Beiträge von kellerkind_mz

    Guten Abend!
    Der Wohnblock, in dem sich meine Mietwohnung befindet (5 Häuser mit insgesamt 65 Wohnungen, soll energetisch modernisiert werden, mit anschließender 50%iger Mieterhöhung. So weit, so schlecht. Nun hing HEUTE um 12:00 Uhr auf einmal ein Schreiben an der Haustür, dass MORGEN zwischen 9 und 18 Uhr Handwerker in die Wohnung müssen, um die Fenster (die ausgetauscht werden) zu vermessen.
    Meine bisherige Recherche hat ergeben, dass die Ankündigung sowohl persönlich (und nicht als Aushang) als auch rechtzeitig (da keine Gefahr im Verzug ist) mindestens 3-4 Tage im Voraus zu erfolgen hat. Somit kann ich morgen den Zutritt verwehren, falls ich denn überhaupt daheim wäre und einen Ersatztermin schrifltlich vereinbaren, korrekt?

    Gegen die Maßnahme läuft eine Klage, das Ergebnis steht noch aus.

    Nochmal Update: bisher keine Antwort auf den kollektiven Einspruch: ABER ich habe heute die Putzlady getroffen und mit ihr kurz geredet. Sie putzt tatsächlich den Bereich von der Baustellentür im EG bis zur Kellertür - was 14 Stufen und 1 Absatz sind und vor allem sagte sie: Sie putze wegen des Baudrecks. Also erstens nicht korrekt umzulegen weil Baureinigung und zweitens die Dauer höchst fragwürdig. Nun warte ich noch gespannter auf die Antwort des Vermieters. Vor allem weil eben mietvertraglich explizit geregelt ist, dass der Mieter im EG dies zu putzen hat, aber natürlich ist der nicht für den Baudreck zuständig.

    ja, aber warum sollte er das tun, wenn ihm die (veraltete) Gesetzgebung die Möglichkeit gibt, die kompletten 11% umzulegen?

    VW könnte Dir auch einen nigelnagelneuen Golf für 8.000 € verkaufen und würde trotzdem noch einen Gewinn erzielen.


    ...und die ursprüngliche Idee bei VW war einmal, dass sich jeder Bürger günstig ein Auto kaufen kann.
    Von "Idealen" sollte man sich im Zeitalter des Kapitalismus verabschieden.

    Ähnlich wie in anderen Wirtschaftszweigen geht es auch in der Wohnungswirtschaft nicht darum, ausschließlich kostendeckend zu arbeiten, sondern darum, Gewinne zu erwirtschaften.

    Ich will die Sache gar nicht werten, bzw. irgend eine Position beziehen, allerdings entsprechen solche Vorgehensweisen dem aktuellen Zeitgeist. Gerade die "Gentrifizierung" hat sich in den letzten Jahren zu meinem persönlichen Unwort entwickelt.

    Wenn sich eben für den Mieter wirklich so gut wie kein Mehrwert durch diese Maßnahme darstellen lässt, ist es doch erlaubt, dass man diese dann in Frage stellt. Selbst die angenommene Energieeinsparung ist so nicht korrekt, da die "Ist"-Werte fiktiv sind bzw. Vergleichswerte, unser effektiver Verbrauch ist deutlich niedriger.
    Schade eigentlich, dass man hier keine Hilfestellung bekommt, sondern nur als Kommunist und so'n Quatsch bezeichnet wird. :(

    Kommunistendenken.
    Ist schon eine Unverschämtheit, dass der Vermieter überhaupt Miete nimmt. Freies Wohnen für Alle!

    Achja, zu Deiner Vermieterschelte, wie Unleid die Dir doch tun:
    Die EnEV hat nun zumindest in Berlin einen Vermieter mitsamt seiner unschuldigen Familie in die Insolvenz getrieben.
    Musste zwangsweise (behördlich angeordnet) eine einwandfreie Heizungsanlage (die bessere Werte aufwies als eine neue) austauschen, weil sie ein Jahr zu alt ist. Modernisierungsumlage ist ja schön und gut, aber die Kosten müssen dennoch erstmal vorgestreckt werden, ehe sie tröpfchenweise wieder rein kommen.
    Das waren 12.000 EUR Kosten, die er aufbringen musste.

    Bleib doch bitte beim Thema, es geht nicht um arme Vermieter, die sich für die Modernisierungskosten die Butter vom Brot sparen müssen, sondern um den Bund. Jaja, ich weiß, auch der Bund muss Geld verdienen.

    Vermutlich bist Du auch so jemand, der grundsätzlich gegen Vermieter ist, oder?

    Es gibt auch kleine Vermieter, die aufgrund der neuen EnEV, schnell mal in große finanzielle Nöte geraten können.

