Hallo herzhirnhumor,
die Miete wegen Maengeln zu mindern und den Vermieter beweisen zu lassen, dass Du schuld bist, das ist Dein gutes Recht.
Dich wegen Eigenbedarf aus der Wohnung zu kuendigen, ist - solange nicht nachweisbar etwas anderes vereinbart ist - des Vermieters gutes Recht.
Problematisch ist hat immer, wenn man - ob nun Mieter oder Vermieter - nur sein gutes Recht sieht, darauf pocht und das vernuenftige Miteienander ausser Acht laesst. Das fuehrt dann in aller Regel zu viel Aerger und hohen Ausgaben fuer Anwaelte und Gerichte, und sonst nichts.
In Deinem Fall wuerde ich aufgrund Deiner Angaben Deine Chancen, in der Wohnung zu bleiben, als nicht sonderlich hoch einschaetzen. Wenn die Tochter tatsaechlich in 18m2 wohnt und nachher fuer eine gewisse Zeit in die Wohnung zieht, ist ein recht eindeutiger Fall von Eigenbedarf gegeben. Da muesstest Du schon recht eindeutige Beweise dafuer beibringen, dass das lediglich ein vorgeschobener Eigenbedarf ist. 50% Erfolgsschance halte ich daher fuer ziemlich optimistisch.
Wie meine Vorposter schon geschrieben haben: Wenn Du eine Eigenbedarfskuendigung ausschliessen willst, musst Du das entweder vertraglich vereinbaren oder aber von einer Wohnungsgesellschaft mieten. Wirklich sicher sein, dass Du so lange bleiben kannst wie Du willst, kannst Du aber nur, wenn Du kaufst. Mit allen Vor- und Nachteilen, die das mit sich bringt.
cu
Guenni