Beiträge von Guenni

    Hallo Saskia_95,

    machen kannst Du da wenig. Normale Abnutzung musst Du zwar nicht bezahlen, Beschaedigungen aber schon. Da der Vermieter die Kaution hat, sitzt er am laengeren Hebel. Er kann seine Ansicht einfach durch Abzug durchsetzen. Bist Du nun zu 100% sicher, dass der Schaden nur Abnutzung, aber keine Beschaedigung ist, kannst Du natuerlich vor Gericht gehen. Schliesst sich das Gericht Deiner Ansicht an, muss die Kosten der Vermieter zahlen. Wenn nicht, zahlst Du.

    Das gilt es also abzuwaegen. Ich persoenlich wuerde mir lediglich die Einkaufsrechnung vorlegen lassen. War die Duschtuer tatsaechlich relativ neu, waere mir persoenlich das Risiko einer Klage zu hoch. Der Anschein spricht dann naemlich klar gegen Dich.

    cu
    Guenni

    Hallo Peachester,

    wirklich beantworten kann man das nur, wenn man die Mietvertraege genauer prueft. Die solltet Ihr auf alle Faelle zu Eurem Termin mitnehmen. Ansonsten haengt das wohl sehr von dem Gericht ab, das fuer Euch zustaendig ist.

    Wohnt Ihr beispielsweise in Berlin und Euer Mietvertrag ist tatsaechlich ein WG-Vetrag, koennt Ihr Eure Vermieterin ja mal auf das Urteil des Landgerichts Berlin hinweisen. Danach muss der Vermieter einem Mieterwechsel in einer WG in aller Regel zustimmen, wenn sie denn tatsaechlich als WG ausgelegt ist.

    Allerdings solltet Ihr bedenken: Wenn Euer Vermieter Euch tatsaechlich da raus haben will, wird ihm das - gerade bei einer WG - mit hoher Wahrscheinlichkeit ueber kurz oder lang gelingen. Moeglichkeiten dazu gibt es durchaus. Und selbst wenn nicht, eine rechtliche Auseinandersetzung wird das Klima so vergiften, dass ein vernuenftiges Miteinander nicht mehr moeglich ist. Fuer jede noch so kleine Verfehlung immer gleich Zoff mit dem Anwalt der Vermieterin zu bekommen, meine Vorstellung von angenehmen Wohnen waere das nicht.

    cu
    Guenni

    Hallo sego12,

    wie meine Vorposter schon schrieben, aus dem Mietvertrag wirst Du hoechstwahrscheinlich keine Rechte ableiten koennen, es sei denn, da ist die Verschliessbarkeit dieser Tuere explizit zugesichert.

    Heisst aber nicht, dass du gar keine Handhabe hast. Spaetestens seit da der Stadtstreicher genaechtigt hat, duefte das der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht unterliegen. Also auffordern zum Beheben ja, Mietminderung zur Durchsetzung nein.

    cu
    Guenni

    Hallo max_cluba,

    auch das ist bestenfalls eine Halbwahrheit. Der Vermieter kann die Untervermietung eines Teils der Wohnung nicht ohne Weiteres verbieten. Aber auch nur dann, wenn der Grund fuer die Untervermietung nach Anmietung entstanden ist. Was bei Dir eher schwer zu begruenden waere. Die Untervermietung der kompletten Wohnung kann er jederzeit verbieten.

    cu
    Guenni

    Hallo Star,

    hat zwar nicht viel mit Mietrecht zu tun, aber ich versuch mal mein Glueck.

    Es gibt kein Gesetz, dass Dich zwingt, auf ein Klopfen am Fenster zu reagieren. Das ist meistens auch gar keine boese Absicht, die Leute wissen, dass Du in der Regel zu Hause bist und sie so in das Haus kommen. Wenn das nicht mehr funktioniert, stellen sie das ueber kurz oder lang ganz von selbst ein. Also einfach einen Zettel ins Fenster haengen "klopfen zwecklos" und das Klopfen zukuenftig einfach tapfer ignorieren. Oder, wenn es Dir gerade besser geht, den Leuten erklaeren, dass Dir das schwerfaellt und Du in Zukunft leider nicht mehr oeffnen kannst.

