Beiträge von Guenni

    Okay, allerdings habe ich ja nur einen von zwei Schlüsseln abgegeben?

    Das ist egal, auch mit nur einem Schluessel hast Du dem Vermieter wieder den Besitz eingeraeumt. Wenn eine Wohnung nur dann zurueckgegeben werden koennte, wenn alle Schluessel abgeliefert worden sind, wuerde ein ganz erheblicher Teil der deutschen Mietvertraege bis zum Sankt Nimmerleinstag laufen ;o)

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    Guenni

    Hallo maike_marie,

    doppelt Miete kassieren darf der Vermieter nicht. Damit waere er ungerechtfertigt bereichert und muesste Dir das zu viel erhaltene Geld zurueckerstatten.

    Aber oftmals hat der Vermieter den neuen Mieter nur schon vorab in die Wohnung gelassen, die erste Miete ist erst zum naechsten Monat faellig. Dagegen spricht nichts, durch die Rueckgabe des Schluessels gilt der Besitz an der Wohnung als aufgegeben.

    Ich wuerde den Vermieter mal hoeflich darauf ansprechen. Mal reden kann nichts schaden, vielleicht rueckt er ja was raus. Klagen wuerde ich mir verkneifen, zum Einen hast Du ein Beweisproblem, zum Anderen rechnet sich der Aufwand und das Risiko bei einer halben Monatsmiete nicht.

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    Guenni

    Hallo Paddington,

    da hast Du was missverstanden. Der Vermieter muss keineswegs Deinem Zuzug zustimmen. Das mit der Erlaubnis zur Untervermietung gilt nur in Ausnahmefaellen, wenn sich beispielsweise die finanzielle Situation der Mieter unvorhergesehen geaendert hat und muss von den Mietern entsprechend nachpruefbar dargelegt werden. Ein grundsaetzlicher Anspruch auf Untervermietung, nur weil es so billiger fuer die Mieter ist, existiert nicht.

    Auf den Mietspiegel wuerde ich nicht allzuviel geben. Der ist zwar als Argumentationshilfe nett und wenn man vorhat, sich vor Gericht zu streiten (vorausgesetzt, er haelt einer gerichtlichen Ueberpruefung stand). Aber jeder vom Fach weiss, dass so ein Mietspiegel gerne mal schoengerechnet wird und mit den tatsaechlich bezahlten Mieten oft nicht allzuviel gemein hat. In Muenchen hat beispielsweise jetzt sogar das Finanzamt erstmalig den Mietspiegel nicht mehr anerkannt, weil offensichtlich viel zu niedrig.

    Davon abgesehen ist eine Erhoehung der Kaltmiete um 40%, nur weil eine zusaetzliche Person in die Wohnung zieht natuerlich nicht gerechtfertigt. Du hast damit zusammen mit Mietspiegel und Mietpreisbremse recht gute Chancen, dass ein Gericht die Miete auf die gesetzlich zulassige zusammenstreicht (so sie denn tatsaechlich ueber dem Mietspiegel liegt). Dem Verhaeltnis zum Vermieter ist das aber natuerlich nicht sonderlich zutraeglich.

    cu
    Guenni

    Hallo Andras,

    ich bezweifle, dass sich aus Deiner Unkostenbeteiligung ein Mietvertrag konstruieren laesst. Solche Urteile gab es zwar schon, aber da ging es um normale Wohnungen ausserhalb des Elternhauses.

    Meines Erachtens duerfen die Eltern Dich durchaus des Hauses verweisen. Allerdings nicht einfach so von heute auf morgen, sie muessen Dir schon eine angemessene Frist einraeumen, Dir etwas Neues zu suchen. Ihnen ist ja bewusst, dass Du da wohnst und nicht nur zu Besuch bist. Je nach Schwierigkeit, etwas anderes zu finden, tippe ich jetzt mal auf irgendetwas zwischen 14 Tagen und einem Monat. Außer du bist dem Hausherrn an die Kehle gegangen oder etwas aehnlich gravierendes ist geschehen, dann kann es auch mal ganz schnell gehen.

    cu
    Guenni

    Hallo allerseits,

    wohnt der Nachbar schon in der Wohnung? Wenn ja, wuerde ich das als einvernehmliche Vetragsaufloesung betrachten. Beide Parteien waren sich offensichtlich einig, dass der Mietvertrag endet. Da ist meines Erachtens maximal der Zeitpunkt unklar, aber nicht die Tatsache. Im Gegensatz zu einer Kuendigung muss naemlich eine Aufloesung nicht schriftlich erfolgen. Also schnellstmoeglich Schluessel uebergeben und Ruhe.

