Hallo BitSurfer:
solch einen Kettenfragesatz finde ich Schei..e.
tut mir leid, wenn ich dich damit verärgert habe..denken und gleichzeitig schreiben ist eben eine Kunst...
"Wenn ein VM [in der gesamten Mietzeit,] die auch dann jährlich berechtigt reklamierte NK-Abrechnung nicht korrekt abrechnet"
- braucht der M evtl. Nachforderungen bei den entsprechen Positionen nicht zu leisten.
Die Frage ist eben: nur die letzten 4 Jahre oder z.B. auch dann nach Mietzeit-Ende die letzten meinetwegen ganzen 8 Jahre
"und auch die Jahresfrist von den einzelnen Abrechnungsjahren verpasst,"
- kann er nichts mehr nachfordern, erstatten muss er jedoch.
nur dann wieviel, denn die Abrechnungen waren definitiv falsch, dann die ganzen vergangenen Vorauszahlungen?
"den Nachzahlungsbetrag einfach auf das folgende Jahr draufschlägt,"
- ist nicht statthaft.
ja das ist klar und eindeutig
"so habe ich mal vor kurzem in einem Fachnewsletter gelesen, dass man am Ende der Mietzeit die ganzen bis dahin nicht-korrekt-abgerechneten NK zurück verlangen kann!"
- Richtig, die bis dahin nicht korrekt abgerechneten NK-Vorauszahlungen, wobei von den letzten beiden Abrechungen ja evtl. die Jahresfrist nach dem Abrechnungszeitraum noch zu beachten wäre.
ja, stimmt - ich muß unbedingt diese Newsletter mal hier reinkopieren -danke-