Beiträge von Floydson

    Was steht sonst im Vertrag zu Schönheitsreparaturen?


    Auszug: "Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet, die laufenden Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung auszuführen, soweit diese durch sachgemäßen Gebrauch erforderlich werden. Dazu gehören das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen. Demgemäß sind die Wohnräume sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würden, wenn der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte."

    Im weiteren keine weiteren Fristen oder Quoten. Reicht das erstmal zur Einschätzung oder wohin zielt Deine Frage?

    @ Azze: Danke erstmal für Deine Meinung. Wir werden es so machen und das Beste hoffen.

    @ Berny: Mir ist schon klar, dass wir vieles falsch gemacht haben. Eine gewisse Zeitnot, knapper Wohnraum in Hamburg oder fehlende Erfahrung haben sicherlich alle ihren Beitrag geleistet. Aber genau weil ja Leute wie Du offensichtlich auf diesem Gebiet mehr Erfahrung haben, wende ich mich ja an ein solches Forum. Und ja, das ÜP ist schon das richtige, weist aber offensichtliche formelle Fehler auf (wie beschrieben).

    Aber wenn ich Deine Antworten mal zusammenfassen darf: "Blöd gelaufen. Rechtlich alles eindeutig und keine Handhabe. Jetzt kannste machen, was Du willst." Richtig so? Hast Du denn aus Deiner Erfahrung sonst noch einen Tipp, was man (außer Verhandlung mit Makler / Vermieter) noch machen kann?

    Liebe Forenmitglieder,

    ich hoffe, jemand kann hier weiter helfen und hat Muße, den ganzen Text zu lesen.

    Meine Freundin und ich haben zum 01.04. eine Altbau-Wohnung als neue Mieter übernommen. Bei Besichtigung der Wohnung im Februar (am späten Abend) wirkte die Wohnung so, dass ein "normales Ausmaß" an Schönheitsreparaturen fällig wäre, sprich Anstrich der Wände. Renovierung der Wohnung war kein Thema. Vertragsunterzeichnung nach Vermittlung durch einen Makler war Ende Februar. Zu Renovierung heisst es (Hamburger Mietvertrag für Wohnraum): "Der Mieter übernimmt die Wohnung im gegenwärtigen Zustand."

    Bei Übergabe (ebenfalls in den Abendstunden) stellte sich der Zustand der Wohnung deutlich anders dar: Insbesondere der wirklich schöne Stuck zeigte sich deutlich verschmutzt / verfärbt. Auf Nachfrage hiess es seitens des Maklers, daß wir den Stuck säubern könnten. Um es kurz zu machen: Wir haben uns bei Übergabe durch den Makler und Vormieter unter Druck setzen lassen und im Endeffekt ein Übergabeprotokoll unterschrieben, dass die Realität nicht abbildet. So ist bei Mängeln nur aufgeführt, dass der "Dielenboden" Abnutzungserscheinungen enthalte sowie die Zählerstände. Das Übergabeprotokoll wurde elektronisch auf Tablet gemacht und dort von uns unterschrieben. In der später zugestellten Email mit Übergabeprotokoll als PDF sind einige formelle Fehler: Unter "Wohnungsdaten" steht eine falsche Adresse, Unterschriften von Vor- und Nachmieter sind vertauscht etc.

    Wir haben uns dann am nächsten Tag bei Tageslicht die Wohnung erneut angeschaut und versucht, den Stuck vorsichtig zu reinigen (mit Pinsel und später mit leicht feuchtem Lappen). Auch darunter kam es nicht zu einer deutlichen Reduktion der Verfärbungen. Desweiteren fiel auf, dass keine Tür richtig schliesst und die Gegensprechanlage nicht richtig funktioniert.

    Bei erneuter Kontaktaufnahme mit dem Makler hiess es, dass der Vermieter das Streichen von Stuck nicht erlaube (ist so nicht im Mietvertrag vermerkt). Auf unseren Einwand, dass eine Reinigung nicht möglich / ausreichend sei, einige Türen nicht richtig schliessen und wir nach erneuter Sichtung einigermaßen geschockt über den Zustand der Wohnung sind, hat der Makler versprochen, nach Ostern erneut mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen und sich dann erneut zu melden.

    Mir ist klar, dass wir uns insgesamt etwas blauäugig verhalten haben und jetzt ein bisschen in der Klemme stecken. Aber ich hoffe, dass jemand vielleicht Rat weiß.....

    Hier meine Fragen:
    1) Ich habe heute eine eigene Mängelliste angefertigt und mit Fotos dokumentiert (3 Tage nach Übergabe).
    - Ist es sinnvoll, nachträglich eine Ergänzung des Übergabeprotokolls an den Makler zu versenden, ggf. mit Hinweis auf die formellen Fehler und fehlende Helligkeit bei Übergabe?
    - Sollte ich unabhängig davon das Übergabeprotokoll aufgrund der formellen Fehler bemängeln?

    2) Unsere Hauptanliegen sind Säuberung / Renovierung des Stucks, Reparieren der Türen und Reparatur der Gegensprechanlage.
    - Ist es sinnvoll, eine eigene Reparatur / Renovierung anzubieten gegen Zahlung / Mietnachlass? Oder sollten diese Mängel tatsächlich vom VM vorgenommen werden?

    Falls es jemand tatsächlich durchgelesen hat: Besten Dank! Ich freue mich über Antworten!

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