Gekündigt!

  • Hallo,

    ich habe gestern einfach die Kündigung meiner Wohnung zu ende März bekommen.
    Mein Vermieter hat mir nicht einmal den genauen Grund genannt, sondern nur dass sich die Kündigung
    auf § so und so BGB bezieht.

    Da er, seit ich hier drin bin, von morgens bis abends rumwerkelt, unten bei sich alles neu gemacht hat, bin ich mir sicher, dass er nun auch meine Wohnung komplett erneuern möchte, mich somit bis dahin rausbekommen möchte um sie danach dann wieder teuer zu vermieten.

    Meine Sorge ist natürlich, dass ich bis April keine geeignete Wohnung finde und dann auf der Straße sitze :(
    ER kann mich doch nicht einfach so wegen Eigenbedarfs rausschmeissen oder?

    Ich habe mir auch schon einen Termin beim Anwalt geben lassen, da er auch noch die kaputte Rollade, riesen Loch vom Hagel, nicht reparieren möchte und patzig wurde..würde mich aber trotzdem gerne schonmal vorab informieren..vielen Dank

  • Hallo,

    sondern nur dass sich die Kündigung auf § so und so BGB bezieht.

    Was erwartest du von diesem Forum? Sollen wir raten, welche Paragraphen dein Vermieter angeführt hat oder ist es zu kompliziert diese Worte/Paragraphen abzuschreiben?

  • Wenn einen Paragraf in der Kündigung steht solltest Du den schon nennen.

    So nebenbei, wohnst Du mit dem Vermieter einem Haus welches nur 2 Wohnungen hat?

    § 573 a. Dann muß er auch keinen Grund nennen. Vorausgesetzt o. g. Bedingung ist gegeben.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (2. Oktober 2015 um 14:32)

  • Hallo Berny, seit 3,5 Jahren wohne ich da. Und ja, er wohnt mit im Haus, welches aus 2 größeren Wohnungen und noch einer kleineren Dachgeschosswohnung besteht, die er aber selber nutzt.

  • Hallo Berny, seit 3,5 Jahren wohne ich da. Und ja, er wohnt mit im Haus, welches aus 2 größeren Wohnungen und noch einer kleineren Dachgeschosswohnung besteht, die er aber selber nutzt.

    Also hat das 3, nicht 2 Wohnungen. Dann kann der Vermieter sich nicht auf diesen Paragrafen bei der Kündigung berufen.

    Wortlaut § 573a


    Erleichterte Kündigung des Vermieters

    (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

    (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

    (3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

  • Also hat das 3, nicht 2 Wohnungen. Dann kann der Vermieter sich nicht auf diesen Paragrafen bei der Kündigung berufen.


    Wenn es denn tatsächliche eine Wohnung ist, und nicht nur ein privat ausgebauter Spitzboden.

  • Wenn es denn tatsächliche eine Wohnung ist, und nicht nur ein privat ausgebauter Spitzboden.


    Und das kann der Mieter schnell selbst herausfinden, wenn er die gesamte Fläche bei der Heizkostenabrechnung nachrechnet, dann müsste er sehen, ob Wohnung mit Heizung oder nicht. Das ist zwar kein Beweis, aber immerhin ein Indiz.

  • 6 Monate Zeit um sich nach was neuem umzusehen. Immerhin ... in der Zeit sollte schon was zu finden sein. In einem recht kleinen Häuschen, wo der Vermieter selbst mit drin wohnt, kannste von ausgehen das irgendwann ne Eigenbedarfskündigung eintrudelt. Da hat der Sohnemann Nachwuchs bekommen und die suchen was, oder Oma muss gepflegt werden. Was auch immer.....

    Ohne jetzt groß zu erzählen das du ja schoon seit Monaten hättest die Miete kürzen können wegen der "Bauarbeiten" und überhaupt... Erfahrungsgemäss endet es so das der Mieter der nicht raus will doch raus muss, das kostet massig Geld und Nerven. Wer will das ?

    Ich würde mir was neues suchen, aber dann sowas wie die Schönheitsreparaturen die vielleicht fällig wären nicht erledigen und auf den Vermieter abwälzen. Der wird ja wohl eh sanieren wollen. Das nur unbedingt genau schriftlich festhalten !!!!

    Das sag ich nun in der Annahme das es ne ganz normale 50-60 m² Wohnung ist und preislich im Mittelbereich liegt. Wenn du allerdings ein 130m² Loft für 590 Euro warm hattest dann würd ich auch bis vors BGH gehen um drin bleiben zu können :)

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (3. Oktober 2015 um 03:55)

  • Servus Berny :)

    nur mal zu Besuch, muss doch meine Fans auch ab und an mal beglücken, sonst beissen die sich vor Langeweile noch selbst den dicken Zeh ab *zwinker* @ Mainschimmer

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