Hallo allerseits,
ob der Vermieter will oder nicht, er muss einem Hinweis auf eine moegliche Ueberbelastung nachgehen. Tut er das nicht und die Decke bricht unter der Last tatsaechlich ein, haengt er naemlich sonst mit in der Haftung. Zumindest der Handwerker war offensichtlich der Ansicht, dass eine Gefaehrdung vorliegt, sonst haette er das wohl kaum erwaehnt.
Ich kann daher nicht empfehlen, den Vermieter nicht ins Haus zu lassen. Dann traegst naemlich Du ganz alleine die Verantwortung dafuer, wenn die Decke tatsaechlich einbrechen sollte. Und da Du darauf hingewiesen wurdest, dass davon eine Gefahr ausgeht, wird Dir im Zweifel auch keine Versicherung helfen. In Kenntnis einer Gefahr und in dem Bewusssein, dass ein Schaden eintreten kann, ist naemlich grob fahrlaessig. das ist in aller Regel in Versicherungen ausgeschlossen. Jeglichen Schaden wirst Du damit wohl aus eigener Tasche zahlen muessen. Bei einem Personenschaden mit Behinderung als Folge heisst das unter Umstaenden, dass Du bis an Dein Lebensende vom Existenzminimum leben musst.
Unabhaengig davon, ob und wann Du den Vermieter mietrechtlich nun in die Wohnung lassen und / oder Fotos machen lassen musst, wuerde ich Dir also schon als Selbstschutz empfehlen, das baldmoeglichst anzugehen. Ich bin kein Statiker, aber bei einem Altbau um 1900 kann es durchaus sein, dass eine Punktbelastung durch einen Fuss des Regals (die 100 kg / m2 liegen ja nicht flaechig an) zusammen mit Deinem Gewicht, wenn Du davor stehst, zu viel ist.
Koennen sich Vermieter und Du nicht einigen, empfehle ich den Einsatz eines Statikers. Du kannst ja mit dem Vermieter ausmachen, wer unrecht hat, bezahlt ihn. Damit seid Ihr dann beide auf der sicheren Seite.
cu
Guenni