Beiträge von BitSurfer

    Hallo BitSurfer:

    solch einen Kettenfragesatz finde ich Schei..e.
    tut mir leid, wenn ich dich damit verärgert habe..denken und gleichzeitig schreiben ist eben eine Kunst...

    "Wenn ein VM [in der gesamten Mietzeit,] die auch dann jährlich berechtigt reklamierte NK-Abrechnung nicht korrekt abrechnet"
    - braucht der M evtl. Nachforderungen bei den entsprechen Positionen nicht zu leisten.

    Die Frage ist eben: nur die letzten 4 Jahre oder z.B. auch dann nach Mietzeit-Ende die letzten meinetwegen ganzen 8 Jahre

    "und auch die Jahresfrist von den einzelnen Abrechnungsjahren verpasst,"
    - kann er nichts mehr nachfordern, erstatten muss er jedoch.

    nur dann wieviel, denn die Abrechnungen waren definitiv falsch, dann die ganzen vergangenen Vorauszahlungen?

    "den Nachzahlungsbetrag einfach auf das folgende Jahr draufschlägt,"
    - ist nicht statthaft.
    ja das ist klar und eindeutig

    "so habe ich mal vor kurzem in einem Fachnewsletter gelesen, dass man am Ende der Mietzeit die ganzen bis dahin nicht-korrekt-abgerechneten NK zurück verlangen kann!"
    - Richtig, die bis dahin nicht korrekt abgerechneten NK-Vorauszahlungen, wobei von den letzten beiden Abrechungen ja evtl. die Jahresfrist nach dem Abrechnungszeitraum noch zu beachten wäre.

    ja, stimmt - ich muß unbedingt diese Newsletter mal hier reinkopieren -danke-

    Berny
    - danke, ein mündlicher MV lässt sich aber leider im Nachherein nicht beweisen, erst recht nicht vor Gericht, aber wer geht schon wegen erstmal 20€ dort hin, zumal ich auch wieder Ruhe haben will!

    - ja, und wer weiß, wie hoch er nach und nach dann die Schraube noch hoch dreht, an den 20€ komme ich wohl nicht vorbei, aber dann werde ich ihm eine zum Hauptmietvertrag ergänzende Mietvertragsvereinbarung vorlegen über den Stellplatz, sonst ändert er willkürlich wieder die Verhältnisse nach kurzer Zeit.

    -ja mit aufgeführt auf §18 Sonstige Vereinbarungen:
    so wie ich den Satz hier in "..." geschrieben habe.
    Ich denke, das geht dann aber in dieser Sache nicht so, denn da will er einseitig den Hauptmietvertrag ändern!

    Hallo Forengemeinde,

    hier nun mal kurz gefragt:

    Wenn ein VM in der gesamten Mietzeit, die auch dann jährlich berechtigt reklamierte NK-Abrechnung nicht korrekt abrechnet und auch die Jahresfrist von den einzelnen Abrechnungsjahren verpasst, bzw. sogar den Nachzahlungsbetrag einfach auf das folgende Jahr draufschlägt, so habe ich mal vor kurzem in einem Fachnewsletter gelesen, dass man am Ende der Mietzeit die ganzen bis dahin nicht-korrekt-abgerechneten NK zurück verlangen kann! Das scheint kaum bekannt zu sein!? PS: soll ich den Artikel hier nach reichen, wenn ich ihn finde, bei Interesse?)

    Was meint Ihr dazu ( ...ich finde den Artikel momentan leider nicht mehr wieder...) ? Kann das stimmen?

    Hallo Forengemeinde,

    habe dieses Forum gefunden und komme deshalb auf euch zu, weil ich nervige Probleme habe mit meinem cholerischen VM.
    Die beiden Probleme stellen sich wie folgt dar:
    Ich wohne seit Ende 2007 in einer kl. Wohnung und konnte wegen freiwerdenden Stellplatz auf dem dunklen holperigen ungefegten Hinterhof ca. 2 Jahre danach von der völlig überfüllten öffentlichen Strasse endlich auf diesen per mündlicher Absprache/Erlaubnis wechseln.
    Dann zum diesjährigen Jahreswechsel 2015 schickte der VM mir eine chaotische nicht form- und rechtskonforme Mieterhöhung, die ich als unkorrekt und nicht richtig begründet zurückwies.
    Darauf reagierte er kurze Zeit später mit einer Stellplatzmietaufforderung von 20€ für den Stellplatz und nun auch weitere 20€ Miete für mein im Abstellraum (kl.Hinterhäuschen) abgestelles Motorrad(+Boot).
    Allerdings steht das Motorrad+Boot im 2007 geschlossenen Mietvertrag mit folgendem Satz drin:
    "Es wird Ihnen gestattet im Abstellraum 1 Motorrad sowie 1 Boot zu lagern.". ( ...das Boot sind 2 Surfbretter flach an der Wand!)
    Er meint: ...er habe es beides nur bisher kostenfrei geduldet...!

    Was meint Ihr, muß ich nun die beiden neuen Mieten bezahlen oder kann ich mich auf ein kostenfreies Gewohnheitsrecht berufen?
    Also ich befürchte, die Kfz-Miete für den Stellplatz muß ich wohl berappen oder wieder draußen auf der Strasse parken.

    Aber beim Motorrad+Boot bin ich der Meinung, dass der Hauptmietvertrag mit dem oben erwähnten Zusatz zum M+B ein geschlossener Vertrag ist, den der VM in einzelnen Punkten nicht einfach einseitig nach belieben ändern darf und ohne rechtskonforme Begründung schon gar nicht!?

    Ganz nebenbei um den Charakter des VM mal aufzuzeigen:
    Kurz nach meinem Einzug, habe ich 01_2008 dem VM Kratzer in einer Fensterscheibe gezeigt, worauf er lapidar-antwortend meinte:
    "...wenn mich das stört, dann solle ich doch eine Leiter ins Fenster fallen lassen und das dann meiner! Haftplicht melden, dann bekomme ich(er!) auch die Kratzer weg!"
    (...dass das eine Aufforderung zum Versicherungsbetrug ist, brauchen wir hier nicht weiter besprechen.)

    1.-> und wenn ich der neuen Kfz-Stellplatzmiete zustimmen muß, sollte ich diese 'Vereinbarung' dann nicht auch unbedingt schriftlich machen als ergänzenden Zusatzvertrag zum Hauptmietvertrag oder stelle ich mich besser, ohne!?
    2.-> und beim M+B finde ich, sollte ich mich auf den nicht veränderbaren alten Hauptmietvertrag berufen und darauf beharren, den auch nicht ändern zu wollen!?

    Welche Meinungen habt ihr dazu?
    ...ich hoffe auf viele Antworten und bedanke mich. (sorry für die Ausführlichkeit..

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