Beiträge von AJ1900

    Auch hier sollte man bedenken, dass ein Interessent für die Wohnung bei Besichtigung nicht alle möglichen Fehler/Mängel sieht und der Hinweis, er hätte nicht einziehen müssen/sollen/dürfen, ist irrelevant.

    Überspitzt gesagt, man darf also nicht mehr an blinde vermieten, oder wie ist das zu verstehen?

    Ein Mietvertrag wird i.d.R. einige Zeit vor Einzug abgeschlossen, die innehabende Wohnung bereits gekündigt, und somit ist der M praktisch verpflichtet bzw. genötigt in diese Wohnung einzuziehen.

    Klar und zwar normalerweise auf Grundlage der Besichtigung und/oder anderer vorher Festgelegter Detail im MV. wie zbsp. eine vorherigen Renovierung o.ä.

    Wenn nichts davon vereinbarrt wurde gilt halt normalerweise wie gesehen, jedenfalls mindestens für optische Mängel.

    Davon abgesehen gibt es für den Ist- Zustand bei Übergabe ja das Übergabeprotokoll.

    und somit ist der M praktisch verpflichtet bzw. genötigt in diese Wohnung einzuziehen.

    Wiso das? Wenn es Mängel gibt mit denen man nicht leben kann, kann einen keiner zwingen in die Wohung einzuziehen. Davon zu trennen natürlich ist die Frage der anschließenden kosten.

    Er hätte nicht einziehen müssen ist ein schlechter Rat.

    Hast du einen besseren?

    Aber erstens, es steht dem Vermieter frei, eine Vertretung zur Übergabe zu schicken und er hat die Nachmieterin damt beauftragt. Diese hat nichts bemängelt. Das muss gelten, wenn der Vermieter nicht selbst da war.

    Es steht jedem frei zu einer Übergabe zu kommen oder es zu lassen, das ändert doch aber grundsätzlich nichts an der Haftung des Vormieters für von ihm verschuldete Mängel, falls es sie gibt. Auch nicht ein OK vom Nachmieter oder vom Weihnachtsmann.

    Und zweitens: Der Vermieter hat es dann selbst bestätigt gegenüber der Nachmieterin. Zitat: "Der Vermieter war vor Ort und es sei alles in Ordnung."

    Ja, auf Aussagen aus dritter Hand von jemandem der eher dem Vermieter als dem Vormieter verpflichtet ist, sollte man natürlich bauen.;)

    Drittens ist noch dahingestellt, ob der Fragesteller überhaupt dafür aufkommen muss, da der Vermieter möglicherweise eine Frist zur Nachbesserung hätte geben müssen, was er offenbar nicht getan hat.

    Es geht hier aber, wenn überhaupt, um Beschädigungen an der Mietsache und nicht um Schönheitsreparaturen. Da bedarf es keinen Fristen.

    Wir können hier nur aufgrund der Auskunft des Fragestellers antworten. Wenn sich andere Sachverhalte ergeben, die nicht genannt sind, dann können wir darauf nicht eingehen. Und der Fragesteller sagte, dass es bei Vertragsschluss noch nicht bekannt war. Das ist die Ausgangssituation.

    Ich würde mal dazu raten, deine Anworten eher vom möglichen Ergebniss her zu denken. Willst du den Fragesteller hier wirklich ein einen ziemlich aussichtslose Streit verwickeln? Muß doch nicht sein.

    Da laut der Übergabe das WG Zimmer mängelfrei war und das die Nachmieterin bestätigen kann,

    Wo hast du das gelesen? Ich habe das so verstanden das im MV, also bei Mietbeginn, die Mangelfreiheit bestätigt wurd un es bei Auszug kein Protokoll gab.

    1. Kann der Vermieter dies so machen?

    Nein, pauschal sowieso nicht. Die Reparturen müssen konkrete benannt und abgerechnet werden.

    Und dann noch zur Info: Ich habe 190€ mehr Kaution bezahlt, als ich gemusst hätte (über drei Kaltmieten) und die Kaution ging auf das gleiche Konto wie die Miete, ohne Zinsnachweis (weis nicht ob das relevant ist).

