Ich bedanke mich an dieser Stelle für all die Antworten und berichte zu gegebener Zeit gerne, wie das Ganze gelaufen ist ![]()
Beiträge von Traveler
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Soll ich dem Vermieter das Messer auf die Brust setzen:
"Entweder du entlässt mich aus diesem Mietvertrag oder ich kippe deine ganze Kündigung samt Vergleich und empfehle der Frau X dich auf Schadenersatz zu verklagen?
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Dachdeckerin
Schließe mich deiner Meinung an. Was aber tut man jetzt, wenn einerseits der Mietvertrag noch aufrecht erhalten wird, andererseits nur der verbliebenen Mieterin gekündigt wurde und diese bereits ausgezogen ist?
Wie und wann endet dann für mich dieser unsägliche Mietvertrag? -
Banane
Schön für dich, wenn du deine Kündigungsschreiben lebenslang aufbewahrst, ist halt bei mir nicht so.
Wie sich die Sache jetzt für mich darstellt, will mich der Vermieter, mit dem ich nie etwas zu tun hatte, in Mithaftung für irgendwelche Schäden in der Wohnung heranziehen, d.h. er will diesen Mietvertrag immer noch aufrecht erhalten, hat aber schlichtweg vergessen auch mir zu kündigen und zudem ohne mein Wissen und Beisein einen Vergleich allein mit meiner ehemaligen Mitmieterin geschlossen.Wenn also auf der einen Seite beide im Mietvertrag stehenden Mieter kündigen müssen, so darf man doch erwarten, dass auch der Vermieter beiden Mietern kündigen muss. Oder liege ich das falsch?
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Muss vorausschicken, dass ich erst jetzt wieder Kontakt zu meiner ehemaligen Lebensgefährtin bekommen habe:
Ihr wurde wegen verspäteter Mietzahlungen gekündigt. Diese Kündigung war strittig und es wurde im Anschluss vor dem Amtsgericht ein Vergleich über den Ablauf der inzwischen erfolgten Wohnungsräumung geschlossen, dessen Wortlaut mir leider nicht bekannt ist.
Sorry, dass ich das erst jetzt erwähne, aber bis jetzt dachte ich ja, dass ich mit der ganzen Sache nach 8 Jahren nichts mehr zu tun habe.
Zusammenfassend: Die Kündigung wurde nur gegen meine ehemalige Lebensgefährtin ausgesprochen und auch der Vergleich wurde ausschließlich zwischen dieser und dem neuen Vermieter geschlossen! -
Mainschwimmer
Okay. Wenn das alte Mietverhältnis bis dato noch Bestand hat, hätte der Vermieter nicht dann jüngst auch mir kündigen müssen und nicht wie geschehen ausschließlich meiner ehemaligen Lebensgefährtin? -
Vielen Dank für die rasche Antwort.
Nur zur Sicherheit: Es gibt also weder einen Nachweis der damaligen Kündigung, noch eine Willenserklärung, dass meine ehemalige Lebensgefährtin das Mietverhältnis alleine fortsetzen wollte. -
Liebe Forums-Gemeinde,
es stellt sich mir in diesen Tagen folgendes Problem:
Bis zum Frühjahr 2007 lebte ich mit meiner damaligen Lebensgefährtin in einer gemeinsam angemieteten Wohnung. Bei meinem Auszug kündigten wir beide den Mietvertrag per Einschreiben und wiesen zeitgleich darauf hin, dass meine Lebensgefährtin gerne in der Wohnung bleiben würde und baten um einen neuen Mietvertrag für sie.
Weder erhielten wir eine Bestätigung der Kündigung noch gab es einen neuen Mietvertrag für meine Lebensgefährtin.3 Jahre später, im Juli 2010 wurde das Haus verkauft und alle Mietverträge übernommen. Meine ehemaligen Vermieter sind in den vergangenen 3 Jahren verstorben. Nun ist auch meine ehemalige Lebensgefährtin ausgezogen und der neue Hausbesitzer, welchen ich niemals kennen lernte will mich nun für Schäden in der Wohnung in Mithaftung nehmen, da mein Name ja im ursprünglich geschlossenen Mietvertrag steht und es nie zu einem neuen Mietvertrag für meine ehemalige Lebensgefährtin kam.
Weder sie noch ich haben nach mehr als 8 Jahren noch einen Nachweis, dass dieser Mietvertrag damals bei meinem Auszug gekündigt wurde!
Wie schätzt ihr diese Lage ein?
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