    Dass Dein Hund beim Klopfen anschlaegt, ist normal. Dass er sich hinterher nicht beruhigt allerdings nicht. Das ist Erziehungssache, dagegen kannst nur Du selbst etwas unternehmen.

    cu
    Guenni

    Hallo allerseits,

    meines Erachtens ist das eine Modernisierung. Es ist ein Austausch erfolgt, die neue Heizung braucht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weniger Primaerenergie als die alte. Moeglicherweise waeren zum Zeitpunkt des Austausches erforderliche Reparaturkosten abzuziehen. Das ist dann aber ein Fall fuer Spezialisten.

    Die Umlage einer neuen Heizungsanlage erfolgt ueblicherweise auf Basis der Wohnflaeche. Wirkliche Vorschriften gibt es dafuer zwar nicht, die Umlage muss nur "angemessen" erfolgen. Zumindest mir ist aber kein Urteil bekannt, das die Umlage von Heizungsmodernisierungen auf Basis Wohnflaeche fuer unzulaessig erklaert haette. Von daher wird das meistens so gemacht.

    cu
    Guenni

    Hallo matzekovski,

    sieh es positiv, Du hast daraus gelernt, dass man sich nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch das Umfeld ansehen soll. Ein hellhoeriges Haus, ueberwiegend von Studenten bewohnt und ein ruhebeduerftiger Mieter im Homeoffice passen ganz einfach nicht zusammen.

    Im Uebrigen ist das mit dem Laermprotokoll meiner Erfahrung nach ziemlich vergebene Liebesmuehe. Das bringt nur etwas, wenn Du tatsaechlich vorhast, vor Gericht zu gehen. Und selbst dann gilt: Jeder Mensch hat ein anderes Laermempfinden. Um ein neutrales Ergebnis zu erhalten, wird das Gericht aller Wahrscheinlichkeit nach einen Gutachter einsetzen. Der kostet genauso Geld wie das Verfahren und der (bei einem Streit vor Gericht empfehlenswerte) Anwalt.

    Geraeusche des normalen Bewohnens musst Du dulden. Da laesst sich nur etwas gegen den Vermieter machen, wenn die Wohnung gegen zum Zeitpunkt der Erbauung geltende Vorschriften verstoesst. Und wenn der Gutachter bzw. Richter dann sagt, ist nicht so schlimm oder alternativ, in einem Haus mit lauter Studenten muss man eben mit einem erhoehten Laermpegel rechnen, ist ausser Spesen nichts gewesen.

    Massiven Laerm musst Du insbesondere Nachts natuerlich nicht akzeptieren. Aber die Grenzen sind fliessend, was so eine Klage immer zu einem Risiko macht.

    cu
    Guenni

    Hallo Hippocampus,

    wie Du schon gesagt hast: gemietet wie gesehen, auf dem normalen Mietminderungsweg wird da nichts gehen. Es sei denn, das Ding verstoesst gegen irgendeine geltende Vorschrift und die Benutzung wird deswegen von einer Behoerde untersagt.

    Ansonsten bleibt Dir nur, mit dem Vermieter zu sprechen. Eventuell gibt es ja andere Interressenten fuer den Parkplatz und der Vermieter kommt Dir entgegen.

    cu
    Guenni

    Hallo allerseits,

    ich halte von der "gar nicht reagieren" Methode in diesem Fall nicht allzuviel. Klar, man kann sich hinstellen und sagen, hab ich nie bekommen. Damit koennt ihr allerdings maximal die Kuendigung verzoegern, aber nicht verhindern. Auch kann das zum Bumerang werden, wenn doch irgendwie nachgewiesen werden kann, dass die Kuendigung fristgerecht eingegangen ist. Und sei es nur, weil sich irgendwer verplappert. Oder das Gericht einen Eid haben will, dass der Brief nicht angekommen ist. Wenn jemand einen Meineid schwoeren soll, ueberlegt er sich das gerne nochmal. Dann habt ihr naemlich die Widerspruchsfrist verpasst, habt nen Haufen Anwalts- und Gerichtskosten auf der Uhr und muesst schlussendlich doch raus.

