Beiträge von quidde

    Naja, bei sowas ist die Frage selten, welchen Nachteil man hatte bevor man sich des Nachteils bewusst war oder ob man eben aufgrund eines Vertragsfehlers jahrelang zuviel bezahlt hat. Dieser 'Nachteil' ist ja nun nicht ganz von der Hand zu weisen, ob nun Absicht oder nicht.

    Der qm Mietpreis ist ja offensichtlich nicht falsch, denn mit dem angegebenen qm Preis und der falschen Fläche wurde die Kaltmiete berechnet.

    Danke für die Beiträge. Ja, einmal beim Mieterverein nachfragen, kann schon nicht schaden.

    Es ist ja dann nochmal ein anderes Ding, wenn als Grundlage der Berechnung offensichtlich Wohneinheiten verwechselt wurde - was sich einerseits mathematisch nachvollziehen lässt, andererseits ist im Vertrag auch die falsche Wohnung als Mietgegenstand benannt. Genau das gleiche wurde bei der Wohnung unter mir gemacht.

    5 Euro qm Preis und mit der Fläche der Nachbarwohnung wurde dann die Kaltmiete errechnet.

    Hmm, ein schriftlicher Preis je qm beweist doch aber, dass in der Miete ein Kalkulationsfehler vorliegt? Und das ist nachrangig gegenüber der Angabe der Gesamtmiete? Wann immer ich was zu dem Thema lese, werden doch Kaltmiete und Nebenkosten bei verschiedenen Streitigkeiten getrennt wahrgenommen.

    Zumal auf dem Vertrag auch die falsche Wohneinheit angegeben ist und auch noch lange auf den Nebenkostenabrechnungen falsch zugeordnet, irgendwann wurde mal klammheimlich mit tip-ex korrigiert. Da ich jetzt die Teilungserklärung vorliegen habe, ist dann auch relativ eindeutig, dass meine Kaltmiete mit der Wohnfläche der falschen Wohnung berechnet wurde.

    Servus und moin,

    Ich habe wirklich viel gegooglet, aber diese Art von Vertragsfehler scheint selten zu sein.

    Das ganze lässt sich kurz abhandeln: ich habe meinen 6 Jahre alten Mietvertrag mal wieder angeschaut und da fiel mir auf, dass im Vertrag die Kaltmiete auf Basis des Quadratmeterpreises falsch berechnet wurde. Es sind wörtlich 5 Euro pro qm angegeben, aber die gesamte Kaltmiete summiert sich dann in der gleichen Zeile auf 330.70 Euro, was bei einer Wohnungsgröße von knapp 53 qm ja mal eben 70 Euro zuviel sind.

    Was nun, habe ich hier irgendwelche Möglichkeiten? Was hat Vorrang im Vertrag, die Gesamtmiete oder der Preis je qm? Da ich die Wohnung gerade gekauft habe, würde meine Frage eigentlich nur einen eventuellen Anspruch auf Rückzahlung betreffen. Neuberechnung ist quasi zwecklos.

    Einen guten Tag: Ich versuche es in zeitlicher Abfolge, als Stichpunktliste. Vielleicht könnt ihr helfen.

    Folgender Sachverhalt:
    - Schimmel in Wohnung an Außenwänden seit Winter 2014/15
    - Schlecht bis nicht funktionierende Heizung im Schlafzimmer (Schimmel Außenwände), teilweise nichtfunktionieren der Heizung im Wohnzimmer (weniger Schimmel)
    - Beschwerde zur Heizung bereits Winter 13/14, per Mail / nachweisbar

    Maßnahme:
    - Hausverwaltung über Heizprobleme informiert Winter 13/14 und Winter 14/15:
    Hausverwaltung schickt Klempner, dieser hat keine großen Ideen für die Heizung, sagt das Heizung völlig ungenügend positioniert ist (im Türbereich, gegenüber der Außenwand, keine Heizung am Fenster, bzw. Außenwand)
    - Hausverwaltung über Schimmel informiert:
    Hausverwaltung schickt irgendwann einen Gutachter, der hat etwas vermessen hat, Protokoll geschrieben etc., danach 6 Monate immer wieder gefragt per Mail oder Telefon wie es weitergeht

    Reaktion:
    - 20% Mietminderung nachdem Frist von 1 Monate zur Behebung bzw. Prüfung und Frist von einem weiteren Monat gegeben wurde - dann rückwirkend gemindert, per Mail darüber informiert
    - Immer wieder erinnert per Telefon
    - zwischenzeitlich auch Besitzer in die Wohnung gelassen zur Begutachtung

    Gegenreaktion:

    - praktisch nichts bis vor kurzem, Dort wurde alles inkl. Mietminderung als unbegründet bezeichnet, da aufgrund des Gutachtens von Januar und einer angeblichen Maueröffnung mit 56cm Mauerwerk (was auch immer das aussagt, definitiv nicht an der Wand, da ist die Tür nur 30cm breit - wo die 56cm sein sollen, erschließt sich mir nicht, Wohnung liegt im 2. OG und es wurde angeblich von außen das Mauerwerk geöffnet, in der Wohnung war niemand, dazu wäre also ein Gerüst nötig, andere Bewohner wissen von nichts) klar ist, dass es an Heizen und Lüften meinerseits liegt
    - Mietminderung soll überwiesen werden bis Frist X , Mahngebühr von 5€ (obwohl vorher noch keine Mahnung bekommen, bis dahin wurde die Mietminderung ja nicht angefochten)


    Mieter Reaktion:

    - widersprochen, wegen genannten Gründen (3 x Heizungsprobleme angezeigt, mündliche Aussagen von Klempner und Gutachter zur mangelnden Heizung, Heizprobleme aller Hausbewohner etc.)
    - zusätzlich angeführter Punkt: In exakt gleicher Wohnung darunter wurde wegen anfangendem Schimmel und feuchten Wänden bereits nachgedämmt, diese haben Temperaturprotokoll geführt, das kam kaum über 17°C, bei meiner Beschwerde herrschten in meinem Schlafzimmer 14°C
    - nicht angeführt: Wohnung darüber wurde verkauft - ist momentan unbewohnt, ausgekühlt
    - Herausgabe der Gutachten gefordert, bzw. gefragt Wann / Wo / Wie Maueröffnung vorgenommen

    erneute Gegenreaktion Hausverwaltung:

    - "Wir haben Recht" - Erhöhung der Mahngebühren um weitere 5€ obwohl Frist X noch nicht abgelaufen
    - keine Gutachten beigefügt

    Was kann man tun? Was liegt hier vor? Drohgebärden ohne Substanz?

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