Hallo liebe Community,
Am 15.09.14 habe ich einen Staffelmietvertrag unterschrieben. Dieser Staffelmietvertrag beinhaltet folgende Klausel.
"Der Mietvertrag beginnt am 15.09.2014 und läuft auf unbestimmte Zeit, kann jedoch mit der gesetzlichen Kündigungsfrist erstmals zum 30.09.16 ordentlich gekündigt werden. Danach ist eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der jeweilig gesetzlich vorgesehenen Frist möglich."
Nun würde ich aber gerne den Mietvertrag schon vorzeitig Kündigen. Hierzu habe ich mir auf dieser Seite schon die Erklärung zum §557a durchgelesen und in diesem ist erwähnt unter dem Absatz "Kündigung" (Staffelmietvertrag - Mietvertrag mit Staffelmiete )
"Der Mieter kann einen unbefristeten Staffelmietvertrag beliebig unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 573c BGB kündigen."
Da mein Staffelmietvertrag ja nun unbefristet ist, also wie oben ja erwähnt: "und läuft auf unbestimmte Zeit", kann ich doch nun meinen Mietvertrag auch schon vorzeitig Kündigen.
Liege ich da richtig?
Eine weitere Frage hierzu:
Ich habe mit meiner Wohnungsgesellschaft gesprochen ob es denn auch möglich wäre einen Nachmieter zu stellen. Dies ist möglich, jedoch verlangen die dann für den vorzeitigen Auszug eine Aufwandsentschädigung in höhe von 2-3 Mieten.
Ist diese Aufwandsentschädigung überhaupt rechtens?
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit, Hilfe und Antworten!
Liebe Grüße,
Joko