    Steht die Wohnung noch leer, schliesse ich mich meinen Vorpostern an. Wobei ein Gespraech mit dem Vermieter, wie man die Kuh am besten vom Eis bekommt sicherlich auch nicht schaden kann.

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    Guenni

    Hallo Aleksej,

    sprich mit Deinen WG Mitgliedern und seht zu, dass Ihr die Kosten untereinander aufteilt, weil

    a. Wegen EUR 50,- geht man nicht vor Gericht. Wenn das kein zu 100% eindeutiger Fall ist, verliert man den gerne, weil einen der Richter bei so einem Betrag oft als Streithansel sieht, dem es nur ums Rechthaben geht. Richter haben mehr als genug zu tun, die wollen die Leute nicht ermutigen, wegen solchen Betraegen zu klagen.

    b. Ihr habt die Mikrowelle nunmal nicht sonderlich pfleglich behandelt. Soll der Vermieter jetzt jeden anschreiben und von jedem 1/3 verlangen oder das aus eigener Tasche bezahlen?

    So etwas ist genau der Grund, warum so viele Vermieter sich weigern, an eine WG zu vermieten. Wenn es darum geht, Verantwortung fuer Schaeden an gemeinschaftlich genutzten Sachen zu uebernehmen, schreit jeder "ich war es nicht, beweis mir das Gegenteil". Und der Vermieter ist dann der Dumme.

    cu
    Guenni

    Hallo MixMash,

    spricht etwas dagegen, sich was Neues zu suchen? Vergleichsweise guenstige Miete, gute Lage oder dergleichen? Dann warte die schriftliche Kuendigung ab und schau Dir dann an, ob der Aufwand / die Kosten / die Erfolgschancen dagegen anzugehen die Sache wert ist.

    Wenn nichts besonderes gegen einen Wohnungswechsel spricht, versucht doch mit Deinem Vermieter ein bisschen zu handeln. Zumindest ein Verzicht auf die Kuendigungsfrist sollte drin sein, wenn Ihr kurzfristig etwas Neues findet. Eventuell auch ein bisschen finanzielle Hilfe bezueglich der Umzugskosten. Wenn ein Vermieter gleich mehrere Eigenbedarfskuendigungen ausspricht, besteht durchaus eine gewisse Wahrscherinlichkeit, dass er damit vor Gericht auf die Nase faellt. Insbesondere Vermieter vieler Wohneinheiten sind da durchaus bereit, dem Mieter etwas entgegenzukommen, wenn sie sich dadurch Aerger ersparen koennen.

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    Guenni

    Hallo ABSS,

    Meiner Erfahrung nach habt Ihr genau 2 Moeglichkeiten: Euch ein dickes Fell zulegen und auf jede Anschuldigung mit "Ja, Frau Mueller, Entschuldigung, Frau Mueller, wir werden uns bessern, Frau Mueller" zu reagieren und das Gespraech direkt danach vergessen.

    Oder aber, wenn Ihr das nicht koennt, ausziehen.

    Einen Kontrollfreak kann man nicht aendern, einmal Kontrollfreak, immer Kontrollfreak. Und gerichtlich verbieten lassen kann man so etwas nur im Ausnahmefall, wenn es wirklich extreme Zuege annimmt.

    cu
    Guenni

    Hallo allerseits,

    Die Rückgabe an den Vermieter sollte man dann aber auch erst zum Mietende ins Auge fassen, wenn schon Miete gezahlt wird, sollte man wenn auch nur hypothetisch die Wohnung vertragsgemäß bis Mietende nutzen können.

    das ist aber ein zweischneidiges Schwert. Man ist dann naemlich auch bis zu Rueckgabe verantwortlich. Kommt es beispielsweise zu einem Wasserrohrbruch und man meldet den nicht, ist man fuer Schaden aufgrund der nicht erfolgten Meldung verantwortlich. Ich persoenllich wuerde die Wohnung daher baldmoeglichst zurueckgeben, wenn ich mir sicher bin, sie nicht mehr zu brauchen. Ausser Risiken habe ich nichts davon, sie laenger als unbedingt noetig zu behalten.

