Hallo v. Berthelen,
sehe ich genauso wie meine Vorposter, der Kuendigungsausschluss duerfte in Ordnung sein, einfach so kuendigen vor Ende der 3 Jahre ist nicht.
Nachdem Deine Partnerin Ihren Job nicht selbst aufgegeben, sondern verloren hat, koennte der Vermieter aber unter Umstaenden nach Treu und Glauben verpflichtet sein, einen Nachmieter zu akzeptieren. Wann das der Fall ist, sehen die Gerichte aber durchaus unterschiedlich, da empiehlt sich der Gang zu einem guten Anwalt, der weiss, wie Euer zustaendiges Gericht diesbezueglich tickt.
Aber auch dafuer sind einige Huerden zu nehmen, der Nachmieter muss mindestens die selben Voraussetzungen wie Ihr erfuellen und zustaendig fuer die Suche und Beibringung der Unterlagen seid nur Ihr. Nachzulesen in diesem BGH Urteil.
cu
Guenni