    Nebenkriegsschauplatz. Wüsste nicht wie das die konkrete Problematik real beinflussen sollte.


    Grundsätzlich würde ich mir die Frage stellen, gab es Beschädigungen die einen Abzug in der Größenordnung rechtfertigen, oder nicht. Falls ja, schwamm drüber, falls nein sollte man im Prinzip schon auf Auszahlung bestehen. Offen bleibt allerdings wie wirtschatlich sinnvoll das am Ende ist.

    Die genannten Dinge sind nur Beispiele. Es kommt darauf an, ob sich die Küche wieder einbauen lässt.

    Schöne Theorie. Alles was man als wieder einbauen kann darf auch rausgerissen werden? Sehr schön, dann mache ich mich gleich mal an die Fenster:):). Sorry, aber der Meinung kann ich mich leider nicht anschließen.

    Ich rate dem Fragensteller jedenfalls dringed dazu sich Aktionen dieser Art vom Vermieter, am besten schriftlich, bestätigen zu lassen.

    Ja das ist erlaubt. Der Vermieter kann das nicht verbieten.

    Ehrlich gesagt wäre ich da nicht so sicher. Eine bauliche Veränderung der Mietwohung muß schon angemeldet und das Einverständniss der Vermieters eingeholt werden. Mag vieleicht noch darauf ankommen was man so als "Einbauküche" versteht, aber grundsätzliche sollte man das schon mit dem Vermieter besprechen, wie du ja auch schreibst.

    Um es kurz zu machen, wenn dir die optischen Mängel nicht zusagen, hättest du die Wohnung nicht nehmen dürfen, oder eben vor Vertragsabschluss auf beseitigung bestehen müssen.

    Aber du solltest das schleunigst noch schrifltich beim Vermieter anzeigen, sonst könnte es nämlich heißen das du das gewesen bist, wenn es bei der nächsten Wohnungsrückgabe auffällt.

    Natürlich vorausgesetzt, es handelt sich nur um einen optischen Mangel.

    Dann ist das ja schon ein deutliches Indiz, dass es mehr als eine optische Angelegenheit ist.

    Welches Indiz? Das es bei geöffnetem Fenster reinregnet?

    Wie würdet ihr damit umgehen?

    Solange der Vermieter gewillt ist schäden zu beheben, sollte man sich dem nicht verschließen, denke ich.

    Ist das ein gutes Tempo des Vermieters?

    Das hat weniger mit dem Vermieter als mit den ausführenden Gewerken zu tun. Und es ist heutzutage nicht mehr so wie das vor 10 Jahren noch war, das Handwerker nichts zu tun hätten. Von daher sind Termin in 1-3 Wochen, noch dazu um den Jahreswechsel schon schnell, meine ich.

    Worauf darf/kann ich bestehen?

    Auf vertragsgemäßen Zustand.

    - Die Küche ist der schrecklich - ich habe überlegt die Küche im Keller zu lagern und nach Auszug wieder einzubauen, darf der Vermieter dagegen vorgehen?

    Immerhin habe ich besagte Küche vernünftig aufbewahrt und baue sie in einem guten zustand wieder ein, die anteile für die Küche würde ich weiterhin bezahlen(gesamtmiete).

    Na den Vermieter solltest du schon fragen, bevor du bauliche Veränderungen in der Wohnung vornimmst. Davon abgesehen treten die Probleme bei solchen Aktionen ja meistens eh erst dann auf, wenn es an den Auszug und die Rückgabe der Wohnung geht.

    - Was mache ich mit dem Bad? Muss ich den Schaden selbst reparieren, oder sogar einen anteil zahlen? Das im Bad sich der Putz etwas löst entstand ja nur durch die schlechte Arbeit der Handwerker.

    Im Zweifel halt warten bis ein Schaden enststanden ist, und das dann melden, und die Reparatur verlangen.