    Und nach nem Monat oder so mal vorbeischauen. Ist die Wohnung schon wieder vermietet, kann man sich die Miete sparen. Doppelt Miete kassieren darf der Vermieter naemlich nicht.

    cu
    Guenni

    Hallo allerseits,

    in den Punkt "Beendigung des Mietverhaeltnisses" kann man aber auch einen Verzicht des Vermieters auf eine Kuendigung hineininterpretieren. Ich schliesse mich Mainschwimmer an, das ist eine Angelegenheit fuer einen (Fach)anwalt. Ich persoenlich wuerde das Haus ohne anwaltliche Beratung nicht kaufen.

    cu
    Guenni

    Hallo MarieK,

    unabhaengig davon, ob der Vermieter nach der EnEV nun tauschen muss oder nicht, ins Rollen gebracht habt Ihr den Stein. So eine neue Heizung kostet mit Kaminumbau und sonstigen Spielereien je nach Groesse des Hauses EUR 10.000,- aufwaerts. Dass der Vermieter nicht erfreut ist, dass er das investieren muss, weil Ihr ihm den Kaminkehrer auf den Hals gehetzt habt, sollte glaub ich jeder verstehen.

    Ganz nebenbei duerft Ihr Euch auch schon auf eine Mieterhoehung freuen. Bei Modernisierungen, die eine Ernergieeinsparung bedeuten, darf der Vermieter naemlich 11% der reinen Modernisierungskosten jaehrlich auf die Miete umlegen. Wohnt Ihr nun beispielsweise in einem Einfamilienhaus und die Modernisierung der Heizung kostet EUR 10.000,-, heisst das fuer Euch EUR 91,67 mehr monatliche Miete. Bei Mehrfamilienhaeusern wird das natuerlich unter den Mietern aufgeteilt, kostet aber halt auch mehr.

    Ob Ihr das durch die Energieeinsparung wieder hereinwirtschaften koennt, ist fraglich, meistens leider nicht.

    cu
    Guenni

    Hallo motaboy,

    der Kuehlschrank ist Euer Eigentum, der Vermieter hat da nichts mit am Hut. Ihr koennt aber sowohl mit dem Vermieter wie auch mit einem vom Vermieter gesuchten Nachmieter eine Vereinbarung ueber den Kuehlschrank treffen. Verpflichtet dazu sind beide aber nicht.

    Hat weder Vermieter noch Nachmieter Interesse, koennt Ihr den Kuehlschrank entweder verscherbeln und den Erloes teilen, oder aber einer von Euch nimmt ihn und zahlt die anderen aus.

    Ist also alles Verhandlungssache.

    cu
    Guenni

    Hallo Numaayns,

    im Zivilrecht gilt vor Gericht ueblicherweise der Grundsatz: Wer etwas behauptet, muss es auch beweisen. Du hast einen Kontoauszug. Auf dem steht hoffentlich Kaution. Das sollte als Nachweis der Zahlung ausreichen. Dein Vermieter muss also nun einen Beweis beibringen, dass er das Geld zurueckbezahlt hat. Alleine seine Behauptung wird ihm da nicht viel helfen.

    Soweit die Theorie. Nun zur Praxis. Du hast keinen Mietvertrag mehr. Ich gehe daher davon aus, dass Du auch keine schriftliche Kuendigung mehr hast. Die Kuendigung eines Mietvertrags muss aber zwingend schriftlich erfolgen. Dass und wann die Kuendigung dem Vermieter zugegangen ist, musst Du nachweisen. Kannst Du das nicht, gilt der Mietvertrag zumindest fuer eine gewisse Zeit fort. Dein Vermieter braucht also nur zu sagen, "die Kaution wurde mit ausstehender Miete verrechnet" und schon hast Du ein Problem.

    Das ist nur einer von ganz vielen Fallstricken, die da lauern. Ich persoenlich wuerde mich zwar ueber das A... aufregen, aber bei einem Betrag von EUR 500,- sicherlich nicht klagen. Fuer solche Betraege geht man eigentlich nur vor Gericht, wenn einem es ums Prinzip geht. Finanziell gesehen rechnet sich der zu betreibende Aufwand fuer den Betrag nicht, selbst wenn Du gewinnst. Und das ist in diesem Fall keineswegs ausgemacht.

    cu
    Guenni

    Hallo allerseits,

    ob der Vermieter will oder nicht, er muss einem Hinweis auf eine moegliche Ueberbelastung nachgehen. Tut er das nicht und die Decke bricht unter der Last tatsaechlich ein, haengt er naemlich sonst mit in der Haftung. Zumindest der Handwerker war offensichtlich der Ansicht, dass eine Gefaehrdung vorliegt, sonst haette er das wohl kaum erwaehnt.

