Hallo,
ob das zur Sache tut?
Tolle Frage, wenn nicht das was denn?
Bei öffentlich geförderten Wohnungen, die in der Bindung sind, zählt der normale Mietenspiegel gar nicht, sondern die Miete wird nach eine Wirtschaftlichkeitsberechnung festgelgt. Das ist ein sehr komplexe Kalkulation der Kosten und einer daraus resultierenden Kostenmiete. Wenn die Wohnung tatsächlich in der Bindung ist, dann kann eine Mieterhöhung nur bei einer Veränderung in der Wirtschaftlichkeitsberechnung geltend gemacht werden. Dies müßte der Vermieter dir auf Verlangen darlegen.
Ich wäre mir aber nicht so sicher, ob die Wohnung wirklich noch in der Bindung ist. Möglicherweise ist sie letztes Jahr rausgefallen. Dann wäre eine Anpassung an den Mietenspiegel genau der richtige Schritt. abei wird der reelle Mietwert der Wohnung basierend auf den tatsächlichen Verhältnissen festgestellt. Ist die Wohnung kleiner oder größer, als ursprünglich angenommen, dann fließt das natürlich auch ein. Bei der Erhöhung ist die Kappungsgrenze (15%/20%) natürlich zu beachten.
Ich würde als erstes prüfen, ob die Wohnung noch in der Bindung ist. Wenn ja, ließe ich mir die Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigen und wenn nicht, dann würde ich mich freuen, dass ich den Raum so lange kostenlos nutzen konnte.
Gruss
H H
Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
Hallo,
danke für die Info.
Das kann gut sein das die Wohnung nicht mehr der Bindung obliegt. Das Haus wuede 1991 erbaut. Denn bisher bekamen wir vom Jahr 2011 an, eine Kopie
von der NRW Bank mit gesandt, in der stand: Der Erhöhungszinssatz ist gemäß § 32 WFNG NRW so bemessen, dass die sich aus der Zinsanhebung ergebene Erhöhung der Durschnittsmiete den Betrag von 0,05 € je Quadratmeter Wohnfläche monatlich(=Kappungsbetrag) nicht übersteigt. Das letzte Schreiben in Kopie bekamen wir aber von der Stadt, dem Stadtplanungsamt Wohnraumförderungsamt., drin steht: Ihren Antrag vom 26.05.2014 habe ich erhalten. Die letzten relevanten Unterlagen habe ich am 27.10.2014 erhalten. Im Ergebnis dürfen Sie für die 4 Wohneinheiten imeine Durchschnittsmiete in Höhe von 4,64 € je qm Wohnfläche verlangen. Ende Zitat. Ich werde mich mal beim VM fragen, wie ob die Bindung noch besteht.
Gruß
Fink