    Angenommen ich hätte 40 mehr genommen als die eigentlich Kosten sind (entspricht nicht der Realität), wenn es unter den 20% liegt wäre es immer noch rechtens oder?

    Die Regelung mit der Mietpreisbremse bezieht sich auf die ortsübliche Vergleichsmiete und nicht auf deine Miete die du selber zufällig zahlst.

    Soll ich denn deiner Meinung nach überhaupt reagieren? Und wenn ja wie?

    Na ja, ich denke mal darkshadow liegt das schon richtig. Ich wüsste auch gar nicht was ich da so sinnvolles auf den Quatsch antworten sollte.

    Ehrlich gesagt kapier ich nicht so ganz worauf dein Mieter hinauswill? Mietwucher ist meines wissens nach nicht wirklich einheitlich geregelt und liegt eigentlich erst bei einer Überschreitung von um die 100% überhaupt vor, jedenfalls wäre das dann möglich.

    Möglicher weise geht es ihm um die Mietpreisbremse (wegen deinen erwähnten 20% Überschreitung)?

    ergo gehe ich davon aus, dass ich mehr gezahlt habe, als du.

    ??? Wo bitte steht geschrieben, das man einen Mieter/Untermieter nur max. zu Selbstkosten bei sich wohnen lassen darf? Will er wirklich darauf hinaus?

    ich habe mich damals auf die Aussage des Mieterbundes verlassen, alles recht

    fair geschätzt und so gut es ging berechnet - habe dennoch nun das Gefühl

    direkt ins Messer gelaufen zu sein.

    Also bislang sehe ich persönlich da keinen Grund für dich irgend etwas zu befürchten? Was sollte das sein?

    Können wir nachträglich um eine schriftliche Genehmigung für die Hundehaltung bei unserer Wohnungsgesellschaft bitten,

    bitten natürlich

    oder kann diese uns Schriftliches verweigern?

    ebenso natürlich,

    aber was an den Aussagen der Wohnungsgesellschaf:

    "Solange sich niemand beschwert, ist das kein Problem".

    Im Mietvertrag steht, die Hundehaltung sei geduldet, sofern keine Gefahr oder sonstige Beeinträchtigung von ihm ausgeht.

    wollt ihr denn nun nachträglich einseitg ändern und einfordern?

    Wie sieht es rechtlich aus? Muss es uns nachgewiesen werden oder kann uns ohne Beweise gekündigt werden?

    Im Zweifel ist das immer eine Einzelfallentscheidung. Ich würde aber mal bezweifeln das ein Gericht nun DNA Proben veranlassen wird um Art und Umfang der Verschmutzung der euch zuzurechnen ist einschätzen zu können. Praktisch müssen sich letztendlich nur genug andere Mieter finden die sich beschweren und das halbwegs glaubhaft darlegen.

    Ein Kündigung kommt eigentlich auch erst dann in betracht, wenn wiederholt z.Bsp. gegen ein Gerichtsurteil gehandelt wird, ihr euch z.Bsp. weigert eure Hunde abzuschaffen, wenn bei einem Prozess etwas in der Art herauskommen würde.

    Um Stress, Streit oder Eskalationen jeglicher Art zu vermeiden, wurde uns von Bekannten geraten, wir sollen einfach die Häufchen aufsammeln und entsorgen - auch wenn es nicht die Häufchen unserer Hunde sind.

    Na ja, kann man machen, und wenn im Haus sonst nicht viele Leute Hunde halten, klingt das nicht nach der dümmsten Idee.

    sehe ich keinen anderen Weg als Rechtsmittel gegen unseren Vermieter in die Hand zu nehmen.

    Kann man machen, aber davon wird die Wohnung halt auch nicht wärmer.

    und notieren Temperatur und wann die Heizung läuft.

    Das ist schon mal gut. Ein Protokoll in der Art dürfte evtl. nötig werden.

    wenn wir ausziehen müssen, weil sie Wohnung für einen sechs Monate alten Kerl zu kalt ist, können wir das irgendwie mit reinbringen? Mietminderung o.ä.?

