Beiträge von Azze

    Ist im Haus gut sichtbar ein Aushang mit einer Notdienstnummer des Hausmeisters oder der Verwaltung angebracht ? Wenn nein, kann niemand von dir verlangen sone Nummer auswendig zu wissen, selbst wenns im Handy gespeichert wäre, das vergisst man ja mal oder der Akku ist leer, weiß der Geier was.

    Also damit könntest du kontern. Denn dazu ist der soweit ich weiß zwar nicht verpflichtet, würde aber um solche Probleme zu vermeiden damit das Richtige tun. Da würde ich den Hausverwalter sogar drauf festnageln und event noch 1-2 andere Mieter mit ins Boot holen. Denn wär so ein Aushang vorhanden, wüssten die Mieter ja wie zu handeln ist und welche Notfallnummer zu wählen ist.

    Das ist ansich ein grundlegender Service , denn wofür kriegen die sonst ihr Geld. Hausverwaltung mit Mieterbetreuung. Zeugt auch von Seriösität und Kompetenz ein ordentlicher Aushang.

    Servus Berny :)

    nur mal zu Besuch, muss doch meine Fans auch ab und an mal beglücken, sonst beissen die sich vor Langeweile noch selbst den dicken Zeh ab *zwinker* @ Mainschimmer

    Lieber Herr Mainschwimmer auch wenn ein Holzofen bei dir noch der Standard ist gilt dennoch die Rechtsprechung. Das der Vermieter für ausreichende Heizmöglichkeit zu Sorgen hat. Es ist vollkommen egal ob ÖL, Gas, Holz oder was auch immer für ne Heizmöglichkeit verbaut ist , eine Mindesttemperatur von 18-20+ Grad muss sichergestellt sein. Wenn der alte Holzofen das nicht leisten kann dann muss eben eine Alternative her. 100% Mietminderung wäre da angebracht.

    Mit Heizlüftern massig Strom zu verballern halte ich auch nicht für ne vernünftige Lösung. Aber wenns Sozi die Stromkosten sogar trägt ist es doch nicht die Schuld des Mieters. Soll er erfrieren ? Der Vermieter hätte mal was an der Mietsache zu machen und fertig.

    Amt zahlt ohne zu murren anstatt mal eine anständige Wohnung zu vermitteln. Sowas ist typisch für Deutschland. 100% Mietminderung, dann wird vielleicht mal ne richtige Heizung installiert.

    Und hör auf son Mist zu verzapfen von wegen der Mieter muss selbst für Wärme sorgen etc.

    Also Barfuss soltest du Geräte mit Metal in der Küche wie Herd etc nicht dort anfassen, das kann ganz schön zuppen bis gefährlich werden wenn der PE nicht vorhanden ist. Schuhe mit Gummisohle sind da ratsam, dann passiert normal nix. Ist durch ne Messung aber feststellbar, oder die Steckdose mal rausnehmen und schaun was für Leitungen angeschloßen sind. Denn das muss nicht die Steckdose sein, kann auch ein falscher Anschluß am Herd sein oder beschädigte Kabel.

    Fachmann dran lassen zum überprüfen !!!!!!!

    Sollte es an der Hausverdrahtung liegen , hat normal der Vermieter die Kosten dafür zu tragen. Das musste dem aber vorher mitteilen, er sollte dann ne entsprechende Firma beauftragen... Dann biste da auch raus . Auch wenns am falschen Herdanschluß liegt (hab sowas oft genug gesehen) dann wird der VM den Einsatz meist aus Kulanz bezahlen. Jedenfalls sollte man das bei ner ordentlichen Wohnung und ner Neuvermietung schon annehmen.

