Beiträge von Rudiii

    Hallo,
    Ich bin Student und wohne in einer 25m² Wohnung in München, wofür ich mit Nebenkosten 550€ monatlich zahle.
    Bereits bei Einzug (Dezember 2014) habe ich darauf hingewiesen, dass das (einzige) Dachfenster zieht und altersbedingt wohl bald ausgetauscht werden sollte.
    Am 25. April ist dann der Holzrahmen des Fensters gebrochen und ich habe am 27.April die Vermieter erreicht und darüber informiert.
    Der Fensterbauer hat sich das Fenster ausgeschaut und gesagt, dass er das Fenster in 4-6 Wochen austauschen kann. Jetzt ist das Fenster immer einen Spalt geöffnet (kann nicht geschlossen werden), es zieht und nachts wird es u.U. recht kalt. Ordentlich lüften kann ich auch nicht, da ich das Fenster nicht anfassen soll, da es herausfallen könnte. Bei Regen muss ich den Rolladen vorsichtshalber zur Hälfte herunterlassen.

    Nun meine Frage:
    Kann ich für die Zeit mit dem kaputten Fenster eine Mietminderung geltend machen? Und wenn ja in welcher Höhe?

    Grüße
    Rudi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!