    Vermutet Ihr nur, dass der Vermieter den Eigenbedarf nur vorschiebt oder habt Ihr Anhaltspunkte dafuer? Wenn es mehr als ein reiner Verdacht ist, waere es aus meiner Ansicht sinnvoller, einfach auszuziehen. Dann nach Auszug nachsehen, ob der Vermieter tatsaechlich eingezogen ist. Ist er das, habt Ihr nicht viel verloren, gegen echten Eigenbedarf laesst sich nicht wirklich etwas machen.

    War der Eigenbedarf nur vorgeschoben, macht sich der Vermieter schadenersatzpfichtig. Und zwar nicht nur fuer die entstandenen Kosten des Umzugs, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach auch fuer die Mehrkosten fuer die neue Wohnung. Das ist dann der richtige Zeitpunkt, an dem ich einen Anwalt einschalten und vor Gericht gehen wuerde.

    cu
    Guenni

    Hallo chester,

    aus Erfahrung kann ich Dir sagen, vermieten an eine WG und "moeglichst wenig Scherereien" schliessen sich gegenseitig aus. Klar, man bekommt mehr Geld, wenn man an eine WG vermietet. Aber man hat dafuer auch einen erheblichen Mehraufwand und eben "Scherereien". Eine WG, die ohne jegliche Probleme laeuft ist ungefaehr so haeufig wie ein Jackpot im Lotto ;o)

    cu
    Guenni

    Hallo KommFort,

    um es kurz zu machen. Ist die Wohnung in Muenchen, Frankfurt oder einem aehnlich begehrten Platz, kann der Vermieter vom Mieter fast alles verlangen - irgendjemand macht das dann schon.

    Liegt die Wohnung irgendwo in Hinterland im Osten Deutschlands, ist es genau anders herum. Jeder Vermieter ist dem Mieter hilflos ausgeliefert.

    Es haengt also ganz vom oertlichen Mietmarkt ab, wer sich wem gegenueber was leisten kann. Ob das jetzt so im Gesetz steht oder nicht, ist dabei nebensaechlich.

    cu
    Guenni

    Hallo Nines,

    in Berlin sollte es fuer Deine Vermieterin kein grosses Problem sein, ein guenstiges Zimmer schnell wieder zu vermieten. Von daher solltest Du sie einfach informieren, dass Du etwas anderes suchst, weil Du ohne Bescheinigung aufgeschmissen bist und sie um Aufloesung des Vertrags bittest, sobald Du etwas Neues hast. Wenn Deine Vermieterin nicht vollkommen daneben ist, stimmt sie dem zu. Spaetestens bei einer rechtlichen Auseinandersetzung wuerde naemlich genau das passieren, was Deine Vermieterin zu vermeiden sucht: Der Mietvertrag wuerde offiziell bekannt werden.

    Edit: Achja, und fuer die Zukunft solltest Du daran denken, dass etwas, das man um die Haelfte des normalen Preises bekommt, ueblicherweise einen Haken hat.

    cu
    Guenni

    Hallo Melanie,

    da wirst Du vermutlich Pech haben. Das Thema Teppich gegen anderen Bodenbelag (hier Parkett) tauschen war schon bis zum BGH. Und der hat geurteilt, dass der Boden getauscht werden darf, solange die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebaeudes zulaessigen Schallwerte nicht ueberschritten werden. Das koenntest Du mal pruefen, hoert sich Deiner Beschreibung nach aber nicht so an.

    cu
    Guenni

    Hallo allerseits,

    ein Kratzer in einer Tuer und eine abgeplatzte Fliesenecke sind aber keine verdeckten Maengel. Die haetten gleich im Uebergabeprotokoll erwahnt werden muessen. Da sie dort nicht stehen, trifft den Vermieter die Nachweispflicht, dass sie vom Mieter verursacht wurden. Ist zwar nicht unmoeglich, aber alles andere als einfach, wenn der Mieter das abstreitet.

    cu
    Guenni

    Hallo Mattes,

    meine Einschaetzung: Deine Freundin war durch die mit dem Vormieter vereinbarte Uebernahme der Kueche zur Rueckgabe Wohnung mit ordentlicher Herdanschlussdose verpflichtet. Dadurch wurde dem Vermieter naemlich die Moeglichkeit genommen, den Vormieter fuer die fehlende Dose in Anspruch zu nehmen.