    Klar, wenn es im Winter keine Heizung gibt, kann das zu eine Mietminderung von bis zu 100% führen.

    Sonstige Tipps, was wir in unserem Fall unternehmen können?

    Na ja, das Problem dürfte vieleicht eher darin zu suchen sein, das die Heizung tatsächlich defekt ist, und so auf die schnelle vieleicht wirklich nur was provisorisch zu reparieren ist, usw. Es ist heutzutage wirklich schwer Heizungsbauer zu finden der Zeit und kapatzitäten frei hat, zumindest wenn man nicht ständig Aufträge verteilen kann.

    Aber dein Vermieter scheint ja willens und aktiv zu sein das Problem zu lösen. Ob du das schnelle lösen kannst, wenn du anfängst dich mit ihm zu streiten?

    Die Antworten "zieht doch weg" sind typisch hilflos und helfen den Leuten nicht weiter.

    Mag sein. Trotzdem würde das Sinn machen.

    Wir haben hier das gleiche Problem (Mehringplatz Berlin), zu den Dealern und Junkies kommen noch Jugendgangs, die entsprechend viel Vandalismus begegen, von Fußmattenklau über Rotz und Pisse und runtergeschmissenen Blumen im Hausflur über Flaschen, die auf Autos geworfen wurden und dort Schäden in vierstelliger Höhe verursachten, zerstörten Glastüren, Böllern im Treppenhaus, gelegten Bränden im Aufzug, etc. etc.

    Nun ja. ehrlich gesagt, wenn dich diese Umfeld stört, solltest du dir vieleicht überlegen, woran das grundsätzlich liegen könnte. Sicher dürfte der Hauptgrund jedenfalls nicht sein, das der Vermieter sich weigert, rund um die Uhr schwer bewaffnet und mit schußsicher Weste im Hausflur zu patrolieren, etwas überspitzt ausgedrückt.

    Möglicher weise sind ja diese Zustände auch mit eine Konsequenz aus der Tatsache das da seit Jahrzehnten Herr Ströbele und seine grünen Freunde ihr "Kiezlabor" unter Realbedingungen ausprobieren durften. Ok, die restliche Berliner Komunalpolitik dürfte daran auch nicht unschuldig sein.

    man fragt sich, wieso man seinen Hausmüll nicht auch einfach aus dem Fenster wirft oder in den Aufzug stellt (wie es andere bekannte Mieter machen), wenn es doch eh nie Konsequenzen hat?

    Ich gebe dir recht, aber das es nie Konsequenzen hat, was kann der Vermieter dafür? Der vermietet da lediglich Wohnraum und hat faktisch auch nicht mehr rechtliche Befugnisse als du. Und Eigentlich wärst du derjenige auf den sich Behörden und Polzei berufen können müssten, denn du bist ja wenigstens vor Ort.

    Was sollte Vermieter tun?? Der hat z.B. das Recht Hausverbote zu erteilen, da es sich um Vandalen aus den Nachbarhäusern handelt und überhaupt könnte der Vermieter gegen die bekannten Vandalen vorgehen, macht er aber nicht.

    Mhh?, Brände im Aufzug, zerstörte Glastüren, zerdepperte Autos? Und du erzählst der Vermieter soll Hausverbote erteilen? Wem denn bitte? Wenn klar ist wer das war, ist das wohl eher eine Fall für den Staatsanwalt und Polizei. Aber ich denke mal du kannst diese Taten genau so wenig bestimmten Personen nachweisen, wie das dein Vermieter kann.


    Sorry, aber das sind Problem die haben wirklich nichts mit dem Vermieter zu tun, noch könnte der etwas wesentliches dagegen tun, das muß man eben realistisch betrachten. Das sich das ändert muß politisch gewollt sein, und dann muß eben gehandelt werden. Wenn dieser Wille fehlt, bleibt auf dauer eigentlich nur wegziehen übrig.