    Ich kann daher nicht empfehlen, den Vermieter nicht ins Haus zu lassen. Dann traegst naemlich Du ganz alleine die Verantwortung dafuer, wenn die Decke tatsaechlich einbrechen sollte. Und da Du darauf hingewiesen wurdest, dass davon eine Gefahr ausgeht, wird Dir im Zweifel auch keine Versicherung helfen. In Kenntnis einer Gefahr und in dem Bewusssein, dass ein Schaden eintreten kann, ist naemlich grob fahrlaessig. das ist in aller Regel in Versicherungen ausgeschlossen. Jeglichen Schaden wirst Du damit wohl aus eigener Tasche zahlen muessen. Bei einem Personenschaden mit Behinderung als Folge heisst das unter Umstaenden, dass Du bis an Dein Lebensende vom Existenzminimum leben musst.

    Unabhaengig davon, ob und wann Du den Vermieter mietrechtlich nun in die Wohnung lassen und / oder Fotos machen lassen musst, wuerde ich Dir also schon als Selbstschutz empfehlen, das baldmoeglichst anzugehen. Ich bin kein Statiker, aber bei einem Altbau um 1900 kann es durchaus sein, dass eine Punktbelastung durch einen Fuss des Regals (die 100 kg / m2 liegen ja nicht flaechig an) zusammen mit Deinem Gewicht, wenn Du davor stehst, zu viel ist.

    Koennen sich Vermieter und Du nicht einigen, empfehle ich den Einsatz eines Statikers. Du kannst ja mit dem Vermieter ausmachen, wer unrecht hat, bezahlt ihn. Damit seid Ihr dann beide auf der sicheren Seite.

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    Guenni

    Hallo Lilallotta,

    ich wuerde davon abraten, eine formelle Kuendigung zu schicken. So, wie du das schilderst, gibt es keinen Mietvertrag, auch keinen muendlichen. Das Gegenteil muesste Dein Lebenspartner beweisen. Das kann er zum Beispiel, wenn er Dir regelmaessig Geld ueberwiesen und auf der Ueberweisung "Miete" als Zweck angegeben hat. Oder aber, wenn du ihm eine formelle Kuendigung schickst. Schliesslich muss man etwas, das nicht existiert, ja auch nicht formell kuendigen.

    Dazu kommt, dass so eine Kuendigung ja auch an Fristen gebunden ist. Wenn es bloed geht, sind das dann 6 oder mehr Monate Kuendigungsfrist. Ab Zugang Deines Schreibens, natuerlich. Darauf wuerde ich mich nicht einlassen.

    Ich wuerde mich auf den Standpunkt stellen, dass eben kein Mietvertrag existiert. Du als Eigentuemer kannst also jederzeit - mit angemessener First - verlangen, dass dein Ex-Partner auszieht. Die angemessene Frist duerfte mit Deiner Mail gewahrt sein. Ich wuerde dem Ex daher ein Schreiben zukommen lassen, dass er innerhalb von 14 Tagen auszuziehen hat, da Du ansonsten Raeumungsklage einreichen wirst.

    Ist allerdings nur meine persoenliche Meinung, ich bin kein Anwalt. Wenn Du schnelle anwaltliche Beratung willst, gibt dafuer extra Portale wie z.b. frag-einen-anwalt.de, dort wird in der Regel sehr schnell geantwortet. Zwar meistens nicht von einem Fachanwalt, aber zur schnellen Orientierung reicht es ueblicherweise.

    cu
    Guenni

    Hallo Philipepe,

    tja, so unrecht hat der Vermieter da nicht. Ein gemeinsamer Vertrag kann nur gemeinsam gekuendigt werden.

    Wenn allerdings von Anfang an klar war, dass Ihr eine WG seid, muss der Vermieter - zumindest der Ansicht des LG Berlin folgend - einem Austausch eines Mieters zustimmen. Allerdings nur, wenn der aehnlich finanzkraeftig ist wie Du und auch sonst keine Gruende gegen den Mieter sprechen.

    Findet sich so jemand nicht, bleibt nur die Loesung von anitari.

    cu
    Guenni

    Hallo allerseits,

    bei einer WG koennte eine Pauschale unter Umstaenden gueltig sein, auch wenn ich den Betrag fuer reichlich hoch halte. Alle Urteile, die ich bezueglich dieser Pauschalen kenne, beziehen sich auf den Abschluss eines (neuen) Mietvertrags. Bei einer WG kann es sich aber durchaus auch um eine Aenderung/Ergaenzung eines bestehenden Mietvertrags handeln. Ob die Aenderung eines Vetrages bei dem durch die Rechtsprechung postulierten zulaessigen staendigen Wechsel in einer WG in Verbindung mit einem Mietspiegel, der es unmoeglich macht, diese Kosten in die Miete einzukalkulieren, noch eine unzulaessige Benachteiligung des Mieters darstellt, ist zumindest nicht eindeutig. Urteile dazu kenne ich bisher nicht.

    cu
    Guenni

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