten Person"
Das sollte besse der Anwalt übernehmen. An eine Eigenbedarfskündigung ohne eine Anwalt würde ich mich jedenfalls nicht trauen.
Ziemlich wackelige Kiste aus meiner Sicht. 75 m² sind für eine evtl. 3köpfige Familie durchaus ausreichend.
Ich würde nicht denken das das der Punkt wäre aber,
Ich bin Vermieter einer 4-Zimmer Wohnung (130 qm) und die Mieter, Familie mit 2 Kindern wohnen seit 2014 in der Wohnung.
4 Zimmer/ 130qm für dann zwei Personen könnte vieleicht als überhöhter Wohnbedarf gewertet werden. Sicherer wären die Sache evtl mit 3 Personen.
Die Frage, die ich mir stelle ist, ob die Begründung "Eigenbedarf für Enkel zwecks weiterer Lebensplanung" ausreichend ist.
Im Prinzip ja, aber da es immer auf den Einzelfall ankommt, würde ich das vorher von einem Anwalt auf tragfähigkeit abklopfen lassen, die eure konkrete Situation berücksichtigt.
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