Hallo Mattes,
meine Einschaetzung: Deine Freundin war durch die mit dem Vormieter vereinbarte Uebernahme der Kueche zur Rueckgabe Wohnung mit ordentlicher Herdanschlussdose verpflichtet. Dadurch wurde dem Vermieter naemlich die Moeglichkeit genommen, den Vormieter fuer die fehlende Dose in Anspruch zu nehmen.
Der Vermieter hat einen Anspruch auf eine "fachgerecht" ausgefuehrte Reparatur. Arbeiten am 230 Volt Netz sind nur dann "fachgerecht" erledigt, wenn sie von einer im Installateurverzeichnis des Verteilungsnetzbetreibers eingetragenen Elektrofachkraft ausgefuehrt wurden. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass Du das nicht bist. Im Endeffekt streitet Ihr Euch also um 10 Euro, fuer die Du - auch nur vielleicht - eine guenstigere Fachkraft gefunden haettest.
Grundsaetzlich muss der Vermieter eigentlich eine Nachfrist zur Reparatur setzen. Dies gilt dann nicht, wenn die Behebung verweigert wurde. Hat Deine Freunding also bei der Uebergabe gesagt, das habe ich schon so uebernommen, das repariere ich nicht oder aehnliches, dann darf der Vermieter einen eigenen Elektriker bestellen und das in Rechnung stellen. Wenn nicht, waere die Berechnung der Kosten an Euch wohl nicht gestattet.
Nicht vergessen duerft Ihr aber, dass Deine Freundin fuer den Mietausfall durch eine eventuelle Nachfrist schadenersatzpflichtig ist. Ist die Wohnung also z.B. schon weitervermietet, waere das mit Sicherheit teurer als EUR 90,-. In so einem Fall ist der Vermieter lediglich seiner Schadenminderungspflicht nachgekommen, in dem er die Reparatur schnell selber in Auftrag gegeben hat. Schon alleine die Brieflaufzeit mit der Aufforderung, die Reparatur vorzunehmen, haette hoehere Kosten verursacht. Das ist zwar ein strittiger Punkt, aber ich meine, ein derartiges Urteil schon mal gelesen zu haben.
Alles in allem ist es wegen dem in Rede stehenden Betrag sicherlich nicht empfehlenswert, hier Streit anzufangen oder gar eine Klage einzureichen.
cu
Guenni