    Muss der Vermieter die Kosten für eine erneute fachgerechte Beschichtung oder den Einbau einer neuen Wanne

    Da es wohl recht offensichtlich ist, das euch an dem Zustand keine Schuld trifft, und da der Vermieter eine mangelfrei Mietsache schuldet würde ich meinen das der Vermieter in dem Fall klar in der Pflicht ist.

    Anders wäre es evtl., wenn ihr eine in der Art offensichtlich abgenutzte Wanne bereits angemietet hättet.

    Ich musste eine Klausel unterschreiben: "Die Wohnung wird von Herrn XY gestrichen verlassen bei Auszug. (Unterschrift gesetzt von mir)"


    Es wurde beim Einzug unterschrieben, es kann also unwikrsam sein, da ggf. der Summierungseffekt zieht.

    So wie ich das Verstehe bezieht sich ein "Summierungseffekt" aber nur auf zum Nachteil des Mieters kombinierte Klauseln im MV. Wenn da nichts weiter drin steht als "Wohnung ist duch XY bei Ausug zu streichen" ist das meiner Meinung nach eher eine Klausel die den wiklichen Zustand bei Auszug nicht berücksichtigt, und daher wohl unwirksam ist. Soweit so gut.

    Er will sie renovieren.

    Kennst du denn den überhaupt Zustand der Wohnug in dem die deinem Vormieter übergeben wurde?

    Es geht darum das, wenn du sozusagen Nachmieter ohne Übergabeprotokoll bist, sich der Vermieter auf Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe an den Vormieter berufen könnte.

    Vereinfacht gesagt, dein Vormieter hat die weiß gestrichene Wohnung Violet gestrichen, du als Nachmieter hast das so übernommen und bist nun dann auch für die Beseitigung dieser Farbe (Beschädigung) zuständig, wenn es keine anders lautenden Vereinbarungen gibt.

    Es gab übrigens auch einen Besitzerwechsel als ich in der Wohnung wohnte.

    Das könnte auf jeden Fall ein Vorteil sein.

    Ja es gibt ein Übergabteprotokoll, darin sind aber ausschließlich Mängel festgehalten (von uns mit der alten Vermieterin, die es nun nicht mehr gibt nach dem Wechsel). Ungestrichene Wände wurden also nicht extra vermerkt.

    Na ja, muß man dann halt sehen was daraus zu machen ist. Ist auf jeden Fall gut das es so etwas gibt. Alles in allem dürfte es sich für beide Seiten nicht groß Lohnen sich wegen einer oder mehrerer schlecht gestrichener Wand vor Gericht zu streiten.

    Letztendlich dürfte das, da du ja das Ok zu Verrechnen mit der Kaution gegeben hast (was wohl auch sinnvoll nicht zu vermeiden ist), maximal auf "kreative" Rechnungslegung auf seiten des Malers hinauslaufen.

    Meine Familie und ich hatten in Beisein eines Maklers mit dem Vermieter einen mündlichen Mietvertrag geschlossen.


    Der schriftliche Mietvertrag wurde nachgereicht.

    Als Richter würde ich mich unwillkürlich fragen, wenn ein mündlicher MV. geschlossen wurde, wozu braucht es dann einen schriftlichen? Das widerspricht sich doch.

    Meine Schwester, meine Mutter und ich waren anwesend.

    Na das ist wohl genau die Kategorie von Zeugen auf die man in solchen Fällen nicht bauen sollte.

    Ebenso der Makler und der Vermieter. Wenn der Makler unter Eid etwas anderes Aussagen sollte, wäre dies ja ein Rechtsverstoß.

    Nö, wenn der Makler nicht genau deiner Meinung ist, ist das keine Rechtsverstoss sondern die Meinung des Maklers.

    Ich habe die Wohnung unsaniert übernommen aber mich damit eben einverstanden erklärt und mich mit dem Vormieter geeinigt, weil ich so schnell es ging in die Wohnung wollte.

    Auch das ist nicht ganz unproblematisch. Dann hängt es evtl. auch davon ab, wie die Wohnung dem Vormieter übergeben wurde, bzw. ob das nachweisbar ist, zbsp. durch ein Übergabeprotokoll.