    Der Vermieter hat einen Anspruch auf eine "fachgerecht" ausgefuehrte Reparatur. Arbeiten am 230 Volt Netz sind nur dann "fachgerecht" erledigt, wenn sie von einer im Installateurverzeichnis des Verteilungsnetzbetreibers eingetragenen Elektrofachkraft ausgefuehrt wurden. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass Du das nicht bist. Im Endeffekt streitet Ihr Euch also um 10 Euro, fuer die Du - auch nur vielleicht - eine guenstigere Fachkraft gefunden haettest.

    Grundsaetzlich muss der Vermieter eigentlich eine Nachfrist zur Reparatur setzen. Dies gilt dann nicht, wenn die Behebung verweigert wurde. Hat Deine Freunding also bei der Uebergabe gesagt, das habe ich schon so uebernommen, das repariere ich nicht oder aehnliches, dann darf der Vermieter einen eigenen Elektriker bestellen und das in Rechnung stellen. Wenn nicht, waere die Berechnung der Kosten an Euch wohl nicht gestattet.

    Nicht vergessen duerft Ihr aber, dass Deine Freundin fuer den Mietausfall durch eine eventuelle Nachfrist schadenersatzpflichtig ist. Ist die Wohnung also z.B. schon weitervermietet, waere das mit Sicherheit teurer als EUR 90,-. In so einem Fall ist der Vermieter lediglich seiner Schadenminderungspflicht nachgekommen, in dem er die Reparatur schnell selber in Auftrag gegeben hat. Schon alleine die Brieflaufzeit mit der Aufforderung, die Reparatur vorzunehmen, haette hoehere Kosten verursacht. Das ist zwar ein strittiger Punkt, aber ich meine, ein derartiges Urteil schon mal gelesen zu haben.

    Alles in allem ist es wegen dem in Rede stehenden Betrag sicherlich nicht empfehlenswert, hier Streit anzufangen oder gar eine Klage einzureichen.

    cu
    Guenni

    Hallo Leandinho,

    meine Meinung: Spielt mit offenen Karten. Zumindest bei mir haben Mieter, die zwar selber kein Geld, dafuer aber einen potenten Buergen haben, 100 Mal groessere Chance auf meine Wohnung als jemand, der mir dann bei der Besichtigung mitteilt, dass eigentlich alles ganz anders ist. Das waeren naemlich die allerersten, die ich aussortieren wuerde.

    Allerdings wuerde ich empfehlen, dass Du die Bewerbung schreibst und Dich vorstellst und nicht Deine Mutter. Ein Student, der von seiner Familie unterstuetzt wird, ist nichts aussergewoehnliches. Passiert in Deutschland jedes Jahr zigtausendfach. Eine Frau mittleren Alters, die von Hartz IV lebt, wird von einem ganz erheblichen Anteil von Vermietern aufgrund schlechter Erfahrungen mit derartiger Klientel von vornherein ausgeschlossen.

    cu
    Guenni

    Hallo lewist,

    kommt auf den genauen Text der Buergschaft an. Das OLG Duesseldorf war zumindest mal der Ansicht, dass es ein unkuendbares Dauerschuldverhaeltnis nicht gibt (24 U 264/97). Buergschaften koennen nach diesem Urteil gekuendigt werden, mit einer Frist, die der Kuendigungsfrist des Vermieters + einer gewissen Ueberlegungsfrist enspricht. Allerdings werden Buergschaften neueren Datums so abgefasst, dass sie diesen Punkt nach Moeglichkeit umgehen. Gibt aber nur eine Handvoll Entscheidungen zu dem Thema, von gefestigter Rechtssprechung kann man hier wohl eher nicht sprechen. Kann und wird also jedes Gericht anders beurteilen.

    Abgesehen davon wuerde Euch das nicht viel helfen. Wie der obige Text schon andeutet, kann der Vermieter den Vertrag wohl kuendigen, wenn der Buerge aussteigt.

    cu
    Guenni

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!