    Anfahrt und Abfahrt . Wann war das ? Am Wochenende oder nach 16 Uhr in der Woche , das ist NOtdienst und kostet. Dann fummeln die 20 minuten rum und erzählen nochmal 15 min und schon habens mind 1,5 Stunden Arbeitszeit aufgeschrieben. Plus event 0,5-1 Stunde je An- und Abfahrt. So ein Ventil kommt dann ja auch vom Fachhandel , musste eventuell erst noch dort besorgt werden, und kostet ohnehin schonmal 6-7 mal soviel wie im Baumarkt. EK ohne MwsT! Dann muss die Firma ja auch was an den Teilen verdienen und haun nochmal 50% drauf. Bumms haste ne 400-500 Euro Rechnung , für ne Sache die fast jeder selbst geschafft hätte mit ner Wasserpumpenzange bewaffnet und 15 Euro fürn Ventil im Baumarkt gewesen.

    So is das eben.

    mit dem abschießenden Satz "Also mal genau nachlesen" war niemand von euch Spezialisten gemeint und sollte auch bei normalem Interlekt und dem Lesen des vorigen Textes aus dem Kontext nachvollziehbar sein. Ich wollte damit lediglich darauf Hinweisen den MV mal zur Hand zu nehmen und hier eventuell klarer die Sachlage zu schildern. Denn es ist nunmal nicht leicht eine Frage zu beantworten wenn man nicht alle Hintergründe und Details kennt.

    Besten Dank für deine Aufmerksamkeit

    Soviel Unsinn in einem einzigen Beitrag hat es schon lange nicht mehr gegeben. Ich frage mich ernsthaft, was hier überwiegt, Dummheit oder Unwissenheit? Wenn man die anderen Beiträge dieses Users liest, trifft wohl beides zu.

    sagt jemand der wohl noch am Lagerfeuer sitzt um sich zu wärmen :)

    Zivilisierte Menschen haben dafür beheizte Wohnungen ! Nur weil ein Depp like you von Vermieter , unbeheizte Bruchbuden vermieten will und meint nicht für eine funktionstüchtige Heizmöglichkeit, die grundlegende Temperaturen in der Mietwohnung ermöglicht, sorgen zu müssen, Stichtag 1.10 . Stimmt deine Aussage gemietet wie gesehen immernoch nicht.

    Der Kuhstall muss keine Zentralheizung haben die min 20 Grad Raumtemperatur bringt, da haste wohl recht. Aber wir sind hier nicht im Bauernforum , sondern beim Mietrecht. Was wohl eher Wohnraum angeht.....

    danke anitari

    im BGB wird Gottseidank wohl von einer "Vertragsstrafe" abgesehen. Miete bis zum Ende ,muss trotzdem gezahlt werden, oder eine Gebühr in entsprechend netter Höhe die den Mietausfall bei vorzeitiger Beendigung ausgleicht bzw dafür entschädigt mit dem Vermieter ausgehandelt. KOmmt ansich nahezu aufs selbe raus, nennt sich nur anders....

    oder oder .....

    Herrlich solche Vermieter die versuchen echt alles um nicht zahlen zu müssen.

    1. Die NKA ist lustig kanns nicht anders sagen, handschriftlich irgendwas eingetragen. Sowas wie Stellplatz fürn PKW rechnet man normal monatlich zusätzlich zur Miete ab.
    2. 40 Euro Gartenpflege , handschriftlich, kein Verteilerschlüssel ersichtlich naja .. Formal ungültig...


    Aber um das Eigentliche anzusprechen. Eine Heizungseinrichtung , ob Therme oder was auch immer, muss der Vermieter funktionstüchtig zur Verfügung stellen. Mit ner Therme erzeugt man meist ja auch Warmwasser zum Duschen etc. Wenn sowas rudimentäres in der Wohnung nicht funktioniert kann man da zum Teil an die 100% Mietminderung veranschlagen. Das der Vermieter dann noch so unverschämt ist und Reparaturkosten mit der Begründung Bagatelschaden auf den Mieter abzudrückt, ist an Dreistigkeit kaum zu toppen.