    Nö. Aber gerade hier hätte der Vermieter auch bei der aktuellen Zinslage durchaus die Möglichkeit statt der Maximalumlage nur die Hälfte umzulegen, so dass sich die Maßnahme eben in 20 Jahren ammortisiert statt in knapp 10. Die eigentliche Idee hinter diesen Wohnungen ist die Bereitstellung günstigen Wohnraums.

    Lokalpolitiker? Stehen bei Euch auch Wahlen an?


    Haha, ja, in der Tat, nächstes Jahr. Den Verdacht hatten wir auch schon, dass der Einsatz aus diesem Grund so groß ist :cool:

    Zitat

    Im Ernst: Wenn die Wohnungen dem Bund gehören (ich dachte eigentlich, dass die alle verkauft worden sind), dann kann sich die Öffentlichkeit auch auf den Kopf stellen. Vater Staat sitzt am längeren Hebel, unabhängig davon, dass die Sanierung von 65 Wohneinheiten kaum einen großangelegten öffentlichen Aufschrei verursachen werden.Im Ernst: Wenn die Wohnungen dem Bund gehören (ich dachte eigentlich, dass die alle verkauft worden sind), dann kann sich die Öffentlichkeit auch auf den Kopf stellen. Vater Staat sitzt am längeren Hebel, unabhängig davon, dass die Sanierung von 65 Wohneinheiten kaum einen großangelegten öffentlichen Aufschrei verursachen werden.

    Naja, da wie geschrieben in unserem Viertel so einiges an Gentrifizierungsmaßnahmen durchgezogen wird wegen eines Luxus-Neubauobjekts in wenigen 100m Entfernung, erregt das schon öffentliches Interesse, da der "Masterplan" dahinter recht einfach zu erkennen ist.

    Zitat

    Um den Mieter vor Mieterhöhungen zu schützen, hat der Gesetzgeber das Recht zur Sonderkündigung eingeräumt. Dahingehend verstehe ich nicht wirklich, warum hier eine Klage erfolgen soll?

    Wenns ja so einfach wäre, hier eine vergleichbare Wohnung zu finden, wäre es kein Drama. Aber um ansatzweise die gleiche Größe zum alten Preis zu finden, muss man ca. 30km weiter rausziehen. Statt 1,5 km zur Innenstadt. Das ist schon blöd.

    Die Wohnungen gehören dem Bund und deren Verwaltung ist nicht gesprächsbereit. Mieterschutzbund, Lokalpolitiker und Presse sind am Rühren. Die Verwaltung hat zu der Anfrage eines Fernsehsenders nur schriftlich Auskunft gegeben und nur die Inhalte der EnEV vorgebetet. Und ein Leerstand ist nicht zu erwarten, da die Wohnungen in einem aufstrebenden Stadtteil liegen und die Vermutung nahe liegt, dass eben genau das gewünscht ist, was wohl auch passieren wird, dass die Leute ausziehen und die Wohnungen noch teurer weitervermietet werden können. Gentrifizierung in vollem Gange...:mad:

    Ist mir schon klar, dass hier keiner eine konkrete Aussage treffen kann.
    Ich suche doch auch nur nach Erfahrungsberichten von Betroffenen, die versucht haben, gegen die unsinnige (zumindest was die Kosten angeht) Sanierung vorzugehen und Ideen, wie eine weitere Vorgehensweise aussehen könnte.

    Guten Abend!
    Eins vorweg: mir ist klar, dass die gesetzliche Regelung zum Thema energetische Sanierung "eigentlich" wasserdicht ist und man relativ wenig Chancen hat, etwas dagegen zu machen. Nichtsdestotrotz würde ich gerne unseren Fall schildern und nachhören, ob eventuell schon mal jemand erfolgreich gegen den "Sanierungswahn" um jeden Preis vorgegangen ist.

    Also: die energetische Sanierung betrifft 5 Mehrfamilienhäuser mit ca. 65 Einheiten, die Wohnungen gehören dem Bund. Vor gut 1,5 Jahren wurden die Mieten bereits um 20% erhöht - Mietspiegelanpassung. Nach der Mieterhöhung nach der Maßnahme liegen wir leicht über dem Mietspiegel.
    Nun flatterte die Ankündigung der energetischen Sanierung ins Haus - alles korrekt von Fristen, Formulierungen, Auflistungen etc.
    Der Knaller: die nach der Sanierung zu erwartende Mieterhöhung beläuft sich auf 50%. Bei manch einem sogar mehr (je nach Ausgangsmiete). Die berechnete Einsparung an Energiekosten belaufen sich auf 10% von der von uns zu berappenden Mieterhöhung.
    Klar darf man bei der Beurteilung der Maßnahme keine Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen für den Mieter heranziehen, aber trotzdem greift man sich da doch an den Kopf.
    Es gibt ja mittlerweile ein Urteil in erster Instanz Urteil des Amtsgerichts Pankow/ Wei , worauf wir ein wenig Hoffnung setzen. Dadurch konnte die Maßnahme zumindest erst mal verzögert werden.

