Hallo,
ja- das kann ich - habe es schriftlich vom VM das ein vorzeitiger Auszug zum 01.08.15 ausdrücklich zugestimmt wird.
LG Ulrike
Hallo,
ja- das kann ich - habe es schriftlich vom VM das ein vorzeitiger Auszug zum 01.08.15 ausdrücklich zugestimmt wird.
LG Ulrike
Hallo Berny,
danke für Deine Antwort.
-> ich hatte zum 01.08.15 gekündigt und die Zusage des VM schriftlich erhalten. Er hatte vor Gericht den Wunsch geäußert, dass ich
ausziehen soll.
-> der Schaden wurde dem VM 06/13 gemeldet,
-> der Nutzungsausfall beträgt ja keine ganze Monatsmiete denke ich oder? Aufgrund des nicht übersehbaren Wasserschadens kann
die Wohnung nicht direkt weitervermietet werden. Ich habe in gerichtliches Gutachten dass in allen vier Wänden eine deutliche
"Wasserlast" bestätigt. Um den Schaden zu beheben ist lt. Gutachten eine Erneuerung der hinteren Hausfassade nötig.
Das Haus ist sehr alt und es wurde schon seit Jahrzehnten keine wirkliche Sanierung vorgenommen.
-> Das Streichen habe ich gedanklich schon mit einkalkuliert.
-> Ich habe dem VM nachweislich 2 Termine zur Übergabe genannt. Am 01. und 03.08.15. Die beiden hat er abgelehnt.
LG Ulrike
Hallo,
ich habe mich heute hier angemeldet, weil ich ein Problem mit meinem VM / Wohnungsverwalter habe. Nach 5 Jahren habe ich mit schriftlichem Einverständnis des VM meine Wohnung kurzfristig gekündigt. In einem kleinen Raum, der Küche und dem Gäste WC vorgelagert besteht schon seit 05/13 ein erheblicher Wasserschaden der vom Eigentümer nicht behoben wurde. Gerichtsprocedere u.v.m - somit nicht mehr wirklich gut aufeinander zu sprechen. Somit sind beide Parteien froh, dass der Vertrag beendet wurde.
Nun bin ich während des Umzuges notfallmäßig ins Krankenhaus gekommen, wurde von meinen Kindern währenddessen "umgezogen" - mehr oder weniger im Hauruckverfahren. Nach meiner Entlassung ca. 1 1/2 Wochen vor Ende des vertr. gesicherten Monats bin ich entlassen worden. Ich durfte mich aber aufgrund einer Lungenembolie mit multiplen Blutgerinnseln in der folgenden Einstellungsphase mit einem Blutverdünner fast gar nicht körperlich belasten. Somit hat sich der Übergabetermin ca. 1 Woche in den August reingeschoben. Ein ärztliches Attest und einen Nachweis über meinen KH Aufenthalt habe ich vorgelegt.
Mein VM verlangt nun, dass ich die volle Miete für August 15 bezahle. Aus dem KH (Intensivstation) heraus hätte ich ein Umzugsunternehmen für den restlichen kleinen Schrank, für 2- 3 blaue Säcke sowie ein paar unwesentliche Kleinigkeiten wie Regal und Blumentöpfe beauftragen sollen, das wäre meine Pflicht gewesen.
Darf er das verlangen?????
Wie sieht es aus mit einem roten Anstrich auf 2 Wänden im Kinderzimmer? Muss ich die überstreichen?
Da mich die Nachwirkungen meines gesundheitlichen Problems noch sehr zu schaffen machen, bin ich mit der ganzen Geschichte "etwas" überfordert.
Kann mir jemand einen guten Rat geben? Wäre wirklich dankbar dafür.
Die Wohnung ist von mir am 12.08.15 übergeben worden.
LG Ulrike
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