Beiträge von ~Blacky~

    Danke Berny für deine Antwort ;)

    Auch, wenn das kein "Stromforum" ist, dachte ich, dass ich hier meine Fragen beantwortet bekomme. Schließlich hat das auch etwas mit mieten einer Wohnung zu tun. Also bleib ganz ruhig. Nächstes mal schreib lieber gar nichts, bevor du so unverschämt wirst.

    LG :)

    Guten Tag an alle! :)

    Ich beziehe bald mit meinem Freund die allererste Wohnung und habe einige Fragen zum Thema Strom.

    Also wir haben die Wohnung ab 1.Juli. Meine Fragen sind folgende :

    Zuerst möchte ich gerne wissen, wann ich mir einen Stromanbieter suchen sollte und zu wann ich den Strom beantragen sollte? Ich habe gelesen, dass ich dazu die Zählernummer brauche, aber die habe ich noch nicht. Und im Mietvertrag habe ich diese nicht gefunden. Ich habe einen Energienachweis, steht da vielleicht die Nummer drauf? Wenn ich die Zählernummer erst am 1. Juli ansagen kann, wie lange dauert es ungefähr, bis ich Strom zur Verfügung habe?

    Dazu habe ich etwas von Stromabschlag gelesen. Ein Betrag den man vorauszahlt (?), der irgendwie nach Jahresverbrauch berechnet wird. Nehmen wir mal an, dass es 60€ sind. Was passiert, wenn ich weniger bzw mehr Strom verbrauche? Muss ich dass dann gleich in dem Monat nachzahlen oder erst später? bzw. bekomme ich da Geld zurück?

    Lg Blacky

    Erstmal danke für die schnelle Antwort ;)

    Also sollte ich lieber warten, bis wir beide Verträge haben und dann erst mit Wohnungssuche beginnen?

    Die Kaution (liegt hier bei 620-900€) bezahle ich ebenfals von Erspartem. Also NICHT auf Raten.

    Wir haben später zusammen (2xKindergeld + 2xAusbildungsgeld) Netto : 1450€
    Beim Vermieter wollte ich allerdings die Ausbildungsverträge vorlegen (ich bekomme über 900€ im 1. AJ und mein Freund ca 450€)
    Das sollte doch eig. genug "beweisen" dass wir zahlen können.

    Guten Tag! :)

    Ich bin neu hier, weil ich ein paar Fragen habe, die mir keiner so wirklich beantworten kann und ich hoffe, dass ihr vielleicht mehr wisst. ;)

    Mein Freund und ich möchten bald zusammenziehen. Er wohnt momentan noch in einem anderen Bundesland und lebt von ALG, weshalb er sich in einer Maßnahme befindet. Wir haben beide eine Ausbildung zum 1.9.2015 sicher und wollen uns endlich nach Wohnungen umgucken, allerdings geht das nicht wirklich, da das Arbeitsamt ihm verbietet bei der Maßnahme frei zu nehmen, um Wohnungen zu suchen etc. und alles umständlicher macht, als es ist.... :(

    Nun wollte ich fragen : Kann ich uns auch eine Wohnung nur mit meinem Ausbildungsvertrag suchen? Oder muss ich beide Verträge vorlegen, wenn mein Freund UND ich in die Wohnung ziehen wollen? Er kommt wahrscheinlich erst übernächste Woche wieder her, so dass wieder fast 2 Wochen verloren wären, in denen uns Wohnungen "weggeschnappt" werden können. Also hatte ich vor eine Wohnung zu mieten, aber erstmal nur meinen Vertrag vorzulege, um zu "beweisen", dass wir die Miete zahlen können. Meint ihr, dass das geht?

    Außerdem würde mich mal interessieren, wer auf dem Mietvertrag unterschreiben muss? Nur einer von uns oder beide?

    Und meine letzte Frage wäre diese : Die ersten beiden Mieten (1.8 + 1.9) müssten wir von meinem Erspartem bezahlen, da wir erst Ende Septemeber das erste Lehrlingsgeld bekommen. Meint ihr, dass das möglich ist?

    LG :)

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