    Unser Haus (5 Parteien) hat jetzt erst einmal Widerspruch gegen die Maßnahme eingelegt wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit.
    Hat jemand eine Idee, welche Schritte man sinnvollerweise nach der sicherlich eintreffenden Ablehnung des Widerspruchs gehen kann? Ein Mieter hat eine Mietrechtsschutz, die er einsetzen könnte, wobei die sicherlich nur für ihn und nicht für die Mietergemeinschaft tätig würde. Eine andere Mieterin reicht wohl Klage über den Mieterschutzbund ein.
    Auch wenn alles wahrscheinlich wenig bringt, wir wollen zumindest Ärger, Aufwand und Arbeit verursachen beim Vermieter und vielleicht eine Verzögerung der Maßnahme erreichen. Presse und Lokalpolitik sind schon aktiv.

    Gibt es hier jemanden mit Erfahrungswerten?

    Kurzes Update: Die Rechnungskopien habe ich per Mail erhalten. Diese lauten auf "Treppenhausreinigung" (und nicht wie in der Antwortmail der örtlichen Verwaltung "Kellerreinigung"). Wir Mieter (5 Parteien) haben jetzt gemeinsam widersprochen, da der Keller immer abgeschlossen und nicht für Fremde zugänglich - und eben auch definitiv nicht gereinigt wird - ist und der Bereich EG/Keller (der wohl tatsächlich geputzt wurde - aber weil der stark verschmutzt wird seit Monaten wegen Baumaßnahmen im EG) laut Mietvertrag vom Mieter im EG geputzt wird.
    Des Weiteren wird pro Woche 1 Stunde (für ca. 15 Stufen - wenn es sich um den Bereich handelt) in Rechnung gestellt und das für 30€ /Stunde. Naja, ich werde berichten, wie es weitergeht.

    Aber du schreibst doch selbst, dass dieser Bereich im Teppenhaus (Keller) von den Mietern nicht geputzt wurde/wird. Was ist denn jetzt Sache?

    Das hast du geschrieben:

    Ich weiß, was ich geschrieben habe. Für die halbe Kelleretage gibt es keine gesonderte Regelung im Mietvertrag (aber auch keine Klausel, dass hierfür ein Dienstleister eingesetzt wird). Wie bereits geschrieben, das ist die erste Abrechnung in 13 Jahren, die diesen Posten enthält und es wird eben nicht regelmäßig geputzt. Einmalige Reinigungen wegen Baudreck sind nicht umzulegen.

    Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir bei folgender Problematik jemand einen Hinweis bezüglich weiterer Vorgehensweise geben:

    Ich wohne seit 13 Jahren in einem 6-Parteien-Haus, bisher war mit der Wohnungsverwaltung (großes Unternehmen) alles recht angenehm. Nun wurde wohl die Unternehmensspitze gewechselt und seitdem weht auch für uns Mieter ein anderer Wind.
    Erstmalig taucht in der Abrechnung für 2014 ein Posten "Treppenhausreinigung" auf. Laut Mietvertrag (und auch im real life) obliegt die Treppenhausreinigung den Mietern, dies wurde auch nicht seitens des Vermieters geändert. Im vergangenen Jahr wurde eine Bürofläche vom Vermieter gewandelt in Wohnraum. Die Bauarbeiten laufen schleppend, seit mittlerweile 2 Jahren wird immer mal wieder was gemacht, letztes Jahr eben auch Arbeiten, die zu starker Verschmutzung des Treppenhauses führten. Solche Reinigungskosten sind nicht umlagefähig, wie ich bereits herausgefunden habe.
    Also habe ich Widerspruch gegen diesen Posten eingelegt. Nun kam heute die Antwort: Die Kosten wären für Treppenreinigung im Keller (quasi 1/2 Etage) und somit sehr wohl umlagefähig (wahrscheinlich, weil ja keiner zuständig ist von den Mietern, die jeweils ihre Etage reinigen).
    Nun meine Frage: muss man das so hinnehmen - der Posten taucht erstmalig auf, es liegt kein Schreiben zu diese angeblichen Reinigung vor- es wird effektiv auch nicht geputzt, keiner der Mieter hat jemals ein Reinigungsunternehmen im Haus gesehen. Zudem stand bis vor 2 Wochen der Kellervorraum voll mit Baumaterialien und das bestimmt 1,5 Jahre lang.
    Wie kann ich denn weiter vorgehen gegen das Ablehnen meines Widerspruchs? Im Mieterverein bin ich nicht und die Rechtschutzversicherung ist noch zu "frisch"..

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