Hallo Berny,
danke für deine Antwort.
Ich habe mich vielleicht nicht so klar ausgedrückt. Meine Frage war, ob ich für die Zeit in der das Fenster nun völlig kaputt ist eine Mietminderung vornehmen kann!? Der Vermieter hat zwar den Austausch veranlasst, aber ich muss solange mit dem offenen Fenster leben.
Ich wollte keine Mietminderung rückwirkend bis Dezember.
Liebe Grüße
Rudiii
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