    300DM wird zu 300Euro die der Mieter im Jahr maximal selber tragen müsste, bei dann ja ansich diversen Kleinreparaturen die jeweils unter 100 Euro liegen müssten aber auch nur. Da hier aber schon der Einzelfall über 300 kommt muss der VM ohnehin zahlen. Dann wird aus max 300 Euro im Jahr ein 336 Euro per Handschrift. Göttlich :) bis zu 300 DM , das heißt aber nicht das wenn was für 350 gemacht werden muss du 300 zahlst, das muss dann auch der VM komplett übernehmen. Die 300 sind die Obergrenze für gesammte Kleinstreparaturen im Jahr.

    Mein aber auch das Reparaturen ohnehin separat abgerechnet werden müssten und nicht mit in die NKA gehören.

    noch ne kurze Rückfrage. 8% der Jahresmiete, das bezieht sich immer auf die Nettomiete , also Kaltmiete. Was zahlste denn da im Monat ? P.S. Die Garage oder Stellplatz gehört nicht mit dazu :)

    ich zahle monatlich zur Nettomiete eine Nebenkostenvorrauszahlung. So steht es auch im MV. Daher muss er ansich eine NKA erstellen. Tut er aber nicht oder hat er bisher nie getan... Wenn die anderen Mietpartein das alle so akzeptieren , ok.... Ich werde aber auf die NKA bestehen, bin derzeit Single , fast nie Zuhause nur am WE und verbrauche daher fast nix. Ich werde ordentlich zurück bekommen müssen. Wohne nun seit 1.3.2014 hier, also hat er ja mit der ersten NKA Zeit bis maximal ende 2016. Wenn er von 3.14 - 3.15 abrechnen würde.

    naja mal sehen, wenn ich am 1.4.16 keine NKA bekommen habe, zahl ich keine BKV mehr, mal sehen was er dann macht :)

    Ein normaler Hund stellt ansich keinen Grund dar die Hundehaltung seitens des Vermieters abzulehnen. Der VM wurde wie im MV vorgesehen gefragt , wenn der dann pauschal ablehnt ist das unbegründet und kommt einem generellen Verbot gleich , was unzulässig wäre.

    Sollte ein Rudel angeschafft werden, oder ein Kampfhund, oder alle anderen Mieter im Haus ne Hundephobie haben, dann wärs ein Grund der Haltung nicht zuzustimmen. Ausserdem erfolgt die Zustimmung ja auch quasi unter Vorbehalt, weil wenn gravierende Gründe im Laufe der Zeit entstehen sollten, wird sich ja das Recht vorbehalten die Genehmigung zu wiederrufen. Also gibts nochmals keinen Grund bei einem normalen Hund vorab einer Haltung nicht zuzustimmen.

    Ich würde das nicht akzeptieren ! Geh doch rum im Haus und rede mit den anderen Mietern ob die was dagegen hätten. Lass dir das unterschreiben von den Leuten... Dann hat der VM keine Grundlage mehr irgendwas dagegen zu haben.

    wenn aus dem 1 Zi Wohnklo mit realen 23m² ein Appartment mit 35m² wird, weiß er es ja :) und bald kommt ja auch der Weihnachtsmann wieder

    kann mir nicht vorstellen das die grobe Einschätzung des Eigentümers über die Wohnfläche ausreichend wäre für eine Berechnung nach Fläche. Aber das werde ich ja eventuell selber am Ende des Jahres merken wenn mein VM dann mal ne NKA ausstellt. Die er ja laut eigener Aussage normal nicht macht . Zitat " Wird ja eh immer alles nur teurer" da kriegen die Mieter ja Pipi in den Augen.. grins

    Fakt wird in jedem Falle sein, das er nicht für die Mieter die Nachzahlungen leistet (falls ünberhaupt was anfällt) . Gibt zwar viele Gutmenschen aber so gut ist dann auch wieder keiner :) man darf also vom Gegenteil ausgegen :)

    Rechnung zeigen lassen ! Wenn für das Trimmer ner kleinen Hecke 1210 Euro verlangt werden sollte das auch nachweisbar sein. Stundenlohn Gärtner lass mal maximal 50 Euro kommen. War der 3 Tage dran ? Oder mit zwei Mann 1,5 Tage ?