    Rechtssicher sind die Schönheitsraperaturen nicht aber die Schäden muss ich beseitigen.

    Sicher? Wird im dem MV. dazu gar nichts erwähnt, oder hast du eine Qutenklausel drinstehen?

    Laut Vermieter bin ich selbst Schuld, dass ich sie so übernommen habe

    Man könnte das zwar netter ausdrücken, aber im Prinzip stimmt das erst mal.

    er will sie nun neu renovieren und im Nachgang die Miete anziehen

    Genau das ist die Frage. Will er Sie neu renoviert, oder nur in dem Zustand in dem er die Wohnung deinem Vormieter übergeben hat?

    Gibt es vieleicht ein Übergabeprotokoll, in dem der Zustand bei deinem Einzug festgehalten ist?

    Ich wohne nun 500km entfernt und ich werde in dieser Wohnung keinen Finger mehr rühren.

    Das ist ungünstig.

    Der Vermieter soll nun die Wände streichen lassen, die als unsachgemäß gestrichen eingestuft wurden aber die Kosten für das Streichen der gesamten Wohnung sehe ich nicht ein für ihn zu finanzieren

    Na ob und was abgerechnet wurde, muß dann ja auf der Kautionsabrechnung stehen. Sich darüber zu streiten bleibt einem ja immer noch.

    Grundsätzlich kann so ein Farbunterschied aber schon eine Beschädigung darstellen. Speziell dann wenn die Schönheitreparaturen sowieso auf dich rechtssicher übertragen wurden. Ist aber auch immer davon abhängig, wie du die Wohnung übernommen hast.

    etwas Farbe durchgeschienen war

    Dann ist es eben nicht ordentlich gestrichen, sondern weiterhin eine Beschädigung.

    und ich teilweise auf eine nachstehende Wand gemalt hatte.

    Das wäre dann wohl die nächst Beschädigung.

    Ich hatte dem Vermieter nun angeboten, die Wände weiß streichen zu lassen, die fehlerbehaftet waren und die Kosten auf mich durch Einbezug Mietkaution überträgt.

    Er sagt mir, es sei nicht möglich nur die betroffenen Wände zu streichen, da sich dann Farbunterschiede ergeben würden.

    Na ja, möglich ist das schon, nur dann wohl irgendwie allbern. Ob ein Farbunterschied und wie stark der ist dann eine Beschädigung darstellt, darüber kann man sich schön streiten.

    Wenn du das einfach einmal komplett halbwegs ordentlich streichst, dürfte das die sinnvollere Maßnahme sein, als sich darüber zu streiten.

    Ich weiss dass man sich bestättigen lassen muss wenn man z.B eine Wohnung angeschaut hat und nicht bekommen hat, das ist wichtig im Notfall, vor Gericht.

    Mach das. Ich wüsste zwar nicht was das ändern soll, und warum ein potentieller Vermieter dir irgend was bestätigen sollte, aber schaden kann es wohl wenigstens nicht.

    Ist auch egal, mich würde einfach interessieren ob jemand in ähnlichen Situation mal war und wie es ausgegangen ist.

    Klar. Wir haben leider schon genug Räumungstitel erwirken müssen. Mal davon abgesehen, das man bei den meisten Mietern wenn es soweit kommt eh auf den Kosten sitzen bleibt, weil einfach nichts zu holen ist, kann ich dir trotzdem sagen, das so ein Prozess teuer und unangenehm ist. Und irgendwann kann dann wirklich soweit sein und der Gerichtsvollzieher schickt euch in eine Notunterkunft.

    Nur für den Fall dass doch nicht so schnell eine finde, überlege ich, was ich sonst tun könnte.

    Vorausgesetzt die Eigenbedarfskündigung ist berechtigt:

    - Zu Freunden ziehen

    - Familie um Hilfe bitten

    - Die Ansprüche an den zur verfügung stehenden Wohnraum anpassen

    - Mit dem Vermieter im vorhinein vernünftig reden und nicht erst kurz vor dem Auszugstermin

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