Beiträge von baddaflai

    § 723
    Kündigung durch Gesellschafter
    (1) Ist die Gesellschaft nicht für eine bestimmte Zeit eingegangen, so kann jeder Gesellschafter sie jederzeit kündigen.

    => Ich lese da nichts von einer Pflicht vor Gericht gehen zu müssen.

    Explizit ging es mir vor allem darum, dass der Vermieter nicht der Umschreibung zustimmen kann und es sich später wieder anders überlegen kann. Ich weiß, dass beide Parteien kündigen müssen, wenn beide als Mieter im Vertrag stehen UND das mit dem Vermieter auch andere Regelungen getroffen werden können, nämlich das er einem Nachmieter zustimmt und der Vertrag geändert wird.
    Das hat er getan. Und ich finde es sehr merkwürdig, wenn eine solche Zustimmung nach 6 Wochen widerrufen werden kann, ohne Angabe von Gründen.

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem.
    Ich habe Ende April mein WG-Zimmer in einer 2er WG gekündigt und die Kündigung der Hausverwaltung auf unterschiedlichen Wegen zukommen lassen (mit denen gab es schon mehrfach Probleme und ich wollte sicher gehen). Ich habe zudem um eine Bestätigung der Kündigung gebeten und diese zweimal erneut angefragt. Erst telefonisch konnte ich jemanden erreichen. Die Antwort lautete dann "Ja klar, die haben wir bekommen, aber es ist so viel los, da kamen wir nicht dazu irgendwas für sie zu machen. Wenn sie einen Nachmieter haben, schicken sie uns einfach die Daten." So, Anfang Mai hatte ich dann also eine mündliche Bestätigung der Kündigung.

    Nun haben wir einen neuen Nachmieter gefunden. Die Daten habe ich gestern der Hausverwaltung zukommen lassen. Daraufhin kam eine sehr patzige E-Mail, dass das nicht reicht und eine Auflistung, was sie noch alles brauchen, bevor sie den Vertrag auf den neuen Bewohner anpassen.
    Auf diese E-Mail habe ich eine sehr lange Antwort verfasst, in der ich ein negatives Feedback gegeben habe über den schlechten Service und das man mir das gleich am Telefon hätte sagen können etc.

    Daraufhin fühlte sich der zuständige Sachbearbeiter offensichtlich ans Bein gepinkelt - in der folgenden E-Mail schrieb er, es wird keine Umschreibung mehr geben. Wenn ich ausziehen möchte, müssen beide Parteien kündigen und ausziehen oder keiner.

    Nun meine Frage: Darf eine genehmigte Kündigung einfach so wieder zurückgezogen werden? Leider habe ich die ja nur mündlich bekommen. Aber auch in der ersten Antwort von gestern stehen ja auch einfach nur die benötigten Daten des neuen Mieters, sprich eine indirekte Zusage, dass es in Ordnung ist, sie aber noch einige Utnerlagen benötigen (die sie inzwischen auch schon erhalten haben).

    Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung und bin auch nicht im Mieterschutzbund (noch nicht?!)

    Ich hoffe es kann mir jemand helfen!
    Sarah

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