    In so nem Fall würde ich mir ein Vergleichsangebot einholen oder auch zwei von ner anderen Firma. Ist dieses deutlich günstiger kann man sich drum streiten... Wenn jede andere Firma das für z.b. 500 Euro hinkriegt könnte man eventuell Betrug unterstellen. Oder diplomatischer, das der Vermieter seine Pflicht zur Wirtschaftlichkeit nicht eingehalten hat und die Mehrkosten selber tragen muss.

    Die Kündigung muss die üblicherweise 3 monatige Kündigungsfrist einhalten und in Schriftform zum Monatsende formuliert sein. Angenommen du willst zum 31.12 kündigen , müsstest du die Kündigung mit spätestes Datum 30.9 geschrieben haben, das Schreiben ansich muss dann aber nicht am 30.9 beim VM sein, sondern kann allerspätestens am 3 Werktag des Folgemonats beim Vermieter nachweislich aufm Tisch liegen. In dem Fall wäre heute 3.10 die letzte Chance das noch Fristgerecht und nachweislich einzureichen. Eingangsstempel mit Unterschrift oder per Einschreiben mit Rückschein, aber eine extra formulierte Empfangsbestätigung die man sich bei persönlicher Übergabe der Kündigung mit Datum abzeichen lässt wäre sicherer.

    Ist der Stiefvater mit der leiblichen Mutter verheiratet ? Dann hat diese ohnehin Ansprüche auf das Haus, insofern kein Ehevertrag abgeschloßen wurde in dem das ausgeschloßen wird.

    Man könnte die Besitzverhältnisse für das Haus ja auch Mittels einer Schenkung an den Sohn regeln. Denn normal wollen diese Betreuungsvereine immer gleich Hab und Gut des Betreuten verschärbeln.... ich halt eh nix von diesen "Leuten" da kann man hin wenn sonst nix geht. Aber wenn noch Familie da ist, sollte man das wirklich anders regeln

    Da würde ich aber einen Anwalt bzw Notar empfelen.


    In jedem Fall keinen Mietvertrag unterschreiben der von der Betreuung kommt.

    Grundlegend kommt man aus jedem Zeitvertrag raus, was allerdings oft sehr hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen kann. Da isses meist günstiger den Vertrag zu erfüllen.

    Allerdings ist da zu klären ob der Vertrag nur befristet ist auf 5 Jahre oder ein 5 Jahresmietvertag unterschrieben wurde , denn das ist ein gewaltiger Unterschied. IM Falle einer Befristung ist m.W nach eine reguläre Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen jederzeit möglich.

    Befristung auf 5 Jahre = kann 5 Jahre laufen
    Mietvertrag für 5 Jahre = muss auch bis Ende, sonst Vertragsstrafe


    also mal genau nachlesen

    Sollte deine Mutter mal von uns gehen, bist du ohnehin gefragt. Denn ein MV endet nicht mit dem Tod des Mieters. Seltsamerweise ist das so in Deutschland/Rente etc wird in dem Fall ja auch sofort nicht mehr gezahlt. Da dürfen die Hinterbliebenen dann erstmal zahlen. Wenn man dann nicht mit im Mietvertag aufgeführt ist, könnte es durchaus Probleme geben wenn man dann zum Amt geht und Unterstützung haben möchte. Oder auch schon vorher erhalten hat, bzw die Mutter.

    In dem Fall rate ich nicht zum Anwalt zu gehen, sondern vorab für den Fall der Fälle eine Sterbeversicherung abzuschließen. Da gibts einiges was man absichern lassen kann. Kostet natürlich auch... Sonst in jedem Falle mal in den Matratzen nachschaun.... *ironie*

    Ist ne blöde Situation leider...

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